Was bringt es, die Einfuhr von Tieren zu bewilligen, die in der freien Natur gefangen wurden?

ShortId
19.3843
Id
20193843
Updated
28.07.2023 02:22
Language
de
Title
Was bringt es, die Einfuhr von Tieren zu bewilligen, die in der freien Natur gefangen wurden?
AdditionalIndexing
52;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Bundesrat hat schon mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass aus seiner Sicht Importverbote Probleme des Arten- oder Tierschutzes in der Regel nicht lösen oder nur marginal entschärfen (vgl. z. B. Stellungnahmen zur Motion Chevalley 19.3263, "Jagdtrophäen, die von Tieren nach den Anhängen I bis III des Cites-Übereinkommens stammen. Verbot der Ein- und Durchfuhr", zur Interpellation Trede 18.4341, "Tierquälerische Methoden bei der Gewinnung von Wolle. Was tut der Bundesrat?", sowie zur Motion Keller-Inhelder 18.4309, "Produkte aus tierquälerischer Erzeugung. Gleichbehandlung von einheimischen und ausländischen Produzenten"). Als zielführender erachtet der Bundesrat das Engagement der Schweiz für den Arten- und den Tierschutz in den entsprechenden internationalen Organisationen. Im internationalen Handel sorgt das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (Cites-Übereinkommen; SR 0.453) für eine nachhaltige Nutzung von bedrohten Tier- und Pflanzenarten und verhindert deren Aussterben durch übermässigen Handel. Die langjährige Erfahrung mit dem Cites-Übereinkommen zeigt, dass die nachhaltige Nutzung von Wildbeständen oft eine gute Alternative zu einem Handelsverbot darstellt und die betroffenen Arten und mit ihnen ganze Ökosysteme effizienter schützt. </p><p>2. Ein Importverbot für wildlebende Tiere würde den Zielen und Prinzipien der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere im Rahmen des Cites-Übereinkommens, widersprechen (vgl. Antwort zu Frage 1). Weiter würde es auch der Strategie der International Union for the Conservation of Nature entgegenstehen, welche eine enge Zusammenarbeit von Zoos und lokal arbeitenden staatlichen und privaten Organisationen vorsieht. Nicht zuletzt haben unilaterale Massnahmen in der Regel auch zur Folge, dass der Handel lediglich in andere Länder umgeleitet wird. Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass ein Importverbot ein falsches Signal setzen würde. </p><p>3. In Ausführung des Cites-Übereinkommens regelt das Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (SR 453) die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen geschützter Arten sowie von Arten, die mit solchen verwechselbar sind. Ein generelles Importverbot für wildlebende Tiere aller Arten würde eine Änderung dieses Gesetzes bedingen. </p><p>4. Aus handelsrechtlicher Sicht (WTO und Freihandelsabkommen) werden an ein Importverbot hohe Anforderungen gestellt. Ein generelles Importverbot für wildlebende Tiere wäre handelsrechtlich problematisch. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Eindrücklich ist das Beispiel der Korallenfische, die für öffentliche oder private Aquarien importiert werden: Von den fast 2500 Arten, die im Handel sind, können nur ungefähr 25 in Gefangenschaft in "Mengen" vermehrt werden, die sich kommerziell lohnen. Die anderen Fische werden somit systematisch im Meer gefangen, mit Mitteln, die für das Ökosystem sehr oft katastrophal sind (so insbesondere die Jagd mit Zyanid, welche die Korallenriffe zerstört).</p><p>Das Fangen lebender Wildtiere ist eine Nutzungsform, welche die schon unter Druck stehenden Ökosysteme bedroht. Bedroht sind sowohl die Art selbst, da die Anzahl Tiere als Folge des Fangs durch den Menschen schrumpft, als auch ihr Lebensraum, da die Individuen der meisten Arten für das Gleichgewicht des Ökosystems wesentlich sind.</p><p>Im April 2019 kündigte der Weltverband der Zoos und Aquarien per Medienmitteilung an, er wolle nicht mehr von den Beständen wildlebender Tiere abhängig sein, sondern sich in erster Linie auf die Zucht konzentrieren, dies als Notfallplan angesichts der Ausrottung zahlreicher Arten. Es wäre ja auch total absurd, wenn man einen Elefanten in freier Wildbahn fangen würde, um ihn in einen Zoo zu verfrachten.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, die Einfuhr von wildlebenden Tieren zu verbieten, die in ihrer natürlichen Umgebung gefangen wurden?</p><p>2. Ist er nicht auch der Ansicht, dass er mit einem Einfuhrverbot für wildlebende Tiere ein starkes Signal aussenden würde für den Schutz wildlebender Arten vor Ort?</p><p>3. Ist für ein solches Einfuhrverbot eine Gesetzesänderung nötig?</p><p>4. Würde ein Einfuhrverbot für wildlebende Tiere zu Problemen mit der Welthandelsorganisation führen?</p>
  • Was bringt es, die Einfuhr von Tieren zu bewilligen, die in der freien Natur gefangen wurden?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Bundesrat hat schon mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass aus seiner Sicht Importverbote Probleme des Arten- oder Tierschutzes in der Regel nicht lösen oder nur marginal entschärfen (vgl. z. B. Stellungnahmen zur Motion Chevalley 19.3263, "Jagdtrophäen, die von Tieren nach den Anhängen I bis III des Cites-Übereinkommens stammen. Verbot der Ein- und Durchfuhr", zur Interpellation Trede 18.4341, "Tierquälerische Methoden bei der Gewinnung von Wolle. Was tut der Bundesrat?", sowie zur Motion Keller-Inhelder 18.4309, "Produkte aus tierquälerischer Erzeugung. Gleichbehandlung von einheimischen und ausländischen Produzenten"). Als zielführender erachtet der Bundesrat das Engagement der Schweiz für den Arten- und den Tierschutz in den entsprechenden internationalen Organisationen. Im internationalen Handel sorgt das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (Cites-Übereinkommen; SR 0.453) für eine nachhaltige Nutzung von bedrohten Tier- und Pflanzenarten und verhindert deren Aussterben durch übermässigen Handel. Die langjährige Erfahrung mit dem Cites-Übereinkommen zeigt, dass die nachhaltige Nutzung von Wildbeständen oft eine gute Alternative zu einem Handelsverbot darstellt und die betroffenen Arten und mit ihnen ganze Ökosysteme effizienter schützt. </p><p>2. Ein Importverbot für wildlebende Tiere würde den Zielen und Prinzipien der internationalen Zusammenarbeit, insbesondere im Rahmen des Cites-Übereinkommens, widersprechen (vgl. Antwort zu Frage 1). Weiter würde es auch der Strategie der International Union for the Conservation of Nature entgegenstehen, welche eine enge Zusammenarbeit von Zoos und lokal arbeitenden staatlichen und privaten Organisationen vorsieht. Nicht zuletzt haben unilaterale Massnahmen in der Regel auch zur Folge, dass der Handel lediglich in andere Länder umgeleitet wird. Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass ein Importverbot ein falsches Signal setzen würde. </p><p>3. In Ausführung des Cites-Übereinkommens regelt das Bundesgesetz über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten (SR 453) die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Pflanzen geschützter Arten sowie von Arten, die mit solchen verwechselbar sind. Ein generelles Importverbot für wildlebende Tiere aller Arten würde eine Änderung dieses Gesetzes bedingen. </p><p>4. Aus handelsrechtlicher Sicht (WTO und Freihandelsabkommen) werden an ein Importverbot hohe Anforderungen gestellt. Ein generelles Importverbot für wildlebende Tiere wäre handelsrechtlich problematisch. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Eindrücklich ist das Beispiel der Korallenfische, die für öffentliche oder private Aquarien importiert werden: Von den fast 2500 Arten, die im Handel sind, können nur ungefähr 25 in Gefangenschaft in "Mengen" vermehrt werden, die sich kommerziell lohnen. Die anderen Fische werden somit systematisch im Meer gefangen, mit Mitteln, die für das Ökosystem sehr oft katastrophal sind (so insbesondere die Jagd mit Zyanid, welche die Korallenriffe zerstört).</p><p>Das Fangen lebender Wildtiere ist eine Nutzungsform, welche die schon unter Druck stehenden Ökosysteme bedroht. Bedroht sind sowohl die Art selbst, da die Anzahl Tiere als Folge des Fangs durch den Menschen schrumpft, als auch ihr Lebensraum, da die Individuen der meisten Arten für das Gleichgewicht des Ökosystems wesentlich sind.</p><p>Im April 2019 kündigte der Weltverband der Zoos und Aquarien per Medienmitteilung an, er wolle nicht mehr von den Beständen wildlebender Tiere abhängig sein, sondern sich in erster Linie auf die Zucht konzentrieren, dies als Notfallplan angesichts der Ausrottung zahlreicher Arten. Es wäre ja auch total absurd, wenn man einen Elefanten in freier Wildbahn fangen würde, um ihn in einen Zoo zu verfrachten.</p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, die Einfuhr von wildlebenden Tieren zu verbieten, die in ihrer natürlichen Umgebung gefangen wurden?</p><p>2. Ist er nicht auch der Ansicht, dass er mit einem Einfuhrverbot für wildlebende Tiere ein starkes Signal aussenden würde für den Schutz wildlebender Arten vor Ort?</p><p>3. Ist für ein solches Einfuhrverbot eine Gesetzesänderung nötig?</p><p>4. Würde ein Einfuhrverbot für wildlebende Tiere zu Problemen mit der Welthandelsorganisation führen?</p>
    • Was bringt es, die Einfuhr von Tieren zu bewilligen, die in der freien Natur gefangen wurden?

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