Korruptionsaffäre im Seco 2014, Informatikabteilung ALV (1)

ShortId
19.3844
Id
20193844
Updated
28.07.2023 02:20
Language
de
Title
Korruptionsaffäre im Seco 2014, Informatikabteilung ALV (1)
AdditionalIndexing
04;15;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Dem Leistungsbereich Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung (TC) des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) wurde als Folge der Korruptionsaffäre die vorher bestehende Beschaffungsdelegation entzogen. Beschaffungen von TC im Informatikbereich wurden seither ungeachtet des Beschaffungsvolumens über die zentrale Beschaffungsstelle, das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), abgewickelt, wobei im Mai 2019 wieder eine Delegation für Informatikdienstleistungen im unterschwelligen Bereich erteilt wurde. Der gesamte Leistungsbereich TC wurde reorganisiert und die Informatik sowie das Beschaffungswesen der Arbeitslosenversicherung (ALV) wurden zentralisiert. Für den Bereich TC wurde eine eigene Beschaffungsstelle innerhalb des Seco geschaffen. Seitdem werden alle Beschaffungen von TC streng rechts- und weisungskonform durch diese Beschaffungsstelle und in enger Zusammenarbeit mit dem BBL vorgenommen.</p><p>1. Beschaffungen über dem gesetzlichen Schwellenwert von 230 000 Schweizerfranken (exklusive Mehrwertsteuer) werden nach den Vorgaben der WTO abgewickelt und systematisch publiziert. Das Gesetz sieht vor, dass Vergaben über dem Schwellenwert in Ausnahmefällen freihändig vergeben werden können (Art. 16 BöB, SR 172.056.1, Art. 13 VöB, SR 172.056.11). TC folgt in diesen Fällen den juristischen Vorgaben und koordiniert sich mit der zentralen Beschaffungsstelle BBL. Auch diese Beschaffungen werden jeweils auf simap.ch publiziert. So wurden unmittelbar nach dem Korruptionsfall ab 2014 bis heute in Zusammenarbeit mit dem BBL acht freihändige Verfahren über WTO-Schwellenwert mit einem Gesamtvolumen von 45 Millionen Schweizerfranken durchgeführt, um frühere beschaffungsrechtliche Fehler zu bereinigen. Mit diesen Vergaben wurde die Zeit bis zu ordentlichen WTO-Beschaffungen überbrückt, um Dienstleistungslücken zu vermeiden. Eine dieser mit der zentralen Beschaffungsstelle BBL durchgeführten freihändigen Vergaben über WTO-Schwellenwert wurde versehentlich nicht publiziert. Das Beschaffungsgeschäft selber ist korrekt abgewickelt worden, lediglich die Publikation auf simap.ch wurde unabsichtlich nicht veröffentlicht. Diese Vergabe wurde seither durch eine ordentlich publizierte WTO-Beschaffung abgelöst.</p><p>Seit Einführung eines Vertragsmanagements 2016 wurden durch die Beschaffungsstelle TC im Informatikbereich unterhalb der WTO-Schwelle 109 Beschaffungen im Gesamtvolumen von 4 Millionen Schweizerfranken gesetzeskonform freihändig (d. h. bis 150 000 Schweizerfranken) und 21 Beschaffungen für total 3 Millionen in Einladungsverfahren (d. h. bis 230 000 Schweizerfranken) durchgeführt. Seit 2014 wurden ausserdem zusätzlich für den Bereich TC 14 WTO-Verfahren mit einem Gesamtvolumen von 225 Millionen Schweizerfranken erfolgreich abgewickelt.</p><p>Es gibt keine nichtpublizierte Beschaffung, welche die WTO-Schwelle nachträglich überschritten hat.</p><p>2. Die Beschaffungsstelle im Leistungsbereich TC wurde im Mai 2015 eingesetzt. Seither werden in enger Zusammenarbeit mit der zentralen Beschaffungsstelle BBL die beschaffungsrechtlichen Vorgaben eingehalten und neue Beschaffungen auch im Informatikbereich rechtlich korrekt abgewickelt. Die ALV achtet darauf, dass Beschaffungen über der WTO-Schwelle gemäss den geltenden Regelungen öffentlich publiziert werden.</p><p>3. Seit 2015 wurden im genannten Beschaffungsbereich drei Beschwerden erhoben. In zwei Fällen ist das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) nicht auf die Beschwerden eingetreten. Im ersten Fall wurde nicht darauf eingetreten, weil der Beschwerdeführer den Kostenvorschuss nicht geleistet hat. Im zweiten Fall wurde nicht darauf eingetreten, weil die Beschwerde inhaltlich zu wenig begründet war. Im dritten Fall hat das BVGer die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen den Zuschlag nicht erteilt, da die Beschwerde vom Gericht als offensichtlich unbegründet eingeschätzt wurde. Dieses Verfahren ist beim BVGer noch pendent.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Nachdem in den Medien über die Aufarbeitung der Korruptionsaffäre im Informatikdienst der Arbeitslosenversicherung (ALV) berichtet wurde, stellt sich die Frage, inwiefern diese Zustände heute behoben sind resp. ob und in welchem Ausmass sichergestellt ist, dass sich ein solcher Fall nicht wiederholen kann.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen im Bereich des Seco ALV (mit speziellem Augenmerk auf die Informatikabteilung) zu beantworten:</p><p>1. Da bei den 2014 "aufgedeckten Problemen" nichtpublizierte Beschaffungsverfahren angewendet wurden (freihändige Vergaben, Einladungsverfahren) statt öffentliche Ausschreibungen, stellt sich die Frage, wie viele Beschaffungen in der Informatikabteilung der ALV seit 2015 in einer solchen (nicht öffentlich publizierten) Form getätigt wurden.</p><p>Zusätzlich soll dabei aufgezeigt werden:</p><p>- in welchem Ausmass in diesen Fällen jeweils beschafft wurde;</p><p>- ob durch das ursprünglich einschätzbare Beschaffungsvolumen eine WTO-Beschaffung angezeigt gewesen wäre (Gesamtvolumen über 240 000 resp. 250 000 Schweizerfranken);</p><p>- bei welchen dieser "nichtpublizierten" Beschaffungen die WTO-Schwelle anschliessend trotzdem überschritten wurde;</p><p>- ob bei diesen Überschreitungen jeweils nachträglich noch eine öffentliche Ausschreibung gestartet wurde resp. wie das Beschaffungsproblem gelöst wurde.</p><p>2. Da als eine der Massnahmen nach 2014 eine dedizierte Beschaffungsstelle beim Seco ALV geschaffen wurde, welche die ordentlichen Beschaffungswege sicherstellen soll, soll auch eine Stellungnahme der Beschaffungsstelle zur aktuellen Situation bei Beschaffungen im Bereich der Informatik der ALV vorgelegt werden. </p><p>3. Welche Einsprachen/Beschwerden bei Beschaffungen der Informatik des Seco ALV wurden seit 2015 gemacht? Waren diese berechtigt? Teilweise berechtigt? Unberechtigt?</p>
  • Korruptionsaffäre im Seco 2014, Informatikabteilung ALV (1)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dem Leistungsbereich Arbeitsmarkt/Arbeitslosenversicherung (TC) des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) wurde als Folge der Korruptionsaffäre die vorher bestehende Beschaffungsdelegation entzogen. Beschaffungen von TC im Informatikbereich wurden seither ungeachtet des Beschaffungsvolumens über die zentrale Beschaffungsstelle, das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), abgewickelt, wobei im Mai 2019 wieder eine Delegation für Informatikdienstleistungen im unterschwelligen Bereich erteilt wurde. Der gesamte Leistungsbereich TC wurde reorganisiert und die Informatik sowie das Beschaffungswesen der Arbeitslosenversicherung (ALV) wurden zentralisiert. Für den Bereich TC wurde eine eigene Beschaffungsstelle innerhalb des Seco geschaffen. Seitdem werden alle Beschaffungen von TC streng rechts- und weisungskonform durch diese Beschaffungsstelle und in enger Zusammenarbeit mit dem BBL vorgenommen.</p><p>1. Beschaffungen über dem gesetzlichen Schwellenwert von 230 000 Schweizerfranken (exklusive Mehrwertsteuer) werden nach den Vorgaben der WTO abgewickelt und systematisch publiziert. Das Gesetz sieht vor, dass Vergaben über dem Schwellenwert in Ausnahmefällen freihändig vergeben werden können (Art. 16 BöB, SR 172.056.1, Art. 13 VöB, SR 172.056.11). TC folgt in diesen Fällen den juristischen Vorgaben und koordiniert sich mit der zentralen Beschaffungsstelle BBL. Auch diese Beschaffungen werden jeweils auf simap.ch publiziert. So wurden unmittelbar nach dem Korruptionsfall ab 2014 bis heute in Zusammenarbeit mit dem BBL acht freihändige Verfahren über WTO-Schwellenwert mit einem Gesamtvolumen von 45 Millionen Schweizerfranken durchgeführt, um frühere beschaffungsrechtliche Fehler zu bereinigen. Mit diesen Vergaben wurde die Zeit bis zu ordentlichen WTO-Beschaffungen überbrückt, um Dienstleistungslücken zu vermeiden. Eine dieser mit der zentralen Beschaffungsstelle BBL durchgeführten freihändigen Vergaben über WTO-Schwellenwert wurde versehentlich nicht publiziert. Das Beschaffungsgeschäft selber ist korrekt abgewickelt worden, lediglich die Publikation auf simap.ch wurde unabsichtlich nicht veröffentlicht. Diese Vergabe wurde seither durch eine ordentlich publizierte WTO-Beschaffung abgelöst.</p><p>Seit Einführung eines Vertragsmanagements 2016 wurden durch die Beschaffungsstelle TC im Informatikbereich unterhalb der WTO-Schwelle 109 Beschaffungen im Gesamtvolumen von 4 Millionen Schweizerfranken gesetzeskonform freihändig (d. h. bis 150 000 Schweizerfranken) und 21 Beschaffungen für total 3 Millionen in Einladungsverfahren (d. h. bis 230 000 Schweizerfranken) durchgeführt. Seit 2014 wurden ausserdem zusätzlich für den Bereich TC 14 WTO-Verfahren mit einem Gesamtvolumen von 225 Millionen Schweizerfranken erfolgreich abgewickelt.</p><p>Es gibt keine nichtpublizierte Beschaffung, welche die WTO-Schwelle nachträglich überschritten hat.</p><p>2. Die Beschaffungsstelle im Leistungsbereich TC wurde im Mai 2015 eingesetzt. Seither werden in enger Zusammenarbeit mit der zentralen Beschaffungsstelle BBL die beschaffungsrechtlichen Vorgaben eingehalten und neue Beschaffungen auch im Informatikbereich rechtlich korrekt abgewickelt. Die ALV achtet darauf, dass Beschaffungen über der WTO-Schwelle gemäss den geltenden Regelungen öffentlich publiziert werden.</p><p>3. Seit 2015 wurden im genannten Beschaffungsbereich drei Beschwerden erhoben. In zwei Fällen ist das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) nicht auf die Beschwerden eingetreten. Im ersten Fall wurde nicht darauf eingetreten, weil der Beschwerdeführer den Kostenvorschuss nicht geleistet hat. Im zweiten Fall wurde nicht darauf eingetreten, weil die Beschwerde inhaltlich zu wenig begründet war. Im dritten Fall hat das BVGer die aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen den Zuschlag nicht erteilt, da die Beschwerde vom Gericht als offensichtlich unbegründet eingeschätzt wurde. Dieses Verfahren ist beim BVGer noch pendent.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Nachdem in den Medien über die Aufarbeitung der Korruptionsaffäre im Informatikdienst der Arbeitslosenversicherung (ALV) berichtet wurde, stellt sich die Frage, inwiefern diese Zustände heute behoben sind resp. ob und in welchem Ausmass sichergestellt ist, dass sich ein solcher Fall nicht wiederholen kann.</p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen im Bereich des Seco ALV (mit speziellem Augenmerk auf die Informatikabteilung) zu beantworten:</p><p>1. Da bei den 2014 "aufgedeckten Problemen" nichtpublizierte Beschaffungsverfahren angewendet wurden (freihändige Vergaben, Einladungsverfahren) statt öffentliche Ausschreibungen, stellt sich die Frage, wie viele Beschaffungen in der Informatikabteilung der ALV seit 2015 in einer solchen (nicht öffentlich publizierten) Form getätigt wurden.</p><p>Zusätzlich soll dabei aufgezeigt werden:</p><p>- in welchem Ausmass in diesen Fällen jeweils beschafft wurde;</p><p>- ob durch das ursprünglich einschätzbare Beschaffungsvolumen eine WTO-Beschaffung angezeigt gewesen wäre (Gesamtvolumen über 240 000 resp. 250 000 Schweizerfranken);</p><p>- bei welchen dieser "nichtpublizierten" Beschaffungen die WTO-Schwelle anschliessend trotzdem überschritten wurde;</p><p>- ob bei diesen Überschreitungen jeweils nachträglich noch eine öffentliche Ausschreibung gestartet wurde resp. wie das Beschaffungsproblem gelöst wurde.</p><p>2. Da als eine der Massnahmen nach 2014 eine dedizierte Beschaffungsstelle beim Seco ALV geschaffen wurde, welche die ordentlichen Beschaffungswege sicherstellen soll, soll auch eine Stellungnahme der Beschaffungsstelle zur aktuellen Situation bei Beschaffungen im Bereich der Informatik der ALV vorgelegt werden. </p><p>3. Welche Einsprachen/Beschwerden bei Beschaffungen der Informatik des Seco ALV wurden seit 2015 gemacht? Waren diese berechtigt? Teilweise berechtigt? Unberechtigt?</p>
    • Korruptionsaffäre im Seco 2014, Informatikabteilung ALV (1)

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