Elternzeit von 14 Wochen für beide Elternteile. Gleiche Chancen im Erwerbsleben

ShortId
19.3849
Id
20193849
Updated
28.07.2023 02:25
Language
de
Title
Elternzeit von 14 Wochen für beide Elternteile. Gleiche Chancen im Erwerbsleben
AdditionalIndexing
2841;2836;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die heutige Gesetzgebung bei Geburt eines Kindes behindert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter im Erwerbsleben. Sie gibt vor, dass ausschliesslich Mütter und nicht beide Elternteile nach der Geburt eines Kindes bei der Arbeit ausfallen. Die Forschung zeigt, dass diese einseitige Regelung eine der Hauptursachen für die anhaltende Diskriminierung der Frauen im Erwerbsleben ist. Weil sie alleine das Risiko tragen, am Arbeitsplatz auszufallen.</p><p>Um die Erwerbstätigkeit beider Eltern nach der Geburt eines Kindes tatsächlich zu ermöglichen, braucht es für jene Paare, die sich Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung aufteilen wollen, eine Regelung, die dies auch ermöglicht. Das ist heute nicht der Fall: 14 Wochen sind einerseits zu kurz, um ein Kind anschliessend familienextern zu betreuen, andererseits einseitig, weil Vätern die Möglichkeit verwehrt wird, sich früh und aktiv in der Kinderbetreuung einzubringen. Diese Rolle wird so automatisch an die Frau delegiert und eine traditionelle Rollenteilung eingespurt. In der Folge reduzieren Frauen häufig ihre Erwerbspensen oder steigen ganz aus dem Arbeitsmarkt aus. Ein Fünftel oder insgesamt 350 000 Personen - zumeist Frauen -, die Betreuungsaufgaben wahrnehmen, werden in der Ausübung einer Berufstätigkeit eingeschränkt. Sie würden gerne mehr arbeiten, können diesen berechtigten Wunsch aber aus strukturellen Gründen nicht realisieren. Auch volkswirtschaftlich ist das unerwünscht. Die Wirtschaft ist auf die gut ausgebildeten Arbeitskräfte, die ihre Erwerbstätigkeit ausbauen möchten, dringend angewiesen. </p><p>Wenn beide Eltern vermehrt und früher wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, hat dies für Staat und Wirtschaft mittel- bis langfristig sehr positive Effekte: Die Erhöhung der Erwerbspensen der Frauen entschärft den Fachkräftemangel, die zusätzlichen Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen entlasten den Staat und tragen zur Amortisierung der Ausbildungskosten bei. Die stärkere Erwerbstätigkeit der Frauen reduziert Abhängigkeiten von Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe im Alter oder bei Trennung und damit ebenfalls staatliche Kosten.</p><p>Die Mutterschaftsentschädigung wird heute ausschliesslich über die EO, also Lohnabgaben, finanziert. Auch eine Elternzeit müsste entweder über Lohnabgaben oder Steuern finanziert werden. Entsprechend ist es gerechtfertigt, wenn beidseitig erwerbstätige Eltern stärker davon profitieren, da sie vor und nach der Elternzeit auch mehr Lohnabgaben und Steuern bezahlen.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat am 30. Oktober 2013 den Bericht in Erfüllung des Postulates Fetz 11.3492, vom 6. Juni 2011, "Freiwillige Elternzeit und Familienvorsorge", verabschiedet. Er hat acht unterschiedliche Modelle eines gesetzlich verankerten Vaterschafts- respektive Elternurlaubs analysiert, indessen keines der präsentierten Modelle favorisiert.</p><p>Der Bundesrat anerkennt zwar das Anliegen des Vaterschafts- respektive Elternurlaubs, der Ausbau eines bedarfsgerechten familienergänzenden Kinderbetreuungsangebots hat für ihn jedoch Priorität. Im Vergleich zu einem gesetzlich verankerten Vaterschafts- oder Elternurlaub trägt ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot nicht nur unmittelbar nach der Geburt des Kindes, sondern auch in den nachfolgenden Familienphasen dazu bei, dass Mütter und Väter Familie und Erwerbstätigkeit besser vereinbaren können. Zudem würde ein Vaterschafts- oder Elternurlaub die Wirtschaft mit zusätzlichen Abgaben belasten und die Unternehmen vor organisatorische Herausforderungen stellen. Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass die Regelung eines Vaterschafts- respektive Elternurlaubs weiterhin in der Verantwortung der Arbeitgeber respektive Sozialpartner bleiben soll.</p><p>Der Bundesrat hat diese Position anlässlich der Verabschiedung seiner Botschaft zur Volksinitiative 18.052, "Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie", sowie im Rahmen seiner Stellungnahme zum indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative (parlamentarische Initiative 18.441, "Indirekter Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative") bestätigt. Die Volksinitiative und der indirekte Gegenentwurf befinden sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Es gilt nun, die Entscheide des Parlamentes und die Abstimmungsergebnisse von Volk und Ständen abzuwarten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Erwerbsersatzordnung so zu ergänzen resp. zu ändern, dass die Mutterschaftsentschädigung durch eine Elternzeit ersetzt wird. Diese setzt sich zusammen aus der (bisherigen) Mutterschaftsentschädigung von 14 Wochen und einer Vaterschaftsentschädigung von maximal 14 Wochen. Der Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung wird nur bei einer beidseitigen Erwerbstätigkeit der Eltern nach Geburt des Kindes gewährt.</p>
  • Elternzeit von 14 Wochen für beide Elternteile. Gleiche Chancen im Erwerbsleben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die heutige Gesetzgebung bei Geburt eines Kindes behindert aktiv die Gleichstellung der Geschlechter im Erwerbsleben. Sie gibt vor, dass ausschliesslich Mütter und nicht beide Elternteile nach der Geburt eines Kindes bei der Arbeit ausfallen. Die Forschung zeigt, dass diese einseitige Regelung eine der Hauptursachen für die anhaltende Diskriminierung der Frauen im Erwerbsleben ist. Weil sie alleine das Risiko tragen, am Arbeitsplatz auszufallen.</p><p>Um die Erwerbstätigkeit beider Eltern nach der Geburt eines Kindes tatsächlich zu ermöglichen, braucht es für jene Paare, die sich Erwerbsarbeit und Kinderbetreuung aufteilen wollen, eine Regelung, die dies auch ermöglicht. Das ist heute nicht der Fall: 14 Wochen sind einerseits zu kurz, um ein Kind anschliessend familienextern zu betreuen, andererseits einseitig, weil Vätern die Möglichkeit verwehrt wird, sich früh und aktiv in der Kinderbetreuung einzubringen. Diese Rolle wird so automatisch an die Frau delegiert und eine traditionelle Rollenteilung eingespurt. In der Folge reduzieren Frauen häufig ihre Erwerbspensen oder steigen ganz aus dem Arbeitsmarkt aus. Ein Fünftel oder insgesamt 350 000 Personen - zumeist Frauen -, die Betreuungsaufgaben wahrnehmen, werden in der Ausübung einer Berufstätigkeit eingeschränkt. Sie würden gerne mehr arbeiten, können diesen berechtigten Wunsch aber aus strukturellen Gründen nicht realisieren. Auch volkswirtschaftlich ist das unerwünscht. Die Wirtschaft ist auf die gut ausgebildeten Arbeitskräfte, die ihre Erwerbstätigkeit ausbauen möchten, dringend angewiesen. </p><p>Wenn beide Eltern vermehrt und früher wieder einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, hat dies für Staat und Wirtschaft mittel- bis langfristig sehr positive Effekte: Die Erhöhung der Erwerbspensen der Frauen entschärft den Fachkräftemangel, die zusätzlichen Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen entlasten den Staat und tragen zur Amortisierung der Ausbildungskosten bei. Die stärkere Erwerbstätigkeit der Frauen reduziert Abhängigkeiten von Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe im Alter oder bei Trennung und damit ebenfalls staatliche Kosten.</p><p>Die Mutterschaftsentschädigung wird heute ausschliesslich über die EO, also Lohnabgaben, finanziert. Auch eine Elternzeit müsste entweder über Lohnabgaben oder Steuern finanziert werden. Entsprechend ist es gerechtfertigt, wenn beidseitig erwerbstätige Eltern stärker davon profitieren, da sie vor und nach der Elternzeit auch mehr Lohnabgaben und Steuern bezahlen.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat am 30. Oktober 2013 den Bericht in Erfüllung des Postulates Fetz 11.3492, vom 6. Juni 2011, "Freiwillige Elternzeit und Familienvorsorge", verabschiedet. Er hat acht unterschiedliche Modelle eines gesetzlich verankerten Vaterschafts- respektive Elternurlaubs analysiert, indessen keines der präsentierten Modelle favorisiert.</p><p>Der Bundesrat anerkennt zwar das Anliegen des Vaterschafts- respektive Elternurlaubs, der Ausbau eines bedarfsgerechten familienergänzenden Kinderbetreuungsangebots hat für ihn jedoch Priorität. Im Vergleich zu einem gesetzlich verankerten Vaterschafts- oder Elternurlaub trägt ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot nicht nur unmittelbar nach der Geburt des Kindes, sondern auch in den nachfolgenden Familienphasen dazu bei, dass Mütter und Väter Familie und Erwerbstätigkeit besser vereinbaren können. Zudem würde ein Vaterschafts- oder Elternurlaub die Wirtschaft mit zusätzlichen Abgaben belasten und die Unternehmen vor organisatorische Herausforderungen stellen. Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass die Regelung eines Vaterschafts- respektive Elternurlaubs weiterhin in der Verantwortung der Arbeitgeber respektive Sozialpartner bleiben soll.</p><p>Der Bundesrat hat diese Position anlässlich der Verabschiedung seiner Botschaft zur Volksinitiative 18.052, "Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie", sowie im Rahmen seiner Stellungnahme zum indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative (parlamentarische Initiative 18.441, "Indirekter Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative") bestätigt. Die Volksinitiative und der indirekte Gegenentwurf befinden sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Es gilt nun, die Entscheide des Parlamentes und die Abstimmungsergebnisse von Volk und Ständen abzuwarten.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Erwerbsersatzordnung so zu ergänzen resp. zu ändern, dass die Mutterschaftsentschädigung durch eine Elternzeit ersetzt wird. Diese setzt sich zusammen aus der (bisherigen) Mutterschaftsentschädigung von 14 Wochen und einer Vaterschaftsentschädigung von maximal 14 Wochen. Der Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung wird nur bei einer beidseitigen Erwerbstätigkeit der Eltern nach Geburt des Kindes gewährt.</p>
    • Elternzeit von 14 Wochen für beide Elternteile. Gleiche Chancen im Erwerbsleben

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