Flächendeckende familienergänzende Betreuung

ShortId
19.3863
Id
20193863
Updated
28.07.2023 02:38
Language
de
Title
Flächendeckende familienergänzende Betreuung
AdditionalIndexing
28;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der neuste OECD-Bericht zur Lage der Familien und die Diskussionen rund um den Frauenstreik haben erneut aufgezeigt, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Politik in der Schweiz nach wie vor nicht überzeugt und wir auch im Vergleich zu Nachbarstaaten im Hintertreffen sind. Seit Jahren fördert der Bund den Aufbau der Infrastrukturen für die familienergänzende Betreuung, obwohl es Sache der Kantone und Gemeinden ist. Es muss gezielter investiert werden und nicht nur im urbanen Raum. Junge Familien müssen sich möglichst an ihrem Wohnort über die vorhandenen Angebote informieren können. Dabei sollten Angebote wie Kinderkrippen, Kindergarten und die Angebote der Schulen, wie Blockzeiten und Tagesschulen, aber auch eine familienergänzende Betreuung über Mittag abrufbar sein. Nicht nur die Eltern, sondern ganz besonders auch die Wirtschaft können Betreuungsangebote dabei sinnvoll nutzen. Nicht zuletzt dient dies auch dem Standortwettbewerb. </p><p>Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels und der grossen Anzahl Kleinstfamilien wird der Staat, allenfalls in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, alles tun müssen, um Mütter im Erwerbsleben zu unterstützen. Dabei soll die Wahlfreiheit für jede Familie gewährleistet sein.</p>
  • <p>Die familienergänzende Kinderbetreuung liegt in der Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden. Die Rolle des Bundes ist lediglich subsidiär. Seit 2003 fördert der Bund die Schaffung von Betreuungsplätzen mit einer befristeten Anstossfinanzierung. Dieses Impulsprogramm des Bundes verlief ausgesprochen erfolgreich, weshalb es das Parlament dreimal verlängert hat.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme von 2014 zur zweiten Verlängerung des Impulsprogramms die Kantone und Gemeinden an ihre Zuständigkeit erinnert und sie aufgefordert, ihren Handlungsspielraum auszuschöpfen und dafür zu sorgen, dass innerhalb der nächsten vier Jahre das Ziel des Programms, schweizweit ein bedarfsgerechtes Angebot aufzubauen, nun endlich erreicht wird. In seiner Stellungnahme von 2018 zur dritten Verlängerung hat er sich gegen eine Weiterführung des Programms ausgesprochen und die Kantone und Gemeinden aufgefordert, nun eigenständig die noch vorhandenen Lücken im Angebot zu schliessen und für einheitliche statistische Grundlagen zu sorgen. </p><p>Zur weiteren Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit hat das Parlament auf Antrag des Bundesrates hingegen per 1. Juli 2018 zwei neue, befristete Finanzhilfen eingeführt. Damit setzt der Bund Anreize für Kantone und Gemeinden, ihre Subventionen zu erhöhen, um die Betreuungskosten für die Eltern zu senken. Zudem werden Projekte unterstützt, die das Angebot besser auf die Bedürfnisse erwerbstätiger Eltern abstimmen. </p><p>Die beantragte Analyse steht im Widerspruch zu der vom Bundesrat verfolgten Zielsetzung, das Impulsprogramm nach Abschluss der dritten Verlängerung definitiv einzustellen. Ein permanentes Engagement des Bundes ist nicht vereinbar mit der geltenden Kompetenzordnung. Aus diesem Grund beantragt der Bundesrat die Ablehnung des Postulates.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, innert zwei Jahren Bericht zu erstatten zu folgendem Thema:</p><p>1. Seit Jahren unterstützt der Bund die Kantone und Gemeinden beim Aufbau von familienergänzender Kinderbetreuung mit einer Anschubfinanzierung. Die Gelder werden sehr unterschiedlich genutzt. So gibt es nach wie vor Regionen mit einer Unterversorgung von familienergänzender Betreuung. In einem Bericht soll die Zahl vorhandener Krippenplätze für Kinder bis zur Einschulung und der Plätze zur familienergänzenden Betreuung der Schulkinder aufgezeigt werden. </p><p>2. Ebenso soll aufgezeigt werden, ob es die Anschubfinanzierung weiterhin braucht und, wenn ja, wie dazu eine gesetzliche Grundlage ausgearbeitet werden kann. </p><p>3. Der Bundesrat wird ersucht, bei den Kantonen, den Städten und den Gemeinden über die vorhandenen Betreuungsstrukturen Zahlen einzufordern. </p><p>4. Zudem soll der Bund die Tarifstruktur bzw. die verschiedenen Modelle mit deren Vor- und Nachteilen auflisten.</p>
  • Flächendeckende familienergänzende Betreuung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der neuste OECD-Bericht zur Lage der Familien und die Diskussionen rund um den Frauenstreik haben erneut aufgezeigt, dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Politik in der Schweiz nach wie vor nicht überzeugt und wir auch im Vergleich zu Nachbarstaaten im Hintertreffen sind. Seit Jahren fördert der Bund den Aufbau der Infrastrukturen für die familienergänzende Betreuung, obwohl es Sache der Kantone und Gemeinden ist. Es muss gezielter investiert werden und nicht nur im urbanen Raum. Junge Familien müssen sich möglichst an ihrem Wohnort über die vorhandenen Angebote informieren können. Dabei sollten Angebote wie Kinderkrippen, Kindergarten und die Angebote der Schulen, wie Blockzeiten und Tagesschulen, aber auch eine familienergänzende Betreuung über Mittag abrufbar sein. Nicht nur die Eltern, sondern ganz besonders auch die Wirtschaft können Betreuungsangebote dabei sinnvoll nutzen. Nicht zuletzt dient dies auch dem Standortwettbewerb. </p><p>Angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels und der grossen Anzahl Kleinstfamilien wird der Staat, allenfalls in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft, alles tun müssen, um Mütter im Erwerbsleben zu unterstützen. Dabei soll die Wahlfreiheit für jede Familie gewährleistet sein.</p>
    • <p>Die familienergänzende Kinderbetreuung liegt in der Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden. Die Rolle des Bundes ist lediglich subsidiär. Seit 2003 fördert der Bund die Schaffung von Betreuungsplätzen mit einer befristeten Anstossfinanzierung. Dieses Impulsprogramm des Bundes verlief ausgesprochen erfolgreich, weshalb es das Parlament dreimal verlängert hat.</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme von 2014 zur zweiten Verlängerung des Impulsprogramms die Kantone und Gemeinden an ihre Zuständigkeit erinnert und sie aufgefordert, ihren Handlungsspielraum auszuschöpfen und dafür zu sorgen, dass innerhalb der nächsten vier Jahre das Ziel des Programms, schweizweit ein bedarfsgerechtes Angebot aufzubauen, nun endlich erreicht wird. In seiner Stellungnahme von 2018 zur dritten Verlängerung hat er sich gegen eine Weiterführung des Programms ausgesprochen und die Kantone und Gemeinden aufgefordert, nun eigenständig die noch vorhandenen Lücken im Angebot zu schliessen und für einheitliche statistische Grundlagen zu sorgen. </p><p>Zur weiteren Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit hat das Parlament auf Antrag des Bundesrates hingegen per 1. Juli 2018 zwei neue, befristete Finanzhilfen eingeführt. Damit setzt der Bund Anreize für Kantone und Gemeinden, ihre Subventionen zu erhöhen, um die Betreuungskosten für die Eltern zu senken. Zudem werden Projekte unterstützt, die das Angebot besser auf die Bedürfnisse erwerbstätiger Eltern abstimmen. </p><p>Die beantragte Analyse steht im Widerspruch zu der vom Bundesrat verfolgten Zielsetzung, das Impulsprogramm nach Abschluss der dritten Verlängerung definitiv einzustellen. Ein permanentes Engagement des Bundes ist nicht vereinbar mit der geltenden Kompetenzordnung. Aus diesem Grund beantragt der Bundesrat die Ablehnung des Postulates.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, innert zwei Jahren Bericht zu erstatten zu folgendem Thema:</p><p>1. Seit Jahren unterstützt der Bund die Kantone und Gemeinden beim Aufbau von familienergänzender Kinderbetreuung mit einer Anschubfinanzierung. Die Gelder werden sehr unterschiedlich genutzt. So gibt es nach wie vor Regionen mit einer Unterversorgung von familienergänzender Betreuung. In einem Bericht soll die Zahl vorhandener Krippenplätze für Kinder bis zur Einschulung und der Plätze zur familienergänzenden Betreuung der Schulkinder aufgezeigt werden. </p><p>2. Ebenso soll aufgezeigt werden, ob es die Anschubfinanzierung weiterhin braucht und, wenn ja, wie dazu eine gesetzliche Grundlage ausgearbeitet werden kann. </p><p>3. Der Bundesrat wird ersucht, bei den Kantonen, den Städten und den Gemeinden über die vorhandenen Betreuungsstrukturen Zahlen einzufordern. </p><p>4. Zudem soll der Bund die Tarifstruktur bzw. die verschiedenen Modelle mit deren Vor- und Nachteilen auflisten.</p>
    • Flächendeckende familienergänzende Betreuung

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