Inwiefern könnte der Bundesrat die Waldwirtschaft bei der Bewirtschaftung von Wäldern mit Borkenkäferbefall besser unterstützen?

ShortId
19.3864
Id
20193864
Updated
28.07.2023 02:38
Language
de
Title
Inwiefern könnte der Bundesrat die Waldwirtschaft bei der Bewirtschaftung von Wäldern mit Borkenkäferbefall besser unterstützen?
AdditionalIndexing
52;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Vollzug der Waldgesetzgebung liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich der Kantone. Bei ausserordentlichen Ereignissen von nationaler Ausdehnung, wie z. B. bei den Sturmschäden durch Lothar, übernimmt der Bund eine koordinierende Aufgabe. Bisher war die geltende Definition eines nationalen Ereignisses - orientiert an einmaligen grossen Sturmereignissen - ausreichend und klar. Ende 2018 haben die Kombinationseffekte von Sturm, Trockenheit und Käferbefall aber gezeigt, dass das bisherige System der Ereignisbewältigung zusammen mit den Kantonen und der Wald- und Holzwirtschaft optimiert werden sollte. Diese Kombinationseffekte werden aufgrund des Klimawandels wichtiger, und erste Projekte wurden bereits lanciert, um diese Effekte zu untersuchen, allfällige Massnahmen zu prüfen und gegebenenfalls zu definieren.</p><p>Dauerhafte Massnahmen und Rahmenbedingungen</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Motion von Siebenthal 18.3925 bereits darauf hingewiesen, dass der Bund erst kürzlich mit der letzten Waldgesetzrevision (WaG; SR 921.0; in Kraft seit 1. Januar 2017) die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat, damit gegen Waldschäden (Ursachen und Folgen) auch ausserhalb des Schutzwaldes geeignete Bekämpfungsmassnahmen ergriffen und im Rahmen der Programmvereinbarungen unterstützt werden können - wenn eine Waldfunktion erheblich gefährdet ist (Art. 37 Abs. 1 und Art. 37a WaG). Die Beurteilung, ob eine erhebliche Gefährdung einer Waldfunktion vorliegt und welche Massnahmen unterstützt resp. angeordnet werden sollen, liegt jedoch bei den Kantonen.</p><p>Falls bei grösseren Schäden Massnahmen zur Wiederinstandstellung notwendig werden, sieht der Bundesrat die Chance, bereits jetzt Anpassungsmassnahmen an den Klimawandel umzusetzen. Nur mit einer standortgerechten Baumartenwahl können die Schweizer Wälder auch künftig ihre vielfältigen Leistungen bei der Holzproduktion und temporären CO2-Bindung erbringen. Der Bund unterstützt die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer dabei bereits heute im Rahmen der Programmvereinbarungen (Art. 28a und 38a Bst. f WaG).</p><p>Dringliche Massnahmen in der gegenwärtigen Lage</p><p>Die bisherige Analyse hat gezeigt, dass die gewählten Massnahmen in den Kantonen sehr unterschiedlich sein können, aber der jeweiligen Situation bestmöglich Rechnung tragen. Damit hat sich die bestehende Aufgabenteilung im Grundsatz bewährt. Neben topografischen Unterschieden sind die Schadholzmengen und -qualität sehr unterschiedlich. Auch die Marktkapazitäten in der Holzindustrie sind regional unterschiedlich. So haben einzelne Kantone die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer bei der Überwachung der betroffenen Gebiete, bei Bekämpfungsmassnahmen im Wald, bei der Einrichtung von Holzlagern ausserhalb des Waldes oder beim Holztransport unterstützt. Bei allen Massahmen ist darauf zu achten, dass Beiträge von Bund und/oder Kantonen koordiniert erfolgen und den Holzmarkt nicht zusätzlich verzerren, um angesichts der bereits jetzt vollen Lagerbestände nicht einen Preiszerfall des Holzes zulasten der Waldeigentümerinnen und -eigentümer und deren Forstbetriebe auszulösen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Auswirkungen der meteorologischen Bedingungen der vergangenen Jahre wiegen schwer; die kommenden Jahre versprechen für die Schweizer Wälder und die Waldbesitzer schwierig zu werden.</p><p>2018 wurden rund 1,3 Millionen Kubikmeter Holz von Stürmen gefällt. Die Wälder wurden durch regelmässige Trockenperioden zusätzlich geschwächt, und Tag für Tag richten die Borkenkäfer, die ideale Bedingungen vorfinden, an den Bäumen ein Massaker an.</p><p>Als Folge davon werden die Waldbesitzer von den Ereignissen überrollt. Die Sägereien sind ausgelastet, die Märkte gesättigt; die Preise sinken noch mehr, was der Liquidität der Waldbesitzer zusetzt. Währenddessen frisst der Borkenkäfer unverwandt weiter.</p><p>Mehrere Vorgehensweisen erscheinen zweckmässig, beispielsweise könnte:</p><p>1. die Einrichtung dezentraler Holzlagerplätze, insbesondere für hochwertiges Holz, unterstützt und gefördert werden;</p><p>2. der Transport des Holzes bis zu den dezentralen Holzlagerplätzen in den Kantonen unterstützt und gefördert werden;</p><p>3. die Überwachung des Gesundheitszustandes des Holzes und das Management der Lagerbestände unterstützt werden.</p><p>Ich stelle deshalb dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>4. Welche dringlichen Massnahmen könnte der Bundesrat ergreifen, um Waldbesitzern und Kantonen in der gegenwärtigen Lage unter die Arme zu greifen?</p><p>5. Welche dauerhaften Massnahmen könnte der Bundesrat vorschlagen, um Waldbesitzer und Kantone langfristig bei der Bewältigung solcher Lagen zu unterstützen?</p><p>6. Welche übrigen Massnahmen und Rahmenbedingungen könnte der Bundesrat mit Blick auf die Zukunft zuhanden der Waldbesitzer und der Kantone ins Auge fassen? </p><p>Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung dieser Interpellation.</p>
  • Inwiefern könnte der Bundesrat die Waldwirtschaft bei der Bewirtschaftung von Wäldern mit Borkenkäferbefall besser unterstützen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Vollzug der Waldgesetzgebung liegt grundsätzlich im Verantwortungsbereich der Kantone. Bei ausserordentlichen Ereignissen von nationaler Ausdehnung, wie z. B. bei den Sturmschäden durch Lothar, übernimmt der Bund eine koordinierende Aufgabe. Bisher war die geltende Definition eines nationalen Ereignisses - orientiert an einmaligen grossen Sturmereignissen - ausreichend und klar. Ende 2018 haben die Kombinationseffekte von Sturm, Trockenheit und Käferbefall aber gezeigt, dass das bisherige System der Ereignisbewältigung zusammen mit den Kantonen und der Wald- und Holzwirtschaft optimiert werden sollte. Diese Kombinationseffekte werden aufgrund des Klimawandels wichtiger, und erste Projekte wurden bereits lanciert, um diese Effekte zu untersuchen, allfällige Massnahmen zu prüfen und gegebenenfalls zu definieren.</p><p>Dauerhafte Massnahmen und Rahmenbedingungen</p><p>Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zur Motion von Siebenthal 18.3925 bereits darauf hingewiesen, dass der Bund erst kürzlich mit der letzten Waldgesetzrevision (WaG; SR 921.0; in Kraft seit 1. Januar 2017) die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat, damit gegen Waldschäden (Ursachen und Folgen) auch ausserhalb des Schutzwaldes geeignete Bekämpfungsmassnahmen ergriffen und im Rahmen der Programmvereinbarungen unterstützt werden können - wenn eine Waldfunktion erheblich gefährdet ist (Art. 37 Abs. 1 und Art. 37a WaG). Die Beurteilung, ob eine erhebliche Gefährdung einer Waldfunktion vorliegt und welche Massnahmen unterstützt resp. angeordnet werden sollen, liegt jedoch bei den Kantonen.</p><p>Falls bei grösseren Schäden Massnahmen zur Wiederinstandstellung notwendig werden, sieht der Bundesrat die Chance, bereits jetzt Anpassungsmassnahmen an den Klimawandel umzusetzen. Nur mit einer standortgerechten Baumartenwahl können die Schweizer Wälder auch künftig ihre vielfältigen Leistungen bei der Holzproduktion und temporären CO2-Bindung erbringen. Der Bund unterstützt die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer dabei bereits heute im Rahmen der Programmvereinbarungen (Art. 28a und 38a Bst. f WaG).</p><p>Dringliche Massnahmen in der gegenwärtigen Lage</p><p>Die bisherige Analyse hat gezeigt, dass die gewählten Massnahmen in den Kantonen sehr unterschiedlich sein können, aber der jeweiligen Situation bestmöglich Rechnung tragen. Damit hat sich die bestehende Aufgabenteilung im Grundsatz bewährt. Neben topografischen Unterschieden sind die Schadholzmengen und -qualität sehr unterschiedlich. Auch die Marktkapazitäten in der Holzindustrie sind regional unterschiedlich. So haben einzelne Kantone die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer bei der Überwachung der betroffenen Gebiete, bei Bekämpfungsmassnahmen im Wald, bei der Einrichtung von Holzlagern ausserhalb des Waldes oder beim Holztransport unterstützt. Bei allen Massahmen ist darauf zu achten, dass Beiträge von Bund und/oder Kantonen koordiniert erfolgen und den Holzmarkt nicht zusätzlich verzerren, um angesichts der bereits jetzt vollen Lagerbestände nicht einen Preiszerfall des Holzes zulasten der Waldeigentümerinnen und -eigentümer und deren Forstbetriebe auszulösen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Auswirkungen der meteorologischen Bedingungen der vergangenen Jahre wiegen schwer; die kommenden Jahre versprechen für die Schweizer Wälder und die Waldbesitzer schwierig zu werden.</p><p>2018 wurden rund 1,3 Millionen Kubikmeter Holz von Stürmen gefällt. Die Wälder wurden durch regelmässige Trockenperioden zusätzlich geschwächt, und Tag für Tag richten die Borkenkäfer, die ideale Bedingungen vorfinden, an den Bäumen ein Massaker an.</p><p>Als Folge davon werden die Waldbesitzer von den Ereignissen überrollt. Die Sägereien sind ausgelastet, die Märkte gesättigt; die Preise sinken noch mehr, was der Liquidität der Waldbesitzer zusetzt. Währenddessen frisst der Borkenkäfer unverwandt weiter.</p><p>Mehrere Vorgehensweisen erscheinen zweckmässig, beispielsweise könnte:</p><p>1. die Einrichtung dezentraler Holzlagerplätze, insbesondere für hochwertiges Holz, unterstützt und gefördert werden;</p><p>2. der Transport des Holzes bis zu den dezentralen Holzlagerplätzen in den Kantonen unterstützt und gefördert werden;</p><p>3. die Überwachung des Gesundheitszustandes des Holzes und das Management der Lagerbestände unterstützt werden.</p><p>Ich stelle deshalb dem Bundesrat die folgenden Fragen:</p><p>4. Welche dringlichen Massnahmen könnte der Bundesrat ergreifen, um Waldbesitzern und Kantonen in der gegenwärtigen Lage unter die Arme zu greifen?</p><p>5. Welche dauerhaften Massnahmen könnte der Bundesrat vorschlagen, um Waldbesitzer und Kantone langfristig bei der Bewältigung solcher Lagen zu unterstützen?</p><p>6. Welche übrigen Massnahmen und Rahmenbedingungen könnte der Bundesrat mit Blick auf die Zukunft zuhanden der Waldbesitzer und der Kantone ins Auge fassen? </p><p>Ich danke dem Bundesrat für die Beantwortung dieser Interpellation.</p>
    • Inwiefern könnte der Bundesrat die Waldwirtschaft bei der Bewirtschaftung von Wäldern mit Borkenkäferbefall besser unterstützen?

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