Internationales Genf. Wie kann die Schweiz internationale Organisationen und NGO im Prozess der Digitalisierung unterstützen und dabei gleichzeitig den Schutz der Daten von Kriegsopfern gewährleisten?

ShortId
19.3865
Id
20193865
Updated
28.07.2023 02:37
Language
de
Title
Internationales Genf. Wie kann die Schweiz internationale Organisationen und NGO im Prozess der Digitalisierung unterstützen und dabei gleichzeitig den Schutz der Daten von Kriegsopfern gewährleisten?
AdditionalIndexing
08;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie bereits in der Antwort auf die Interpellation 18.3957 erwähnt, misst der Bundesrat den Verpflichtungen der Schweiz als Hohe Vertragspartei der Genfer Abkommen und ihrer Zusatzprotokolle grosse Bedeutung zu. Der Bundesrat setzt sich zudem dafür ein, dass die Schweiz die Chancen neuer Technologien optimal nutzt. Deshalb hat er am 5. September 2018 die Strategie Digitale Schweiz verabschiedet. Teil dieser Strategie ist auch das internationale Engagement der Schweiz.</p><p>Die Schweiz hat gute Voraussetzungen, das grosse Potenzial neuer Technologien für eine noch leistungsstärkere humanitäre Hilfe und einen effektiveren Schutz der Betroffenen einzusetzen. Die Digitalisierung eröffnet neue Möglichkeiten, gleichzeitig müssen aber auch die Risiken, wie potenzieller Missbrauch von sensiblen Daten, kontrolliert werden. Der Schutz von Daten und die Sicherheit von Informationssystemen und Dateninfrastruktur werden - nicht zuletzt für humanitäre Organisationen - immer wichtiger. Gelangen humanitäre Datensätze in falsche Hände, können diese leicht zur Bedrohung gegen Leib und Leben von Betroffenen und deren Familienangehörigen werden.</p><p>Das IKRK, der wichtigste humanitäre Partner der Schweiz, leistet mit seiner Digitalisierungsstrategie wertvolle Pionierarbeit. Die Schweiz setzt sich im Rahmen dieser Partnerschaft für die Unterstützung digitaler Projekte ein, wie beispielsweise beim Klären des Schicksals vermisster Personen - in bewaffneten Konflikten, auf Migrationsrouten und bei Naturkatastrophen - und bei der Zusammenführung mit ihren Familien. Zudem eröffnen digitale Technologien auch neuartige Lösungsansätze mit präventiver Wirkung, sodass signifikant weniger Menschen verschwinden.</p><p>Die Handlungsfähigkeit des IKRK und anderer humanitärer Organisationen setzt das Vertrauen der Betroffenen und staatlicher Akteure voraus. Der effektive Schutz humanitärer Daten geniesst auch aus diesem Grund höchste Priorität. Die Schweiz erarbeitet mit Partnern die dafür notwendigen Rahmenbedingungen. Mit Blick auf die von der Schweiz mitfinanzierte 33. Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Konferenz im Dezember 2019 finden dazu grundlegende Diskussionen statt. Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, den Schutz von Daten und somit auch von humanitären Daten in der Schweiz mit notwendigen Massnahmen auszubauen. Die politische Stabilität, die Datenschutzregelungen und das technologische Know-how der Schweiz bilden dafür eine gute Grundlage.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 12. August 2019 feiern wir das 70-Jahr-Jubiläum der vierten Genfer Konvention. Dieses Abkommen, das am 17. März 1950 von der Bundesversammlung genehmigt wurde, betrifft den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten und somit jenen Personen, die die Mehrheit der Kriegsopfer bilden. Es ist also ein wichtiger Moment in der Geschichte des internationalen Genf, an den wir uns demnächst feierlich erinnern werden. Der Geist dieser vierten Genfer Konvention sollte aber auch Anlass sein, uns Gedanken darüber zu machen, wie relevant die Fragen zum Schutz der Zivilpersonen in einer sich stets verändernden Welt sind, vor allem da heute die Art und Weise, wie humanitäre Hilfe in der Welt geleistet wird, durch die neuen Technologien beeinflusst wird.</p><p>Durch die neuen Technologien ergeben sich viele Chancen hinsichtlich einer wirksameren humanitären Hilfe; es entstehen hierdurch aber auch viele Risiken (z. B. im Zusammenhang mit Tracking, Überwachung oder Fehlinformationen, die auf den sozialen Medien gezielt verbreitet werden). Die Personen, die auf die humanitäre Hilfe und Schutzangebote angewiesen sind, könnten durch die neuen Technologien und die digitale Revolution noch verletzbarer gemacht werden.</p><p>In diesem Zusammenhang suchen viele internationale Organisationen und NGO ein Umfeld, das die Anwendung der Normen zum Datenschutz, zur digitalen Sicherheit, zur Informationssicherheit sowie zur Sicherheit im Internet begünstigt, Normen, die es erlauben, die Integrität und Vertraulichkeit von Informationssystemen und von Daten der humanitären Akteure zu wahren. So strebt beispielsweise das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) gemäss seiner neuen institutionellen Strategie eine digitale Transformation an, um seine Rolle als unabhängiger und neutraler Akteur, der sensible Daten verwaltet, zu stärken und so letztendlich den von Konflikten betroffenen Menschen einen besseren Schutz zu bieten.</p><p>70 Jahre nach dem Abschluss der vierten Genfer Konvention stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Hat der Bundesrat Massnahmen vorgesehen, damit humanitäre Organisationen mit Sitz in der Schweiz sich im Bereich Digitalisierung in unserem Land weiterentwickeln können und somit in der Lage wären, den von humanitären Krisen betroffenen Menschen einen besseren Schutz zu bieten?</p><p>2. Gedenkt er, Investitionsprogramme zu unterstützen, damit sich die Schweiz noch besser als Standort positionieren kann, wo die notwendigen Normen zur Sicherheit erfüllt sind, sodass das Vermächtnis von 1949 weitergeführt werden kann?</p>
  • Internationales Genf. Wie kann die Schweiz internationale Organisationen und NGO im Prozess der Digitalisierung unterstützen und dabei gleichzeitig den Schutz der Daten von Kriegsopfern gewährleisten?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie bereits in der Antwort auf die Interpellation 18.3957 erwähnt, misst der Bundesrat den Verpflichtungen der Schweiz als Hohe Vertragspartei der Genfer Abkommen und ihrer Zusatzprotokolle grosse Bedeutung zu. Der Bundesrat setzt sich zudem dafür ein, dass die Schweiz die Chancen neuer Technologien optimal nutzt. Deshalb hat er am 5. September 2018 die Strategie Digitale Schweiz verabschiedet. Teil dieser Strategie ist auch das internationale Engagement der Schweiz.</p><p>Die Schweiz hat gute Voraussetzungen, das grosse Potenzial neuer Technologien für eine noch leistungsstärkere humanitäre Hilfe und einen effektiveren Schutz der Betroffenen einzusetzen. Die Digitalisierung eröffnet neue Möglichkeiten, gleichzeitig müssen aber auch die Risiken, wie potenzieller Missbrauch von sensiblen Daten, kontrolliert werden. Der Schutz von Daten und die Sicherheit von Informationssystemen und Dateninfrastruktur werden - nicht zuletzt für humanitäre Organisationen - immer wichtiger. Gelangen humanitäre Datensätze in falsche Hände, können diese leicht zur Bedrohung gegen Leib und Leben von Betroffenen und deren Familienangehörigen werden.</p><p>Das IKRK, der wichtigste humanitäre Partner der Schweiz, leistet mit seiner Digitalisierungsstrategie wertvolle Pionierarbeit. Die Schweiz setzt sich im Rahmen dieser Partnerschaft für die Unterstützung digitaler Projekte ein, wie beispielsweise beim Klären des Schicksals vermisster Personen - in bewaffneten Konflikten, auf Migrationsrouten und bei Naturkatastrophen - und bei der Zusammenführung mit ihren Familien. Zudem eröffnen digitale Technologien auch neuartige Lösungsansätze mit präventiver Wirkung, sodass signifikant weniger Menschen verschwinden.</p><p>Die Handlungsfähigkeit des IKRK und anderer humanitärer Organisationen setzt das Vertrauen der Betroffenen und staatlicher Akteure voraus. Der effektive Schutz humanitärer Daten geniesst auch aus diesem Grund höchste Priorität. Die Schweiz erarbeitet mit Partnern die dafür notwendigen Rahmenbedingungen. Mit Blick auf die von der Schweiz mitfinanzierte 33. Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Konferenz im Dezember 2019 finden dazu grundlegende Diskussionen statt. Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, den Schutz von Daten und somit auch von humanitären Daten in der Schweiz mit notwendigen Massnahmen auszubauen. Die politische Stabilität, die Datenschutzregelungen und das technologische Know-how der Schweiz bilden dafür eine gute Grundlage.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 12. August 2019 feiern wir das 70-Jahr-Jubiläum der vierten Genfer Konvention. Dieses Abkommen, das am 17. März 1950 von der Bundesversammlung genehmigt wurde, betrifft den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten und somit jenen Personen, die die Mehrheit der Kriegsopfer bilden. Es ist also ein wichtiger Moment in der Geschichte des internationalen Genf, an den wir uns demnächst feierlich erinnern werden. Der Geist dieser vierten Genfer Konvention sollte aber auch Anlass sein, uns Gedanken darüber zu machen, wie relevant die Fragen zum Schutz der Zivilpersonen in einer sich stets verändernden Welt sind, vor allem da heute die Art und Weise, wie humanitäre Hilfe in der Welt geleistet wird, durch die neuen Technologien beeinflusst wird.</p><p>Durch die neuen Technologien ergeben sich viele Chancen hinsichtlich einer wirksameren humanitären Hilfe; es entstehen hierdurch aber auch viele Risiken (z. B. im Zusammenhang mit Tracking, Überwachung oder Fehlinformationen, die auf den sozialen Medien gezielt verbreitet werden). Die Personen, die auf die humanitäre Hilfe und Schutzangebote angewiesen sind, könnten durch die neuen Technologien und die digitale Revolution noch verletzbarer gemacht werden.</p><p>In diesem Zusammenhang suchen viele internationale Organisationen und NGO ein Umfeld, das die Anwendung der Normen zum Datenschutz, zur digitalen Sicherheit, zur Informationssicherheit sowie zur Sicherheit im Internet begünstigt, Normen, die es erlauben, die Integrität und Vertraulichkeit von Informationssystemen und von Daten der humanitären Akteure zu wahren. So strebt beispielsweise das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) gemäss seiner neuen institutionellen Strategie eine digitale Transformation an, um seine Rolle als unabhängiger und neutraler Akteur, der sensible Daten verwaltet, zu stärken und so letztendlich den von Konflikten betroffenen Menschen einen besseren Schutz zu bieten.</p><p>70 Jahre nach dem Abschluss der vierten Genfer Konvention stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Hat der Bundesrat Massnahmen vorgesehen, damit humanitäre Organisationen mit Sitz in der Schweiz sich im Bereich Digitalisierung in unserem Land weiterentwickeln können und somit in der Lage wären, den von humanitären Krisen betroffenen Menschen einen besseren Schutz zu bieten?</p><p>2. Gedenkt er, Investitionsprogramme zu unterstützen, damit sich die Schweiz noch besser als Standort positionieren kann, wo die notwendigen Normen zur Sicherheit erfüllt sind, sodass das Vermächtnis von 1949 weitergeführt werden kann?</p>
    • Internationales Genf. Wie kann die Schweiz internationale Organisationen und NGO im Prozess der Digitalisierung unterstützen und dabei gleichzeitig den Schutz der Daten von Kriegsopfern gewährleisten?

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