Schöpfen Bund und Kantone ihre Möglichkeiten zur Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen gemäss Weiterbildungsgesetz aus?

ShortId
19.3872
Id
20193872
Updated
28.07.2023 02:34
Language
de
Title
Schöpfen Bund und Kantone ihre Möglichkeiten zur Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen gemäss Weiterbildungsgesetz aus?
AdditionalIndexing
32;44;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. Der Erwerb und Erhalt der Grundkompetenzen Erwachsener wurde als Fördertatbestand ins Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG; SR 419.1) aufgenommen, das 2017 in Kraft trat. Die Aufgabe obliegt aber primär den Kantonen. Sie entscheiden über ihre Massnahmen und den Mitteleinsatz. Der Bund unterstützt die Kantone auf Basis des WeBiG im Rahmen von Leistungsvereinbarungen mit finanziellen Beiträgen. Die Kantone weisen unterschiedliche Herangehensweisen ans Thema auf - Grundkompetenzen sind durchaus auch in Kantonen ein Thema, die keine Leistungsvereinbarung mit dem Bund abgeschlossen haben. Das WeBiG hält zudem fest, dass Bund und Kantone die interinstitutionelle Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Durchführung entsprechender Angebote sicherstellen und deren Förderung koordinieren. </p><p>3. Die Schweiz wird am Program for the International Assessment of Adult Competencies (PIAAC) im Jahr 2021 teilnehmen. Die Studie ist das Pendant zur Pisa-Studie, fokussiert aber auf die Erhebung der Grundkompetenzen von Erwachsenen. Ziel ist, aktuelle Daten über vorhandene und mangelnde Kompetenzen von Erwachsenen in der Schweiz zu sammeln und damit auch Rückschlüsse bezüglich der Erreichbarkeit des Zielpublikums zu ziehen. Weitere Möglichkeiten, das Zielpublikum besser zu erreichen, sind einerseits eine Sensibilisierung und Information von potenziellen Vermittlerpersonen (bspw. RAV-Beratende; Ärztinnen und Ärzte; Sozialbehörden; Integrationsfachstellen; Berufsberatungsstellen; kirchliche oder kulturelle Organisationen; Arbeitgeber und Gewerkschaften), anderseits ein steigendes Problembewusstsein in der Gesellschaft. Durch die bessere Koordination der beteiligten Akteure lassen sich - gestützt auf verschiedene Spezialgesetze - die zur Verfügung stehenden Mittel wirksamer einsetzen.</p><p>4. Der Bund steht mit allen Kantonen im Kontakt und kann bestätigen, dass in allen Kantonen Fortschritte bei der Förderstruktur gemacht wurden. Das föderalistische System bringt es mit sich, dass für die Umsetzung teilweise unterschiedliche Wege gewählt werden. </p><p>5. Die Finanzierung des BFI-Bereichs hat im Rahmen eines ausgeglichenen Bundeshaushalts zu erfolgen, damit der Standort Schweiz nachhaltig attraktiv bleibt. Innerhalb des BFI-Bereichs sind den verschiedenen Entwicklungen Rechnung zu tragen und die Mittel entsprechend zu verteilen. Der Bundesrat wird die erforderlichen Gewichtungen und Priorisierungen im Rahmen der BFI-Botschaft 2021-2024 vornehmen und dem Parlament entsprechend Antrag stellen. Die Botschaft wird voraussichtlich im Februar 2020 dem Parlament vorgelegt werden.</p><p>6. Bisher machen 50 Unternehmen bzw. Organisationen der Arbeitswelt im Projekt "Einfach besser! ... am Arbeitsplatz" mit. Rund 2000 Arbeitnehmende konnten von den Massnahmen profitieren. Zur Förderung der Bekanntheit von "Einfach besser! ... am Arbeitsplatz" setzt der Bund neben Informationsanlässen und Mailings auch auf die Sozialpartner, die als Multiplikator wirken können. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Grundkompetenzen sind Voraussetzung, damit eine Person in der Arbeitswelt und im Alltag bestehen und an Bildung bzw. Weiterbildung teilnehmen kann. Das Weiterbildungsgesetz sieht deshalb vor, dass sich der Bund gemeinsam mit den Kantonen dafür einsetzt, Erwachsenen den Erwerb und den Erhalt von Grundkompetenzen zu ermöglichen (Art. 14 WeBiG). Zur Umsetzung haben sich Bund und Kantone in einem Grundsatzpapier auf Ziele für die Periode 2017-2020 geeinigt. Gemäss diesem Grundsatzpapier besteht bis Ende 2018 eine "Übersicht über bestehende Bildungsmassnahmen im Bereich Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener sowie eine Übersicht über die Anzahl der Teilnehmenden an den Bildungsmassnahmen". Im März 2019 hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation die "Kantonale Bestandesaufnahme. Förderung und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener" veröffentlicht. </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gemäss dem Bericht haben nur 20 Kantone eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Kann der Bundesrat darüber Auskunft geben, warum das so ist? Ist das Angebot in den übrigen Kantonen mangels Erwachsener mit fehlenden Grundkompetenzen unnötig, oder fehlt es am politischen Willen?</p><p>2. Der Bericht hält fest, dass es in den meisten Kantonen keine zentrale Beratungsstelle gibt, die einen Überblick über das Angebot hat und potenzielle Teilnehmende bzw. deren Arbeitgeber sensibilisieren und auf die Angebote hinweisen kann. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, zu einer besseren Koordination und damit zu einer effektiveren und effizienteren Verwendung der Bundesmittel beizutragen?</p><p>3. Die grösste Herausforderung bildet die Erreichbarkeit des potenziellen Zielpublikums. Wie will der Bund zur besseren Erreichbarkeit beitragen und so auch zum Ziel, dass die Anzahl Teilnehmende an den Bildungsmassnahmen steigt?</p><p>4. Wie will der Bundesrat verhindern, dass durch das fehlende Engagement einzelner Kantone die Chancengleichheit gefährdet wird?</p><p>5. Wird der Bundesrat in der BFI-Botschaft die Mittel dafür erhöhen?</p><p>6. Mit dem Projekt "Einfach besser! ... am Arbeitsplatz" fördert der Bund seit 2018 Weiterbildungen im Bereich Grundkompetenzen, die auf die Arbeitsplatzherausforderungen zugeschnitten sind. Wie viele Unternehmen mit wie vielen Arbeitnehmenden machen dabei mit? Wird der Bundesrat seine Anstrengungen zur Förderung der betriebsinternen Weiterbildung kommunikativ und finanziell verstärken?</p>
  • Schöpfen Bund und Kantone ihre Möglichkeiten zur Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen gemäss Weiterbildungsgesetz aus?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Der Erwerb und Erhalt der Grundkompetenzen Erwachsener wurde als Fördertatbestand ins Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG; SR 419.1) aufgenommen, das 2017 in Kraft trat. Die Aufgabe obliegt aber primär den Kantonen. Sie entscheiden über ihre Massnahmen und den Mitteleinsatz. Der Bund unterstützt die Kantone auf Basis des WeBiG im Rahmen von Leistungsvereinbarungen mit finanziellen Beiträgen. Die Kantone weisen unterschiedliche Herangehensweisen ans Thema auf - Grundkompetenzen sind durchaus auch in Kantonen ein Thema, die keine Leistungsvereinbarung mit dem Bund abgeschlossen haben. Das WeBiG hält zudem fest, dass Bund und Kantone die interinstitutionelle Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Durchführung entsprechender Angebote sicherstellen und deren Förderung koordinieren. </p><p>3. Die Schweiz wird am Program for the International Assessment of Adult Competencies (PIAAC) im Jahr 2021 teilnehmen. Die Studie ist das Pendant zur Pisa-Studie, fokussiert aber auf die Erhebung der Grundkompetenzen von Erwachsenen. Ziel ist, aktuelle Daten über vorhandene und mangelnde Kompetenzen von Erwachsenen in der Schweiz zu sammeln und damit auch Rückschlüsse bezüglich der Erreichbarkeit des Zielpublikums zu ziehen. Weitere Möglichkeiten, das Zielpublikum besser zu erreichen, sind einerseits eine Sensibilisierung und Information von potenziellen Vermittlerpersonen (bspw. RAV-Beratende; Ärztinnen und Ärzte; Sozialbehörden; Integrationsfachstellen; Berufsberatungsstellen; kirchliche oder kulturelle Organisationen; Arbeitgeber und Gewerkschaften), anderseits ein steigendes Problembewusstsein in der Gesellschaft. Durch die bessere Koordination der beteiligten Akteure lassen sich - gestützt auf verschiedene Spezialgesetze - die zur Verfügung stehenden Mittel wirksamer einsetzen.</p><p>4. Der Bund steht mit allen Kantonen im Kontakt und kann bestätigen, dass in allen Kantonen Fortschritte bei der Förderstruktur gemacht wurden. Das föderalistische System bringt es mit sich, dass für die Umsetzung teilweise unterschiedliche Wege gewählt werden. </p><p>5. Die Finanzierung des BFI-Bereichs hat im Rahmen eines ausgeglichenen Bundeshaushalts zu erfolgen, damit der Standort Schweiz nachhaltig attraktiv bleibt. Innerhalb des BFI-Bereichs sind den verschiedenen Entwicklungen Rechnung zu tragen und die Mittel entsprechend zu verteilen. Der Bundesrat wird die erforderlichen Gewichtungen und Priorisierungen im Rahmen der BFI-Botschaft 2021-2024 vornehmen und dem Parlament entsprechend Antrag stellen. Die Botschaft wird voraussichtlich im Februar 2020 dem Parlament vorgelegt werden.</p><p>6. Bisher machen 50 Unternehmen bzw. Organisationen der Arbeitswelt im Projekt "Einfach besser! ... am Arbeitsplatz" mit. Rund 2000 Arbeitnehmende konnten von den Massnahmen profitieren. Zur Förderung der Bekanntheit von "Einfach besser! ... am Arbeitsplatz" setzt der Bund neben Informationsanlässen und Mailings auch auf die Sozialpartner, die als Multiplikator wirken können. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Grundkompetenzen sind Voraussetzung, damit eine Person in der Arbeitswelt und im Alltag bestehen und an Bildung bzw. Weiterbildung teilnehmen kann. Das Weiterbildungsgesetz sieht deshalb vor, dass sich der Bund gemeinsam mit den Kantonen dafür einsetzt, Erwachsenen den Erwerb und den Erhalt von Grundkompetenzen zu ermöglichen (Art. 14 WeBiG). Zur Umsetzung haben sich Bund und Kantone in einem Grundsatzpapier auf Ziele für die Periode 2017-2020 geeinigt. Gemäss diesem Grundsatzpapier besteht bis Ende 2018 eine "Übersicht über bestehende Bildungsmassnahmen im Bereich Erwerb und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener sowie eine Übersicht über die Anzahl der Teilnehmenden an den Bildungsmassnahmen". Im März 2019 hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation die "Kantonale Bestandesaufnahme. Förderung und Erhalt von Grundkompetenzen Erwachsener" veröffentlicht. </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gemäss dem Bericht haben nur 20 Kantone eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Kann der Bundesrat darüber Auskunft geben, warum das so ist? Ist das Angebot in den übrigen Kantonen mangels Erwachsener mit fehlenden Grundkompetenzen unnötig, oder fehlt es am politischen Willen?</p><p>2. Der Bericht hält fest, dass es in den meisten Kantonen keine zentrale Beratungsstelle gibt, die einen Überblick über das Angebot hat und potenzielle Teilnehmende bzw. deren Arbeitgeber sensibilisieren und auf die Angebote hinweisen kann. Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, zu einer besseren Koordination und damit zu einer effektiveren und effizienteren Verwendung der Bundesmittel beizutragen?</p><p>3. Die grösste Herausforderung bildet die Erreichbarkeit des potenziellen Zielpublikums. Wie will der Bund zur besseren Erreichbarkeit beitragen und so auch zum Ziel, dass die Anzahl Teilnehmende an den Bildungsmassnahmen steigt?</p><p>4. Wie will der Bundesrat verhindern, dass durch das fehlende Engagement einzelner Kantone die Chancengleichheit gefährdet wird?</p><p>5. Wird der Bundesrat in der BFI-Botschaft die Mittel dafür erhöhen?</p><p>6. Mit dem Projekt "Einfach besser! ... am Arbeitsplatz" fördert der Bund seit 2018 Weiterbildungen im Bereich Grundkompetenzen, die auf die Arbeitsplatzherausforderungen zugeschnitten sind. Wie viele Unternehmen mit wie vielen Arbeitnehmenden machen dabei mit? Wird der Bundesrat seine Anstrengungen zur Förderung der betriebsinternen Weiterbildung kommunikativ und finanziell verstärken?</p>
    • Schöpfen Bund und Kantone ihre Möglichkeiten zur Förderung der Grundkompetenzen von Erwachsenen gemäss Weiterbildungsgesetz aus?

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