Neuregelung der Finanzierung der Integration in den Arbeitsmarkt

ShortId
19.3875
Id
20193875
Updated
28.07.2023 02:33
Language
de
Title
Neuregelung der Finanzierung der Integration in den Arbeitsmarkt
AdditionalIndexing
2836;32;44;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Übergang von einem Sozialregime in ein anderes behindert die betroffenen Personen oft beim Zugang zum Arbeitsmarkt. So bildet sich eine unverheiratete Mutter beispielsweise nicht weiter, um eine Stelle zu finden, obwohl sie es möchte, weil sie dann die für ihre Familie lebenswichtige Sozialhilfe verlöre.</p><p>Es kommt vor, dass verschiedene Finanzierungsquellen die gleichen Leistungen vorschlagen, so die Weiterbildung, aber zu unterschiedlichen Bedingungen. Manchmal läuft die Finanzierung über das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), manchmal über die Arbeitslosenversicherung und manchmal über die Integrationsbudgets. Deren Ziel ist aber das Gleiche: der Zugang zum Arbeitsmarkt über eine Berufs- oder Weiterbildung. </p><p>Es ist nun höchste Zeit, einen umfassenden Marshall-Plan zu Weiterbildung und beruflicher Integration ins Auge zu fassen, der den Zugang vereinfacht.</p>
  • <p>Der Bundesrat hat den Bedarf für eine gute Koordination zwischen den Institutionen im Bereich soziale Sicherheit und Integration erkannt und bearbeitet dieses Thema im Rahmen der nationalen interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) bereits aktiv.</p><p>Die IIZ umfasst die Zusammenarbeit von zwei oder mehreren Institutionen im Bereich der sozialen Sicherheit, Integration und Bildung (Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung, Sozialhilfe, Berufsbildung und Ausländerintegration) mit dem übergeordneten Ziel, die Eingliederungschancen von Personen in den ersten Arbeitsmarkt zu verbessern und die verschiedenen Systeme optimal aufeinander abzustimmen. Die Massnahmen und Angebote der Vollzugsstellen sollen, im Interesse der unterstützten Person und des gezielten staatlichen Mitteleinsatzes, wirksamer und effizienter eingesetzt werden können. Die Zielsetzungen der einzelnen Institutionen, insbesondere die Ausbildungs- und Arbeitsintegration, werden mithilfe der interinstitutionellen Zusammenarbeit unterstützt.</p><p>Das Arbeitsprogramm der IIZ für die Periode 2019/20 basiert auf folgenden Schwerpunkten:</p><p>- Professionalisierung der Koordination und Zusammenarbeit sowie Aufzeigen von guten Beispielen eines wirkungsvollen Massnahmeneinsatzes an den Schnittstellen der Integrationsmassnahmen - namentlich der ALV und öffentlichen Arbeitsvermittlung, der Sozialhilfe, der IV sowie im Bereich Migration.</p><p>- Verstärkung der Bildungs- und Arbeitsmarktintegration bei den gefährdeten Zielgruppen der Sozialhilfebeziehenden, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, gering qualifizierten Erwachsenen sowie von spät eingereisten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen (Grundkompetenzen und Berufsabschluss).</p><p>- Sensibilisierung und Verstärkung der Zusammenarbeit mit zentralen Akteuren im Bereich der Gesundheit und der sozialen Sicherheit.</p><p>In diesem Zusammenhang sind mehrere IIZ-Projekte sowie assoziierte Projekte, die von Relevanz für die IIZ-Partner sind, am Laufen.</p><p>Das Anliegen des Postulates, eine Neuregelung der Finanzierung der Arbeitsmarktintegration zu prüfen, erachtet der Bundesrat hingegen als nicht sinnvoll. Die Integrationsmassnahmen sind gemäss den Risiken der jeweiligen Anspruchsgruppen ausdifferenziert. Daher ist es auch wichtig, dass die jeweils zuständigen und kompetenten Institutionen die Ausrichtung des Instrumentariums definieren. Zudem hat der Bundesrat Mitte Mai weitere Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials beschlossen, die unter anderem auch auf die bessere Reintegration schwer vermittelbarer Stellensuchender in den Arbeitsmarkt abzielen. Das Seco wird darüber hinaus in Zusammenhang mit der Umsetzung der Stellenmeldepflicht dafür sorgen, dass gesamtschweizerisch gleiche Bedingungen für den Zugang zur öffentlichen Arbeitsvermittlung geschaffen werden.</p><p>Um Transparenz über laufende Arbeiten sicherzustellen, wird die nationale IIZ im Rahmen ihrer Kommunikationsgefässe weiterhin über den Stand der Arbeiten informieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu untersuchen, wie die Zusammenarbeit von Invalidenversicherung (IV), Arbeitslosenversicherung (ALV), Sozialhilfe und Berufsbildung gefördert und weiterentwickelt werden könnte.</p><p>Die Integration der Arbeitslosen, der IV-Empfängerinnen und -Empfänger und der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt soll unter den verschiedenen beteiligten Institutionen koordiniert und verbessert werden. Die administrativen Hürden, die einer solchen Zusammenarbeit im Weg stehen, sollten so weit als möglich beseitigt werden. Der Bund sollte für die Kantone einen Rahmen schaffen, in dem sie den Stellensuchenden, in welcher Lage sie auch immer sind, ein umfassendes Angebot für die berufliche Eingliederung machen können.</p>
  • Neuregelung der Finanzierung der Integration in den Arbeitsmarkt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Übergang von einem Sozialregime in ein anderes behindert die betroffenen Personen oft beim Zugang zum Arbeitsmarkt. So bildet sich eine unverheiratete Mutter beispielsweise nicht weiter, um eine Stelle zu finden, obwohl sie es möchte, weil sie dann die für ihre Familie lebenswichtige Sozialhilfe verlöre.</p><p>Es kommt vor, dass verschiedene Finanzierungsquellen die gleichen Leistungen vorschlagen, so die Weiterbildung, aber zu unterschiedlichen Bedingungen. Manchmal läuft die Finanzierung über das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), manchmal über die Arbeitslosenversicherung und manchmal über die Integrationsbudgets. Deren Ziel ist aber das Gleiche: der Zugang zum Arbeitsmarkt über eine Berufs- oder Weiterbildung. </p><p>Es ist nun höchste Zeit, einen umfassenden Marshall-Plan zu Weiterbildung und beruflicher Integration ins Auge zu fassen, der den Zugang vereinfacht.</p>
    • <p>Der Bundesrat hat den Bedarf für eine gute Koordination zwischen den Institutionen im Bereich soziale Sicherheit und Integration erkannt und bearbeitet dieses Thema im Rahmen der nationalen interinstitutionellen Zusammenarbeit (IIZ) bereits aktiv.</p><p>Die IIZ umfasst die Zusammenarbeit von zwei oder mehreren Institutionen im Bereich der sozialen Sicherheit, Integration und Bildung (Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung, Sozialhilfe, Berufsbildung und Ausländerintegration) mit dem übergeordneten Ziel, die Eingliederungschancen von Personen in den ersten Arbeitsmarkt zu verbessern und die verschiedenen Systeme optimal aufeinander abzustimmen. Die Massnahmen und Angebote der Vollzugsstellen sollen, im Interesse der unterstützten Person und des gezielten staatlichen Mitteleinsatzes, wirksamer und effizienter eingesetzt werden können. Die Zielsetzungen der einzelnen Institutionen, insbesondere die Ausbildungs- und Arbeitsintegration, werden mithilfe der interinstitutionellen Zusammenarbeit unterstützt.</p><p>Das Arbeitsprogramm der IIZ für die Periode 2019/20 basiert auf folgenden Schwerpunkten:</p><p>- Professionalisierung der Koordination und Zusammenarbeit sowie Aufzeigen von guten Beispielen eines wirkungsvollen Massnahmeneinsatzes an den Schnittstellen der Integrationsmassnahmen - namentlich der ALV und öffentlichen Arbeitsvermittlung, der Sozialhilfe, der IV sowie im Bereich Migration.</p><p>- Verstärkung der Bildungs- und Arbeitsmarktintegration bei den gefährdeten Zielgruppen der Sozialhilfebeziehenden, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, gering qualifizierten Erwachsenen sowie von spät eingereisten Jugendlichen und jungen Erwachsenen, vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen (Grundkompetenzen und Berufsabschluss).</p><p>- Sensibilisierung und Verstärkung der Zusammenarbeit mit zentralen Akteuren im Bereich der Gesundheit und der sozialen Sicherheit.</p><p>In diesem Zusammenhang sind mehrere IIZ-Projekte sowie assoziierte Projekte, die von Relevanz für die IIZ-Partner sind, am Laufen.</p><p>Das Anliegen des Postulates, eine Neuregelung der Finanzierung der Arbeitsmarktintegration zu prüfen, erachtet der Bundesrat hingegen als nicht sinnvoll. Die Integrationsmassnahmen sind gemäss den Risiken der jeweiligen Anspruchsgruppen ausdifferenziert. Daher ist es auch wichtig, dass die jeweils zuständigen und kompetenten Institutionen die Ausrichtung des Instrumentariums definieren. Zudem hat der Bundesrat Mitte Mai weitere Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials beschlossen, die unter anderem auch auf die bessere Reintegration schwer vermittelbarer Stellensuchender in den Arbeitsmarkt abzielen. Das Seco wird darüber hinaus in Zusammenhang mit der Umsetzung der Stellenmeldepflicht dafür sorgen, dass gesamtschweizerisch gleiche Bedingungen für den Zugang zur öffentlichen Arbeitsvermittlung geschaffen werden.</p><p>Um Transparenz über laufende Arbeiten sicherzustellen, wird die nationale IIZ im Rahmen ihrer Kommunikationsgefässe weiterhin über den Stand der Arbeiten informieren.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu untersuchen, wie die Zusammenarbeit von Invalidenversicherung (IV), Arbeitslosenversicherung (ALV), Sozialhilfe und Berufsbildung gefördert und weiterentwickelt werden könnte.</p><p>Die Integration der Arbeitslosen, der IV-Empfängerinnen und -Empfänger und der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt soll unter den verschiedenen beteiligten Institutionen koordiniert und verbessert werden. Die administrativen Hürden, die einer solchen Zusammenarbeit im Weg stehen, sollten so weit als möglich beseitigt werden. Der Bund sollte für die Kantone einen Rahmen schaffen, in dem sie den Stellensuchenden, in welcher Lage sie auch immer sind, ein umfassendes Angebot für die berufliche Eingliederung machen können.</p>
    • Neuregelung der Finanzierung der Integration in den Arbeitsmarkt

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