5G darf die Netzneutralität nicht gefährden

ShortId
19.3878
Id
20193878
Updated
28.07.2023 02:30
Language
de
Title
5G darf die Netzneutralität nicht gefährden
AdditionalIndexing
34;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit 5G wird es möglich sein:</p><p>- mehr Daten (das Volumen wird 100-mal grösser sein) mit höherer Geschwindigkeit (die Latenzzeit wird 25 bis 40-mal kleiner sein) zu übertragen;</p><p>- einen erweiterten Frequenzbereich von 30 bis 300 Gigahertz zu verwenden;</p><p>- verschiedene Gegenstände zu vernetzen;</p><p>- Energie einzusparen.</p><p>Konkret werden Internetnutzerinnen und -nutzer einen Film in HD-Qualität in zwei bis drei Sekunden herunterladen können; Hersteller werden vernetzte Gegenstände (IoT) vereinfachen, weil eine einzige Komponente (anstelle von drei) sowohl eine Breitband- als auch eine Schmalbandverbindung erlauben wird (Interoperabilität); selbstfahrende Autos werden zuverlässiger, weil sie nahezu unverzögert mit ihrer Software in der Cloud kommunizieren können.</p><p>5G ermöglicht es zudem neu, verschiedene Daten unterschiedlich schnell zu bearbeiten. Aus naheliegenden Sicherheitsgründen (Unfallverhütung) werden Daten, die von einem selbstfahrenden Auto gesendet werden, gegenüber den Daten eines Gaszählers absolute Priorität haben. </p><p>Diese Priorisierung könnte aber auch aus geschäftsrelevanten Gründen vorgenommen werden. Die Mobilfunkanbieter könnten die Preise der einzelnen Zugangssegmente auf ihre Kundinnen und Kunden abstimmen und so die grossen Akteure bevorzugt behandeln, beispielsweise Google, das die Mittel hat, für Youtube ein prioritäres Segment zu erlangen. Des Weiteren könnte ein Umfeld erschaffen werden, das einzig aus 5G-kompatiblen Geräten besteht. Letztlich würde dies zu einem geschlossenen Netzwerk führen, das in keiner Weise mehr neutral ist.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist dringend zu prüfen, ob die noch nicht endgültig definierte 5G-Technologie an die Netzneutralität angepasst werden kann, die es zu bewahren gilt.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird nach Inkrafttreten der Änderung des Fernmeldegesetzes vom 22. März 2019 (BBl 2019 2619) die durch das Parlament in Artikel 12e beschlossenen Netzneutralitätsregeln anwenden. Gleichzeitig beabsichtigt er, die technische Entwicklung nicht unnötig zu beeinträchtigen.</p><p>Das Bundesamt für Kommunikation verfolgt die Diskussionen zur Vereinbarkeit von 5G (insbesondere dem in 5G vorgesehenen sogenannten "network slicing") und Netzneutralität laufend, unter anderem auch im Rahmen des Gremiums der europäischen Regulierungsstellen. Dieses Gremium ist zum Schluss gekommen, dass die Anbieterinnen von Anlagen und Diensten zur Telekommunikation noch keine konkreten Fälle vorgebracht haben, in denen "network slicing" durch die Regeln zur Netzneutralität verunmöglicht würde. Sowohl die bestehenden Regeln der EU als auch die mit dem revidierten Fernmeldegesetz neu beschlossenen Bestimmungen der Schweiz zur Netzneutralität lassen das "network slicing" zu. Der Bundesrat sieht deshalb gegenwärtig die Vereinbarkeit von "network slicing" und Netzneutralität als gegeben an.</p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat Anwendungsfälle von "network slicing" mit Blick auf die Netzneutralität dann genauer betrachten, wenn die Regeln zur Netzneutralität in der Schweiz in Kraft und die Anwendungsfälle des "network slicing" auch ausreichend konkretisiert sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird damit beauftragt zu prüfen, wieweit 5G mit der Netzneutralität vereinbar ist. Die 5G-Technologie unterscheidet sich von 4G namentlich durch das "network slicing": Diese Möglichkeit, das Netzwerk in Segmente aufzutrennen, wird es den Mobilfunkbetreibern erlauben, den Zugang zum Netzwerk benutzerdefiniert auszugestalten. Diese Segmentierung verstösst aber gegen das Prinzip des gleichen Netzzugangs für alle.</p><p>Die EU beschäftigt sich zurzeit mit der Frage: Muss der Grundsatz der Netzneutralität an die 5G-Technologie angepasst werden oder die 5G-Technologie an die Netzneutralität? In der Tat ist dieser zukünftige Kommunikationsstandard noch nicht definitiv festgelegt, und die neuen Geschäftsmodelle im Zusammenhang mit 5G sind noch schwammig.</p><p>Die Schweiz muss sich dazu Gedanken machen.</p>
  • 5G darf die Netzneutralität nicht gefährden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit 5G wird es möglich sein:</p><p>- mehr Daten (das Volumen wird 100-mal grösser sein) mit höherer Geschwindigkeit (die Latenzzeit wird 25 bis 40-mal kleiner sein) zu übertragen;</p><p>- einen erweiterten Frequenzbereich von 30 bis 300 Gigahertz zu verwenden;</p><p>- verschiedene Gegenstände zu vernetzen;</p><p>- Energie einzusparen.</p><p>Konkret werden Internetnutzerinnen und -nutzer einen Film in HD-Qualität in zwei bis drei Sekunden herunterladen können; Hersteller werden vernetzte Gegenstände (IoT) vereinfachen, weil eine einzige Komponente (anstelle von drei) sowohl eine Breitband- als auch eine Schmalbandverbindung erlauben wird (Interoperabilität); selbstfahrende Autos werden zuverlässiger, weil sie nahezu unverzögert mit ihrer Software in der Cloud kommunizieren können.</p><p>5G ermöglicht es zudem neu, verschiedene Daten unterschiedlich schnell zu bearbeiten. Aus naheliegenden Sicherheitsgründen (Unfallverhütung) werden Daten, die von einem selbstfahrenden Auto gesendet werden, gegenüber den Daten eines Gaszählers absolute Priorität haben. </p><p>Diese Priorisierung könnte aber auch aus geschäftsrelevanten Gründen vorgenommen werden. Die Mobilfunkanbieter könnten die Preise der einzelnen Zugangssegmente auf ihre Kundinnen und Kunden abstimmen und so die grossen Akteure bevorzugt behandeln, beispielsweise Google, das die Mittel hat, für Youtube ein prioritäres Segment zu erlangen. Des Weiteren könnte ein Umfeld erschaffen werden, das einzig aus 5G-kompatiblen Geräten besteht. Letztlich würde dies zu einem geschlossenen Netzwerk führen, das in keiner Weise mehr neutral ist.</p><p>Vor diesem Hintergrund ist dringend zu prüfen, ob die noch nicht endgültig definierte 5G-Technologie an die Netzneutralität angepasst werden kann, die es zu bewahren gilt.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird nach Inkrafttreten der Änderung des Fernmeldegesetzes vom 22. März 2019 (BBl 2019 2619) die durch das Parlament in Artikel 12e beschlossenen Netzneutralitätsregeln anwenden. Gleichzeitig beabsichtigt er, die technische Entwicklung nicht unnötig zu beeinträchtigen.</p><p>Das Bundesamt für Kommunikation verfolgt die Diskussionen zur Vereinbarkeit von 5G (insbesondere dem in 5G vorgesehenen sogenannten "network slicing") und Netzneutralität laufend, unter anderem auch im Rahmen des Gremiums der europäischen Regulierungsstellen. Dieses Gremium ist zum Schluss gekommen, dass die Anbieterinnen von Anlagen und Diensten zur Telekommunikation noch keine konkreten Fälle vorgebracht haben, in denen "network slicing" durch die Regeln zur Netzneutralität verunmöglicht würde. Sowohl die bestehenden Regeln der EU als auch die mit dem revidierten Fernmeldegesetz neu beschlossenen Bestimmungen der Schweiz zur Netzneutralität lassen das "network slicing" zu. Der Bundesrat sieht deshalb gegenwärtig die Vereinbarkeit von "network slicing" und Netzneutralität als gegeben an.</p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat Anwendungsfälle von "network slicing" mit Blick auf die Netzneutralität dann genauer betrachten, wenn die Regeln zur Netzneutralität in der Schweiz in Kraft und die Anwendungsfälle des "network slicing" auch ausreichend konkretisiert sind.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird damit beauftragt zu prüfen, wieweit 5G mit der Netzneutralität vereinbar ist. Die 5G-Technologie unterscheidet sich von 4G namentlich durch das "network slicing": Diese Möglichkeit, das Netzwerk in Segmente aufzutrennen, wird es den Mobilfunkbetreibern erlauben, den Zugang zum Netzwerk benutzerdefiniert auszugestalten. Diese Segmentierung verstösst aber gegen das Prinzip des gleichen Netzzugangs für alle.</p><p>Die EU beschäftigt sich zurzeit mit der Frage: Muss der Grundsatz der Netzneutralität an die 5G-Technologie angepasst werden oder die 5G-Technologie an die Netzneutralität? In der Tat ist dieser zukünftige Kommunikationsstandard noch nicht definitiv festgelegt, und die neuen Geschäftsmodelle im Zusammenhang mit 5G sind noch schwammig.</p><p>Die Schweiz muss sich dazu Gedanken machen.</p>
    • 5G darf die Netzneutralität nicht gefährden

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