Food Loss. Geschmack kann man nicht sehen

ShortId
19.3879
Id
20193879
Updated
28.07.2023 02:30
Language
de
Title
Food Loss. Geschmack kann man nicht sehen
AdditionalIndexing
2841;55;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ich reiche diese Interpellation im Rahmen des Projekts engage.ch ein. Das Thema wird eingebracht von vier Schülerinnen des Gymnasiums Wetzikon.</p><p>Einem Bericht von foodwaste.ch zufolge werden rund 20 Prozent der Produktion von Schweizer Obst und Gemüse wegen Schönheitsfehlern aussortiert. Gemäss dem Branchenverband der Detailhändler wird diese Ausschussware den Tieren verfüttert, in Biogas umgewandelt oder weggeworfen. Schweizer Bauern zufolge fallen wegen übertrieben hoher Selektionskriterien nicht unwesentliche Verluste an, die finanzielle Folgen haben. Gleichzeitig ist der Schweizer Markt auch auf importierte Produkte angewiesen. Es stellt sich die Frage, ob die Ertragslage von Schweizer Bauern verbessert werden könnte, wenn mehr Obst - trotz optischen Mängeln - verkauft werden kann. Der Verkauf von optisch nicht einwandfreien Produkten könnte auch für Konsumenten und für die Umwelt einen Nutzen bringen.</p>
  • <p>1. Lebensmittelverluste umfassen sämtliche Nahrung für die menschliche Ernährung, die in der Wertschöpfungskette verlorengeht. Im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) hat die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften unter Mitwirkung von u. a. dem Schweizer Bauernverband eine Studie zur Biomassenutzung in der Schweizer Landwirtschaft durchgeführt. Für den Obstbau werden die Ernteverluste auf 5 Prozent geschätzt und für Beeren auf 10 bis 30 Prozent. Sortierabgänge im Obstbau, die nicht zur Obstsaftproduktion verwendet werden, werden nahezu vollständig als Tierfutter verwendet. Für den Gemüsebau konnte im Rahmen der Studie keine generelle Zahl bei den Ernteverlusten genannt werden. Gemüse, das nicht den Qualitätsnormen entspricht, wird aussortiert und grösstenteils in der Tierfütterung verwendet oder kompostiert. Gemäss Schätzungen liegen die Ernteverluste in der Schweizer Kartoffelproduktion bei rund 5 Prozent. </p><p>2. Frisches Obst und Gemüse kann jederzeit eingeführt werden. Je nach Zeitpunkt gelten unterschiedliche Bedingungen und Zollansätze. Es gibt weder für den Inlandmarkt noch für die Einfuhr öffentlich-rechtliche Handelsnormen und Qualitätsklassen. Eingeführt wird, was nachgefragt wird. Die in der Schweiz durch die Branchenakteure angewendeten, privatrechtlichen Normen und Vorschriften basieren meistens auf den internationalen Handelsnormen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa. Im Früchte- und Gemüsehandel tätige Personen und Unternehmen sind frei, Ware, die diesen Normen und Vorschriften nicht entspricht, in der Schweiz zu vermarkten oder zu verarbeiten, solange die Vorgaben von Lebensmittel-, Wettbewerbs- und Zollrecht eingehalten werden. So werden z. B. im Handel und in der Direktvermarktung auch Früchte und Gemüse vermarktet, die aufgrund von Aussehen und Grösse ausserhalb der Normen liegen. Würden grössere Mengen an Schweizer Obst und Gemüse angeboten und abgesetzt, die nicht den heutigen Selektionskriterien entsprechen, könnte dies zu tieferen Importmengen führen. Für den Export gelten die Vorgaben der Zielländer. </p><p>3. Mit der Annahme des Postulates Chevalley 18.3829 am 5. März 2019 hat der Nationalrat den Bundesrat beauftragt, einen Aktionsplan zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen auszuarbeiten. Dieser wird bereits bestehende und gegebenenfalls neue, freiwillige Massnahmen sowie flankierende Massnahmen seitens Bund beinhalten. Die verschiedenen Akteure der Lebensmittelbranche sind aufgefordert, Lösungsansätze zur Reduktion von Lebensmittelverlusten zu suchen und umzusetzen. Die Vermarktung und Verarbeitung von Gemüse und Früchten, die nicht den gängigen Selektionskriterien entsprechen, ist ein möglicher Ansatz.</p><p>4. Am 8. März 2013 hat der Bundesrat im Rahmen des Aktionsplans Grüne Wirtschaft eine Massnahme zur Verringerung von Lebensmittelabfällen verabschiedet. Darauf basierend ist unter anderem ein Stakeholderdialog durchgeführt worden, und es sind erste Massnahmen umgesetzt worden, z. B. wurden ein Leitfaden zur Datierung von Lebensmitteln sowie ein Leitfaden zur Weitergabe von Nahrungsmitteln erarbeitet und eine webbasierte Lebensmittelspende-Datenbank geschaffen. </p><p>5. Auch für Biofrüchte und Biogemüse gibt es weder für den Inlandmarkt noch für die Einfuhr öffentlich-rechtliche Handelsnormen und Qualitätsklassen. Bei den privatrechtlichen Normen sind die Kriterien für Biofrüchte und Biogemüse tendenziell weniger streng. Die Toleranz und das Kaufverhalten der Konsumenten in Bezug auf optische Kriterien von Biofrüchten und -gemüse, z. B. bezüglich Grösse und Aussehen, dürften einen Einfluss auf das Angebot dieser Produkte haben. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Wie hoch ist der Anteil aussortierter und weggeworfener Ware bei Obst und Gemüse?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat die Behauptung, dass durch geringere optische Selektionskriterien von Schweizer Obst und Gemüse der Import verringert werden könnte?</p><p>3. Wie könnte man vonseiten des Bundes dem Food-Loss-Problem entgegenwirken?</p><p>4. Welche Massnahmen zur Reduktion von Food Loss wurden bereits etabliert?</p><p>5. Wie beurteilt der Bundesrat die Ausschuss-Problematik von Schweizer Obst- und Gemüsebauern im Hinblick auf den steigenden Anteil biologisch produzierter Produkte?</p>
  • Food Loss. Geschmack kann man nicht sehen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ich reiche diese Interpellation im Rahmen des Projekts engage.ch ein. Das Thema wird eingebracht von vier Schülerinnen des Gymnasiums Wetzikon.</p><p>Einem Bericht von foodwaste.ch zufolge werden rund 20 Prozent der Produktion von Schweizer Obst und Gemüse wegen Schönheitsfehlern aussortiert. Gemäss dem Branchenverband der Detailhändler wird diese Ausschussware den Tieren verfüttert, in Biogas umgewandelt oder weggeworfen. Schweizer Bauern zufolge fallen wegen übertrieben hoher Selektionskriterien nicht unwesentliche Verluste an, die finanzielle Folgen haben. Gleichzeitig ist der Schweizer Markt auch auf importierte Produkte angewiesen. Es stellt sich die Frage, ob die Ertragslage von Schweizer Bauern verbessert werden könnte, wenn mehr Obst - trotz optischen Mängeln - verkauft werden kann. Der Verkauf von optisch nicht einwandfreien Produkten könnte auch für Konsumenten und für die Umwelt einen Nutzen bringen.</p>
    • <p>1. Lebensmittelverluste umfassen sämtliche Nahrung für die menschliche Ernährung, die in der Wertschöpfungskette verlorengeht. Im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) hat die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften unter Mitwirkung von u. a. dem Schweizer Bauernverband eine Studie zur Biomassenutzung in der Schweizer Landwirtschaft durchgeführt. Für den Obstbau werden die Ernteverluste auf 5 Prozent geschätzt und für Beeren auf 10 bis 30 Prozent. Sortierabgänge im Obstbau, die nicht zur Obstsaftproduktion verwendet werden, werden nahezu vollständig als Tierfutter verwendet. Für den Gemüsebau konnte im Rahmen der Studie keine generelle Zahl bei den Ernteverlusten genannt werden. Gemüse, das nicht den Qualitätsnormen entspricht, wird aussortiert und grösstenteils in der Tierfütterung verwendet oder kompostiert. Gemäss Schätzungen liegen die Ernteverluste in der Schweizer Kartoffelproduktion bei rund 5 Prozent. </p><p>2. Frisches Obst und Gemüse kann jederzeit eingeführt werden. Je nach Zeitpunkt gelten unterschiedliche Bedingungen und Zollansätze. Es gibt weder für den Inlandmarkt noch für die Einfuhr öffentlich-rechtliche Handelsnormen und Qualitätsklassen. Eingeführt wird, was nachgefragt wird. Die in der Schweiz durch die Branchenakteure angewendeten, privatrechtlichen Normen und Vorschriften basieren meistens auf den internationalen Handelsnormen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa. Im Früchte- und Gemüsehandel tätige Personen und Unternehmen sind frei, Ware, die diesen Normen und Vorschriften nicht entspricht, in der Schweiz zu vermarkten oder zu verarbeiten, solange die Vorgaben von Lebensmittel-, Wettbewerbs- und Zollrecht eingehalten werden. So werden z. B. im Handel und in der Direktvermarktung auch Früchte und Gemüse vermarktet, die aufgrund von Aussehen und Grösse ausserhalb der Normen liegen. Würden grössere Mengen an Schweizer Obst und Gemüse angeboten und abgesetzt, die nicht den heutigen Selektionskriterien entsprechen, könnte dies zu tieferen Importmengen führen. Für den Export gelten die Vorgaben der Zielländer. </p><p>3. Mit der Annahme des Postulates Chevalley 18.3829 am 5. März 2019 hat der Nationalrat den Bundesrat beauftragt, einen Aktionsplan zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen auszuarbeiten. Dieser wird bereits bestehende und gegebenenfalls neue, freiwillige Massnahmen sowie flankierende Massnahmen seitens Bund beinhalten. Die verschiedenen Akteure der Lebensmittelbranche sind aufgefordert, Lösungsansätze zur Reduktion von Lebensmittelverlusten zu suchen und umzusetzen. Die Vermarktung und Verarbeitung von Gemüse und Früchten, die nicht den gängigen Selektionskriterien entsprechen, ist ein möglicher Ansatz.</p><p>4. Am 8. März 2013 hat der Bundesrat im Rahmen des Aktionsplans Grüne Wirtschaft eine Massnahme zur Verringerung von Lebensmittelabfällen verabschiedet. Darauf basierend ist unter anderem ein Stakeholderdialog durchgeführt worden, und es sind erste Massnahmen umgesetzt worden, z. B. wurden ein Leitfaden zur Datierung von Lebensmitteln sowie ein Leitfaden zur Weitergabe von Nahrungsmitteln erarbeitet und eine webbasierte Lebensmittelspende-Datenbank geschaffen. </p><p>5. Auch für Biofrüchte und Biogemüse gibt es weder für den Inlandmarkt noch für die Einfuhr öffentlich-rechtliche Handelsnormen und Qualitätsklassen. Bei den privatrechtlichen Normen sind die Kriterien für Biofrüchte und Biogemüse tendenziell weniger streng. Die Toleranz und das Kaufverhalten der Konsumenten in Bezug auf optische Kriterien von Biofrüchten und -gemüse, z. B. bezüglich Grösse und Aussehen, dürften einen Einfluss auf das Angebot dieser Produkte haben. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Wie hoch ist der Anteil aussortierter und weggeworfener Ware bei Obst und Gemüse?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat die Behauptung, dass durch geringere optische Selektionskriterien von Schweizer Obst und Gemüse der Import verringert werden könnte?</p><p>3. Wie könnte man vonseiten des Bundes dem Food-Loss-Problem entgegenwirken?</p><p>4. Welche Massnahmen zur Reduktion von Food Loss wurden bereits etabliert?</p><p>5. Wie beurteilt der Bundesrat die Ausschuss-Problematik von Schweizer Obst- und Gemüsebauern im Hinblick auf den steigenden Anteil biologisch produzierter Produkte?</p>
    • Food Loss. Geschmack kann man nicht sehen

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