Beiträge an die berufliche Vorsorge. Solidarität zwischen den Altersgruppen wiederherstellen

ShortId
19.3883
Id
20193883
Updated
28.07.2023 02:27
Language
de
Title
Beiträge an die berufliche Vorsorge. Solidarität zwischen den Altersgruppen wiederherstellen
AdditionalIndexing
2836;28;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Als die obligatorische berufliche Vorsorge als zweite Säule eingeführt wurde, entschied man sich dafür, die Sätze für die Beiträge an das Altersguthaben progressiv zu gestalten. Die Beiträge erhöhen sich, je näher die Pensionierung rückt, und in gleichem Masse erhöht sich auch der Arbeitgeberbeitrag. Konkret steigern sich die Beitragssätze (die vom Arbeitgeber und von der angestellten Person je zur Hälfte bezahlten prozentualen Anteile des koordinierten Lohnes) über vier Altersstufen hinweg, die jeweils zehn Jahre umfassen, wie folgt: von 7 Prozent zwischen 25 und 34 Jahren über 10 Prozent zwischen 35 und 44 Jahren und 15 Prozent zwischen 45 und 54 Jahren bis auf 18 Prozent zwischen 55 und 65 Jahren.</p><p>Bei der Einführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge wurde dieses System eingeführt, damit Personen, die damals wenige Jahre vor der Pensionierung standen, höhere Beiträge leisten konnten, um beim Altersrücktritt über ein bestimmtes Guthaben zu verfügen.</p><p>Heute aber haben Personen, die das Pensionsalter erreichen, während 40 Jahren Beiträge geleistet. Deshalb gibt es keinen Grund mehr dafür, dass ältere Erwerbstätige höhere Beiträge zahlen müssen als jüngere. Das gegenwärtige System ist unsozial, und es hält Unternehmen davon ab, ältere Personen anzustellen. Dies soll nun korrigiert werden, indem unabhängig vom Alter der betroffenen Person ein einheitlicher, durchschnittlicher Beitragssatz eingeführt wird.</p>
  • <p>Gemäss seinen Antworten auf frühere parlamentarische Vorstösse (zuletzt: Motion der Fraktion BD 17.3325, "Endlich gleich lange Spiesse für über 50-Jährige") hält es der Bundesrat nicht für angezeigt, in der obligatorischen beruflichen Vorsorge einen einheitlichen Altersgutschriftensatz festzulegen. Eine solche Lösung würde hohe Kosten von bis zu einer Milliarde Franken pro Jahr während 20 Jahren verursachen und eine unverhältnismässige finanzielle Belastung der jungen Generationen mit sich bringen. </p><p>Ausserdem zeigen Studien, dass die Wirksamkeit dieser Massnahme zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten von älteren Arbeitnehmenden nicht nachgewiesen ist und dass die erwarteten Auswirkungen stark überschätzt werden. Zu diesem Schluss kam auch die dritte Nationale Konferenz zum Thema "ältere Arbeitnehmende" vom 25. April 2017. </p><p>Nachdem die Reform der Altersvorsorge 2020 in der Volksabstimmung vom 24. September 2017 gescheitert ist, hat der Bundesrat die Sozialpartner auf ihren Wunsch hin damit beauftragt, Vorschläge für eine Reform der beruflichen Vorsorge zu formulieren. Zum vorgeschlagenen Massnahmenpaket gehören auch die Anpassung und die Senkung der Anzahl Altersgutschriftensätze. Für die Altersgruppe bis 44 Jahre ist ein Satz von 9 Prozent vorgesehen, für Erwerbstätige ab 45 Jahren ein Satz von 14 Prozent. Ein Vorentwurf zur Reform der beruflichen Vorsorge wird vor Ende 2019 in die Vernehmlassung gehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in der obligatorischen beruflichen Vorsorge für alle Erwerbstätigen einen einheitlichen Beitragssatz auf dem koordinierten Lohn einzuführen.</p>
  • Beiträge an die berufliche Vorsorge. Solidarität zwischen den Altersgruppen wiederherstellen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Als die obligatorische berufliche Vorsorge als zweite Säule eingeführt wurde, entschied man sich dafür, die Sätze für die Beiträge an das Altersguthaben progressiv zu gestalten. Die Beiträge erhöhen sich, je näher die Pensionierung rückt, und in gleichem Masse erhöht sich auch der Arbeitgeberbeitrag. Konkret steigern sich die Beitragssätze (die vom Arbeitgeber und von der angestellten Person je zur Hälfte bezahlten prozentualen Anteile des koordinierten Lohnes) über vier Altersstufen hinweg, die jeweils zehn Jahre umfassen, wie folgt: von 7 Prozent zwischen 25 und 34 Jahren über 10 Prozent zwischen 35 und 44 Jahren und 15 Prozent zwischen 45 und 54 Jahren bis auf 18 Prozent zwischen 55 und 65 Jahren.</p><p>Bei der Einführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge wurde dieses System eingeführt, damit Personen, die damals wenige Jahre vor der Pensionierung standen, höhere Beiträge leisten konnten, um beim Altersrücktritt über ein bestimmtes Guthaben zu verfügen.</p><p>Heute aber haben Personen, die das Pensionsalter erreichen, während 40 Jahren Beiträge geleistet. Deshalb gibt es keinen Grund mehr dafür, dass ältere Erwerbstätige höhere Beiträge zahlen müssen als jüngere. Das gegenwärtige System ist unsozial, und es hält Unternehmen davon ab, ältere Personen anzustellen. Dies soll nun korrigiert werden, indem unabhängig vom Alter der betroffenen Person ein einheitlicher, durchschnittlicher Beitragssatz eingeführt wird.</p>
    • <p>Gemäss seinen Antworten auf frühere parlamentarische Vorstösse (zuletzt: Motion der Fraktion BD 17.3325, "Endlich gleich lange Spiesse für über 50-Jährige") hält es der Bundesrat nicht für angezeigt, in der obligatorischen beruflichen Vorsorge einen einheitlichen Altersgutschriftensatz festzulegen. Eine solche Lösung würde hohe Kosten von bis zu einer Milliarde Franken pro Jahr während 20 Jahren verursachen und eine unverhältnismässige finanzielle Belastung der jungen Generationen mit sich bringen. </p><p>Ausserdem zeigen Studien, dass die Wirksamkeit dieser Massnahme zur Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten von älteren Arbeitnehmenden nicht nachgewiesen ist und dass die erwarteten Auswirkungen stark überschätzt werden. Zu diesem Schluss kam auch die dritte Nationale Konferenz zum Thema "ältere Arbeitnehmende" vom 25. April 2017. </p><p>Nachdem die Reform der Altersvorsorge 2020 in der Volksabstimmung vom 24. September 2017 gescheitert ist, hat der Bundesrat die Sozialpartner auf ihren Wunsch hin damit beauftragt, Vorschläge für eine Reform der beruflichen Vorsorge zu formulieren. Zum vorgeschlagenen Massnahmenpaket gehören auch die Anpassung und die Senkung der Anzahl Altersgutschriftensätze. Für die Altersgruppe bis 44 Jahre ist ein Satz von 9 Prozent vorgesehen, für Erwerbstätige ab 45 Jahren ein Satz von 14 Prozent. Ein Vorentwurf zur Reform der beruflichen Vorsorge wird vor Ende 2019 in die Vernehmlassung gehen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in der obligatorischen beruflichen Vorsorge für alle Erwerbstätigen einen einheitlichen Beitragssatz auf dem koordinierten Lohn einzuführen.</p>
    • Beiträge an die berufliche Vorsorge. Solidarität zwischen den Altersgruppen wiederherstellen

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