Pflicht zur Gratisübertragung wichtiger Fussballspiele

ShortId
19.3885
Id
20193885
Updated
28.07.2023 02:27
Language
de
Title
Pflicht zur Gratisübertragung wichtiger Fussballspiele
AdditionalIndexing
28;15;12;2446;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Fussball ist der am meisten verbreitete Volkssport, der wichtige soziale und integrative Funktionen erfüllt und in der bisherigen Form der Allgemeinheit erhalten bleiben soll. Die Entwicklung zeigt nun aber, dass Teile der Bevölkerung zunehmend nur noch dann Zugang zu bestimmten Fussballspielen haben, wenn sie dafür zusätzlich Geld bezahlen.</p><p>Für die Organisationen, die den Fussball kontrollieren, bedeutet diese Entwicklung im Vergleich zum Aufwand immense überproportionale Einnahmen, die im Clubfussball zum grössten Teil an einen exklusiven Kreis von Vereinen verteilt werden. Resultat dieser Geldflüsse sind unglaublich hohe Transfersummen, Spielerlöhne, Zahlungen an Agenten usw., die für Durchschnittsbürger nicht mehr nachvollziehbar sind.</p><p>Der vorliegende Vorstoss berührt gezielt kartellrechtliche und urheberrechtliche Fragen. Der Gesetzgeber hat die Pflicht, marktbeherrschende und schädliche Entwicklungen zu begrenzen beziehungsweise zu verhindern. Wenn künftig gesetzlich vorgeschrieben wird, dass gewisse Spiele von internationalen Fussballturnieren (z. B. Final, Halb- und Viertelfinals) gebührenfrei in der Schweiz empfangbar sein müssen, haben sich sämtliche Beteiligte an diese verbindliche Bestimmung zu halten. Monopol- bzw. Dachverbände wie die Fifa und die Uefa werden so gezwungen, einen Teil ihrer Privilegien abzugeben. Sie verlieren ihr Recht, betreffend die definierten Spiele in der Schweiz Einnahmen für Fernsehrechte zu generieren.</p><p>Der freie Zugang der Allgemeinheit zu ausgewählten Spielen ist umso gerechtfertigter, als die Öffentlichkeit für den Fussball sehr hohe externe Kosten trägt, für Infrastruktur (Errichtung und Unterhalt von Stadien), für die Sicherheit, für Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit in Vereinen, für Subvention des öffentlichen Fernsehens zugunsten des Breitensports usw. </p><p>Der genaue Kreis der internationalen Spiele, für welche diese Regelung gelten soll, ist vom Gesetzgeber im Detail festzulegen, wenn die vorliegende Motion überwiesen ist. Möglich ist, auch Teile anderer Grossveranstaltungen wie z. B. Olympische Spiele mit einzubeziehen.</p>
  • <p>In den letzten Jahren ist ein weltweiter Trend feststellbar, dass Direktübertragungen von Premium-Sportinhalten im Fernsehen hinter die Bezahlschranke wandern. Insbesondere populäre Fussballspiele können häufig nur noch gegen Bezahlung einer Abonnementsgebühr konsumiert werden. Trotzdem sind bei gewissen Grossereignissen wie der Fussball-Weltmeisterschaft und den Olympischen Spielen die Sportverbände als Rechteinhaber nach wie vor interessiert, aufgrund von Sponsoring-Partnerschaften ein möglichst breites Publikum zu erreichen und die Events deshalb im freien Fernsehen auszustrahlen.</p><p>Der Europarat hat die Gefahren der zunehmenden Exklusivität von Bezahlinhalten im Fernsehen schon seit längerer Zeit erkannt. Mit dem Ziel, der identitätsstiftenden und integrativen Bedeutung des Sports Rechnung zu tragen, sieht das von ihm erlassene und von der Schweiz ratifizierte Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen (EÜGF; SR 0.784.405) in Artikel 9a vor, dass die Signatarstaaten "Ereignisse von erheblicher Bedeutung" für die Allgemeinheit zugänglich halten sollen. Diese Pflicht trifft nicht die Sportverbände, sondern die Fernsehveranstalter als Erwerber der Übertragungsrechte.</p><p>Entsprechend hat die Schweiz als Vertragspartei des EÜGF in Artikel 73 Absatz 1 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen vom 24. März 2006 (SR 784.40) und in Artikel 71 der Radio- und Fernsehverordnung vom 9. März 2007 (SR 784.401) vorgesehen, dass in jeder Sprachregion mindestens 80 Prozent der Haushalte Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung frei empfangen werden können. </p><p>Zu diesen Ereignissen gehören auch die für das Schweizer Publikum relevantesten Fussballspiele. Diese sind in Anhang 2 der Verordnung des UVEK über Radio und Fernsehen vom 5. Oktober 2007 (SR 784.401.11) festgehalten und umfassen die Übertragung der Halbfinal- und Finalspiele der WM und EM sowie aller Spiele (inklusive Qualifikationsspiele) mit Beteiligung der schweizerischen Nationalmannschaft. Zusätzlich sind der Final des schweizerischen Fussball-Cups und der Champions League (bei schweizerischer Beteiligung) im Free-TV zu zeigen. Ferner sind auch andere relevante Sportevents wie die Olympischen Spiele, die Eishockey-WM, alle Ski-Weltcuprennen in der Schweiz oder das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest auf der Liste vermerkt. Die SRG wird in ihrer Konzession explizit darauf hingewiesen, über diese Veranstaltungen zu berichten (Art. 10 Abs. 1 Bst. c der Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018, BBl 2018 5545).</p><p>Folglich gibt es sowohl im schweizerischen Radio- und Fernsehrecht als auch auf europäischer Ebene bereits ein Instrument, welches den freien Zugang des Schweizer Publikums zu den wichtigsten Sportarten und insbesondere zu den wichtigsten Fussballspielen garantiert. Diese rechtlichen Vorgaben sind bis heute von den Sportveranstaltern bzw. den Rechteinhabern und den TV-Sendern respektiert worden. </p><p>Eine Verpflichtung aber, Übertragungsrechte unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, erachtet der Bundesrat als nicht realistisch. Sie liesse sich gegenüber Sportveranstaltern bzw. Rechteinhabern im Ausland nicht durchsetzen oder hätte zur Folge, dass keine Übertragungsrechte mehr für die Schweiz vergeben werden. Und eine entsprechende Verpflichtung inländischer Sportveranstalter bzw. Rechteinhaber wäre vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich garantierten Wirtschaftsfreiheit problematisch.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Das Schweizer Recht sei so anzupassen, dass die entsprechenden Sportveranstalter verpflichtet werden, die Übertragungsrechte der wichtigsten Fussballspiele bei Turnieren wie Welt- und Europameisterschaften der Öffentlichkeit unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.</p>
  • Pflicht zur Gratisübertragung wichtiger Fussballspiele
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Fussball ist der am meisten verbreitete Volkssport, der wichtige soziale und integrative Funktionen erfüllt und in der bisherigen Form der Allgemeinheit erhalten bleiben soll. Die Entwicklung zeigt nun aber, dass Teile der Bevölkerung zunehmend nur noch dann Zugang zu bestimmten Fussballspielen haben, wenn sie dafür zusätzlich Geld bezahlen.</p><p>Für die Organisationen, die den Fussball kontrollieren, bedeutet diese Entwicklung im Vergleich zum Aufwand immense überproportionale Einnahmen, die im Clubfussball zum grössten Teil an einen exklusiven Kreis von Vereinen verteilt werden. Resultat dieser Geldflüsse sind unglaublich hohe Transfersummen, Spielerlöhne, Zahlungen an Agenten usw., die für Durchschnittsbürger nicht mehr nachvollziehbar sind.</p><p>Der vorliegende Vorstoss berührt gezielt kartellrechtliche und urheberrechtliche Fragen. Der Gesetzgeber hat die Pflicht, marktbeherrschende und schädliche Entwicklungen zu begrenzen beziehungsweise zu verhindern. Wenn künftig gesetzlich vorgeschrieben wird, dass gewisse Spiele von internationalen Fussballturnieren (z. B. Final, Halb- und Viertelfinals) gebührenfrei in der Schweiz empfangbar sein müssen, haben sich sämtliche Beteiligte an diese verbindliche Bestimmung zu halten. Monopol- bzw. Dachverbände wie die Fifa und die Uefa werden so gezwungen, einen Teil ihrer Privilegien abzugeben. Sie verlieren ihr Recht, betreffend die definierten Spiele in der Schweiz Einnahmen für Fernsehrechte zu generieren.</p><p>Der freie Zugang der Allgemeinheit zu ausgewählten Spielen ist umso gerechtfertigter, als die Öffentlichkeit für den Fussball sehr hohe externe Kosten trägt, für Infrastruktur (Errichtung und Unterhalt von Stadien), für die Sicherheit, für Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit in Vereinen, für Subvention des öffentlichen Fernsehens zugunsten des Breitensports usw. </p><p>Der genaue Kreis der internationalen Spiele, für welche diese Regelung gelten soll, ist vom Gesetzgeber im Detail festzulegen, wenn die vorliegende Motion überwiesen ist. Möglich ist, auch Teile anderer Grossveranstaltungen wie z. B. Olympische Spiele mit einzubeziehen.</p>
    • <p>In den letzten Jahren ist ein weltweiter Trend feststellbar, dass Direktübertragungen von Premium-Sportinhalten im Fernsehen hinter die Bezahlschranke wandern. Insbesondere populäre Fussballspiele können häufig nur noch gegen Bezahlung einer Abonnementsgebühr konsumiert werden. Trotzdem sind bei gewissen Grossereignissen wie der Fussball-Weltmeisterschaft und den Olympischen Spielen die Sportverbände als Rechteinhaber nach wie vor interessiert, aufgrund von Sponsoring-Partnerschaften ein möglichst breites Publikum zu erreichen und die Events deshalb im freien Fernsehen auszustrahlen.</p><p>Der Europarat hat die Gefahren der zunehmenden Exklusivität von Bezahlinhalten im Fernsehen schon seit längerer Zeit erkannt. Mit dem Ziel, der identitätsstiftenden und integrativen Bedeutung des Sports Rechnung zu tragen, sieht das von ihm erlassene und von der Schweiz ratifizierte Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen (EÜGF; SR 0.784.405) in Artikel 9a vor, dass die Signatarstaaten "Ereignisse von erheblicher Bedeutung" für die Allgemeinheit zugänglich halten sollen. Diese Pflicht trifft nicht die Sportverbände, sondern die Fernsehveranstalter als Erwerber der Übertragungsrechte.</p><p>Entsprechend hat die Schweiz als Vertragspartei des EÜGF in Artikel 73 Absatz 1 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen vom 24. März 2006 (SR 784.40) und in Artikel 71 der Radio- und Fernsehverordnung vom 9. März 2007 (SR 784.401) vorgesehen, dass in jeder Sprachregion mindestens 80 Prozent der Haushalte Ereignisse von erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung frei empfangen werden können. </p><p>Zu diesen Ereignissen gehören auch die für das Schweizer Publikum relevantesten Fussballspiele. Diese sind in Anhang 2 der Verordnung des UVEK über Radio und Fernsehen vom 5. Oktober 2007 (SR 784.401.11) festgehalten und umfassen die Übertragung der Halbfinal- und Finalspiele der WM und EM sowie aller Spiele (inklusive Qualifikationsspiele) mit Beteiligung der schweizerischen Nationalmannschaft. Zusätzlich sind der Final des schweizerischen Fussball-Cups und der Champions League (bei schweizerischer Beteiligung) im Free-TV zu zeigen. Ferner sind auch andere relevante Sportevents wie die Olympischen Spiele, die Eishockey-WM, alle Ski-Weltcuprennen in der Schweiz oder das Eidgenössische Schwing- und Älplerfest auf der Liste vermerkt. Die SRG wird in ihrer Konzession explizit darauf hingewiesen, über diese Veranstaltungen zu berichten (Art. 10 Abs. 1 Bst. c der Konzession für die SRG SSR vom 29. August 2018, BBl 2018 5545).</p><p>Folglich gibt es sowohl im schweizerischen Radio- und Fernsehrecht als auch auf europäischer Ebene bereits ein Instrument, welches den freien Zugang des Schweizer Publikums zu den wichtigsten Sportarten und insbesondere zu den wichtigsten Fussballspielen garantiert. Diese rechtlichen Vorgaben sind bis heute von den Sportveranstaltern bzw. den Rechteinhabern und den TV-Sendern respektiert worden. </p><p>Eine Verpflichtung aber, Übertragungsrechte unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, erachtet der Bundesrat als nicht realistisch. Sie liesse sich gegenüber Sportveranstaltern bzw. Rechteinhabern im Ausland nicht durchsetzen oder hätte zur Folge, dass keine Übertragungsrechte mehr für die Schweiz vergeben werden. Und eine entsprechende Verpflichtung inländischer Sportveranstalter bzw. Rechteinhaber wäre vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich garantierten Wirtschaftsfreiheit problematisch.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Das Schweizer Recht sei so anzupassen, dass die entsprechenden Sportveranstalter verpflichtet werden, die Übertragungsrechte der wichtigsten Fussballspiele bei Turnieren wie Welt- und Europameisterschaften der Öffentlichkeit unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.</p>
    • Pflicht zur Gratisübertragung wichtiger Fussballspiele

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