Das Tiefzinsumfeld verfälscht den Staatshaushalt

ShortId
19.3889
Id
20193889
Updated
28.07.2023 02:26
Language
de
Title
Das Tiefzinsumfeld verfälscht den Staatshaushalt
AdditionalIndexing
24;2836;2846
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-3. Das Zinsniveau beeinflusst den Bundeshaushalt sowohl über die Einnahmen- als auch über die Ausgabenseite. Das gesunkene Zinsniveau seit dem Jahr 2008 hat zu einem deutlichen Rückgang des Zinsaufwands für Geld- und Kapitalmarktschulden geführt. Zwischen 2008 und 2018 konnte dieser von 3,1 Milliarden auf 1,1 Milliarden Franken reduziert werden. Mehr als die Hälfte dieser Entlastung ist auf die gesunkenen Zinsen zurückzuführen (inkl. Einnahmen aus Negativzinsen als Minderaufwand), der Rest auf die Schuldenreduktion. Basierend auf dem aktuellen Schuldenniveau wäre der Zinsaufwand bei einem gleich hohen Zinsniveau wie im Jahr 2008 rund 1,1 Milliarden Franken höher. Auf der Einnahmenseite sind die Negativzinsen mit ein Grund dafür, dass die Vorauszahlungen für die direkte Bundessteuer stark gestiegen sind und die Rückforderungen bei der Verrechnungsteuer verzögert erfolgen. Die sinkenden Zinssätze der letzten zehn Jahre haben den Haushalt damit massgeblich entlastet. Bei den Passivzinsen lässt sich dieser Zinseffekt beziffern, bei den Einnahmen nicht, da noch eine Vielzahl anderer Faktoren die Einnahmenentwicklung beeinflusst.</p><p>4. Der Einfluss des Zinsniveaus auf den Bundeshaushalt wurde in den Botschaften zum Voranschlag und zur Staatsrechnung ausführlich thematisiert. Den entsprechenden Auswirkungen wird dadurch Rechnung getragen, dass bei der Verrechnungssteuer umfangreiche Rückstellungen und Abgrenzungen gebildet werden. Damit werden die künftigen Rückforderungen vorweggenommen. In diesem Zusammenhang bereitet der Bundesrat derzeit eine Botschaft zur Änderung des Finanzhaushaltgesetzes vor. Damit soll die Forderung der Motion Hegglin Peter 16.4018 umgesetzt werden, die finanzpolitische Steuerung periodengerechter zu gestalten. Künftig sollen sämtliche Buchungen, die Verschiebungen zwischen einzelnen Jahren zur Folge haben, in der Schuldenbremse berücksichtigt werden. Zurzeit ist dies nur teilweise der Fall.</p><p>5. In der Schweiz schreibt die Bundesverfassung fest, dass die Nationalbank die Geld- und Währungspolitik als unabhängige Zentralbank zu führen hat. Dabei ist sie dazu verpflichtet, das Gesamtinteresse des Landes zu verfolgen (Art. 99 Abs. 2 BV). Es ist der Nationalbank untersagt, Weisungen von Bundesrat, Bundesversammlung oder anderen Stellen einzuholen oder entgegenzunehmen (Art. 6 NBG). Die Devisenmärkte funktionieren zudem als Korrektiv, weil ökonomisch ungerechtfertigt tiefe Zinsen in der Regel zu einer Abwertung der einheimischen Währung führen.</p><p>6. Die finanzpolitische Planung orientiert sich an den unterstellten volkswirtschaftlichen Eckwerten. Diese gehen von einer schrittweisen Normalisierung des Zinsniveaus aus. Die finanziellen Auswirkungen eines Zinsanstiegs sind damit in der Finanzplanung berücksichtigt. Die Bundestresorerie hat zudem in den letzten Jahren das Ziel verfolgt, neue Anleihen auf lange Frist aufzunehmen, damit der Bundeshaushalt möglichst lange von den aktuell tiefen Zinsen profitiert. Dadurch fällt der Anstieg des Zinsaufwandes bei einer Normalisierung des Zinsniveaus in den nächsten Jahren moderat und verzögert an.</p><p>7. Der Bundesrat erachtet die obenerwähnten Vorkehrungen für einen zukünftigen Zinsanstieg als ausreichend und die Budgetierung von Überschüssen in der Höhe der Zinsentlastung als nicht nötig. Für die finanzielle Stabilisierung der AHV sind Massnahmen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite nötig. Einen Beitrag zur Stabilisierung der AHV leistet die vom Volk am 19. Mai 2019 angenommene Vorlage zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (Staf). Daraus fliessen der AHV bereits ab 2020 pro Jahr zusätzlich 2 Milliarden Franken zu. Darüber hinaus will der Bundesrat mit der Reformvorlage AHV 21 das Leistungsniveau der Altersvorsorge erhalten und das finanzielle Gleichgewicht der AHV sichern.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Wir befinden uns nach wie vor in einem Tiefzinsumfeld. Verschiedentlich wurde eine Wende prognostiziert, eingetroffen ist sie aber bisher nicht. Viel wurde darüber diskutiert, wie sich die tiefen Zinsen und Negativzinsen auf die Banken, den Immobilienmarkt, die Sozialversicherungen und auf die Sparer auswirken. Bisher wenig diskutiert wurden aber die direkten Auswirkungen auf den Staatshaushalt. Der Bundesrat wird gebeten, hierzu folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie sähe das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben, respektive zwischen Aufwand und Ertrag aus, wenn die Zinsen nicht derart tief gewesen wären wie in den letzten zehn Jahren?</p><p>2. Ist es korrekt, dass die tiefen Zinsen dieses Verhältnis sehr direkt positiv beeinflusst haben und damit die Staatshaushalte massgeblich von der momentanen Tiefzinspolitik profitieren?</p><p>3. Kann somit gesagt werden, dass ohne diese Tiefzinsphase unsere Staatsrechnung weniger gut ausgesehen hätte?</p><p>4. Gibt es die Möglichkeit, solche externen Effekte klarer zu kennzeichnen und somit Fehlinterpretationen zu verhindern?</p><p>5. Wie kann verhindert werden, dass Staaten und Regierungen als massgebliche Profiteure der Tiefzinspolitik nicht direkt oder indirekt sich für eine unnötige Verlängerung der Tiefzinsphase einsetzen?</p><p>6. Wie sorgt der Bundesrat in Bezug auf den Staatshaushalt vor für den Fall, dass die Zinsen wieder steigen? Müssen hierfür nicht Reserven gebildet und ausgabenseitige Vorkehrungen getroffen werden?</p><p>7. Wäre es nicht sinnvoll und redlich, wenn die tieferen Ausgaben infolge tiefer Schuldzinsen für die Schuldentilgung oder zur Aufbesserung der AHV eingesetzt würden?</p>
  • Das Tiefzinsumfeld verfälscht den Staatshaushalt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-3. Das Zinsniveau beeinflusst den Bundeshaushalt sowohl über die Einnahmen- als auch über die Ausgabenseite. Das gesunkene Zinsniveau seit dem Jahr 2008 hat zu einem deutlichen Rückgang des Zinsaufwands für Geld- und Kapitalmarktschulden geführt. Zwischen 2008 und 2018 konnte dieser von 3,1 Milliarden auf 1,1 Milliarden Franken reduziert werden. Mehr als die Hälfte dieser Entlastung ist auf die gesunkenen Zinsen zurückzuführen (inkl. Einnahmen aus Negativzinsen als Minderaufwand), der Rest auf die Schuldenreduktion. Basierend auf dem aktuellen Schuldenniveau wäre der Zinsaufwand bei einem gleich hohen Zinsniveau wie im Jahr 2008 rund 1,1 Milliarden Franken höher. Auf der Einnahmenseite sind die Negativzinsen mit ein Grund dafür, dass die Vorauszahlungen für die direkte Bundessteuer stark gestiegen sind und die Rückforderungen bei der Verrechnungsteuer verzögert erfolgen. Die sinkenden Zinssätze der letzten zehn Jahre haben den Haushalt damit massgeblich entlastet. Bei den Passivzinsen lässt sich dieser Zinseffekt beziffern, bei den Einnahmen nicht, da noch eine Vielzahl anderer Faktoren die Einnahmenentwicklung beeinflusst.</p><p>4. Der Einfluss des Zinsniveaus auf den Bundeshaushalt wurde in den Botschaften zum Voranschlag und zur Staatsrechnung ausführlich thematisiert. Den entsprechenden Auswirkungen wird dadurch Rechnung getragen, dass bei der Verrechnungssteuer umfangreiche Rückstellungen und Abgrenzungen gebildet werden. Damit werden die künftigen Rückforderungen vorweggenommen. In diesem Zusammenhang bereitet der Bundesrat derzeit eine Botschaft zur Änderung des Finanzhaushaltgesetzes vor. Damit soll die Forderung der Motion Hegglin Peter 16.4018 umgesetzt werden, die finanzpolitische Steuerung periodengerechter zu gestalten. Künftig sollen sämtliche Buchungen, die Verschiebungen zwischen einzelnen Jahren zur Folge haben, in der Schuldenbremse berücksichtigt werden. Zurzeit ist dies nur teilweise der Fall.</p><p>5. In der Schweiz schreibt die Bundesverfassung fest, dass die Nationalbank die Geld- und Währungspolitik als unabhängige Zentralbank zu führen hat. Dabei ist sie dazu verpflichtet, das Gesamtinteresse des Landes zu verfolgen (Art. 99 Abs. 2 BV). Es ist der Nationalbank untersagt, Weisungen von Bundesrat, Bundesversammlung oder anderen Stellen einzuholen oder entgegenzunehmen (Art. 6 NBG). Die Devisenmärkte funktionieren zudem als Korrektiv, weil ökonomisch ungerechtfertigt tiefe Zinsen in der Regel zu einer Abwertung der einheimischen Währung führen.</p><p>6. Die finanzpolitische Planung orientiert sich an den unterstellten volkswirtschaftlichen Eckwerten. Diese gehen von einer schrittweisen Normalisierung des Zinsniveaus aus. Die finanziellen Auswirkungen eines Zinsanstiegs sind damit in der Finanzplanung berücksichtigt. Die Bundestresorerie hat zudem in den letzten Jahren das Ziel verfolgt, neue Anleihen auf lange Frist aufzunehmen, damit der Bundeshaushalt möglichst lange von den aktuell tiefen Zinsen profitiert. Dadurch fällt der Anstieg des Zinsaufwandes bei einer Normalisierung des Zinsniveaus in den nächsten Jahren moderat und verzögert an.</p><p>7. Der Bundesrat erachtet die obenerwähnten Vorkehrungen für einen zukünftigen Zinsanstieg als ausreichend und die Budgetierung von Überschüssen in der Höhe der Zinsentlastung als nicht nötig. Für die finanzielle Stabilisierung der AHV sind Massnahmen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite nötig. Einen Beitrag zur Stabilisierung der AHV leistet die vom Volk am 19. Mai 2019 angenommene Vorlage zur Steuerreform und AHV-Finanzierung (Staf). Daraus fliessen der AHV bereits ab 2020 pro Jahr zusätzlich 2 Milliarden Franken zu. Darüber hinaus will der Bundesrat mit der Reformvorlage AHV 21 das Leistungsniveau der Altersvorsorge erhalten und das finanzielle Gleichgewicht der AHV sichern.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Wir befinden uns nach wie vor in einem Tiefzinsumfeld. Verschiedentlich wurde eine Wende prognostiziert, eingetroffen ist sie aber bisher nicht. Viel wurde darüber diskutiert, wie sich die tiefen Zinsen und Negativzinsen auf die Banken, den Immobilienmarkt, die Sozialversicherungen und auf die Sparer auswirken. Bisher wenig diskutiert wurden aber die direkten Auswirkungen auf den Staatshaushalt. Der Bundesrat wird gebeten, hierzu folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie sähe das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben, respektive zwischen Aufwand und Ertrag aus, wenn die Zinsen nicht derart tief gewesen wären wie in den letzten zehn Jahren?</p><p>2. Ist es korrekt, dass die tiefen Zinsen dieses Verhältnis sehr direkt positiv beeinflusst haben und damit die Staatshaushalte massgeblich von der momentanen Tiefzinspolitik profitieren?</p><p>3. Kann somit gesagt werden, dass ohne diese Tiefzinsphase unsere Staatsrechnung weniger gut ausgesehen hätte?</p><p>4. Gibt es die Möglichkeit, solche externen Effekte klarer zu kennzeichnen und somit Fehlinterpretationen zu verhindern?</p><p>5. Wie kann verhindert werden, dass Staaten und Regierungen als massgebliche Profiteure der Tiefzinspolitik nicht direkt oder indirekt sich für eine unnötige Verlängerung der Tiefzinsphase einsetzen?</p><p>6. Wie sorgt der Bundesrat in Bezug auf den Staatshaushalt vor für den Fall, dass die Zinsen wieder steigen? Müssen hierfür nicht Reserven gebildet und ausgabenseitige Vorkehrungen getroffen werden?</p><p>7. Wäre es nicht sinnvoll und redlich, wenn die tieferen Ausgaben infolge tiefer Schuldzinsen für die Schuldentilgung oder zur Aufbesserung der AHV eingesetzt würden?</p>
    • Das Tiefzinsumfeld verfälscht den Staatshaushalt

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