Ungehinderte Benutzung der elektronischen Identität in Europa

ShortId
19.3893
Id
20193893
Updated
28.07.2023 02:25
Language
de
Title
Ungehinderte Benutzung der elektronischen Identität in Europa
AdditionalIndexing
04;09;34;10;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Parlament ist zurzeit das neue Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) hängig. Dieses sieht die Einführung einer staatlich anerkannten elektronischen Identität vor. Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist dabei auf die Schweiz beschränkt. Es ist daher nicht sichergestellt, dass eine schweizerische E-ID künftig auch im Ausland, beispielsweise in unseren Nachbarländern oder anderen EU-Staaten, verwendet werden kann. Umgekehrt ist die Verwendung von E-ID aus EU-Staaten in der Schweiz nicht geregelt. Das behindert den elektronischen Geschäftsverkehr, was angesichts des intensiven wirtschaftlichen Austauschs mit unseren Nachbarstaaten und der zunehmenden Digitalisierung unverständlich ist.</p><p>In seiner Botschaft zum E-ID-Gesetz schreibt der Bundesrat, dass der im Gesetzentwurf vorgeschlagene Rahmen so ausgestaltet sei, dass eine spätere gegenseitige Anerkennung der E-ID-Systeme zwischen der Schweiz und der EU (nach der E-Idas-Verordnung) oder einzelner EU-Mitglied- oder Drittstaaten möglich bleibe. Zur Umsetzung wären gemäss Bundesrat aber noch Staatsverträge notwendig. Mit der vorliegenden Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die nötigen Schritte einzuleiten, damit schweizerische E-ID dereinst ungehindert in Europa verwendet werden können - und umgekehrt.</p>
  • <p>Das E-ID-Gesetz bezweckt die Förderung des sicheren elektronischen Geschäftsverkehrs unter Privaten und mit Behörden. Dieser wird immer mehr auch grenzüberschreitend abgewickelt. Aus diesem Grund erachtet es der Bundesrat als wichtig, dass eine schweizerische E-ID künftig auch in Nachbarländern und anderen EU-Staaten verwendet werden kann. Deshalb ist die schweizerische E-ID-Lösung gemäss Gesetzentwurf und Botschaft so konzipiert, dass sie zum Recht der EU äquivalent ist. Für die gegenseitige Anerkennung ist allerdings eine völkerrechtliche Vereinbarung notwendig.</p><p>Die parlamentarische Beratung des E-ID-Gesetzes ist noch nicht abgeschlossen, und es ist deshalb offen, wie die rechtliche Ausgestaltung in ihrer definitiven Fassung aussehen wird. Überdies werden das E-ID-Gesetz und die erforderlichen Ausführungsbestimmungen voraussichtlich kaum vor Mitte 2021 in Kraft gesetzt werden können. Bei der Frage, ob, wann und wie die Schweiz sich staatsvertraglich in das europäische E-ID-System einbinden kann und wird, wird schliesslich der europapolitische Kontext zu berücksichtigen sein. Da nahezu 40 Prozent der Auslandschweizer in aussereuropäischen Ländern leben, ist gleichzeitig auch die Möglichkeit von Abkommen mit gewissen bedeutenden Auswanderungsländern ausserhalb Europas zu prüfen. Zudem sind solche Abkommen auch mit weiteren Ländern anzustreben, mit denen ein intensiver Geschäftsverkehr stattfindet.</p><p>Bei dieser Ausgangslage erachtet es der Bundesrat als verfrüht, bereits heute Verhandlungen für entsprechende Staatsverträge mit der EU und Drittstaaten aufzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Gesetzesanpassungen vorzulegen und sonstigen Massnahmen zu ergreifen, damit gesetzlich anerkannte elektronische Identitäten (E-ID) aus der Schweiz in Europa eingesetzt werden können und umgekehrt europäische E-ID in der Schweiz. Soweit erforderlich sind Verhandlungen für entsprechende Staatsverträge mit der EU und Drittstaaten aufzunehmen.</p>
  • Ungehinderte Benutzung der elektronischen Identität in Europa
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Parlament ist zurzeit das neue Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) hängig. Dieses sieht die Einführung einer staatlich anerkannten elektronischen Identität vor. Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist dabei auf die Schweiz beschränkt. Es ist daher nicht sichergestellt, dass eine schweizerische E-ID künftig auch im Ausland, beispielsweise in unseren Nachbarländern oder anderen EU-Staaten, verwendet werden kann. Umgekehrt ist die Verwendung von E-ID aus EU-Staaten in der Schweiz nicht geregelt. Das behindert den elektronischen Geschäftsverkehr, was angesichts des intensiven wirtschaftlichen Austauschs mit unseren Nachbarstaaten und der zunehmenden Digitalisierung unverständlich ist.</p><p>In seiner Botschaft zum E-ID-Gesetz schreibt der Bundesrat, dass der im Gesetzentwurf vorgeschlagene Rahmen so ausgestaltet sei, dass eine spätere gegenseitige Anerkennung der E-ID-Systeme zwischen der Schweiz und der EU (nach der E-Idas-Verordnung) oder einzelner EU-Mitglied- oder Drittstaaten möglich bleibe. Zur Umsetzung wären gemäss Bundesrat aber noch Staatsverträge notwendig. Mit der vorliegenden Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die nötigen Schritte einzuleiten, damit schweizerische E-ID dereinst ungehindert in Europa verwendet werden können - und umgekehrt.</p>
    • <p>Das E-ID-Gesetz bezweckt die Förderung des sicheren elektronischen Geschäftsverkehrs unter Privaten und mit Behörden. Dieser wird immer mehr auch grenzüberschreitend abgewickelt. Aus diesem Grund erachtet es der Bundesrat als wichtig, dass eine schweizerische E-ID künftig auch in Nachbarländern und anderen EU-Staaten verwendet werden kann. Deshalb ist die schweizerische E-ID-Lösung gemäss Gesetzentwurf und Botschaft so konzipiert, dass sie zum Recht der EU äquivalent ist. Für die gegenseitige Anerkennung ist allerdings eine völkerrechtliche Vereinbarung notwendig.</p><p>Die parlamentarische Beratung des E-ID-Gesetzes ist noch nicht abgeschlossen, und es ist deshalb offen, wie die rechtliche Ausgestaltung in ihrer definitiven Fassung aussehen wird. Überdies werden das E-ID-Gesetz und die erforderlichen Ausführungsbestimmungen voraussichtlich kaum vor Mitte 2021 in Kraft gesetzt werden können. Bei der Frage, ob, wann und wie die Schweiz sich staatsvertraglich in das europäische E-ID-System einbinden kann und wird, wird schliesslich der europapolitische Kontext zu berücksichtigen sein. Da nahezu 40 Prozent der Auslandschweizer in aussereuropäischen Ländern leben, ist gleichzeitig auch die Möglichkeit von Abkommen mit gewissen bedeutenden Auswanderungsländern ausserhalb Europas zu prüfen. Zudem sind solche Abkommen auch mit weiteren Ländern anzustreben, mit denen ein intensiver Geschäftsverkehr stattfindet.</p><p>Bei dieser Ausgangslage erachtet es der Bundesrat als verfrüht, bereits heute Verhandlungen für entsprechende Staatsverträge mit der EU und Drittstaaten aufzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Gesetzesanpassungen vorzulegen und sonstigen Massnahmen zu ergreifen, damit gesetzlich anerkannte elektronische Identitäten (E-ID) aus der Schweiz in Europa eingesetzt werden können und umgekehrt europäische E-ID in der Schweiz. Soweit erforderlich sind Verhandlungen für entsprechende Staatsverträge mit der EU und Drittstaaten aufzunehmen.</p>
    • Ungehinderte Benutzung der elektronischen Identität in Europa

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