Aktionsplan Pflanzenschutz für die nichtlandwirtschaftliche Anwendung

ShortId
19.3896
Id
20193896
Updated
28.07.2023 02:24
Language
de
Title
Aktionsplan Pflanzenschutz für die nichtlandwirtschaftliche Anwendung
AdditionalIndexing
52;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat im Herbst 2017 den nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz verabschiedet. Der Aktionsplan umfasst 51 Massnahmen. Der Aktionsplan fokussiert sehr stark auf die Landwirtschaft. Für die Anwendung der Pestizide ausserhalb der Landwirtschaft gibt es keine Massnahmen zur Reduktion des Einsatzes. Diese Lücke gilt es zu schliessen, indem ein Aktionsplan erarbeitet wird, der sich auf den nichtlandwirtschaftlichen Einsatz von Pestiziden fokussiert.</p>
  • <p>Der Begriff Pestizid umfasst sowohl Pflanzenschutzmittel als auch Biozide. Pflanzenschutzmittel dienen dazu, Pflanzen vor Schädlingen zu schützen. Sie können in der Landwirtschaft oder ausserhalb verwendet werden. Auch die Biozide werden zur Bekämpfung von Organismen eingesetzt, aber nicht von solchen, die Pflanzen schädigen. Diese Produkte müssen vor ihrer Inverkehrbringung ein Zulassungsverfahren durchlaufen, wie es die Biozidprodukteverordnung (SR 813.12) vorschreibt. Ihre Verwendung wird durch die Bestimmungen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (SR 814.81) eingeschränkt. Gemäss seinem Titel zielt der vorliegende Vorstoss auf Pestizide ab, welche im Bereich Pflanzenschutz eingesetzt werden. Dies betrifft ausschliesslich Pflanzenschutzmittel.</p><p>Der Bundesrat hat im September 2017 den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel verabschiedet, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und die damit verbundenen Risiken zu reduzieren. Experten der Bundesämter für Landwirtschaft, Umwelt und Lebensmittelsicherheit, der Direktion für Arbeit des Seco sowie von Agroscope haben eine Situationsanalyse in den verschiedenen Anwendungsbereichen durchgeführt. Es wurden Prioritäten gesetzt, um dort die Probleme zu lösen, wo sie am dringendsten sind. Die nichtlandwirtschaftliche Verwendung wurde nicht als prioritär eingestuft. </p><p>Trotzdem enthält der Aktionsplan einige Massnahmen für diesen Bereich, wie beispielsweise die Kontrolle der Spritzgeräte ausserhalb der Landwirtschaft oder die Erstellung einer Liste der Produkte, die für die nichtberufliche Verwendung bewilligt sind. Zudem soll die Weiterbildungspflicht für die Inhaberinnen und Inhaber einer Fachbewilligung für berufliche Verwender auch ausserhalb der Landwirtschaft gelten. Der Bundesrat wird die Umsetzung des Aktionsplans 2023 evaluieren. Bei Bedarf können neue Massnahmen für ausserhalb der Landwirtschaft beschlossen werden. Sie werden die Massnahmen des bestehenden Aktionsplans ergänzen. </p><p>Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass folglich keine Notwendigkeit für einen spezifischen Aktionsplan für die nichtlandwirtschaftliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln besteht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Aktionsplan auszuarbeiten mit dem Ziel, den nichtlandwirtschaftlichen Pestizideinsatz und die damit verbundenen Risiken substanziell zu reduzieren.</p>
  • Aktionsplan Pflanzenschutz für die nichtlandwirtschaftliche Anwendung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat im Herbst 2017 den nationalen Aktionsplan Pflanzenschutz verabschiedet. Der Aktionsplan umfasst 51 Massnahmen. Der Aktionsplan fokussiert sehr stark auf die Landwirtschaft. Für die Anwendung der Pestizide ausserhalb der Landwirtschaft gibt es keine Massnahmen zur Reduktion des Einsatzes. Diese Lücke gilt es zu schliessen, indem ein Aktionsplan erarbeitet wird, der sich auf den nichtlandwirtschaftlichen Einsatz von Pestiziden fokussiert.</p>
    • <p>Der Begriff Pestizid umfasst sowohl Pflanzenschutzmittel als auch Biozide. Pflanzenschutzmittel dienen dazu, Pflanzen vor Schädlingen zu schützen. Sie können in der Landwirtschaft oder ausserhalb verwendet werden. Auch die Biozide werden zur Bekämpfung von Organismen eingesetzt, aber nicht von solchen, die Pflanzen schädigen. Diese Produkte müssen vor ihrer Inverkehrbringung ein Zulassungsverfahren durchlaufen, wie es die Biozidprodukteverordnung (SR 813.12) vorschreibt. Ihre Verwendung wird durch die Bestimmungen der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (SR 814.81) eingeschränkt. Gemäss seinem Titel zielt der vorliegende Vorstoss auf Pestizide ab, welche im Bereich Pflanzenschutz eingesetzt werden. Dies betrifft ausschliesslich Pflanzenschutzmittel.</p><p>Der Bundesrat hat im September 2017 den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel verabschiedet, um den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und die damit verbundenen Risiken zu reduzieren. Experten der Bundesämter für Landwirtschaft, Umwelt und Lebensmittelsicherheit, der Direktion für Arbeit des Seco sowie von Agroscope haben eine Situationsanalyse in den verschiedenen Anwendungsbereichen durchgeführt. Es wurden Prioritäten gesetzt, um dort die Probleme zu lösen, wo sie am dringendsten sind. Die nichtlandwirtschaftliche Verwendung wurde nicht als prioritär eingestuft. </p><p>Trotzdem enthält der Aktionsplan einige Massnahmen für diesen Bereich, wie beispielsweise die Kontrolle der Spritzgeräte ausserhalb der Landwirtschaft oder die Erstellung einer Liste der Produkte, die für die nichtberufliche Verwendung bewilligt sind. Zudem soll die Weiterbildungspflicht für die Inhaberinnen und Inhaber einer Fachbewilligung für berufliche Verwender auch ausserhalb der Landwirtschaft gelten. Der Bundesrat wird die Umsetzung des Aktionsplans 2023 evaluieren. Bei Bedarf können neue Massnahmen für ausserhalb der Landwirtschaft beschlossen werden. Sie werden die Massnahmen des bestehenden Aktionsplans ergänzen. </p><p>Der Bundesrat vertritt die Ansicht, dass folglich keine Notwendigkeit für einen spezifischen Aktionsplan für die nichtlandwirtschaftliche Verwendung von Pflanzenschutzmitteln besteht.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Aktionsplan auszuarbeiten mit dem Ziel, den nichtlandwirtschaftlichen Pestizideinsatz und die damit verbundenen Risiken substanziell zu reduzieren.</p>
    • Aktionsplan Pflanzenschutz für die nichtlandwirtschaftliche Anwendung

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