Das Pariser Klimaabkommen umsetzen. Ab 2030 nur noch Autos mit Zero-Emission-Antrieb zulassen

ShortId
19.3901
Id
20193901
Updated
28.07.2023 02:23
Language
de
Title
Das Pariser Klimaabkommen umsetzen. Ab 2030 nur noch Autos mit Zero-Emission-Antrieb zulassen
AdditionalIndexing
08;52;48;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Eine Zulassungsbeschränkung ist technikneutral. Weiterhin zugelassen wären neben Elektroautos auch Wasserstoffautos, mit nichtfossilem Gas betriebene Gasmotoren, aber auch neue, noch unbekannte alternative Antriebsformen, sofern sie nicht auf fossilen Treibstoffen basieren.</p><p>Mit der Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens gibt sich die Schweiz das Ziel, bis 2030 die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 50 Prozent zu senken. Danach muss eine weitere massive Senkung erfolgen, um die Ziele des Pariser Abkommens (netto null bis 2050) zu erreichen.</p><p>Es ist klar, dass der motorisierte Individualverkehr hier einen angemessenen Anteil beitragen muss, weil der Beitrag im Gebäudebereich durch Gebäudesanierungen sehr viel langsamer erfolgt, selbst wenn die entsprechenden Anstrengungen verstärkt werden. Die Grünen vertreten im Mobilitätsbereich eine Dreipunktstrategie:</p><p>1. unnötigen Verkehr vermeiden;</p><p>2. den verbleibenden Verkehr wo möglich verlagern auf den öffentlichen Verkehr und sanfte Mobilität;</p><p>3. den verbleibenden motorisierten Individualverkehr verträglich gestalten für Mensch (Lärm, Abgase) und Umwelt (Abgase, Klimaauswirkungen).</p><p>Andere Staaten diskutieren bereits ehrgeizige Ziele für einen umweltfreundlichen Umbau der Autobestände. So sollen beispielsweise in Norwegen gemäss dem Verkehrsplan-Entwurf der Regierung ab 2025 nur abgasfreie Fahrzeuge verkauft werden dürfen. Andere Länder planen eine ähnlich ehrgeizige Politik. Auch die Schweiz muss sich viel konsequentere Ziele im Mobilitätsbereich setzen.</p><p>Nachdem meine Motion 17.3081 mit dem Ziel "Zero-Emission-Autos ab 2025" leider abgelehnt wurde, reiche ich sie hier mit dem Ziel "ab 2030" nochmals ein. Die Ökologisierung des gesamten Schweizer Autobestands wird auch mit einem Zulassungsstopp für Verbrennungsmotoren mit fossilem Treibstoff ab 2030 noch lange dauern. Denn bereits zugelassene Autos dürften ja weiterhin genutzt werden. In der Schweiz ist die Nutzungsdauer von Neuwagen momentan leicht am Steigen und nähert sich der Dauer von durchschnittlich 8,5 Jahren. Damit würden auch nach einer Umsetzung der Motion die letzten Benziner, Diesel- und Erdgasautos erst weit nach 2040 von den Schweizer Strassen verschwinden.</p>
  • <p>Die Schweiz hat im Jahr 2017 das Übereinkommen von Paris ratifiziert. Zentrale Zielsetzung ist die Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit, wobei ein maximaler Temperaturanstieg von 1,5 Grad Celsius angestrebt wird. Dies bedingt, dass die Treibhausgasemissionen in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts auf netto null sinken, wobei der motorisierte Individualverkehr längerfristig CO2-neutral werden muss.</p><p>Dies erfordert unter anderem auch eine substanzielle Steigerung der Energieeffizienz von Neuwagen, was primär durch einen erhöhten Anteil von Elektrofahrzeugen an der Neuwagenflotte erfolgen dürfte. Unabhängig von der Antriebstechnologie müssen zudem fossile durch klimaneutrale Energieträger ersetzt werden, die möglichst energieeffizient und umweltschonend bereitgestellt werden.</p><p>Der Bundesrat hat dem Parlament mit der Botschaft vom 1. Dezember 2017 zur Revision des CO2-Gesetzes seine Vorschläge für die nächste Etappe der Klimapolitik bis 2030 unterbreitet. In seiner Botschaft schlägt der Bundesrat im Bereich Verkehr in Anlehnung an die EU die Weiterführung der CO2-Emissionsvorschriften für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge mit niedrigeren Zielwerten vor. Dabei können auch synthetische Treibstoffe aus erneuerbarem Strom an die Erreichung der Zielwerte angerechnet werden. Die Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe soll weitergeführt und mindestens 5 Prozent der verkehrsbedingten CO2-Emissionen sollen über das Inverkehrbringen von erneuerbaren Treibstoffen kompensiert werden. Das Parlament ist frei, bei der Beratung des CO2-Gesetzes jüngeren Entwicklungen Rechnung zu tragen - beispielsweise den mittlerweile vorliegenden, verschärften Emissionszielwerten der EU für die Zeit ab 2025.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit ab 2030 in der Schweiz keine mit fossilen Energieträgern betriebenen Personenwagen neu zugelassen werden.</p>
  • Das Pariser Klimaabkommen umsetzen. Ab 2030 nur noch Autos mit Zero-Emission-Antrieb zulassen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eine Zulassungsbeschränkung ist technikneutral. Weiterhin zugelassen wären neben Elektroautos auch Wasserstoffautos, mit nichtfossilem Gas betriebene Gasmotoren, aber auch neue, noch unbekannte alternative Antriebsformen, sofern sie nicht auf fossilen Treibstoffen basieren.</p><p>Mit der Ratifizierung des Pariser Klimaabkommens gibt sich die Schweiz das Ziel, bis 2030 die Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um 50 Prozent zu senken. Danach muss eine weitere massive Senkung erfolgen, um die Ziele des Pariser Abkommens (netto null bis 2050) zu erreichen.</p><p>Es ist klar, dass der motorisierte Individualverkehr hier einen angemessenen Anteil beitragen muss, weil der Beitrag im Gebäudebereich durch Gebäudesanierungen sehr viel langsamer erfolgt, selbst wenn die entsprechenden Anstrengungen verstärkt werden. Die Grünen vertreten im Mobilitätsbereich eine Dreipunktstrategie:</p><p>1. unnötigen Verkehr vermeiden;</p><p>2. den verbleibenden Verkehr wo möglich verlagern auf den öffentlichen Verkehr und sanfte Mobilität;</p><p>3. den verbleibenden motorisierten Individualverkehr verträglich gestalten für Mensch (Lärm, Abgase) und Umwelt (Abgase, Klimaauswirkungen).</p><p>Andere Staaten diskutieren bereits ehrgeizige Ziele für einen umweltfreundlichen Umbau der Autobestände. So sollen beispielsweise in Norwegen gemäss dem Verkehrsplan-Entwurf der Regierung ab 2025 nur abgasfreie Fahrzeuge verkauft werden dürfen. Andere Länder planen eine ähnlich ehrgeizige Politik. Auch die Schweiz muss sich viel konsequentere Ziele im Mobilitätsbereich setzen.</p><p>Nachdem meine Motion 17.3081 mit dem Ziel "Zero-Emission-Autos ab 2025" leider abgelehnt wurde, reiche ich sie hier mit dem Ziel "ab 2030" nochmals ein. Die Ökologisierung des gesamten Schweizer Autobestands wird auch mit einem Zulassungsstopp für Verbrennungsmotoren mit fossilem Treibstoff ab 2030 noch lange dauern. Denn bereits zugelassene Autos dürften ja weiterhin genutzt werden. In der Schweiz ist die Nutzungsdauer von Neuwagen momentan leicht am Steigen und nähert sich der Dauer von durchschnittlich 8,5 Jahren. Damit würden auch nach einer Umsetzung der Motion die letzten Benziner, Diesel- und Erdgasautos erst weit nach 2040 von den Schweizer Strassen verschwinden.</p>
    • <p>Die Schweiz hat im Jahr 2017 das Übereinkommen von Paris ratifiziert. Zentrale Zielsetzung ist die Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit, wobei ein maximaler Temperaturanstieg von 1,5 Grad Celsius angestrebt wird. Dies bedingt, dass die Treibhausgasemissionen in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts auf netto null sinken, wobei der motorisierte Individualverkehr längerfristig CO2-neutral werden muss.</p><p>Dies erfordert unter anderem auch eine substanzielle Steigerung der Energieeffizienz von Neuwagen, was primär durch einen erhöhten Anteil von Elektrofahrzeugen an der Neuwagenflotte erfolgen dürfte. Unabhängig von der Antriebstechnologie müssen zudem fossile durch klimaneutrale Energieträger ersetzt werden, die möglichst energieeffizient und umweltschonend bereitgestellt werden.</p><p>Der Bundesrat hat dem Parlament mit der Botschaft vom 1. Dezember 2017 zur Revision des CO2-Gesetzes seine Vorschläge für die nächste Etappe der Klimapolitik bis 2030 unterbreitet. In seiner Botschaft schlägt der Bundesrat im Bereich Verkehr in Anlehnung an die EU die Weiterführung der CO2-Emissionsvorschriften für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge mit niedrigeren Zielwerten vor. Dabei können auch synthetische Treibstoffe aus erneuerbarem Strom an die Erreichung der Zielwerte angerechnet werden. Die Kompensationspflicht für Importeure fossiler Treibstoffe soll weitergeführt und mindestens 5 Prozent der verkehrsbedingten CO2-Emissionen sollen über das Inverkehrbringen von erneuerbaren Treibstoffen kompensiert werden. Das Parlament ist frei, bei der Beratung des CO2-Gesetzes jüngeren Entwicklungen Rechnung zu tragen - beispielsweise den mittlerweile vorliegenden, verschärften Emissionszielwerten der EU für die Zeit ab 2025.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit ab 2030 in der Schweiz keine mit fossilen Energieträgern betriebenen Personenwagen neu zugelassen werden.</p>
    • Das Pariser Klimaabkommen umsetzen. Ab 2030 nur noch Autos mit Zero-Emission-Antrieb zulassen

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