Fonds für Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel

ShortId
19.3902
Id
20193902
Updated
28.07.2023 02:23
Language
de
Title
Fonds für Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
AdditionalIndexing
52;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz als Alpenland ist von den Folgen des Klimawandels besonders betroffen. Die Schweiz muss sich an diese Herausforderungen anpassen. Strategien für die Anpassung an den Klimawandel sind auf Bundes- und Kantonsebene vorhanden. Was oft fehlt, ist die konkrete Umsetzung. Das Bundesamt für Umwelt hat verschiedene Pilotprojekte gefördert. Es braucht aber noch weitere Anstrengungen, damit wichtige und besonders betroffene Branchen wie die Wasserwirtschaft, die Landwirtschaft, der Tourismus und die Forstwirtschaft neue Initiativen lancieren können und der Erfahrungsaustausch unter diesen Initiativen gefördert wird. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt zu prüfen, welche rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen für die Bildung eines Fonds für Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Geprüft werden soll auch, wie ein derartiger Fonds geäufnet werden kann. Eine Option besteht darin, die Erträge aus einer möglichen Flugticketabgabe dafür einzusetzen. </p>
  • <p>Die Strategie des Bundesrates zur Anpassung an den Klimawandel identifiziert neun Sektoren (Wasserwirtschaft, Naturgefahren, Land- und Waldwirtschaft, Energie, Biodiversität, Gesundheit, Tourismus und Raumentwicklung), die von den Auswirkungen besonders betroffen sind. Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt mit Ausnahme der übergreifenden Themen und der Koordination in den einzelnen Sektoren. So wurde im Jahr 2016 das Waldgesetz (SR 921.0) mit einem neuen Artikel über die Vorkehrungen zum Klimawandel (Art. 28a) ergänzt. Darauf basierend werden seither für die vorzeitige Verjüngung kritischer Schutzwälder sowie die Erhöhung der Anpassungsfähigkeit insgesamt 31 Millionen Franken pro Jahr über Transferkredite an die Kantone ausgerichtet. Zur Abfederung des klimabedingten Anstiegs des Hochwasserrisikos soll das Bundesgesetz über den Wasserbau (SR 721.100) mit dem Ansatz des integralen Risikomanagements ergänzt werden, um neu neben der Abwehr von Gefahren mittels vorwiegend baulich-technischer Massnahmen einen zeitgemässen Umgang mit Naturgefahren einzuführen. Die Gesetzesänderung führt dazu, dass die Verletzlichkeit von Menschen und erheblichen Sachwerten berücksichtigt wird und diese - wenn möglich - vor allem mit raumplanerischen Massnahmen reduziert werden kann. Der Bund kann nach dieser Revision daher basierend auf einer Gesamtplanung eine breitere Palette von Massnahmen finanziell unterstützen.</p><p>Im Rahmen der Beratungen zur Totalrevision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2020 ist die Einführung einer Flugticketabgabe und die Verwendung der entsprechenden Einnahmen ebenfalls thematisiert worden. In einem Prüfbericht zuhanden der vorberatenden Kommission (UREK-N) hatte die Verwaltung festgehalten, dass eine Teilzweckbindung der Einnahmen aus einer Lenkungsabgabe verfassungsrechtlich möglich ist, wenn sie den kleineren Teil der Einnahmen ausmacht und für die Verstärkung der Lenkungswirkung - das heisst für die Verminderung der Treibhausgasemissionen - eingesetzt wird. Dies wäre bei der Finanzierung von Anpassungsmassnahmen nicht gegeben, weshalb dafür eine neue Verfassungsgrundlage notwendig wäre.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die materielle und rechtliche Machbarkeit für die Schaffung und Äufnung eines Fonds für Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu prüfen.</p>
  • Fonds für Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz als Alpenland ist von den Folgen des Klimawandels besonders betroffen. Die Schweiz muss sich an diese Herausforderungen anpassen. Strategien für die Anpassung an den Klimawandel sind auf Bundes- und Kantonsebene vorhanden. Was oft fehlt, ist die konkrete Umsetzung. Das Bundesamt für Umwelt hat verschiedene Pilotprojekte gefördert. Es braucht aber noch weitere Anstrengungen, damit wichtige und besonders betroffene Branchen wie die Wasserwirtschaft, die Landwirtschaft, der Tourismus und die Forstwirtschaft neue Initiativen lancieren können und der Erfahrungsaustausch unter diesen Initiativen gefördert wird. Der Bundesrat wird deshalb beauftragt zu prüfen, welche rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden müssen für die Bildung eines Fonds für Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Geprüft werden soll auch, wie ein derartiger Fonds geäufnet werden kann. Eine Option besteht darin, die Erträge aus einer möglichen Flugticketabgabe dafür einzusetzen. </p>
    • <p>Die Strategie des Bundesrates zur Anpassung an den Klimawandel identifiziert neun Sektoren (Wasserwirtschaft, Naturgefahren, Land- und Waldwirtschaft, Energie, Biodiversität, Gesundheit, Tourismus und Raumentwicklung), die von den Auswirkungen besonders betroffen sind. Die Umsetzung der Massnahmen erfolgt mit Ausnahme der übergreifenden Themen und der Koordination in den einzelnen Sektoren. So wurde im Jahr 2016 das Waldgesetz (SR 921.0) mit einem neuen Artikel über die Vorkehrungen zum Klimawandel (Art. 28a) ergänzt. Darauf basierend werden seither für die vorzeitige Verjüngung kritischer Schutzwälder sowie die Erhöhung der Anpassungsfähigkeit insgesamt 31 Millionen Franken pro Jahr über Transferkredite an die Kantone ausgerichtet. Zur Abfederung des klimabedingten Anstiegs des Hochwasserrisikos soll das Bundesgesetz über den Wasserbau (SR 721.100) mit dem Ansatz des integralen Risikomanagements ergänzt werden, um neu neben der Abwehr von Gefahren mittels vorwiegend baulich-technischer Massnahmen einen zeitgemässen Umgang mit Naturgefahren einzuführen. Die Gesetzesänderung führt dazu, dass die Verletzlichkeit von Menschen und erheblichen Sachwerten berücksichtigt wird und diese - wenn möglich - vor allem mit raumplanerischen Massnahmen reduziert werden kann. Der Bund kann nach dieser Revision daher basierend auf einer Gesamtplanung eine breitere Palette von Massnahmen finanziell unterstützen.</p><p>Im Rahmen der Beratungen zur Totalrevision des CO2-Gesetzes für die Zeit nach 2020 ist die Einführung einer Flugticketabgabe und die Verwendung der entsprechenden Einnahmen ebenfalls thematisiert worden. In einem Prüfbericht zuhanden der vorberatenden Kommission (UREK-N) hatte die Verwaltung festgehalten, dass eine Teilzweckbindung der Einnahmen aus einer Lenkungsabgabe verfassungsrechtlich möglich ist, wenn sie den kleineren Teil der Einnahmen ausmacht und für die Verstärkung der Lenkungswirkung - das heisst für die Verminderung der Treibhausgasemissionen - eingesetzt wird. Dies wäre bei der Finanzierung von Anpassungsmassnahmen nicht gegeben, weshalb dafür eine neue Verfassungsgrundlage notwendig wäre.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die materielle und rechtliche Machbarkeit für die Schaffung und Äufnung eines Fonds für Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel zu prüfen.</p>
    • Fonds für Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel

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