ETH-Rat und das Rahmenabkommen

ShortId
19.3907
Id
20193907
Updated
28.07.2023 02:20
Language
de
Title
ETH-Rat und das Rahmenabkommen
AdditionalIndexing
32;10
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bundesrat kann die Fragen wie folgt beantworten: </p><p>Der Bundesrat steuert den ETH-Bereich im Einklang mit den Grundsätzen der Corporate Governance des Bundes über strategische Ziele, die er jeweils für vier Jahre festlegt. Der Führung des ETH-Bereichs durch den Bundesrat dienen zudem die in der Regel zweimal jährlich stattfindenden Eignergespräche. An diesen diskutieren der Chef des Eidgenössischen Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), welchem der ETH-Bereich zugeordnet ist, sowie die Direktion der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) mit dem Präsidenten respektive der Präsidentin des ETH-Rates strategische Fragen sowie anstehende wichtige Aufgaben. Abgesehen von diesen Steuerungsinstrumenten sind der ETH-Bereich und seine Institutionen gemäss ETH-Gesetz (SR 414.110) autonom und regeln ihre Belange innerhalb des Rahmens, den das ETH-Gesetz und die strategischen Ziele vorgeben, selbstständig. Der ETH-Rat ist das strategische Führungsorgan des ETH-Bereichs. Ihm und seinem Präsidenten bzw. seiner Präsidentin obliegt es, die Interessen des ETH-Bereichs gegenüber den Behörden des Bundes (Art. 25 Abs. 1 Bst. b des ETH-Gesetzes) sowie gegen aussen (Art. 26 Abs. 2 des ETH-Gesetzes) zu vertreten. </p><p>Die einschlägigen rechtlichen Grundlagen enthalten keine explizite Aufzählung, in welchen Bereichen der ETH-Rat resp. sein Präsident oder seine Präsidentin die Kompetenz haben, sich öffentlich zu äussern. </p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 entschieden, den Textentwurf für das institutionelle Abkommen Schweiz-EU in eine Konsultation zu geben. Dazu hat er am 16. Januar 2019 beschlossen, die betroffenen Kreise zu interaktiven Treffen einzuladen, an denen der Abkommensentwurf erläutert und Fragen beantwortet werden sollten. Der ETH-Rat wurde zusammen mit weiteren Akteuren aus dem Bereich Bildung, Forschung und Innovation eingeladen, an einem solchen interaktiven Treffen unter der Leitung einer Bundesratsdelegation, bestehend aus den Vorstehern des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten und des WBF, teilzunehmen. Im Anschluss an dieses Treffen wurde allen Teilnehmenden zusätzlich die Möglichkeit eröffnet, sich schriftlich zum Abkommensentwurf zu äussern. Der ETH-Rat bestätigte in seiner Stellungnahme im Rahmen dieser Konsultation, dass für ihn die Fortführung der Teilnahme an den europäischen Forschungsrahmenprogrammen sowie die Stabilität der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU wichtig sind, dass es aber auch darum geht, mit der EU eine Lösung zu finden, die im Parlament und in einer allfälligen Volksabstimmung mehrheitsfähig ist. Diese im Rahmen der Konsultation des Bundesrates erfolgte Stellungnahme des ETH-Rates, die in seiner Medienmitteilung zur ETH-Ratssitzung vom 6./7. März 2019 aufgenommen wurde, erachtet der Bundesrat als sachdienlich.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gemäss welchen gesetzlichen Grundlagen bezieht der ETH-Rat Position zu aussenpolitischen Themen der Schweiz und kommuniziert diese öffentlich?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat die voreilige Anmassung des ETH-Rates, auf Grundlage eines einzelnen Politikbereiches und aus Perspektive eines einzelnen Akteurs, der nicht einmal direkt vom Rahmenabkommen betroffen ist und zur externen Bundesverwaltung gehört, eine Parole zum sehr umfassenden und komplexen Rahmenabkommen zu fassen, zu welchem bisher nicht einmal der Bundesrat Ja sagen konnte, geschweige denn das Parlament und das Volk sich dazu äussern konnten?</p><p>3. Untersteht der ETH-Rat in strategischen Fragen nicht dem Bund? Das Rahmenabkommen ist eine strategische Frage! Der ETH-Rat greift hier vor und bezieht einseitig und politisch motiviert Position.</p>
  • ETH-Rat und das Rahmenabkommen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat kann die Fragen wie folgt beantworten: </p><p>Der Bundesrat steuert den ETH-Bereich im Einklang mit den Grundsätzen der Corporate Governance des Bundes über strategische Ziele, die er jeweils für vier Jahre festlegt. Der Führung des ETH-Bereichs durch den Bundesrat dienen zudem die in der Regel zweimal jährlich stattfindenden Eignergespräche. An diesen diskutieren der Chef des Eidgenössischen Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), welchem der ETH-Bereich zugeordnet ist, sowie die Direktion der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) mit dem Präsidenten respektive der Präsidentin des ETH-Rates strategische Fragen sowie anstehende wichtige Aufgaben. Abgesehen von diesen Steuerungsinstrumenten sind der ETH-Bereich und seine Institutionen gemäss ETH-Gesetz (SR 414.110) autonom und regeln ihre Belange innerhalb des Rahmens, den das ETH-Gesetz und die strategischen Ziele vorgeben, selbstständig. Der ETH-Rat ist das strategische Führungsorgan des ETH-Bereichs. Ihm und seinem Präsidenten bzw. seiner Präsidentin obliegt es, die Interessen des ETH-Bereichs gegenüber den Behörden des Bundes (Art. 25 Abs. 1 Bst. b des ETH-Gesetzes) sowie gegen aussen (Art. 26 Abs. 2 des ETH-Gesetzes) zu vertreten. </p><p>Die einschlägigen rechtlichen Grundlagen enthalten keine explizite Aufzählung, in welchen Bereichen der ETH-Rat resp. sein Präsident oder seine Präsidentin die Kompetenz haben, sich öffentlich zu äussern. </p><p>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 entschieden, den Textentwurf für das institutionelle Abkommen Schweiz-EU in eine Konsultation zu geben. Dazu hat er am 16. Januar 2019 beschlossen, die betroffenen Kreise zu interaktiven Treffen einzuladen, an denen der Abkommensentwurf erläutert und Fragen beantwortet werden sollten. Der ETH-Rat wurde zusammen mit weiteren Akteuren aus dem Bereich Bildung, Forschung und Innovation eingeladen, an einem solchen interaktiven Treffen unter der Leitung einer Bundesratsdelegation, bestehend aus den Vorstehern des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten und des WBF, teilzunehmen. Im Anschluss an dieses Treffen wurde allen Teilnehmenden zusätzlich die Möglichkeit eröffnet, sich schriftlich zum Abkommensentwurf zu äussern. Der ETH-Rat bestätigte in seiner Stellungnahme im Rahmen dieser Konsultation, dass für ihn die Fortführung der Teilnahme an den europäischen Forschungsrahmenprogrammen sowie die Stabilität der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU wichtig sind, dass es aber auch darum geht, mit der EU eine Lösung zu finden, die im Parlament und in einer allfälligen Volksabstimmung mehrheitsfähig ist. Diese im Rahmen der Konsultation des Bundesrates erfolgte Stellungnahme des ETH-Rates, die in seiner Medienmitteilung zur ETH-Ratssitzung vom 6./7. März 2019 aufgenommen wurde, erachtet der Bundesrat als sachdienlich.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Gemäss welchen gesetzlichen Grundlagen bezieht der ETH-Rat Position zu aussenpolitischen Themen der Schweiz und kommuniziert diese öffentlich?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat die voreilige Anmassung des ETH-Rates, auf Grundlage eines einzelnen Politikbereiches und aus Perspektive eines einzelnen Akteurs, der nicht einmal direkt vom Rahmenabkommen betroffen ist und zur externen Bundesverwaltung gehört, eine Parole zum sehr umfassenden und komplexen Rahmenabkommen zu fassen, zu welchem bisher nicht einmal der Bundesrat Ja sagen konnte, geschweige denn das Parlament und das Volk sich dazu äussern konnten?</p><p>3. Untersteht der ETH-Rat in strategischen Fragen nicht dem Bund? Das Rahmenabkommen ist eine strategische Frage! Der ETH-Rat greift hier vor und bezieht einseitig und politisch motiviert Position.</p>
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