Anreizsystem zur Förderung der Elektromobilität und anderer CO2-armer Antriebssysteme im Bereich des Individualverkehrs

ShortId
19.3914
Id
20193914
Updated
28.07.2023 02:38
Language
de
Title
Anreizsystem zur Förderung der Elektromobilität und anderer CO2-armer Antriebssysteme im Bereich des Individualverkehrs
AdditionalIndexing
48;66;52;2446
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Stand der Technik ist so weit fortgeschritten, dass der Markt Antriebssysteme wie Elektromobilität oder wasserstoffgetriebene Systeme anbietet, die ausgereift und alltagstauglich sind. Neue Technologien haben es aber bekanntlich schwer, in nützlicher Zeit den Marktdurchbruch zu schaffen. Im Bereich der Mobilität ist es aber dringend, diese Technologien mit Anreizsystemen zu fördern, weil diese Systeme nötig sind, um die Klimaziele erreichen zu können. Andere Länder wie zum Beispiel Norwegen haben eindrücklich aufgezeigt, wie durch entsprechende Anreizsysteme innerhalb kurzer Zeit die Elektromobilität im Bereich MIV markant gesteigert werden konnte. Der Bundesrat soll deshalb prüfen, ob für die Schweiz nicht auch ein entsprechendes System für eine begrenzte Zeit geschaffen werden sollte. Im Vordergrund stehen hier Möglichkeiten im Bereich bevorzugte Parkierungsmöglichkeiten, Benutzung von Busfahrspuren, Reduktion der Motorfahrzeugsteuern, Anreizprämien beim Umstieg auf neue Antriebssysteme, Unterstützung von Aufklärungskampagnen und vieles mehr.</p>
  • <p>Die Schweiz hat im Jahr 2017 das Klimaübereinkommen von Paris ratifiziert und sich dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen deutlich zu reduzieren. Zentrale Zielsetzung ist die Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit, wobei ein maximaler Temperaturanstieg von 1,5 Grad Celsius angestrebt wird. Rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen stammt aus dem Verkehr. Der Bundesrat teilt deshalb mit dem Postulanten die Absicht, auch im Verkehr die CO2-Emissionen substanziell zu reduzieren. Er hat bereits verschiedene Massnahmen ergriffen oder dem Parlament zur Verabschiedung unterbreitet.</p><p>Die Erreichung des ab 2020 geltenden CO2-Flottenziels für neue Personenwagen von 95 Gramm pro Kilometer gemäss CO2-Gesetz erfordert einen zunehmenden Einsatz von alternativen Antrieben. Zudem schlägt der Bundesrat in der Botschaft vom 1. Dezember 2017 zur Totalrevision des CO2-Gesetzes vor, dass durch die Verwendung synthetischer Treibstoffe erzielte CO2-Verminderungen an das Flottenziel angerechnet werden können. Mit der Roadmap Elektromobilität 2022 konnte Ende 2018 ein umfangreiches, breitabgestütztes Massnahmenpaket zur Förderung der Elektromobilität in der Schweiz geschnürt werden. Dieses hat das Ziel, den Anteil von Elektrofahrzeugen bei den Neuzulassungen von Personenwagen bis ins Jahr 2022 auf 15 Prozent zu erhöhen.</p><p>Der Bundesrat unterstützt zudem die Motion 17.4040, "Grüne Zonen für Elektrofahrzeuge", welche den Gemeinden die Möglichkeit geben soll, privilegierte Parkplätze für Elektrofahrzeuge speziell zu signalisieren. Die Öffnung von Busspuren für Elektroautos hat sich angesichts der Nachteile für den in der Schweiz sehr dichten öffentlichen Verkehr als nicht zielführend erwiesen.</p><p>Weiter werden im Rahmen des Programms Energie Schweiz verschiedene Informationskampagnen im Mobilitätsbereich durchgeführt, darunter ein umfangreiches Programm zur Promotion von energieeffizienten Fahrzeugen ("co2tieferlegen"). Mit Publikationen und Handlungsleitfäden werden Wissensdefizite abgebaut und konkrete Umsetzungsmassnahmen für verschiedene Zielgruppen aufgezeigt.</p><p>Durch die Befreiung der Elektroautomobile von der Automobilsteuer bietet der Bund einen finanziellen Anreiz zur Förderung der Elektromobilität. Zudem bieten zahlreiche Kantone weitere finanzielle Anreize zum Umstieg auf alternative Antriebsformen, sei es durch Kaufprämien, Beiträge an Ladestationen oder günstigere Motorfahrzeugsteuersätze. Die Zuständigkeit für die Erhebung von Motorfahrzeugsteuern liegt in der Kompetenz der Kantone. Der Bundesrat begrüsst und unterstützt die Bestrebungen der Kantone, verstärkt Anreize bei der Motorfahrzeugbesteuerung für emissionsarme und effiziente Fahrzeuge zu schaffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, wie durch entsprechende Anreize die Mobilität im Bereich des MIV durch CO2-neutrale oder CO2-arme Antriebssysteme gefördert werden könnte.</p>
  • Anreizsystem zur Förderung der Elektromobilität und anderer CO2-armer Antriebssysteme im Bereich des Individualverkehrs
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Stand der Technik ist so weit fortgeschritten, dass der Markt Antriebssysteme wie Elektromobilität oder wasserstoffgetriebene Systeme anbietet, die ausgereift und alltagstauglich sind. Neue Technologien haben es aber bekanntlich schwer, in nützlicher Zeit den Marktdurchbruch zu schaffen. Im Bereich der Mobilität ist es aber dringend, diese Technologien mit Anreizsystemen zu fördern, weil diese Systeme nötig sind, um die Klimaziele erreichen zu können. Andere Länder wie zum Beispiel Norwegen haben eindrücklich aufgezeigt, wie durch entsprechende Anreizsysteme innerhalb kurzer Zeit die Elektromobilität im Bereich MIV markant gesteigert werden konnte. Der Bundesrat soll deshalb prüfen, ob für die Schweiz nicht auch ein entsprechendes System für eine begrenzte Zeit geschaffen werden sollte. Im Vordergrund stehen hier Möglichkeiten im Bereich bevorzugte Parkierungsmöglichkeiten, Benutzung von Busfahrspuren, Reduktion der Motorfahrzeugsteuern, Anreizprämien beim Umstieg auf neue Antriebssysteme, Unterstützung von Aufklärungskampagnen und vieles mehr.</p>
    • <p>Die Schweiz hat im Jahr 2017 das Klimaübereinkommen von Paris ratifiziert und sich dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen deutlich zu reduzieren. Zentrale Zielsetzung ist die Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit, wobei ein maximaler Temperaturanstieg von 1,5 Grad Celsius angestrebt wird. Rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen stammt aus dem Verkehr. Der Bundesrat teilt deshalb mit dem Postulanten die Absicht, auch im Verkehr die CO2-Emissionen substanziell zu reduzieren. Er hat bereits verschiedene Massnahmen ergriffen oder dem Parlament zur Verabschiedung unterbreitet.</p><p>Die Erreichung des ab 2020 geltenden CO2-Flottenziels für neue Personenwagen von 95 Gramm pro Kilometer gemäss CO2-Gesetz erfordert einen zunehmenden Einsatz von alternativen Antrieben. Zudem schlägt der Bundesrat in der Botschaft vom 1. Dezember 2017 zur Totalrevision des CO2-Gesetzes vor, dass durch die Verwendung synthetischer Treibstoffe erzielte CO2-Verminderungen an das Flottenziel angerechnet werden können. Mit der Roadmap Elektromobilität 2022 konnte Ende 2018 ein umfangreiches, breitabgestütztes Massnahmenpaket zur Förderung der Elektromobilität in der Schweiz geschnürt werden. Dieses hat das Ziel, den Anteil von Elektrofahrzeugen bei den Neuzulassungen von Personenwagen bis ins Jahr 2022 auf 15 Prozent zu erhöhen.</p><p>Der Bundesrat unterstützt zudem die Motion 17.4040, "Grüne Zonen für Elektrofahrzeuge", welche den Gemeinden die Möglichkeit geben soll, privilegierte Parkplätze für Elektrofahrzeuge speziell zu signalisieren. Die Öffnung von Busspuren für Elektroautos hat sich angesichts der Nachteile für den in der Schweiz sehr dichten öffentlichen Verkehr als nicht zielführend erwiesen.</p><p>Weiter werden im Rahmen des Programms Energie Schweiz verschiedene Informationskampagnen im Mobilitätsbereich durchgeführt, darunter ein umfangreiches Programm zur Promotion von energieeffizienten Fahrzeugen ("co2tieferlegen"). Mit Publikationen und Handlungsleitfäden werden Wissensdefizite abgebaut und konkrete Umsetzungsmassnahmen für verschiedene Zielgruppen aufgezeigt.</p><p>Durch die Befreiung der Elektroautomobile von der Automobilsteuer bietet der Bund einen finanziellen Anreiz zur Förderung der Elektromobilität. Zudem bieten zahlreiche Kantone weitere finanzielle Anreize zum Umstieg auf alternative Antriebsformen, sei es durch Kaufprämien, Beiträge an Ladestationen oder günstigere Motorfahrzeugsteuersätze. Die Zuständigkeit für die Erhebung von Motorfahrzeugsteuern liegt in der Kompetenz der Kantone. Der Bundesrat begrüsst und unterstützt die Bestrebungen der Kantone, verstärkt Anreize bei der Motorfahrzeugbesteuerung für emissionsarme und effiziente Fahrzeuge zu schaffen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen, wie durch entsprechende Anreize die Mobilität im Bereich des MIV durch CO2-neutrale oder CO2-arme Antriebssysteme gefördert werden könnte.</p>
    • Anreizsystem zur Förderung der Elektromobilität und anderer CO2-armer Antriebssysteme im Bereich des Individualverkehrs

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