Gestaffelte Verabschiedung vom Verbrennungsmotor

ShortId
19.3917
Id
20193917
Updated
28.07.2023 02:37
Language
de
Title
Gestaffelte Verabschiedung vom Verbrennungsmotor
AdditionalIndexing
48;66;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bekanntlich ist in der Mobilität der Verbrennungsmotor der grösste Verursacher betreffend CO2-Ausstoss. Um die Klimaziele zu erreichen, besteht deshalb im Bereich Mobilität und hier insbesondere beim motorisierten Individualverkehr sehr grosser Handlungsbedarf. Die Technologien für die Ablösung dieser Verbrennungsmotoren sind ausgereift vorhanden, sowohl im Bereich Elektromobilität wie aber auch andere Technologien, wie zum Beispiel in der wasserstoffbetriebenen Antriebstechnologie. Und die Entwicklungen schreiten rasant voran. Es braucht aber entsprechende Massnahmen, um zeitgerecht den Umstieg zu schaffen. Die vorliegende Motion setzt realistische Ziele, haben doch auch die Autoimporteure sich selber entsprechende Zielsetzungen gegeben. Nordische Länder haben teilweise noch viel schnellere Fahrpläne festgelegt. Für die Schweiz ist zudem ein rascher Umstieg auch eine grosse Chance für unsere Wirtschaft und unsere Innovationskraft. Der Vorstoss verlangt explizit eine Regelung nur für den Bereich Personenwagen. Der Schwerverkehr ist hier ausgenommen, und für die Wirtschaft soll der Bundesrat die Möglichkeit haben, Ausnahmen zu erteilen.</p>
  • <p>Die Schweiz hat im Jahr 2017 das Klimaübereinkommen von Paris ratifiziert und sich dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen deutlich zu reduzieren. Zentrale Zielsetzung ist die Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit, wobei ein maximaler Temperaturanstieg von 1,5 Grad Celsius angestrebt wird. Rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen stammt aus dem Verkehr. Der Bundesrat teilt deshalb mit dem Motionär die Absicht, CO2-Emissionen auch im Verkehr substanziell zu reduzieren. Er hat bereits verschiedene Massnahmen ergriffen oder dem Parlament zur Verabschiedung unterbreitet.</p><p>Der Bundesrat lehnt jedoch ein starres bzw. gestaffeltes Verbot von Neuzulassungen von Personenwagen mit Verbrennungsmotoren ab. Unabhängig von der Antriebstechnologie müssen fossile durch klimaneutrale Energieträger ersetzt werden, die möglichst umweltschonend und effizient bereitgestellt werden. Gleichzeitig muss die Energieeffizienz von Neuwagen substanziell gesteigert werden. Dazu setzt der Bundesrat auf die Weiterführung bestehender Massnahmen wie die CO2-Emissionsvorschriften für Neuwagen und leichte Nutzfahrzeuge, die im Rahmen der Totalrevision des CO2-Gesetzes in Anlehnung an die EU weiter verschärft werden sollen. Die Einhaltung dieser Zielwerte bedingt eine zunehmende Elektrifizierung der Neuwagenflotte, weil der Effizienzsteigerung des Verbrennungsmotors physikalische Grenzen gesetzt sind. Die CO2-Emissionsvorschriften sollen somit die Neuentwicklung und Verbreitung innovativer und energieeffizienter Antriebe fördern, ohne allerdings auf Verbote zu setzen. Eine weitere Möglichkeit für einen weniger CO2-emissionsintensiven MIV ist der Einsatz von klimaneutralem und erneuerbarem Strom oder von nachhaltigen biogenen oder synthetischen Treibstoffen.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass diese laufenden Anstrengungen ihre Wirkung zeigen werden. Das Parlament hat nun die Gelegenheit, in der laufenden Revision des CO2-Gesetzes die weiter gehenden CO2-Flottenzielwerte der EU für die Zeit ab 2025 zu übernehmen.</p><p>Die gesetzlichen Vorschriften werden durch freiwillige Massnahmen begleitet. So tragen etwa die im Rahmen der Roadmap Elektromobilität 2022 von verschiedenen Stakeholdern beschlossenen Massnahmen ebenfalls zur verstärkten Verbreitung der Elektromobilität bei. Damit werden die klassischen Verbrennungsmotoren mittel- bis langfristig ersetzt. Durch Informations- und Kommunikationsmassnahmen werden zudem Wissensdefizite abgebaut und die Marktdurchdringung von elektrischen Antrieben gefördert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen zu schaffen, damit die Zulassungen von Neuwagen mit Verbrennungsmotoren im Bereich MIV folgendermassen reduziert werden: bis ins Jahr 2025 Reduktion 25 Prozent, bis ins Jahr 2030 Reduktion 50 Prozent, bis ins Jahr 2035 Reduktion 75 Prozent und bis ins Jahr 2040 keine Zulassungen mehr. Referenzjahr für die Berechnung 2015. Der Bundesrat kann Ausnahmen festlegen.</p>
  • Gestaffelte Verabschiedung vom Verbrennungsmotor
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bekanntlich ist in der Mobilität der Verbrennungsmotor der grösste Verursacher betreffend CO2-Ausstoss. Um die Klimaziele zu erreichen, besteht deshalb im Bereich Mobilität und hier insbesondere beim motorisierten Individualverkehr sehr grosser Handlungsbedarf. Die Technologien für die Ablösung dieser Verbrennungsmotoren sind ausgereift vorhanden, sowohl im Bereich Elektromobilität wie aber auch andere Technologien, wie zum Beispiel in der wasserstoffbetriebenen Antriebstechnologie. Und die Entwicklungen schreiten rasant voran. Es braucht aber entsprechende Massnahmen, um zeitgerecht den Umstieg zu schaffen. Die vorliegende Motion setzt realistische Ziele, haben doch auch die Autoimporteure sich selber entsprechende Zielsetzungen gegeben. Nordische Länder haben teilweise noch viel schnellere Fahrpläne festgelegt. Für die Schweiz ist zudem ein rascher Umstieg auch eine grosse Chance für unsere Wirtschaft und unsere Innovationskraft. Der Vorstoss verlangt explizit eine Regelung nur für den Bereich Personenwagen. Der Schwerverkehr ist hier ausgenommen, und für die Wirtschaft soll der Bundesrat die Möglichkeit haben, Ausnahmen zu erteilen.</p>
    • <p>Die Schweiz hat im Jahr 2017 das Klimaübereinkommen von Paris ratifiziert und sich dazu verpflichtet, die Treibhausgasemissionen deutlich zu reduzieren. Zentrale Zielsetzung ist die Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit, wobei ein maximaler Temperaturanstieg von 1,5 Grad Celsius angestrebt wird. Rund ein Drittel der Treibhausgasemissionen stammt aus dem Verkehr. Der Bundesrat teilt deshalb mit dem Motionär die Absicht, CO2-Emissionen auch im Verkehr substanziell zu reduzieren. Er hat bereits verschiedene Massnahmen ergriffen oder dem Parlament zur Verabschiedung unterbreitet.</p><p>Der Bundesrat lehnt jedoch ein starres bzw. gestaffeltes Verbot von Neuzulassungen von Personenwagen mit Verbrennungsmotoren ab. Unabhängig von der Antriebstechnologie müssen fossile durch klimaneutrale Energieträger ersetzt werden, die möglichst umweltschonend und effizient bereitgestellt werden. Gleichzeitig muss die Energieeffizienz von Neuwagen substanziell gesteigert werden. Dazu setzt der Bundesrat auf die Weiterführung bestehender Massnahmen wie die CO2-Emissionsvorschriften für Neuwagen und leichte Nutzfahrzeuge, die im Rahmen der Totalrevision des CO2-Gesetzes in Anlehnung an die EU weiter verschärft werden sollen. Die Einhaltung dieser Zielwerte bedingt eine zunehmende Elektrifizierung der Neuwagenflotte, weil der Effizienzsteigerung des Verbrennungsmotors physikalische Grenzen gesetzt sind. Die CO2-Emissionsvorschriften sollen somit die Neuentwicklung und Verbreitung innovativer und energieeffizienter Antriebe fördern, ohne allerdings auf Verbote zu setzen. Eine weitere Möglichkeit für einen weniger CO2-emissionsintensiven MIV ist der Einsatz von klimaneutralem und erneuerbarem Strom oder von nachhaltigen biogenen oder synthetischen Treibstoffen.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass diese laufenden Anstrengungen ihre Wirkung zeigen werden. Das Parlament hat nun die Gelegenheit, in der laufenden Revision des CO2-Gesetzes die weiter gehenden CO2-Flottenzielwerte der EU für die Zeit ab 2025 zu übernehmen.</p><p>Die gesetzlichen Vorschriften werden durch freiwillige Massnahmen begleitet. So tragen etwa die im Rahmen der Roadmap Elektromobilität 2022 von verschiedenen Stakeholdern beschlossenen Massnahmen ebenfalls zur verstärkten Verbreitung der Elektromobilität bei. Damit werden die klassischen Verbrennungsmotoren mittel- bis langfristig ersetzt. Durch Informations- und Kommunikationsmassnahmen werden zudem Wissensdefizite abgebaut und die Marktdurchdringung von elektrischen Antrieben gefördert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen zu schaffen, damit die Zulassungen von Neuwagen mit Verbrennungsmotoren im Bereich MIV folgendermassen reduziert werden: bis ins Jahr 2025 Reduktion 25 Prozent, bis ins Jahr 2030 Reduktion 50 Prozent, bis ins Jahr 2035 Reduktion 75 Prozent und bis ins Jahr 2040 keine Zulassungen mehr. Referenzjahr für die Berechnung 2015. Der Bundesrat kann Ausnahmen festlegen.</p>
    • Gestaffelte Verabschiedung vom Verbrennungsmotor

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