CO2-Etikette auf Lebensmitteln

ShortId
19.3918
Id
20193918
Updated
28.07.2023 02:37
Language
de
Title
CO2-Etikette auf Lebensmitteln
AdditionalIndexing
15;2841;52;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Analog der Energieetikette sollen alle in der Schweiz verkauften Lebensmittel mit einer sogenannten CO2-Etikette deklariert werden. Die Deklaration soll einfach und gut verständlich erfolgen, dies kann zwecks Vereinfachung auch in Kategorien erfolgen. Die Deklaration muss nicht nur den CO2-Verbrauch für die Produktion enthalten, sondern auch den CO2-Verbrauch für den Transport bis zur Verkaufsstelle. Mit dieser Massnahme sollen die Konsumenten transparent darüber informiert werden, mit welcher CO2-Belastung die gekauften Lebensmittel behaftet sind. Zweck dieser Massnahme ist eine Sensibilisierung bezüglich der CO2-Belastung auf die Klimaerwärmung durch bewusstes Einkaufen der Lebensmittel. Durch diese einfache Massnahme soll ein Anreiz geschaffen werden, CO2-arme Lebensmittel zu kaufen. Damit wird als grosser Nebeneffekt die einheimische Produktion von Lebensmitteln gefördert.</p>
  • <p>Grundsätzlich ist die Umweltkennzeichnung ein vielversprechender Ansatz. Er ermöglicht es nämlich, sowohl das Angebot an umweltfreundlicheren Produkten als auch die Nachfrage nach solchen zu beeinflussen. Aus umweltpolitischer Sicht ist der Ansatz allerdings interessanter, wenn er alle relevanten Umweltauswirkungen berücksichtigt. Er ist auch einfacher umzusetzen, wenn es sich um Produktkategorien handelt, deren Produktions- oder Verarbeitungsmethoden weniger vielfältig und variabel sind als die von Lebensmitteln. In der Praxis stösst die Einführung einer obligatorischen Umweltkennzeichnung aller in der Schweiz verkauften Lebensmittel auf wirtschaftliche und technische Hindernisse. So würde die Einführung einer obligatorischen CO2-Etikette für alle Lebensmittel nach schweizerischen Bestimmungen ein technisches Handelshemmnis darstellen und eine Umetikettierung der importierten Produkte erfordern. In seinem Entwurf zur Revision des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) hat der Bundesrat einen Artikel über Produktumweltinformationen vorgeschlagen, sofern entsprechende internationale Bestimmungen bestehen (Botschaft 14.019). Der Bundesrat hat sich verpflichtet, die Entwicklung solcher technischen Bestimmungen auf europäischer und internationaler Ebene zu verfolgen. So nahm er an einem europäischen Pilotprojekt teil, das darauf abzielte, die Bewertung und Kommunikation der Umweltauswirkungen von Produkten nach der Methodik des Environmental Footprint zu standardisieren und zu vereinfachen. Der Bundesrat verfolgt mit Interesse die in anderen Ländern und von privaten Organisationen unternommenen Aktivitäten in diesem Bereich sowie die technischen Möglichkeiten, die sich dank der Digitalisierung eröffnen.</p><p>Bei einer Annahme der Motion im Erstrat behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat eine Änderung zu beantragen:</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Schaffung von gesetzlichen Bestimmungen für die Einführung von Umweltdeklarationen zu prüfen. Er beurteilt die Varianten nach ihrer Wirksamkeit, nach ihren Kosten sowie der Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen zu schaffen, dass alle in der Schweiz verkauften Lebensmittel mit einer Deklaration des beanspruchten CO2-Verbrauchs versehen werden.</p>
  • CO2-Etikette auf Lebensmitteln
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Analog der Energieetikette sollen alle in der Schweiz verkauften Lebensmittel mit einer sogenannten CO2-Etikette deklariert werden. Die Deklaration soll einfach und gut verständlich erfolgen, dies kann zwecks Vereinfachung auch in Kategorien erfolgen. Die Deklaration muss nicht nur den CO2-Verbrauch für die Produktion enthalten, sondern auch den CO2-Verbrauch für den Transport bis zur Verkaufsstelle. Mit dieser Massnahme sollen die Konsumenten transparent darüber informiert werden, mit welcher CO2-Belastung die gekauften Lebensmittel behaftet sind. Zweck dieser Massnahme ist eine Sensibilisierung bezüglich der CO2-Belastung auf die Klimaerwärmung durch bewusstes Einkaufen der Lebensmittel. Durch diese einfache Massnahme soll ein Anreiz geschaffen werden, CO2-arme Lebensmittel zu kaufen. Damit wird als grosser Nebeneffekt die einheimische Produktion von Lebensmitteln gefördert.</p>
    • <p>Grundsätzlich ist die Umweltkennzeichnung ein vielversprechender Ansatz. Er ermöglicht es nämlich, sowohl das Angebot an umweltfreundlicheren Produkten als auch die Nachfrage nach solchen zu beeinflussen. Aus umweltpolitischer Sicht ist der Ansatz allerdings interessanter, wenn er alle relevanten Umweltauswirkungen berücksichtigt. Er ist auch einfacher umzusetzen, wenn es sich um Produktkategorien handelt, deren Produktions- oder Verarbeitungsmethoden weniger vielfältig und variabel sind als die von Lebensmitteln. In der Praxis stösst die Einführung einer obligatorischen Umweltkennzeichnung aller in der Schweiz verkauften Lebensmittel auf wirtschaftliche und technische Hindernisse. So würde die Einführung einer obligatorischen CO2-Etikette für alle Lebensmittel nach schweizerischen Bestimmungen ein technisches Handelshemmnis darstellen und eine Umetikettierung der importierten Produkte erfordern. In seinem Entwurf zur Revision des Umweltschutzgesetzes (USG; SR 814.01) hat der Bundesrat einen Artikel über Produktumweltinformationen vorgeschlagen, sofern entsprechende internationale Bestimmungen bestehen (Botschaft 14.019). Der Bundesrat hat sich verpflichtet, die Entwicklung solcher technischen Bestimmungen auf europäischer und internationaler Ebene zu verfolgen. So nahm er an einem europäischen Pilotprojekt teil, das darauf abzielte, die Bewertung und Kommunikation der Umweltauswirkungen von Produkten nach der Methodik des Environmental Footprint zu standardisieren und zu vereinfachen. Der Bundesrat verfolgt mit Interesse die in anderen Ländern und von privaten Organisationen unternommenen Aktivitäten in diesem Bereich sowie die technischen Möglichkeiten, die sich dank der Digitalisierung eröffnen.</p><p>Bei einer Annahme der Motion im Erstrat behält sich der Bundesrat vor, im Zweitrat eine Änderung zu beantragen:</p><p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Schaffung von gesetzlichen Bestimmungen für die Einführung von Umweltdeklarationen zu prüfen. Er beurteilt die Varianten nach ihrer Wirksamkeit, nach ihren Kosten sowie der Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen zu schaffen, dass alle in der Schweiz verkauften Lebensmittel mit einer Deklaration des beanspruchten CO2-Verbrauchs versehen werden.</p>
    • CO2-Etikette auf Lebensmitteln

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