Bessere Nutzung des Sanierungspotenzials durch die Anpassung des Mietrechts

ShortId
19.3924
Id
20193924
Updated
28.07.2023 02:34
Language
de
Title
Bessere Nutzung des Sanierungspotenzials durch die Anpassung des Mietrechts
AdditionalIndexing
2846;66;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Rahmen der Energiestrategie 2050 sind auch Massnahmen möglich, mit denen eine höhere Sanierungsquote erreicht werden kann. Dabei geht es insbesondere um das Gebäudeprogramm des Bundes und der Kantone, das zu einem grossen Teil durch teilzweckgebundene Mittel aus der CO2-Abgabe finanziert wird. Weiter wurde für energetische Gebäudesanierungen ein neues Steuerabzugssystem eingeführt.</p><p>Dennoch ist die Sanierungsquote im Verhältnis zu den gesetzten Klimazielen nach wie vor unzureichend. Es braucht zusätzliche Anreize, um zu erreichen, dass Gebäude saniert werden. Aus diesem Grund muss auch gezielt geprüft werden, wo das Mietrecht gegebenenfalls angepasst werden kann, um die Sanierungsquote zu erhöhen.</p><p>Der Bundesrat hat den Auftrag der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates, das Mietrecht zu revidieren, entgegengenommen. Im Hinblick auf die gesetzten Klimaziele muss der Bundesrat in seinem Vorschlag auch allfällige Änderungen und mögliche Anpassungen des Mietrechts aufnehmen. Eine Option wäre, eine neutrale Bilanzierung der Miete aufgrund der anfallenden Nebenkosten zuzulassen. Damit könnten die bedeutenden Investitionen in ein Heizsystem mit einem geringeren CO2-Ausstoss und die damit verbundene Kostensenkung kompensiert werden.</p>
  • <p>Das vorgebrachte Anliegen entspricht vom Grundgedanken her dem Inhalt der Motion Schilliger 13.4207 vom 12. Dezember 2013 (Mietrecht von Geschäftsräumen im OR. Anrechnung von Energiespar-Nebenkosten zulassen), die im Dezember 2015 abgeschrieben worden ist, weil sie nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt wurde. Der Bundesrat hatte sich in seiner damaligen Stellungnahme vor allem deshalb gegen die Motion ausgesprochen, weil die vorgesehene Möglichkeit zur Überwälzung von Einsparungen anstatt Kosten im Widerspruch zum geltenden Grundprinzip der Kostenmiete steht.</p><p>Bei der aktuell angeregten Anpassung des Mietrechts würde sich eine vergleichbare Problematik ergeben: Die vorgeschlagene neutrale Bilanzierung hätte zur Folge, dass sich Mietzinserhöhungen aufgrund von energetischen Massnahmen nach den eingesparten Nebenkosten richten würden. Dies könnte in Einzelfällen bedeuten, dass die Höhe der Anpassung über dem durch die investierten Kosten indizierten Betrag liegen würde, was mit dem Grundsatz der Kostenmiete nicht vereinbar ist.</p><p>Der Bundesrat ist sich indessen der Tatsache bewusst, dass das sogenannte "Mieter-Vermieter-Dilemma" im Wohnbaubereich als wesentliches Hemmnis für energetische Massnahmen gilt. Eine wirkungsvolle Alternative zum herkömmlichen Vorgehen bei Erneuerungen bildet das Energiespar-Contracting (ESC). Dieses könnte zu einer verbesserten Sanierungsrate beitragen. Der Unterschied zum vorgeschlagenen Instrument der neutralen Bilanzierung liegt darin, dass beim ESC nicht die Einsparungen direkt überwälzt werden, sondern Kosten, die dem Vermieter als Gegenleistung für die von einem spezialisierten Dienstleister erbrachten Energieeffizienzmassnahmen konkret erwachsen.</p><p>Das ESC könnte dann ein taugliches Instrument bilden, wenn entsprechende Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen als Nebenkosten auf die Mieterschaft überwälzt werden könnten. Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat im vergangenen Jahr eine Vernehmlassung zu einer entsprechenden Anpassung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) durchgeführt. Das fachlich zuständige Bundesamt für Wohnungswesen ist gegenwärtig in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie daran, den Vorschlag zur Anpassung der VMWG im Lichte der Rückmeldungen der Vernehmlassungsteilnehmer zu überprüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der nächsten Mietrechtsrevision Massnahmen vorzuschlagen, die dazu führen, dass die Quote bei Gebäudesanierungen sich erhöht, z. B., indem eine neutrale Bilanzierung der Miete aufgrund der anfallenden Nebenkosten als zulässig erklärt wird. Heute ist die Sanierungsquote zu tief, die Klimaziele können so nicht erreicht werden.</p>
  • Bessere Nutzung des Sanierungspotenzials durch die Anpassung des Mietrechts
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen der Energiestrategie 2050 sind auch Massnahmen möglich, mit denen eine höhere Sanierungsquote erreicht werden kann. Dabei geht es insbesondere um das Gebäudeprogramm des Bundes und der Kantone, das zu einem grossen Teil durch teilzweckgebundene Mittel aus der CO2-Abgabe finanziert wird. Weiter wurde für energetische Gebäudesanierungen ein neues Steuerabzugssystem eingeführt.</p><p>Dennoch ist die Sanierungsquote im Verhältnis zu den gesetzten Klimazielen nach wie vor unzureichend. Es braucht zusätzliche Anreize, um zu erreichen, dass Gebäude saniert werden. Aus diesem Grund muss auch gezielt geprüft werden, wo das Mietrecht gegebenenfalls angepasst werden kann, um die Sanierungsquote zu erhöhen.</p><p>Der Bundesrat hat den Auftrag der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates, das Mietrecht zu revidieren, entgegengenommen. Im Hinblick auf die gesetzten Klimaziele muss der Bundesrat in seinem Vorschlag auch allfällige Änderungen und mögliche Anpassungen des Mietrechts aufnehmen. Eine Option wäre, eine neutrale Bilanzierung der Miete aufgrund der anfallenden Nebenkosten zuzulassen. Damit könnten die bedeutenden Investitionen in ein Heizsystem mit einem geringeren CO2-Ausstoss und die damit verbundene Kostensenkung kompensiert werden.</p>
    • <p>Das vorgebrachte Anliegen entspricht vom Grundgedanken her dem Inhalt der Motion Schilliger 13.4207 vom 12. Dezember 2013 (Mietrecht von Geschäftsräumen im OR. Anrechnung von Energiespar-Nebenkosten zulassen), die im Dezember 2015 abgeschrieben worden ist, weil sie nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt wurde. Der Bundesrat hatte sich in seiner damaligen Stellungnahme vor allem deshalb gegen die Motion ausgesprochen, weil die vorgesehene Möglichkeit zur Überwälzung von Einsparungen anstatt Kosten im Widerspruch zum geltenden Grundprinzip der Kostenmiete steht.</p><p>Bei der aktuell angeregten Anpassung des Mietrechts würde sich eine vergleichbare Problematik ergeben: Die vorgeschlagene neutrale Bilanzierung hätte zur Folge, dass sich Mietzinserhöhungen aufgrund von energetischen Massnahmen nach den eingesparten Nebenkosten richten würden. Dies könnte in Einzelfällen bedeuten, dass die Höhe der Anpassung über dem durch die investierten Kosten indizierten Betrag liegen würde, was mit dem Grundsatz der Kostenmiete nicht vereinbar ist.</p><p>Der Bundesrat ist sich indessen der Tatsache bewusst, dass das sogenannte "Mieter-Vermieter-Dilemma" im Wohnbaubereich als wesentliches Hemmnis für energetische Massnahmen gilt. Eine wirkungsvolle Alternative zum herkömmlichen Vorgehen bei Erneuerungen bildet das Energiespar-Contracting (ESC). Dieses könnte zu einer verbesserten Sanierungsrate beitragen. Der Unterschied zum vorgeschlagenen Instrument der neutralen Bilanzierung liegt darin, dass beim ESC nicht die Einsparungen direkt überwälzt werden, sondern Kosten, die dem Vermieter als Gegenleistung für die von einem spezialisierten Dienstleister erbrachten Energieeffizienzmassnahmen konkret erwachsen.</p><p>Das ESC könnte dann ein taugliches Instrument bilden, wenn entsprechende Ausgaben unter bestimmten Voraussetzungen als Nebenkosten auf die Mieterschaft überwälzt werden könnten. Das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat im vergangenen Jahr eine Vernehmlassung zu einer entsprechenden Anpassung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG) durchgeführt. Das fachlich zuständige Bundesamt für Wohnungswesen ist gegenwärtig in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie daran, den Vorschlag zur Anpassung der VMWG im Lichte der Rückmeldungen der Vernehmlassungsteilnehmer zu überprüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der nächsten Mietrechtsrevision Massnahmen vorzuschlagen, die dazu führen, dass die Quote bei Gebäudesanierungen sich erhöht, z. B., indem eine neutrale Bilanzierung der Miete aufgrund der anfallenden Nebenkosten als zulässig erklärt wird. Heute ist die Sanierungsquote zu tief, die Klimaziele können so nicht erreicht werden.</p>
    • Bessere Nutzung des Sanierungspotenzials durch die Anpassung des Mietrechts

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