Regionalflugplätze mit Fünftagewoche und/oder Mittagspause. Entlastung für Finanzen und Umwelt?

ShortId
19.3929
Id
20193929
Updated
28.07.2023 02:34
Language
de
Title
Regionalflugplätze mit Fünftagewoche und/oder Mittagspause. Entlastung für Finanzen und Umwelt?
AdditionalIndexing
48;15;24;44;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die 11 Regionalflugplätze der Schweiz gehören zum Netz der öffentlichen Flugplätze, davon werden auf 7 Flugsicherungsdienste erbracht. Sie dienen in erster Linie der Geschäfts-, Touristik- und Arbeitsfliegerei und entlasten die Landesflughäfen mit direkten Verbindungen ins In- und Ausland. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) überprüft zurzeit die Erbringung und Finanzierung von Flugsicherungsdiensten auf diesen Regionalflugplätzen mit dem Ziel, die Kosten zu senken.</p><p>1. Fast 30 Prozent des gesamten Verkehrs auf Regionalflugplätzen finden an Wochenenden statt. Die Geschäftsmodelle der Regionalflugplätze sind denn auch auf diese Tage ausgerichtet. Die Einführung einer Fünftagewoche würde sich daher erheblich auf die Ertragssituation der Regionalflugplätze auswirken und deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verschlechtern. Da die Flugsicherung im Schichtbetrieb arbeitet, kann mit einer verordneten Mittagspause keine wesentliche Reduktion der Kosten erzielt werden. Die Auswirkungen müssten im Einzelfall geprüft werden.</p><p>2. Der Treibstoffverbrauch auf den Regionalflugplätzen beträgt 1,3 Prozent des gesamten Treibstoffverbrauchs des schweizerischen Zivilluftverkehrs. Ein möglicher Wegfall der Flugbewegungen auf den Regionalflugplätzen an den Wochenenden und über die Mittagszeit würde eine geringe Reduktion von CO2-Emissionen bewirken.</p><p>3. Die konkreten Auswirkungen sind schwierig abzuschätzen und müssten für jeden Regionalflugplatz geprüft werden. Allgemein betrachtet, reduziert die Einschränkung der Betriebszeiten die Lärmbelastung sowie die Störwirkung des Lärms und dessen Auswirkungen auf die Gesundheit. Aus der Ausdehnung von Ruhezeiten resultiert auch eine subjektiv verbesserte Lebensqualität, und die Akzeptanz des Flugbetriebs durch die Anwohnerschaft dürfte steigen. Einschränkungen der Betriebszeiten dürften sich hingegen auf die Anbindungsmöglichkeiten der Regionalflugplätze beschränkend auswirken.</p><p>4. Mit einer Einschränkung der Betriebszeiten würden die heutigen Infrastrukturen weniger genutzt. Inwiefern sich dies auf den Zubringerverkehr auswirkt oder zu einer Substitution durch andere Verkehrsträger führen würde, hängt vom jeweiligen Regionalflugplatz und von dessen Standort ab.</p><p>5. Eine Verkürzung der Betriebszeiten im vorgeschlagenen Rahmen hätte Folgen für die Wertschöpfung in den Standortregionen und somit für die Beschäftigten. Auch hier dürfte der Umfang der Auswirkung für jeden Regionalflugplatz unterschiedlich sein.</p><p>6. Für eine generelle Einschränkung der Betriebszeiten von Flugplätzen müssten die Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL, SR 148.131.1), die Verordnung über den Flugsicherungsdienst (VFSD, SR 748.132.1) sowie die Verkehrsregelnverordnung (VRV-L, SR 748.121.11) revidiert werden. Für einzelne Änderungen der Betriebszeiten müssten die jeweiligen SIL-Objektblätter der Flugplätze sowie die Betriebsreglemente angepasst werden.</p><p>7. Von Betriebszeitenbeschränkungen ausgenommen wären sinngemäss die in Artikel 39d VIL aufgeführten Flüge, wie beispielsweise Such- und Rettungsflüge oder Polizeiflüge.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates eignen sich die vorgeschlagenen Einschränkungen der Betriebszeiten auf den Regionalflugplätzen nur beschränkt, um Kosten und Umweltauswirkungen massgeblich zu reduzieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Aufhebung der Quersubventionierung durch Bundesbeiträge an die Flugsicherung der Regionalflugplätze im Umfang von 6 Millionen Franken pro Jahr führt zu facettenreichen Fragen der erforderlichen Qualität und wirtschaftlichen Tragbarkeit der Flugsicherung.</p><p>Könnte wohl die Einführung einer Fünftagewoche (mit Flugverbot an den Wochenenden) auf den Regionalflugplätzen gerade mehrere Herausforderungen positiv beeinflussen? Allenfalls auch eine verordnete "Mittagspause"?</p><p>Zu diesen beiden Ideen bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Auswirkungen hätten diese Reduktionen der Flugzeiten auf die Kosten-Ertrags-Struktur der einzelnen Regionalflugplätze?</p><p>2. In welchem Umfang könnte der CO2-Ausstoss verringert werden, und welche Beiträge könnte man damit zur Erreichung der Ziele des Übereinkommens der Klimakonferenz in Paris leisten?</p><p>3. Inwiefern würde sich die Abnahme der Lärmemissionen auf a) Lebensqualität, b) Gesundheit, c) Anwohner- und Anwohnerinnen-Akzeptanz und d) Tourismus in den betroffenen Regionen auswirken?</p><p>4. Wären Auswirkungen auf Nutzung, Bau und Ausbau anderer Infrastrukturen der Mobilität zu erwarten, und wenn ja, welche?</p><p>5. Hätten diese Massnahmen Auswirkungen auf Beschäftigung und Arbeitsplätze in diesen Regionen, und wenn ja, welche?</p><p>6. Welche regulatorischen Anpassungen wären für solche Massnahmen erforderlich?</p><p>7. Für welche Flugaktivitäten an Wochenenden und in Mittagszeiten würden sich Ausnahmebewilligungen aufdrängen?</p>
  • Regionalflugplätze mit Fünftagewoche und/oder Mittagspause. Entlastung für Finanzen und Umwelt?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die 11 Regionalflugplätze der Schweiz gehören zum Netz der öffentlichen Flugplätze, davon werden auf 7 Flugsicherungsdienste erbracht. Sie dienen in erster Linie der Geschäfts-, Touristik- und Arbeitsfliegerei und entlasten die Landesflughäfen mit direkten Verbindungen ins In- und Ausland. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) überprüft zurzeit die Erbringung und Finanzierung von Flugsicherungsdiensten auf diesen Regionalflugplätzen mit dem Ziel, die Kosten zu senken.</p><p>1. Fast 30 Prozent des gesamten Verkehrs auf Regionalflugplätzen finden an Wochenenden statt. Die Geschäftsmodelle der Regionalflugplätze sind denn auch auf diese Tage ausgerichtet. Die Einführung einer Fünftagewoche würde sich daher erheblich auf die Ertragssituation der Regionalflugplätze auswirken und deren wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verschlechtern. Da die Flugsicherung im Schichtbetrieb arbeitet, kann mit einer verordneten Mittagspause keine wesentliche Reduktion der Kosten erzielt werden. Die Auswirkungen müssten im Einzelfall geprüft werden.</p><p>2. Der Treibstoffverbrauch auf den Regionalflugplätzen beträgt 1,3 Prozent des gesamten Treibstoffverbrauchs des schweizerischen Zivilluftverkehrs. Ein möglicher Wegfall der Flugbewegungen auf den Regionalflugplätzen an den Wochenenden und über die Mittagszeit würde eine geringe Reduktion von CO2-Emissionen bewirken.</p><p>3. Die konkreten Auswirkungen sind schwierig abzuschätzen und müssten für jeden Regionalflugplatz geprüft werden. Allgemein betrachtet, reduziert die Einschränkung der Betriebszeiten die Lärmbelastung sowie die Störwirkung des Lärms und dessen Auswirkungen auf die Gesundheit. Aus der Ausdehnung von Ruhezeiten resultiert auch eine subjektiv verbesserte Lebensqualität, und die Akzeptanz des Flugbetriebs durch die Anwohnerschaft dürfte steigen. Einschränkungen der Betriebszeiten dürften sich hingegen auf die Anbindungsmöglichkeiten der Regionalflugplätze beschränkend auswirken.</p><p>4. Mit einer Einschränkung der Betriebszeiten würden die heutigen Infrastrukturen weniger genutzt. Inwiefern sich dies auf den Zubringerverkehr auswirkt oder zu einer Substitution durch andere Verkehrsträger führen würde, hängt vom jeweiligen Regionalflugplatz und von dessen Standort ab.</p><p>5. Eine Verkürzung der Betriebszeiten im vorgeschlagenen Rahmen hätte Folgen für die Wertschöpfung in den Standortregionen und somit für die Beschäftigten. Auch hier dürfte der Umfang der Auswirkung für jeden Regionalflugplatz unterschiedlich sein.</p><p>6. Für eine generelle Einschränkung der Betriebszeiten von Flugplätzen müssten die Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL, SR 148.131.1), die Verordnung über den Flugsicherungsdienst (VFSD, SR 748.132.1) sowie die Verkehrsregelnverordnung (VRV-L, SR 748.121.11) revidiert werden. Für einzelne Änderungen der Betriebszeiten müssten die jeweiligen SIL-Objektblätter der Flugplätze sowie die Betriebsreglemente angepasst werden.</p><p>7. Von Betriebszeitenbeschränkungen ausgenommen wären sinngemäss die in Artikel 39d VIL aufgeführten Flüge, wie beispielsweise Such- und Rettungsflüge oder Polizeiflüge.</p><p>Aus Sicht des Bundesrates eignen sich die vorgeschlagenen Einschränkungen der Betriebszeiten auf den Regionalflugplätzen nur beschränkt, um Kosten und Umweltauswirkungen massgeblich zu reduzieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Aufhebung der Quersubventionierung durch Bundesbeiträge an die Flugsicherung der Regionalflugplätze im Umfang von 6 Millionen Franken pro Jahr führt zu facettenreichen Fragen der erforderlichen Qualität und wirtschaftlichen Tragbarkeit der Flugsicherung.</p><p>Könnte wohl die Einführung einer Fünftagewoche (mit Flugverbot an den Wochenenden) auf den Regionalflugplätzen gerade mehrere Herausforderungen positiv beeinflussen? Allenfalls auch eine verordnete "Mittagspause"?</p><p>Zu diesen beiden Ideen bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Welche Auswirkungen hätten diese Reduktionen der Flugzeiten auf die Kosten-Ertrags-Struktur der einzelnen Regionalflugplätze?</p><p>2. In welchem Umfang könnte der CO2-Ausstoss verringert werden, und welche Beiträge könnte man damit zur Erreichung der Ziele des Übereinkommens der Klimakonferenz in Paris leisten?</p><p>3. Inwiefern würde sich die Abnahme der Lärmemissionen auf a) Lebensqualität, b) Gesundheit, c) Anwohner- und Anwohnerinnen-Akzeptanz und d) Tourismus in den betroffenen Regionen auswirken?</p><p>4. Wären Auswirkungen auf Nutzung, Bau und Ausbau anderer Infrastrukturen der Mobilität zu erwarten, und wenn ja, welche?</p><p>5. Hätten diese Massnahmen Auswirkungen auf Beschäftigung und Arbeitsplätze in diesen Regionen, und wenn ja, welche?</p><p>6. Welche regulatorischen Anpassungen wären für solche Massnahmen erforderlich?</p><p>7. Für welche Flugaktivitäten an Wochenenden und in Mittagszeiten würden sich Ausnahmebewilligungen aufdrängen?</p>
    • Regionalflugplätze mit Fünftagewoche und/oder Mittagspause. Entlastung für Finanzen und Umwelt?

Back to List