Gesundheitspolitik. Entwicklung der Selbstzahlungen und bessere statistische Erfassung

ShortId
19.3930
Id
20193930
Updated
28.07.2023 02:34
Language
de
Title
Gesundheitspolitik. Entwicklung der Selbstzahlungen und bessere statistische Erfassung
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Transparenz ist das Ergebnis der vorliegenden Informationen. Je ausführlicher diese Informationen sind, desto höher ist die Transparenz. Die Möglichkeit zur Verfolgung der Kostenentwicklung nach Kostenblöcken und Kantonen beim von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abgedeckten Teil ist ein nützliches Instrument für die kantonalen Behörden. Es ist zwar wichtig, auch die ausserhalb der Prämien geleistete finanzielle Beteiligung der Patientinnen und Patienten zu berücksichtigen, aber die Regulierungsbehörde kann nur für den von der OKP abgedeckten Teil, das heisst für die Franchise und den Selbstbehalt, Anreize im Gesundheitssystem setzen. Für die Direktzahlungen (Out-of-Pocket), die zudem schwer messbar sind, ist dies hingegen nicht möglich. Zu diesem Schluss kommt auch die Studie "Direkte Gesundheitsausgaben der privaten Haushalte" des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums aus dem Jahr 2011.</p><p>2.<b></b>Die Selbstzahlungen beinhalten verschiedene Elemente. Soweit sie die Kostenbeteiligung bzw. sonstige anteilsmässige Zahlungen an Leistungen der OKP betreffen, bilden sie Teil der Regulierung durch den Bund. In diesem Sinne kann auch eine Steuerung vorgenommen werden. Geht es um weitere Elemente wie Leistungen des Gesundheitssystems, die von der Bevölkerung aus eigener Tasche bezahlt werden, oder die Prämien von Zusatzversicherungen, so sind diese Folgen einer persönlichen Wahl. </p><p>3.<b></b>Die Wechselwirkungen zwischen dem von der OKP abgedeckten Teil und den aus eigener Tasche geleisteten Zahlungen der Patientinnen und Patienten wurden nicht vertieft untersucht. Eine erhöhte Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen bedeutet nicht zwingend einen Kostenanstieg zulasten der versicherten Person. Soweit es sich um Leistungen der OKP handelt, wird die finanzielle Belastung der Versicherten zudem begrenzt. Das System des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) ist darauf ausgerichtet, dass eine Person, die ihre Franchise und ihre Kostenbeteiligung bezahlt hat, die Kosten zusätzlicher Leistungen nicht mehr tragen muss.</p><p>4. Der Zusatzversicherungsbereich wird nicht vom KVG geregelt. Der versicherten Person steht es frei, solche Versicherungen abzuschliessen oder nicht. Sie entscheidet aufgrund ihrer Risikobereitschaft, ihres Budgets oder anderer persönlicher Überlegungen selbst, was sie aus eigener Tasche bezahlen und wofür sie eine Zusatzversicherung abschliessen will.</p><p>5. Der Bundesrat hat weder über die Höhe noch über die Entwicklung der Rechnungen Kenntnis, die nicht zur Rückerstattung bei den Versicherern eingereicht wurden.</p><p>6.<b></b>Die OKP-Statistik ist ein Instrument, das die Beantwortung vieler Fragen zur Situation und Entwicklung im KVG-Bereich ermöglicht. Daneben gibt es weitere Informationsquellen für die Regulierungsbehörde, mit deren Hilfe diese ihre Aufgaben erfüllen kann. So erhebt das Bundesamt für Gesundheit bestimmte anonymisierte Daten pro versicherte Person, was ihm ermöglicht, die Aufsicht über spezifische Aspekte wie die Einhaltung der Krankenversicherungsprämien oder die Rückversicherungsverträge auszuüben. Zur Verbesserung der Informationen über das Gesundheitssystem erarbeitet das BAG derzeit eine Strategie zur Transparenz der Gesundheitsdaten.</p><p>Die Out-of-Pocket-Zahlungen gehören nicht zum vom KVG abgedeckten Bereich und werden daher nicht in diese Statistik einbezogen. Sie sind nur indirekt messbar. Die Synthesestatistik "Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens" des Bundesamtes für Statistik basiert auf einer Modellrechnung und enthält keine Einzelheiten zur Art der so bezahlten Leistungen. Es liegt lediglich eine Schätzung der Gesamtsumme vor, was erklärt, weshalb jede Aussage dazu heikel ist.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schweiz hat einen sehr hohen Anteil an Out-of-Pocket-Zahlungen (Zahlungen der privaten Haushalte) im Gesundheitswesen, weit mehr als die meisten europäischen Länder. Die Prämien der Krankenversicherung (KVG) sind zwar eine grosse Belastung für die Versicherten. Daneben existiert mit den Selbstzahlungen ein zweiter grosser und in seinen sozialen Auswirkungen noch wenig erforschter Kostenblock, der zulasten der Prämienzahlenden geht. Während für 2016 die Statistik der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OPK) 31 Milliarden Bruttoleistungen ausweist, betragen laut dem Bundesamt für Statistik (BFS) die gesamten Gesundheitsausgaben 80 Milliarden Franken. Den KVG-Nettokosten von 29 Milliarden Franken stehen 14 Milliarden Franken Staatsbeitrag und 23 Milliarden Selbstzahlungen gegenüber. In den Selbstzahlungen enthalten sind 4 Milliarden Kostenbeteiligung KVG und ein unbekannter Anteil nichteingereichter KVG-Rechnungen.</p><p>Eine detaillierte kantonale Aufschlüsselung aller Gesundheitskosten existiert nur für Waadt. Häufig bezieht sich der politische Diskurs nur auf die KVG-Prämien und seltener auf den Staatsbeitrag, obwohl über die KVG-Kosten nur eine Teilsteuerung möglich ist. Über die Selbstzahlungen wird weniger diskutiert, und diese werden zu wenig einbezogen. Auf Basis unvollständiger Informationen wird so über teure Infrastruktur "im Blindflug" in den Kantonen beraten und beschlossen.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die detaillierte Aufschlüsselung nach Kantonen aller Kostenblöcke inkl. Selbstzahlungen als wirksames Instrument für die Kostentransparenz und die Steuerung des Gesundheitswesens?</p><p>2. Sind nach Auffassung des Bundesrates die Selbstzahlungen Gesundheitskosten, bei denen eine politische Steuerung obsolet ist? Wie können die Kantone angehalten werden, diese zu erheben?</p><p>3. Welches sind die Wechselwirkungen zwischen den Selbstzahlungen und den KVG-Prämien? Wirkt sich eine Mengenausweitung im KVG auf die Selbstzahlungen ausserhalb des KVG aus und umgekehrt?</p><p>4. Gibt es Effekte über Zusatzversicherungen, die zu Auswirkungen resp. höheren Belastungen bei den Selbstzahlungen führen?</p><p>5. Hat der Bundesrat Kenntnis über die Höhe und die Entwicklung der nichteingereichten Rechnungen in der OKP inkl. Medikamente? Ist eine Zunahme zulasten der privaten Haushalte zu verzeichnen?</p><p>6. Ist die gegenwärtige OKP-Statistik ein genügend geeignetes Steuerungsinstrument für den Bund, obwohl z. B. die nichteingereichten Rechnungen unberücksichtigt bleiben?</p>
  • Gesundheitspolitik. Entwicklung der Selbstzahlungen und bessere statistische Erfassung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Transparenz ist das Ergebnis der vorliegenden Informationen. Je ausführlicher diese Informationen sind, desto höher ist die Transparenz. Die Möglichkeit zur Verfolgung der Kostenentwicklung nach Kostenblöcken und Kantonen beim von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abgedeckten Teil ist ein nützliches Instrument für die kantonalen Behörden. Es ist zwar wichtig, auch die ausserhalb der Prämien geleistete finanzielle Beteiligung der Patientinnen und Patienten zu berücksichtigen, aber die Regulierungsbehörde kann nur für den von der OKP abgedeckten Teil, das heisst für die Franchise und den Selbstbehalt, Anreize im Gesundheitssystem setzen. Für die Direktzahlungen (Out-of-Pocket), die zudem schwer messbar sind, ist dies hingegen nicht möglich. Zu diesem Schluss kommt auch die Studie "Direkte Gesundheitsausgaben der privaten Haushalte" des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums aus dem Jahr 2011.</p><p>2.<b></b>Die Selbstzahlungen beinhalten verschiedene Elemente. Soweit sie die Kostenbeteiligung bzw. sonstige anteilsmässige Zahlungen an Leistungen der OKP betreffen, bilden sie Teil der Regulierung durch den Bund. In diesem Sinne kann auch eine Steuerung vorgenommen werden. Geht es um weitere Elemente wie Leistungen des Gesundheitssystems, die von der Bevölkerung aus eigener Tasche bezahlt werden, oder die Prämien von Zusatzversicherungen, so sind diese Folgen einer persönlichen Wahl. </p><p>3.<b></b>Die Wechselwirkungen zwischen dem von der OKP abgedeckten Teil und den aus eigener Tasche geleisteten Zahlungen der Patientinnen und Patienten wurden nicht vertieft untersucht. Eine erhöhte Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen bedeutet nicht zwingend einen Kostenanstieg zulasten der versicherten Person. Soweit es sich um Leistungen der OKP handelt, wird die finanzielle Belastung der Versicherten zudem begrenzt. Das System des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) ist darauf ausgerichtet, dass eine Person, die ihre Franchise und ihre Kostenbeteiligung bezahlt hat, die Kosten zusätzlicher Leistungen nicht mehr tragen muss.</p><p>4. Der Zusatzversicherungsbereich wird nicht vom KVG geregelt. Der versicherten Person steht es frei, solche Versicherungen abzuschliessen oder nicht. Sie entscheidet aufgrund ihrer Risikobereitschaft, ihres Budgets oder anderer persönlicher Überlegungen selbst, was sie aus eigener Tasche bezahlen und wofür sie eine Zusatzversicherung abschliessen will.</p><p>5. Der Bundesrat hat weder über die Höhe noch über die Entwicklung der Rechnungen Kenntnis, die nicht zur Rückerstattung bei den Versicherern eingereicht wurden.</p><p>6.<b></b>Die OKP-Statistik ist ein Instrument, das die Beantwortung vieler Fragen zur Situation und Entwicklung im KVG-Bereich ermöglicht. Daneben gibt es weitere Informationsquellen für die Regulierungsbehörde, mit deren Hilfe diese ihre Aufgaben erfüllen kann. So erhebt das Bundesamt für Gesundheit bestimmte anonymisierte Daten pro versicherte Person, was ihm ermöglicht, die Aufsicht über spezifische Aspekte wie die Einhaltung der Krankenversicherungsprämien oder die Rückversicherungsverträge auszuüben. Zur Verbesserung der Informationen über das Gesundheitssystem erarbeitet das BAG derzeit eine Strategie zur Transparenz der Gesundheitsdaten.</p><p>Die Out-of-Pocket-Zahlungen gehören nicht zum vom KVG abgedeckten Bereich und werden daher nicht in diese Statistik einbezogen. Sie sind nur indirekt messbar. Die Synthesestatistik "Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens" des Bundesamtes für Statistik basiert auf einer Modellrechnung und enthält keine Einzelheiten zur Art der so bezahlten Leistungen. Es liegt lediglich eine Schätzung der Gesamtsumme vor, was erklärt, weshalb jede Aussage dazu heikel ist.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schweiz hat einen sehr hohen Anteil an Out-of-Pocket-Zahlungen (Zahlungen der privaten Haushalte) im Gesundheitswesen, weit mehr als die meisten europäischen Länder. Die Prämien der Krankenversicherung (KVG) sind zwar eine grosse Belastung für die Versicherten. Daneben existiert mit den Selbstzahlungen ein zweiter grosser und in seinen sozialen Auswirkungen noch wenig erforschter Kostenblock, der zulasten der Prämienzahlenden geht. Während für 2016 die Statistik der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OPK) 31 Milliarden Bruttoleistungen ausweist, betragen laut dem Bundesamt für Statistik (BFS) die gesamten Gesundheitsausgaben 80 Milliarden Franken. Den KVG-Nettokosten von 29 Milliarden Franken stehen 14 Milliarden Franken Staatsbeitrag und 23 Milliarden Selbstzahlungen gegenüber. In den Selbstzahlungen enthalten sind 4 Milliarden Kostenbeteiligung KVG und ein unbekannter Anteil nichteingereichter KVG-Rechnungen.</p><p>Eine detaillierte kantonale Aufschlüsselung aller Gesundheitskosten existiert nur für Waadt. Häufig bezieht sich der politische Diskurs nur auf die KVG-Prämien und seltener auf den Staatsbeitrag, obwohl über die KVG-Kosten nur eine Teilsteuerung möglich ist. Über die Selbstzahlungen wird weniger diskutiert, und diese werden zu wenig einbezogen. Auf Basis unvollständiger Informationen wird so über teure Infrastruktur "im Blindflug" in den Kantonen beraten und beschlossen.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat:</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die detaillierte Aufschlüsselung nach Kantonen aller Kostenblöcke inkl. Selbstzahlungen als wirksames Instrument für die Kostentransparenz und die Steuerung des Gesundheitswesens?</p><p>2. Sind nach Auffassung des Bundesrates die Selbstzahlungen Gesundheitskosten, bei denen eine politische Steuerung obsolet ist? Wie können die Kantone angehalten werden, diese zu erheben?</p><p>3. Welches sind die Wechselwirkungen zwischen den Selbstzahlungen und den KVG-Prämien? Wirkt sich eine Mengenausweitung im KVG auf die Selbstzahlungen ausserhalb des KVG aus und umgekehrt?</p><p>4. Gibt es Effekte über Zusatzversicherungen, die zu Auswirkungen resp. höheren Belastungen bei den Selbstzahlungen führen?</p><p>5. Hat der Bundesrat Kenntnis über die Höhe und die Entwicklung der nichteingereichten Rechnungen in der OKP inkl. Medikamente? Ist eine Zunahme zulasten der privaten Haushalte zu verzeichnen?</p><p>6. Ist die gegenwärtige OKP-Statistik ein genügend geeignetes Steuerungsinstrument für den Bund, obwohl z. B. die nichteingereichten Rechnungen unberücksichtigt bleiben?</p>
    • Gesundheitspolitik. Entwicklung der Selbstzahlungen und bessere statistische Erfassung

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