Verstossen City-Cards gegen geltendes Recht?

ShortId
19.3933
Id
20193933
Updated
28.07.2023 02:32
Language
de
Title
Verstossen City-Cards gegen geltendes Recht?
AdditionalIndexing
2811;04;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit sogenannten City-Cards wollen Städte wie bspw. Bern eine Art Identitätskarte namentlich für Sans-Papiers zur Verfügung stellen. Diese Karten sollen auch bei Polizeikontrollen oder am Behördenschalter als amtliches Ausweisdokument anerkannt und als solches behandelt werden. Die damalige Vorsteherin Simonetta Sommaruga des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes hielt in ihrer Antwort auf die Interpellation Rutz Gregor 18.5587 fest: "Die Gemeinden oder die Kantone haben keine Kompetenz, den Aufenthalt von Sans-Papiers nach eigenen Bestimmungen mit einem Ausweis verbindlich zu regeln."</p>
  • <p>Die in der Interpellation gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:</p><p>Die Bundesverfassung (BV, SR 101) legt fest, dass die Gesetzgebung über die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern sowie die Gewährung von Asyl Bundessache ist (Art. 121 Abs. 1 BV). Der Bund gewährleistet die einheitliche Anwendung des Bundesrechts, und die Kantone vollziehen diese Bestimmungen.</p><p>Das Ausländergesetz (AIG, SR 142.20) legt fest, dass Ausländerinnen und Ausländer in der Regel einen Ausweis erhalten, wenn die entsprechenden Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind (Art. 41 AIG). Die Gemeinden oder die Kantone haben keine Kompetenz, den Aufenthalt von Sans-Papiers nach eigenen Bestimmungen mit einem Ausweis verbindlich zu regeln. Solche Ausweise wären somit rechtlich nicht verbindlich, und es könnte daraus kein rechtmässiger Aufenthalt abgeleitet werden. </p><p>Mit dem Postulat der SPK-N "Gesamthafte Prüfung der Problematik der Sans-Papiers" (18.3381), das vom Nationalrat am 12. April 2018 angenommen wurde, ist der Bundesrat zudem beauftragt, die Frage der Sans-Papiers umfassend zu prüfen. Der Bericht des Bundesrates wird derzeit ausgearbeitet; dabei wird auch das Thema der City-Card behandelt. </p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Verstossen solche City-Cards gegen geltendes (Bundes-)Recht?</p><p>2. Wenn ja, welche Massnahmen werden ergriffen, um die Ausstellung solcher City-Card-Ausweise zu unterbinden?</p><p>3. Sind kommunale/kantonale Behörden befugt, auch Sans-Papiers ein solches Ausweisdokument auszustellen?</p><p>4. Ist eine solche City-Card ein für Behörden verbindliches Ausweisdokument?</p><p>5. Was gedenkt der Bund zu unternehmen, um eine (Teil-)Legalisierung von Sans-Papiers, namentlich bezüglich Ausstellen von Ausweisdokumenten durch kommunale/kantonale Behörden, zu unterbinden?</p><p>6. Die Bestrebung nach einer "Legalisierung" von Sans-Papiers durch kantonale oder kommunale Behörden untergräbt die Um- resp. Durchsetzung von Bundesrecht. Welche Massnahmen werden gegen kantonale/kommunale Behörden ergriffen, welche sich nicht an geltendes Bundesrecht halten oder dieses mit ihren Handlungen untergraben?</p><p>7. Welche Massnahmen plant oder ergreift der Bund, um ein Wirrwarr an Ausweisdokumenten zu verhindern?</p>
  • Verstossen City-Cards gegen geltendes Recht?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit sogenannten City-Cards wollen Städte wie bspw. Bern eine Art Identitätskarte namentlich für Sans-Papiers zur Verfügung stellen. Diese Karten sollen auch bei Polizeikontrollen oder am Behördenschalter als amtliches Ausweisdokument anerkannt und als solches behandelt werden. Die damalige Vorsteherin Simonetta Sommaruga des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes hielt in ihrer Antwort auf die Interpellation Rutz Gregor 18.5587 fest: "Die Gemeinden oder die Kantone haben keine Kompetenz, den Aufenthalt von Sans-Papiers nach eigenen Bestimmungen mit einem Ausweis verbindlich zu regeln."</p>
    • <p>Die in der Interpellation gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:</p><p>Die Bundesverfassung (BV, SR 101) legt fest, dass die Gesetzgebung über die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern sowie die Gewährung von Asyl Bundessache ist (Art. 121 Abs. 1 BV). Der Bund gewährleistet die einheitliche Anwendung des Bundesrechts, und die Kantone vollziehen diese Bestimmungen.</p><p>Das Ausländergesetz (AIG, SR 142.20) legt fest, dass Ausländerinnen und Ausländer in der Regel einen Ausweis erhalten, wenn die entsprechenden Bewilligungsvoraussetzungen erfüllt sind (Art. 41 AIG). Die Gemeinden oder die Kantone haben keine Kompetenz, den Aufenthalt von Sans-Papiers nach eigenen Bestimmungen mit einem Ausweis verbindlich zu regeln. Solche Ausweise wären somit rechtlich nicht verbindlich, und es könnte daraus kein rechtmässiger Aufenthalt abgeleitet werden. </p><p>Mit dem Postulat der SPK-N "Gesamthafte Prüfung der Problematik der Sans-Papiers" (18.3381), das vom Nationalrat am 12. April 2018 angenommen wurde, ist der Bundesrat zudem beauftragt, die Frage der Sans-Papiers umfassend zu prüfen. Der Bericht des Bundesrates wird derzeit ausgearbeitet; dabei wird auch das Thema der City-Card behandelt. </p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Verstossen solche City-Cards gegen geltendes (Bundes-)Recht?</p><p>2. Wenn ja, welche Massnahmen werden ergriffen, um die Ausstellung solcher City-Card-Ausweise zu unterbinden?</p><p>3. Sind kommunale/kantonale Behörden befugt, auch Sans-Papiers ein solches Ausweisdokument auszustellen?</p><p>4. Ist eine solche City-Card ein für Behörden verbindliches Ausweisdokument?</p><p>5. Was gedenkt der Bund zu unternehmen, um eine (Teil-)Legalisierung von Sans-Papiers, namentlich bezüglich Ausstellen von Ausweisdokumenten durch kommunale/kantonale Behörden, zu unterbinden?</p><p>6. Die Bestrebung nach einer "Legalisierung" von Sans-Papiers durch kantonale oder kommunale Behörden untergräbt die Um- resp. Durchsetzung von Bundesrecht. Welche Massnahmen werden gegen kantonale/kommunale Behörden ergriffen, welche sich nicht an geltendes Bundesrecht halten oder dieses mit ihren Handlungen untergraben?</p><p>7. Welche Massnahmen plant oder ergreift der Bund, um ein Wirrwarr an Ausweisdokumenten zu verhindern?</p>
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