Ausländeranteil in der Sozialhilfe

ShortId
19.3936
Id
20193936
Updated
28.07.2023 02:36
Language
de
Title
Ausländeranteil in der Sozialhilfe
AdditionalIndexing
2836;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Ständerat hat den Bundesrat mit dem Postulat 17.3260 der SPK-S, "Kompetenzen des Bundes im Bereich der Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten", beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, damit der Bund die Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten einschränken kann. Der Bundesrat hat seinen Bericht in Erfüllung des Postulates am 7. Juni 2019 verabschiedet.</p><p>Zur Erstellung des Berichtes wurden zwei externe Studien in Auftrag gegeben, welche dem Bericht angehängt sind. Die erste Studie des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien Bass AG enthält eine statistische Analyse zum Sozialhilfebezug von Drittstaatenangehörigen (ausgenommen sind Personen aus dem Asylbereich sowie EU-/Efta-Raum). Weitere statistische Angaben zum Bezug von Sozialhilfe, unabhängig von der Unterscheidung der Sozialhilfeleistung in wirtschaftliche Sozialhilfe sowie Sozialhilfe im Flüchtlings- oder im Asylbereich, sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Statistik (BFS) aufgeschaltet.</p><p>1. Unabhängig von der Unterscheidung in wirtschaftliche Sozialhilfe, Sozialhilfe im Flüchtlingsbereich oder Sozialhilfe im Asylbereich bezogen in der Schweiz im Jahr 2017 rund 345 348 Personen mindestens einmal Sozialhilfe. Davon sind rund 195 900 Personen oder 57 Prozent ausländischer Nationalität. Für rund 5750 Personen oder 2 Prozent sind die Angaben zur Nationalität und/oder zum Aufenthaltsstatus nicht bekannt.</p><p>2. Im Jahr 2017 wurden unabhängig von der Unterscheidung der Sozialhilfeleistung in wirtschaftliche Sozialhilfe und Sozialhilfe im Flüchtlings- oder im Asylbereich folgende Nationalitäten am häufigsten gezählt:</p><table width="351.9pt"><tr><td width="292.1pt" valign="center"><p>Schweiz</p></td><td width="52.6pt" valign="center"><p>143 695</p></td></tr><tr><td width="292.1pt" valign="center"><p>Eritrea</p></td><td width="52.6pt" valign="center"><p>32 864</p></td></tr><tr><td width="292.1pt" valign="center"><p>Syrien</p></td><td width="52.6pt" valign="center"><p>17 220</p></td></tr><tr><td width="292.1pt" valign="center"><p>Serbien, Montenegro, Kosovo</p></td><td width="52.6pt" valign="center"><p>14 882</p></td></tr><tr><td width="292.1pt" valign="center"><p>Afghanistan</p></td><td width="52.6pt" valign="center"><p>13 545</p></td></tr><tr><td width="292.1pt" valign="center"><p>Türkei</p></td><td width="52.6pt" valign="center"><p>11 731</p></td></tr><tr><td width="292.1pt" valign="center"><p>Italien</p></td><td width="52.6pt" valign="center"><p>10 613</p></td></tr><tr><td width="292.1pt" valign="center"><p>Portugal</p></td><td width="52.6pt" valign="center"><p>10 128</p></td></tr><tr><td width="292.1pt" valign="center"><p>Sri Lanka</p></td><td width="52.6pt" valign="center"><p>8093</p></td></tr><tr><td width="292.1pt" valign="center"><p>Somalia</p></td><td width="52.6pt" valign="center"><p>6069</p></td></tr></table><p>Personen mit unbekanntem Aufenthaltsstatus wurden mitgezählt.</p><p>3./5. Von den insgesamt rund 195 900 Sozialhilfe beziehenden Personen mit ausländischer Nationalität besassen im Jahr 2017 rund 71 200 Personen oder 36 Prozent eine Niederlassungsbewilligung C. 124 680 Personen oder 64 Prozent der rund 195 900 Sozialhilfe beziehenden Personen mit ausländischer Nationalität verfügten über einen anderen Aufenthaltsstatus als die Niederlassungsbewilligung C.</p><p>4./6. Die erwähnte Studie Bass kommt zum Schluss, dass rund ein Viertel aller Drittstaatenangehörigen (Ausländerbereich), die 2016 Sozialhilfe bezogen, innerhalb der vergangenen drei Jahre (2014-2016) mit insgesamt mehr als 80 000 Schweizerfranken unterstützt wurde. Eine Aufschlüsselung nach Aufenthaltsstatus wurde nicht geprüft. Es ist hier auf die in der Studie erwähnte Unschärfe bei der Auswertung hinzuweisen. Fälle mit einem Sozialhilfebezug von unter 80 000 Schweizerfranken wurden nicht näher untersucht.</p><p>7./8. Bislang werden keine statistischen Daten zum Widerruf oder zur Nichtverlängerung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen aufgrund eines Sozialhilfebezuges durch die zuständigen kantonalen Behörden erfasst. Die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (BGIAA, SR 142.51) zur Übernahme und Umsetzung des Reformpakets zum Schengener Informationssystem (SIS) "Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands" und Eingabe der Landesverweisungen im Zemis und Erstellung einer erweiterten Statistik im Rückkehrbereich sieht jedoch vor, dass die Gründe für Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen künftig erfasst werden. Ende November 2019 soll die Botschaft dazu im Bundesrat verabschiedet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Wie viele Sozialhilfebezüger gibt es in der Schweiz, und wie viele davon sind ausländische Staatsbürgern?</p><p>2. Welche Herkunftsländer führen die Statistiken unter den ausländischen Sozialhilfebezüger an?</p><p>3. Wie viele ausländische Sozialhilfebezüger haben einen C-Ausweis, verfügen also über eine Niederlassungsbewilligung?</p><p>4. Wie viele davon haben bereits mehr als 80 000 Schweizerfranken an Sozialhilfe bezogen?</p><p>5. Wie viele ausländische Sozialhilfebezüger verfügen über einen anderen Aufenthaltsstatus?</p><p>6. Wie viele davon haben bereits mehr als 50 000 Schweizerfranken an Sozialhilfe bezogen?</p><p>7. Wie vielen ausländischen Sozialhilfebezügern wurde in den vergangenen fünf Jahren der Aufenthaltsstatus aberkannt, weil sie übermässig Sozialhilfe bezogen haben?</p><p>8. Wie vielen ausländischen Sozialhilfebezügern wurde trotz übermässigen Sozialhilfebezugs der Aufenthaltsstatus nicht aberkannt, und was sind die Gründe hierfür?</p>
  • Ausländeranteil in der Sozialhilfe
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Ständerat hat den Bundesrat mit dem Postulat 17.3260 der SPK-S, "Kompetenzen des Bundes im Bereich der Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten", beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, damit der Bund die Sozialhilfe für Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten einschränken kann. Der Bundesrat hat seinen Bericht in Erfüllung des Postulates am 7. Juni 2019 verabschiedet.</p><p>Zur Erstellung des Berichtes wurden zwei externe Studien in Auftrag gegeben, welche dem Bericht angehängt sind. Die erste Studie des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien Bass AG enthält eine statistische Analyse zum Sozialhilfebezug von Drittstaatenangehörigen (ausgenommen sind Personen aus dem Asylbereich sowie EU-/Efta-Raum). Weitere statistische Angaben zum Bezug von Sozialhilfe, unabhängig von der Unterscheidung der Sozialhilfeleistung in wirtschaftliche Sozialhilfe sowie Sozialhilfe im Flüchtlings- oder im Asylbereich, sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Statistik (BFS) aufgeschaltet.</p><p>1. Unabhängig von der Unterscheidung in wirtschaftliche Sozialhilfe, Sozialhilfe im Flüchtlingsbereich oder Sozialhilfe im Asylbereich bezogen in der Schweiz im Jahr 2017 rund 345 348 Personen mindestens einmal Sozialhilfe. Davon sind rund 195 900 Personen oder 57 Prozent ausländischer Nationalität. Für rund 5750 Personen oder 2 Prozent sind die Angaben zur Nationalität und/oder zum Aufenthaltsstatus nicht bekannt.</p><p>2. Im Jahr 2017 wurden unabhängig von der Unterscheidung der Sozialhilfeleistung in wirtschaftliche Sozialhilfe und Sozialhilfe im Flüchtlings- oder im Asylbereich folgende Nationalitäten am häufigsten gezählt:</p><table width="351.9pt"><tr><td width="292.1pt" valign="center"><p>Schweiz</p></td><td width="52.6pt" valign="center"><p>143 695</p></td></tr><tr><td width="292.1pt" valign="center"><p>Eritrea</p></td><td width="52.6pt" valign="center"><p>32 864</p></td></tr><tr><td width="292.1pt" valign="center"><p>Syrien</p></td><td width="52.6pt" valign="center"><p>17 220</p></td></tr><tr><td width="292.1pt" valign="center"><p>Serbien, Montenegro, Kosovo</p></td><td width="52.6pt" valign="center"><p>14 882</p></td></tr><tr><td width="292.1pt" valign="center"><p>Afghanistan</p></td><td width="52.6pt" valign="center"><p>13 545</p></td></tr><tr><td width="292.1pt" valign="center"><p>Türkei</p></td><td width="52.6pt" valign="center"><p>11 731</p></td></tr><tr><td width="292.1pt" valign="center"><p>Italien</p></td><td width="52.6pt" valign="center"><p>10 613</p></td></tr><tr><td width="292.1pt" valign="center"><p>Portugal</p></td><td width="52.6pt" valign="center"><p>10 128</p></td></tr><tr><td width="292.1pt" valign="center"><p>Sri Lanka</p></td><td width="52.6pt" valign="center"><p>8093</p></td></tr><tr><td width="292.1pt" valign="center"><p>Somalia</p></td><td width="52.6pt" valign="center"><p>6069</p></td></tr></table><p>Personen mit unbekanntem Aufenthaltsstatus wurden mitgezählt.</p><p>3./5. Von den insgesamt rund 195 900 Sozialhilfe beziehenden Personen mit ausländischer Nationalität besassen im Jahr 2017 rund 71 200 Personen oder 36 Prozent eine Niederlassungsbewilligung C. 124 680 Personen oder 64 Prozent der rund 195 900 Sozialhilfe beziehenden Personen mit ausländischer Nationalität verfügten über einen anderen Aufenthaltsstatus als die Niederlassungsbewilligung C.</p><p>4./6. Die erwähnte Studie Bass kommt zum Schluss, dass rund ein Viertel aller Drittstaatenangehörigen (Ausländerbereich), die 2016 Sozialhilfe bezogen, innerhalb der vergangenen drei Jahre (2014-2016) mit insgesamt mehr als 80 000 Schweizerfranken unterstützt wurde. Eine Aufschlüsselung nach Aufenthaltsstatus wurde nicht geprüft. Es ist hier auf die in der Studie erwähnte Unschärfe bei der Auswertung hinzuweisen. Fälle mit einem Sozialhilfebezug von unter 80 000 Schweizerfranken wurden nicht näher untersucht.</p><p>7./8. Bislang werden keine statistischen Daten zum Widerruf oder zur Nichtverlängerung von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen aufgrund eines Sozialhilfebezuges durch die zuständigen kantonalen Behörden erfasst. Die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über das Informationssystem für den Ausländer- und den Asylbereich (BGIAA, SR 142.51) zur Übernahme und Umsetzung des Reformpakets zum Schengener Informationssystem (SIS) "Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands" und Eingabe der Landesverweisungen im Zemis und Erstellung einer erweiterten Statistik im Rückkehrbereich sieht jedoch vor, dass die Gründe für Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen künftig erfasst werden. Ende November 2019 soll die Botschaft dazu im Bundesrat verabschiedet werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Wie viele Sozialhilfebezüger gibt es in der Schweiz, und wie viele davon sind ausländische Staatsbürgern?</p><p>2. Welche Herkunftsländer führen die Statistiken unter den ausländischen Sozialhilfebezüger an?</p><p>3. Wie viele ausländische Sozialhilfebezüger haben einen C-Ausweis, verfügen also über eine Niederlassungsbewilligung?</p><p>4. Wie viele davon haben bereits mehr als 80 000 Schweizerfranken an Sozialhilfe bezogen?</p><p>5. Wie viele ausländische Sozialhilfebezüger verfügen über einen anderen Aufenthaltsstatus?</p><p>6. Wie viele davon haben bereits mehr als 50 000 Schweizerfranken an Sozialhilfe bezogen?</p><p>7. Wie vielen ausländischen Sozialhilfebezügern wurde in den vergangenen fünf Jahren der Aufenthaltsstatus aberkannt, weil sie übermässig Sozialhilfe bezogen haben?</p><p>8. Wie vielen ausländischen Sozialhilfebezügern wurde trotz übermässigen Sozialhilfebezugs der Aufenthaltsstatus nicht aberkannt, und was sind die Gründe hierfür?</p>
    • Ausländeranteil in der Sozialhilfe

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