Säule 3a allen zugänglich machen

ShortId
19.3938
Id
20193938
Updated
28.07.2023 02:34
Language
de
Title
Säule 3a allen zugänglich machen
AdditionalIndexing
15;2836;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die dritte Säule gehört zu den Grundpfeilern der Altersvorsorge. Grundsätzlich kann jeder die Säule 3a nutzen, der in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt. Ebenfalls offen steht sie für Arbeitsuchende mit ALV-Taggeldanspruch, Grenzgänger und Wochenaufenthalter, IV-Bezüger mit einer festgehaltenen Resterwerbsfähigkeit sowie weiterhin erwerbstätige Pensionäre bis fünf Jahre nach dem Eintritt des Rentenalters.</p><p>Explizit von Einzahlungen in die Säule 3a ausgeschlossen sind hingegen Hausfrauen und Hausmänner, Privatiers sowie Ehegatten und eingetragene Partner, die im Rahmen der ehelichen Beistandspflicht im Betrieb des anderen mitarbeiten. Diese Unterscheidung macht wenig Sinn. Schliesslich liegt der Kern der dritten Säule darin, die finanzielle Absicherung im Rentenalter zusammen mit AHV und Pensionskasse zu ermöglichen. Entscheidet sich eine Familie dazu, dass ein Elternteil zu Haus und Kindern schaut, kann dieser Elternteil keine private Altersvorsorge vornehmen. Gleiches gilt auch für Studenten oder Stundenlöhner, welche kein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen. Diese Leute sind doppelt benachteiligt, da sie keine Pensionskassenbeiträge entrichten. Im Alter verfügen sie daher einzig über die AHV-Rente. Mit der Öffnung der dritten Säule für alle würde die private Altersvorsorge insgesamt gestärkt. Selbst kleine Beträge oder auch Einzahlungen durch Drittpersonen helfen mit, über die Jahre hinweg Alterskapital aufzubauen und die finanzielle Unabhängigkeit im Rentenalter zu ermöglichen.</p>
  • <p>Im Gegensatz zur Volksversicherung der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) handelt es sich bei der zweiten Säule und der Säule 3a um eine Versicherung, welche grundsätzlich eine Erwerbstätigkeit der versicherten Person voraussetzt. In der Säule 3a können sich daher nur Personen versichern, die eine Erwerbstätigkeit ausüben und in der AHV versichert sind. Ersatzeinkommen wie Taggelder der Arbeitslosenversicherung (ALV) sind dabei einem Erwerbseinkommen gleichgestellt. </p><p>Bundesrat und Parlament haben bereits mehrfach die Versicherung von Nichterwerbstätigen in der Säule 3a geprüft und abgelehnt (vgl. die Motion Markwalder 11.3983, "Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige Personen", und die parlamentarische Initiative Nabholz 96.412, "Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige Personengruppen"). Diese Position ist nach Ansicht des Bundesrates nach wie vor richtig, denn wenn die steuerbegünstigte und somit indirekt staatlich subventionierte individuelle Vorsorge den Erwerbstätigen vorbehalten bleibt, besteht auch ein Anreiz zur Erwerbstätigkeit. Die Abschaffung dieses Anreizes wäre volkswirtschaftlich nicht sinnvoll, auch nicht angesichts des Fachkräftemangels und der ungünstigen Alterspyramide. Wer nicht auf eine Erwerbstätigkeit angewiesen ist, wie z. B. Privatiers, kann offensichtlich seine Vorsorge anderweitig sicherstellen. Solche Personen können u. a. von ihrem Vermögen leben oder nichtsteuerbegünstigtes Sparen betreiben (Säule 3b). Studentinnen und Studenten können in aller Regel später aufgrund ihrer Ausbildung eine gutbezahlte Erwerbstätigkeit ausüben und eine gute bis überdurchschnittliche Vorsorge aufbauen. Die Erwerbstätigkeit von Personen, die im Rahmen des Betriebes ihres Ehegatten oder eingetragenen Partners mitarbeiten, sollte entschädigt und sozialversicherungsrechtlich deklariert werden, damit diese Personen sozialversicherungsrechtliche Ansprüche erwerben. </p><p>Im Jahr 2015 haben nur 63,9 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung in die Säule 3a einbezahlt. Gerade die unteren Einkommenskategorien können sich die Säule 3a aus finanziellen Gründen oft nicht leisten. Je höher der Bildungsstand und damit in der Regel auch das Einkommen, desto öfter wird in der Säule 3a vorgesorgt, (vgl. BFS Schweizer Arbeitskräfteerhebung 2018: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/aktuell/neue-veroeffentlichungen.assetdetail.8167606.html; https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/aktuell/neue-veroeffentlichungen.assetdetail.8167622.html). Die verlangte Öffnung für Nichterwerbstätige würde daher vor allem Kreisen zugutekommen, welche in erster Linie ihre Steuern optimieren wollen. Es wäre deshalb mit zum Teil erheblichen Steuerausfällen zu rechnen. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahme zu treffen: Die gebundene Vorsorge der Säule 3a wird für alle Personen unabhängig von ihren Einkommensverhältnissen zugänglich gemacht.</p>
  • Säule 3a allen zugänglich machen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die dritte Säule gehört zu den Grundpfeilern der Altersvorsorge. Grundsätzlich kann jeder die Säule 3a nutzen, der in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt. Ebenfalls offen steht sie für Arbeitsuchende mit ALV-Taggeldanspruch, Grenzgänger und Wochenaufenthalter, IV-Bezüger mit einer festgehaltenen Resterwerbsfähigkeit sowie weiterhin erwerbstätige Pensionäre bis fünf Jahre nach dem Eintritt des Rentenalters.</p><p>Explizit von Einzahlungen in die Säule 3a ausgeschlossen sind hingegen Hausfrauen und Hausmänner, Privatiers sowie Ehegatten und eingetragene Partner, die im Rahmen der ehelichen Beistandspflicht im Betrieb des anderen mitarbeiten. Diese Unterscheidung macht wenig Sinn. Schliesslich liegt der Kern der dritten Säule darin, die finanzielle Absicherung im Rentenalter zusammen mit AHV und Pensionskasse zu ermöglichen. Entscheidet sich eine Familie dazu, dass ein Elternteil zu Haus und Kindern schaut, kann dieser Elternteil keine private Altersvorsorge vornehmen. Gleiches gilt auch für Studenten oder Stundenlöhner, welche kein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen. Diese Leute sind doppelt benachteiligt, da sie keine Pensionskassenbeiträge entrichten. Im Alter verfügen sie daher einzig über die AHV-Rente. Mit der Öffnung der dritten Säule für alle würde die private Altersvorsorge insgesamt gestärkt. Selbst kleine Beträge oder auch Einzahlungen durch Drittpersonen helfen mit, über die Jahre hinweg Alterskapital aufzubauen und die finanzielle Unabhängigkeit im Rentenalter zu ermöglichen.</p>
    • <p>Im Gegensatz zur Volksversicherung der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) handelt es sich bei der zweiten Säule und der Säule 3a um eine Versicherung, welche grundsätzlich eine Erwerbstätigkeit der versicherten Person voraussetzt. In der Säule 3a können sich daher nur Personen versichern, die eine Erwerbstätigkeit ausüben und in der AHV versichert sind. Ersatzeinkommen wie Taggelder der Arbeitslosenversicherung (ALV) sind dabei einem Erwerbseinkommen gleichgestellt. </p><p>Bundesrat und Parlament haben bereits mehrfach die Versicherung von Nichterwerbstätigen in der Säule 3a geprüft und abgelehnt (vgl. die Motion Markwalder 11.3983, "Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige Personen", und die parlamentarische Initiative Nabholz 96.412, "Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige Personengruppen"). Diese Position ist nach Ansicht des Bundesrates nach wie vor richtig, denn wenn die steuerbegünstigte und somit indirekt staatlich subventionierte individuelle Vorsorge den Erwerbstätigen vorbehalten bleibt, besteht auch ein Anreiz zur Erwerbstätigkeit. Die Abschaffung dieses Anreizes wäre volkswirtschaftlich nicht sinnvoll, auch nicht angesichts des Fachkräftemangels und der ungünstigen Alterspyramide. Wer nicht auf eine Erwerbstätigkeit angewiesen ist, wie z. B. Privatiers, kann offensichtlich seine Vorsorge anderweitig sicherstellen. Solche Personen können u. a. von ihrem Vermögen leben oder nichtsteuerbegünstigtes Sparen betreiben (Säule 3b). Studentinnen und Studenten können in aller Regel später aufgrund ihrer Ausbildung eine gutbezahlte Erwerbstätigkeit ausüben und eine gute bis überdurchschnittliche Vorsorge aufbauen. Die Erwerbstätigkeit von Personen, die im Rahmen des Betriebes ihres Ehegatten oder eingetragenen Partners mitarbeiten, sollte entschädigt und sozialversicherungsrechtlich deklariert werden, damit diese Personen sozialversicherungsrechtliche Ansprüche erwerben. </p><p>Im Jahr 2015 haben nur 63,9 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung in die Säule 3a einbezahlt. Gerade die unteren Einkommenskategorien können sich die Säule 3a aus finanziellen Gründen oft nicht leisten. Je höher der Bildungsstand und damit in der Regel auch das Einkommen, desto öfter wird in der Säule 3a vorgesorgt, (vgl. BFS Schweizer Arbeitskräfteerhebung 2018: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/aktuell/neue-veroeffentlichungen.assetdetail.8167606.html; https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/aktuell/neue-veroeffentlichungen.assetdetail.8167622.html). Die verlangte Öffnung für Nichterwerbstätige würde daher vor allem Kreisen zugutekommen, welche in erster Linie ihre Steuern optimieren wollen. Es wäre deshalb mit zum Teil erheblichen Steuerausfällen zu rechnen. </p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahme zu treffen: Die gebundene Vorsorge der Säule 3a wird für alle Personen unabhängig von ihren Einkommensverhältnissen zugänglich gemacht.</p>
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