Weiterführung der strategischen Aufgabe der Armutsprävention

ShortId
19.3954
Id
20193954
Updated
10.04.2024 16:11
Language
de
Title
Weiterführung der strategischen Aufgabe der Armutsprävention
AdditionalIndexing
28;2836;36
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Zwischen 2014 und 2018 setzte der Bund gemeinsam mit den Kantonen, Städten und Gemeinden sowie privaten Organisationen das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut um. Am 18. April 2018 nahm der Bundesrat die Ergebnisse des Nationalen Programms zur Kenntnis und publizierte einen entsprechenden Bericht. Gestützt auf diese Grundlagen entschied er sich, sein Engagement zur Prävention und Bekämpfung von Armut nach Ablauf des Nationalen Programms weiterzuführen. Im Rahmen einer gemeinsamen Erklärung vom 7. September 2018 legten Bund, Kantone, Städte und Gemeinden die Inhalte und Schwerpunkte der weiteren Zusammenarbeit fest. Die Umsetzung erfolgt seit Anfang 2019 im Rahmen der Nationalen Plattform gegen Armut (www.gegenarmut.ch), welche bis 2024 befristet ist.</p><p>Der Fokus der Nationalen Plattform liegt darauf, die Umsetzung der im Nationalen Programm erarbeiteten Empfehlungen zu unterstützen. Gleichzeitig werden ausgewählte Schwerpunktthemen vertieft und die bestehenden Austausch- und Vernetzungsmöglichkeiten weitergeführt. Die Reduktion des Armutsrisikos bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch die Förderung ihrer Bildungschancen ist einer von vier Schwerpunkten. Die Festlegung der zu bearbeitenden Themen erfolgt bis Herbst 2019 im Rahmen der Plattformgremien.</p><p>Damit ist die Weiterführung der Massnahmen zur Armutsprävention im Sinne des Postulates bereits gewährleistet. Der Bundesrat wird 2024 einen Bericht zu den Ergebnissen und Wirkungen dieser Massnahmen vorlegen. Es ist deshalb nicht angezeigt, zum jetzigen Zeitpunkt weitere Aktivitäten zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie - auf der Grundlage des 2018 ausgelaufenen Nationalen Programms gegen Armut - die Aufgabe der Armutsprävention bundesseitig weitergeführt werden kann. Insbesondere soll geprüft werden, wie das Armutsrisiko bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen dank Bildungsmassnahmen verringert werden kann.</p>
  • Weiterführung der strategischen Aufgabe der Armutsprävention
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zwischen 2014 und 2018 setzte der Bund gemeinsam mit den Kantonen, Städten und Gemeinden sowie privaten Organisationen das Nationale Programm zur Prävention und Bekämpfung von Armut um. Am 18. April 2018 nahm der Bundesrat die Ergebnisse des Nationalen Programms zur Kenntnis und publizierte einen entsprechenden Bericht. Gestützt auf diese Grundlagen entschied er sich, sein Engagement zur Prävention und Bekämpfung von Armut nach Ablauf des Nationalen Programms weiterzuführen. Im Rahmen einer gemeinsamen Erklärung vom 7. September 2018 legten Bund, Kantone, Städte und Gemeinden die Inhalte und Schwerpunkte der weiteren Zusammenarbeit fest. Die Umsetzung erfolgt seit Anfang 2019 im Rahmen der Nationalen Plattform gegen Armut (www.gegenarmut.ch), welche bis 2024 befristet ist.</p><p>Der Fokus der Nationalen Plattform liegt darauf, die Umsetzung der im Nationalen Programm erarbeiteten Empfehlungen zu unterstützen. Gleichzeitig werden ausgewählte Schwerpunktthemen vertieft und die bestehenden Austausch- und Vernetzungsmöglichkeiten weitergeführt. Die Reduktion des Armutsrisikos bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch die Förderung ihrer Bildungschancen ist einer von vier Schwerpunkten. Die Festlegung der zu bearbeitenden Themen erfolgt bis Herbst 2019 im Rahmen der Plattformgremien.</p><p>Damit ist die Weiterführung der Massnahmen zur Armutsprävention im Sinne des Postulates bereits gewährleistet. Der Bundesrat wird 2024 einen Bericht zu den Ergebnissen und Wirkungen dieser Massnahmen vorlegen. Es ist deshalb nicht angezeigt, zum jetzigen Zeitpunkt weitere Aktivitäten zu prüfen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie - auf der Grundlage des 2018 ausgelaufenen Nationalen Programms gegen Armut - die Aufgabe der Armutsprävention bundesseitig weitergeführt werden kann. Insbesondere soll geprüft werden, wie das Armutsrisiko bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen dank Bildungsmassnahmen verringert werden kann.</p>
    • Weiterführung der strategischen Aufgabe der Armutsprävention

Back to List