Wirksames Handeln gegen das Insektensterben

ShortId
19.3968
Id
20193968
Updated
28.07.2023 14:32
Language
de
Title
Wirksames Handeln gegen das Insektensterben
AdditionalIndexing
52;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Problematik des Insektensterbens hat sich in den letzten Jahren zunehmend verschärft. Die Petition "Insektensterben aufklären!" (18.2031) verlangt, dass sich das Parlament dieses dringlichen Problems rasch annimmt. Ein unlängst veröffentlichter Bericht kommt zum Schluss, dass die Situation in Deutschland alarmierend ist (Rückgang der Biomasse um 75 Prozent in den letzten 30 Jahren). Es kann davon ausgegangen werden, dass der Rückgang der Insektenpopulation in der Schweiz ebenso beträchtlich ist. Die Intensivlandwirtschaft wird regelmässig angeprangert. Obwohl sie höchstwahrscheinlich eine grosse Rolle spielt, scheinen weitere Faktoren die Problematik des Insektensterbens massgeblich zu verschärfen, so beispielsweise die Lichtverschmutzung, die Verstädterung oder die Fragmentierung der Landschaft (ökologische Elemente sind zu isoliert voneinander).</p><p>Der Handlungsbedarf ergibt sich aus der Bedeutung der Insekten, sind diese doch ein wichtiges Glied in der Nahrungsmittelkette. Ohne sie wären zahlreiche Tierarten bedroht. Auch um die Wild- und Kulturpflanzen, die von der Bestäubung durch die Insekten abhängen, stünde es schlecht. Das Insektensterben bedroht unsere Nahrungsmittelproduktion und somit unsere Existenz.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass Massnahmen gegen das Insektensterben nötig sind. Er hat bzw. wird diese Massnahmen und die dafür nötigen Mittel dem Parlament abgestimmt auf die jeweiligen Sektorpolitiken unterbreiten: Im Umweltbereich hat er mit der Botschaft zum Voranschlag 2020 die Verpflichtungskredite im Umweltbereich 2020-2024 ans Parlament verabschiedet und dabei u. a. für die Biodiversität bereits zusätzliche Mittel beantragt. Anpassungen des Landwirtschaftsgesetzes zugunsten von Biodiversität und Insekten sollen dem Parlament im Rahmen der Botschaft zur Agrarpolitik ab 2022 im ersten Quartal 2020 unterbreitet werden. Damit werden die Anliegen der Motion weitgehend bereits erfüllt. Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, ob sich gestützt auf den Bericht zuhanden der UREK-N allfälliger zusätzlicher Handlungsbedarf ergibt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, </p><p>1. die unverzügliche Umsetzung der Aktionspläne Biodiversität, Bienengesundheit und Pflanzenschutzmittel sicherzustellen;</p><p>2. gestützt auf wissenschaftliche Studien umgehend festzulegen, welche Massnahmen zu treffen sind, um das Insektensterben kurz-, mittel- und langfristig in den Griff zu bekommen. In diesem Kontext sollen auch neue Produktionsmethoden der Landwirtschaft mitberücksichtigt werden;</p><p>3. gestützt auf den Bericht "Das Insektensterben stoppen - eine Auslegeordnung zuhanden der UREK-N" vom 19. August 2019, dem Parlament rasch ein umfassendes Paket mit notwendigen gesetzlichen Anpassungen sowie ambitionierten, überprüfbaren, terminierten Zielen und Massnahmen zu unterbreiten, zum Schutz und zur Förderung der Insekten in der Schweiz. Dies über alle relevanten Bereiche hinweg, inklusive Bereitstellung der notwendigen, zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen. </p>
  • Wirksames Handeln gegen das Insektensterben
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20203010
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Problematik des Insektensterbens hat sich in den letzten Jahren zunehmend verschärft. Die Petition "Insektensterben aufklären!" (18.2031) verlangt, dass sich das Parlament dieses dringlichen Problems rasch annimmt. Ein unlängst veröffentlichter Bericht kommt zum Schluss, dass die Situation in Deutschland alarmierend ist (Rückgang der Biomasse um 75 Prozent in den letzten 30 Jahren). Es kann davon ausgegangen werden, dass der Rückgang der Insektenpopulation in der Schweiz ebenso beträchtlich ist. Die Intensivlandwirtschaft wird regelmässig angeprangert. Obwohl sie höchstwahrscheinlich eine grosse Rolle spielt, scheinen weitere Faktoren die Problematik des Insektensterbens massgeblich zu verschärfen, so beispielsweise die Lichtverschmutzung, die Verstädterung oder die Fragmentierung der Landschaft (ökologische Elemente sind zu isoliert voneinander).</p><p>Der Handlungsbedarf ergibt sich aus der Bedeutung der Insekten, sind diese doch ein wichtiges Glied in der Nahrungsmittelkette. Ohne sie wären zahlreiche Tierarten bedroht. Auch um die Wild- und Kulturpflanzen, die von der Bestäubung durch die Insekten abhängen, stünde es schlecht. Das Insektensterben bedroht unsere Nahrungsmittelproduktion und somit unsere Existenz.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass Massnahmen gegen das Insektensterben nötig sind. Er hat bzw. wird diese Massnahmen und die dafür nötigen Mittel dem Parlament abgestimmt auf die jeweiligen Sektorpolitiken unterbreiten: Im Umweltbereich hat er mit der Botschaft zum Voranschlag 2020 die Verpflichtungskredite im Umweltbereich 2020-2024 ans Parlament verabschiedet und dabei u. a. für die Biodiversität bereits zusätzliche Mittel beantragt. Anpassungen des Landwirtschaftsgesetzes zugunsten von Biodiversität und Insekten sollen dem Parlament im Rahmen der Botschaft zur Agrarpolitik ab 2022 im ersten Quartal 2020 unterbreitet werden. Damit werden die Anliegen der Motion weitgehend bereits erfüllt. Der Bundesrat ist bereit zu prüfen, ob sich gestützt auf den Bericht zuhanden der UREK-N allfälliger zusätzlicher Handlungsbedarf ergibt.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, </p><p>1. die unverzügliche Umsetzung der Aktionspläne Biodiversität, Bienengesundheit und Pflanzenschutzmittel sicherzustellen;</p><p>2. gestützt auf wissenschaftliche Studien umgehend festzulegen, welche Massnahmen zu treffen sind, um das Insektensterben kurz-, mittel- und langfristig in den Griff zu bekommen. In diesem Kontext sollen auch neue Produktionsmethoden der Landwirtschaft mitberücksichtigt werden;</p><p>3. gestützt auf den Bericht "Das Insektensterben stoppen - eine Auslegeordnung zuhanden der UREK-N" vom 19. August 2019, dem Parlament rasch ein umfassendes Paket mit notwendigen gesetzlichen Anpassungen sowie ambitionierten, überprüfbaren, terminierten Zielen und Massnahmen zu unterbreiten, zum Schutz und zur Förderung der Insekten in der Schweiz. Dies über alle relevanten Bereiche hinweg, inklusive Bereitstellung der notwendigen, zusätzlichen personellen und finanziellen Ressourcen. </p>
    • Wirksames Handeln gegen das Insektensterben

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