Einsatz von Söldnern in Afghanistan

ShortId
19.3979
Id
20193979
Updated
28.07.2023 02:35
Language
de
Title
Einsatz von Söldnern in Afghanistan
AdditionalIndexing
09;08;24;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Der Einsatz einer bereits vor Ort operierenden privaten Sicherheitsfirma mit entsprechenden Bewilligungen der afghanischen Regierung (die Firma bewacht auch eine andere europäische Vertretung vor Ort) ermöglichte es, den Entscheid des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zum bewaffneten Schutz des Kooperationsbüros in Kabul zeitnah umzusetzen. Der Einsatz der privaten Sicherheitsfirma ist vorerst bis Ende Februar 2020 befristet und kann nach Bedarf verlängert werden. Die Vergabe des Auftrags erfolgte im Rahmen der hierfür geltenden rechtlichen Bestimmungen. Die rechtlichen, politischen und logistischen Voraussetzungen für eine Schweizer Lösung mit der Armee werden zurzeit durch die betroffenen Dienste geprüft.</p><p>2./3. Der Bund ist verpflichtet, seine Mitarbeitenden im Ausland zu schützen. Basierend auf einem Dienstreisebericht des Krisenmanagement-Zentrums des EDA (KMZ) und der DEZA haben die EDA-Direktorinnen und -Direktoren im Dezember 2018 entschieden, die Schweizer Vertretung in Kabul mit bewaffnetem Sicherheitspersonal zu verstärken. Das KMZ hat den Auftrag erhalten, diesen Entscheid gemeinsam mit dem Büro vor Ort schnellstmöglich umzusetzen sowie in einer ersten Phase von seinem für Schutzaufträge vorgesehenen Budget zu finanzieren.</p><p>4. Die Schweiz trägt mit ihren Massnahmen in Afghanistan zur Stabilisierung und nachhaltigen Entwicklung dieses kriegsgeschüttelten Landes bei. Mangelnde Perspektiven haben zur Folge, dass viele Menschen das Land verlassen. Afghaninnen und Afghanen sind die zweitgrösste Gruppe an Asylsuchenden in der Schweiz. Gemäss den Vorgaben der laufenden IZA-Botschaft 2017-2020 hat die Entwicklungszusammenarbeit ihre Aktivitäten in fragilen Staaten deutlich ausgebaut. Sie trägt damit zur Förderung von regionaler und globaler Sicherheit bei. Die Schweizer Programme in Afghanistan erzielen trotz der schwierigen Sicherheitslage wertvolle Resultate: So profitieren jährlich zirka 200 000 Menschen von Schweizer Projekten im Bereich ländliche Entwicklung. Der rein zivile Charakter des Engagements wirkt sich auf die Reputation der Schweiz vor Ort positiv aus.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die DEZA, einzige offizielle Vertretung der Schweiz in Afghanistan, betreibt dort ein Projekt in der Entwicklungszusammenarbeit im Umfang von 27 Millionen Franken. In diesem Sommer wurde durch verschiedene Medien bekannt, dass die Sicherheit des Büros der DEZA in Kabul für monatlich 150 000 Euro durch eine finnische Sicherheitsfirma gewährleistet wird.</p><p>Auch wenn es sich dabei nur um einen sechsmonatigen Vertrag handelt, geht es dabei um eine Summe von nahezu einer Million Franken, die der Bund an ein Unternehmen, das Söldner beschäftigt, zahlt.</p><p>Zudem wurde das Mandat ohne Ausschreibung vergeben, obwohl der entsprechende Betrag dies erfordern würde.</p><p>Wir bitten den Bundesrat nun, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Sollten sich um die Sicherheit einer offiziellen Vertretung der Schweiz, beispielsweise in Afghanistan, nicht eher die Spezialkräfte der Schweizer Armee kümmern?</p><p>2. Auf welcher Entscheidungsstufe wurde - ohne die Bewilligung des Parlamentes einzuholen - diese Entscheidung getroffen, und über welches Budget läuft die Finanzierung?</p><p>3. Handelt es sich um jenes der DEZA stellt sich die Frage, ob es nicht eine bessere Verwendung für diese Million Franken gäbe, als damit ein Söldnerunternehmen zu bezahlen.</p><p>4. Wenn die Sicherheitslage sogar in der Hauptstadt Kabul katastrophal ist, wäre es dann nicht sinnvoller, diese Mittel in anderen Ländern einzusetzen, wo die DEZA wirklich effektive Unterstützung leisten kann?</p>
  • Einsatz von Söldnern in Afghanistan
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Der Einsatz einer bereits vor Ort operierenden privaten Sicherheitsfirma mit entsprechenden Bewilligungen der afghanischen Regierung (die Firma bewacht auch eine andere europäische Vertretung vor Ort) ermöglichte es, den Entscheid des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) zum bewaffneten Schutz des Kooperationsbüros in Kabul zeitnah umzusetzen. Der Einsatz der privaten Sicherheitsfirma ist vorerst bis Ende Februar 2020 befristet und kann nach Bedarf verlängert werden. Die Vergabe des Auftrags erfolgte im Rahmen der hierfür geltenden rechtlichen Bestimmungen. Die rechtlichen, politischen und logistischen Voraussetzungen für eine Schweizer Lösung mit der Armee werden zurzeit durch die betroffenen Dienste geprüft.</p><p>2./3. Der Bund ist verpflichtet, seine Mitarbeitenden im Ausland zu schützen. Basierend auf einem Dienstreisebericht des Krisenmanagement-Zentrums des EDA (KMZ) und der DEZA haben die EDA-Direktorinnen und -Direktoren im Dezember 2018 entschieden, die Schweizer Vertretung in Kabul mit bewaffnetem Sicherheitspersonal zu verstärken. Das KMZ hat den Auftrag erhalten, diesen Entscheid gemeinsam mit dem Büro vor Ort schnellstmöglich umzusetzen sowie in einer ersten Phase von seinem für Schutzaufträge vorgesehenen Budget zu finanzieren.</p><p>4. Die Schweiz trägt mit ihren Massnahmen in Afghanistan zur Stabilisierung und nachhaltigen Entwicklung dieses kriegsgeschüttelten Landes bei. Mangelnde Perspektiven haben zur Folge, dass viele Menschen das Land verlassen. Afghaninnen und Afghanen sind die zweitgrösste Gruppe an Asylsuchenden in der Schweiz. Gemäss den Vorgaben der laufenden IZA-Botschaft 2017-2020 hat die Entwicklungszusammenarbeit ihre Aktivitäten in fragilen Staaten deutlich ausgebaut. Sie trägt damit zur Förderung von regionaler und globaler Sicherheit bei. Die Schweizer Programme in Afghanistan erzielen trotz der schwierigen Sicherheitslage wertvolle Resultate: So profitieren jährlich zirka 200 000 Menschen von Schweizer Projekten im Bereich ländliche Entwicklung. Der rein zivile Charakter des Engagements wirkt sich auf die Reputation der Schweiz vor Ort positiv aus.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die DEZA, einzige offizielle Vertretung der Schweiz in Afghanistan, betreibt dort ein Projekt in der Entwicklungszusammenarbeit im Umfang von 27 Millionen Franken. In diesem Sommer wurde durch verschiedene Medien bekannt, dass die Sicherheit des Büros der DEZA in Kabul für monatlich 150 000 Euro durch eine finnische Sicherheitsfirma gewährleistet wird.</p><p>Auch wenn es sich dabei nur um einen sechsmonatigen Vertrag handelt, geht es dabei um eine Summe von nahezu einer Million Franken, die der Bund an ein Unternehmen, das Söldner beschäftigt, zahlt.</p><p>Zudem wurde das Mandat ohne Ausschreibung vergeben, obwohl der entsprechende Betrag dies erfordern würde.</p><p>Wir bitten den Bundesrat nun, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Sollten sich um die Sicherheit einer offiziellen Vertretung der Schweiz, beispielsweise in Afghanistan, nicht eher die Spezialkräfte der Schweizer Armee kümmern?</p><p>2. Auf welcher Entscheidungsstufe wurde - ohne die Bewilligung des Parlamentes einzuholen - diese Entscheidung getroffen, und über welches Budget läuft die Finanzierung?</p><p>3. Handelt es sich um jenes der DEZA stellt sich die Frage, ob es nicht eine bessere Verwendung für diese Million Franken gäbe, als damit ein Söldnerunternehmen zu bezahlen.</p><p>4. Wenn die Sicherheitslage sogar in der Hauptstadt Kabul katastrophal ist, wäre es dann nicht sinnvoller, diese Mittel in anderen Ländern einzusetzen, wo die DEZA wirklich effektive Unterstützung leisten kann?</p>
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