Besteuerung und italienische schwarze Liste für natürliche Personen

ShortId
19.4025
Id
20194025
Updated
26.03.2024 22:19
Language
de
Title
Besteuerung und italienische schwarze Liste für natürliche Personen
AdditionalIndexing
08;2446;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die schwarze Liste aus dem Jahr 1999 sieht für in Italien ansässige natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen, eine Umkehr der Beweislast hinsichtlich des Steuerdomizils vor. Als wichtigste Folge ergibt sich aus dieser italienischen Massnahme demnach ein administrativer Mehraufwand für in Italien ansässige Personen, die ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen möchten. Grundsätzlich hat diese schwarze Liste für Schweizer Banken keine direkten Auswirkungen. Der Bundesrat erachtet es als wichtig, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die Schweiz von dieser letzten schwarzen Liste gestrichen wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Seit Jahren besteht zwischen der Schweiz und Italien eine absurde Situation, dies neben den schon zahlreichen Punkten, die mit der italienischen Regierung zu verhandeln sind.</p><p>2015 ist das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens in Kraft getreten. Trotzdem steht die Schweiz immer noch auf der italienischen schwarzen Liste betreffend die Besteuerung natürlicher Personen.</p><p>Diese Liste sieht für Personen, die in Italien wohnen und ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen, eine Umkehr der Beweislast hinsichtlich des Steuerdomizils vor. </p><p>Die Folge davon ist nicht nur, dass der administrative Aufwand für die Direktbetroffenen steigt, sondern es ergibt sich auch ein Wettbewerbsnachteil für die in der Schweiz tätigen Banken und Unternehmen, insbesondere für jene im Tessin. </p><p>Und schliesslich trifft das Beweislastrisiko auch all jene Fälle, die im Zusammenhang mit italienischen Rechtshilfeersuchen stehen, also potenziell auch zahlreiche Bankberaterinnen und Bankberater.</p><p>Es gibt keinen Grund mehr dafür, dass die Schweiz weiterhin auf der italienischen schwarzen Liste steht. Daher ist es höchst ungerecht, wenn die heutige Situation einfach hingenommen wird. Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Schritte zu unternehmen, damit rasch Abhilfe geschaffen wird. Er soll dieses Problem zudem auf die Liste der offenen Fragen setzen, zu denen mit Italien Verhandlungen geführt werden müssen.</p>
  • Besteuerung und italienische schwarze Liste für natürliche Personen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die schwarze Liste aus dem Jahr 1999 sieht für in Italien ansässige natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen, eine Umkehr der Beweislast hinsichtlich des Steuerdomizils vor. Als wichtigste Folge ergibt sich aus dieser italienischen Massnahme demnach ein administrativer Mehraufwand für in Italien ansässige Personen, die ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen möchten. Grundsätzlich hat diese schwarze Liste für Schweizer Banken keine direkten Auswirkungen. Der Bundesrat erachtet es als wichtig, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die Schweiz von dieser letzten schwarzen Liste gestrichen wird.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Seit Jahren besteht zwischen der Schweiz und Italien eine absurde Situation, dies neben den schon zahlreichen Punkten, die mit der italienischen Regierung zu verhandeln sind.</p><p>2015 ist das Protokoll zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens in Kraft getreten. Trotzdem steht die Schweiz immer noch auf der italienischen schwarzen Liste betreffend die Besteuerung natürlicher Personen.</p><p>Diese Liste sieht für Personen, die in Italien wohnen und ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen, eine Umkehr der Beweislast hinsichtlich des Steuerdomizils vor. </p><p>Die Folge davon ist nicht nur, dass der administrative Aufwand für die Direktbetroffenen steigt, sondern es ergibt sich auch ein Wettbewerbsnachteil für die in der Schweiz tätigen Banken und Unternehmen, insbesondere für jene im Tessin. </p><p>Und schliesslich trifft das Beweislastrisiko auch all jene Fälle, die im Zusammenhang mit italienischen Rechtshilfeersuchen stehen, also potenziell auch zahlreiche Bankberaterinnen und Bankberater.</p><p>Es gibt keinen Grund mehr dafür, dass die Schweiz weiterhin auf der italienischen schwarzen Liste steht. Daher ist es höchst ungerecht, wenn die heutige Situation einfach hingenommen wird. Der Bundesrat wird beauftragt, die nötigen Schritte zu unternehmen, damit rasch Abhilfe geschaffen wird. Er soll dieses Problem zudem auf die Liste der offenen Fragen setzen, zu denen mit Italien Verhandlungen geführt werden müssen.</p>
    • Besteuerung und italienische schwarze Liste für natürliche Personen

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