Whatsapp und Co. Ein Sicherheitsrisiko für die Schweiz?

ShortId
19.4090
Id
20194090
Updated
28.07.2023 02:01
Language
de
Title
Whatsapp und Co. Ein Sicherheitsrisiko für die Schweiz?
AdditionalIndexing
09;34;1216;1236
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1./2. Der Bundesrat ist sich der Risiken und Herausforderungen von Verschlüsselungstechnologien für die innere Sicherheit und die Strafverfolgung bewusst.</p><p>Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft sind zum Schutz ihrer Daten bei der digitalen Kommunikation auf effiziente Schutztechnologien angewiesen. Auch für die Strafverfolgung und den Nachrichtendienst sind Verschlüsselungstechnologien eminent wichtig, um die eigenen Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen und sichere Kommunikation zu ermöglichen.</p><p>Tatsächlich schränken End-to-End-Verschlüsselungen von Kommunikationstechnologien aber die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste zur Überwachung und Nutzung der Daten für ihre gesetzlichen Aufgaben stark ein. Verunmöglicht wird die Überwachung respektive Beweiserhebung dadurch aber nicht. Der Einsatz etwa von sogenannten besonderen Informatikprogrammen, geregelt in der Strafprozessordnung (StPO; SR 312) und dem Nachrichtendienstgesetz (NDG; SR 121), erlaubt das Einschleusen eines Programms auf das zu überwachende Gerät. Dadurch können Daten aus verschlüsselten Messengerdiensten in lesbarer Form zugänglich gemacht werden. Der Einsatz von besonderen Informatikprogrammen erhöht die Ermittlungskosten jedoch signifikant. Weiter können solche Daten mit IT-forensischen Mitteln direkt ab den beschlagnahmten Geräten erhoben werden. Dank diesen Möglichkeiten ist sichergestellt, dass die Sicherheitsbehörden in den gesetzlich vorgesehenen Fällen Zugriff auf verschlüsselte Kommunikationen haben können. Der Einsatz von "besonderen Informatikprogrammen" durch die Strafverfolgungsbehörden stellt eine strafprozessuale Zwangsmassnahme dar und muss durch einen Staatsanwalt angeordnet und durch ein Zwangsmassnahmengericht genehmigt werden. Die Anordnung einer genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahme durch den Nachrichtendienst des Bundes bedarf der Genehmigung des Bundesverwaltungsgerichts sowie der Freigabe durch die Vorsteherin oder den Vorsteher des VBS.</p><p>3. Die Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst müssen ihre Instrumente den technischen Weiterentwicklungen in der Kommunikationstechnologie anpassen. Die Verschlüsselung der Kommunikation ist schon heute Realität - auch Kriminelle bevorzugen vor allem verschlüsselte Kanäle. Die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden und des Nachrichtendienstes muss dieser Realität auf taktischer wie technischer Ebene Rechnung tragen. Auch der Dienst ÜPF und die Fernmeldedienstanbieterinnen sind sich der rasanten technischen Weiterentwicklung bewusst und passen ihre Systeme stets an, um auch künftig den zuständigen Behörden Daten liefern zu können. Der Bundesrat hat zudem am 3. September 2014 unter anderem dazu auch den Ausbau und Betrieb des Verarbeitungssystems zur Fernmeldeüberwachung sowie der polizeilichen Informationssysteme des Bundes (Programm FMÜ) als ein IKT-Schlüsselprojekt festgelegt und die entsprechende Botschaft dem Parlament überwiesen. Mit Bundesbeschluss vom 11. März 2015 hat das Parlament dafür einen Gesamtkredit von 99 Millionen Franken bewilligt. Die Umsetzung des Programms läuft.</p><p>Anders als in Deutschland bestehen aufgrund dieser Ausgangslage und der bereits etablierten Überwachungsmöglichkeiten für die Strafverfolgungsbehörden aktuell keine Bestrebungen, die Anbieterinnen von Messengerdiensten zu verpflichten, Daten den Strafverfolgungsbehörden lesbar zugänglich zu machen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesinnenminister Deutschlands Horst Seehofer will Sicherheitsbehörden einen Zugang zu standardmässig Ende-zu-Ende-verschlüsselten Chats und Telefonaten ermöglichen. Messengerdienste wie Whatsapp, Telegram oder Threema sollen verpflichtet werden, auf richterliche Anordnung hin die Kommunikation ihrer Kunden mitzuschneiden und an Behörden zu schicken - in lesbarer Form, also unverschlüsselt. Anbieter, welche dieser Pflicht nicht nachkommen, sollen auf Anordnung der Bundesnetzagentur für Deutschland gesperrt werden können. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt vor. </p><p>Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist derzeit eine der besten Sicherungen digitaler Kommunikation gegen Lauschangriffe. Ihr Einsatz macht es Kriminellen, aber auch Polizei und Geheimdiensten unmöglich, abgefangene Chats und Gespräche zweier Parteien zu entschlüsseln. Denn den Schlüssel, der codierte Nachrichten lesbar macht, kennen nur die entsprechenden Chat- oder Telefonie-Programme auf den Geräten von Sender und Empfänger. Das bedeutet, dass nur Sender und Empfänger den unverschlüsselten Text lesen können, aber kein Dritter, auch nicht der Anbieter selbst.</p><p>Es besteht gemäss den deutschen Behörden deshalb ein hohes Sicherheitsrisiko, denn dieser Frontabschnitt der Social Media werde vom organisierten Verbrechen, Drogengeschäft und Spionageaktivisten eifrigst benutzt, ohne dass man diese auch verfolgen könne.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Messengerdiensten wie Whatsapp, Telegram oder Threema auch für die Sicherheit der Schweiz ein Thema?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat das Sicherheitsrisiko der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Messengerdiensten hinsichtlich staatlicher Interessenwahrung?</p><p>3. Gibt es seitens des Bundes Bestrebungen, Messengerdienste zu verpflichten, unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. auf richterliche Anordnung hin) einen Zugang zu Ende-zu-Ende-verschlüsselten Chats und Telefonaten zu ermöglichen?</p>
  • Whatsapp und Co. Ein Sicherheitsrisiko für die Schweiz?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. Der Bundesrat ist sich der Risiken und Herausforderungen von Verschlüsselungstechnologien für die innere Sicherheit und die Strafverfolgung bewusst.</p><p>Die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft sind zum Schutz ihrer Daten bei der digitalen Kommunikation auf effiziente Schutztechnologien angewiesen. Auch für die Strafverfolgung und den Nachrichtendienst sind Verschlüsselungstechnologien eminent wichtig, um die eigenen Daten vor unbefugtem Zugriff zu schützen und sichere Kommunikation zu ermöglichen.</p><p>Tatsächlich schränken End-to-End-Verschlüsselungen von Kommunikationstechnologien aber die Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste zur Überwachung und Nutzung der Daten für ihre gesetzlichen Aufgaben stark ein. Verunmöglicht wird die Überwachung respektive Beweiserhebung dadurch aber nicht. Der Einsatz etwa von sogenannten besonderen Informatikprogrammen, geregelt in der Strafprozessordnung (StPO; SR 312) und dem Nachrichtendienstgesetz (NDG; SR 121), erlaubt das Einschleusen eines Programms auf das zu überwachende Gerät. Dadurch können Daten aus verschlüsselten Messengerdiensten in lesbarer Form zugänglich gemacht werden. Der Einsatz von besonderen Informatikprogrammen erhöht die Ermittlungskosten jedoch signifikant. Weiter können solche Daten mit IT-forensischen Mitteln direkt ab den beschlagnahmten Geräten erhoben werden. Dank diesen Möglichkeiten ist sichergestellt, dass die Sicherheitsbehörden in den gesetzlich vorgesehenen Fällen Zugriff auf verschlüsselte Kommunikationen haben können. Der Einsatz von "besonderen Informatikprogrammen" durch die Strafverfolgungsbehörden stellt eine strafprozessuale Zwangsmassnahme dar und muss durch einen Staatsanwalt angeordnet und durch ein Zwangsmassnahmengericht genehmigt werden. Die Anordnung einer genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahme durch den Nachrichtendienst des Bundes bedarf der Genehmigung des Bundesverwaltungsgerichts sowie der Freigabe durch die Vorsteherin oder den Vorsteher des VBS.</p><p>3. Die Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst müssen ihre Instrumente den technischen Weiterentwicklungen in der Kommunikationstechnologie anpassen. Die Verschlüsselung der Kommunikation ist schon heute Realität - auch Kriminelle bevorzugen vor allem verschlüsselte Kanäle. Die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden und des Nachrichtendienstes muss dieser Realität auf taktischer wie technischer Ebene Rechnung tragen. Auch der Dienst ÜPF und die Fernmeldedienstanbieterinnen sind sich der rasanten technischen Weiterentwicklung bewusst und passen ihre Systeme stets an, um auch künftig den zuständigen Behörden Daten liefern zu können. Der Bundesrat hat zudem am 3. September 2014 unter anderem dazu auch den Ausbau und Betrieb des Verarbeitungssystems zur Fernmeldeüberwachung sowie der polizeilichen Informationssysteme des Bundes (Programm FMÜ) als ein IKT-Schlüsselprojekt festgelegt und die entsprechende Botschaft dem Parlament überwiesen. Mit Bundesbeschluss vom 11. März 2015 hat das Parlament dafür einen Gesamtkredit von 99 Millionen Franken bewilligt. Die Umsetzung des Programms läuft.</p><p>Anders als in Deutschland bestehen aufgrund dieser Ausgangslage und der bereits etablierten Überwachungsmöglichkeiten für die Strafverfolgungsbehörden aktuell keine Bestrebungen, die Anbieterinnen von Messengerdiensten zu verpflichten, Daten den Strafverfolgungsbehörden lesbar zugänglich zu machen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesinnenminister Deutschlands Horst Seehofer will Sicherheitsbehörden einen Zugang zu standardmässig Ende-zu-Ende-verschlüsselten Chats und Telefonaten ermöglichen. Messengerdienste wie Whatsapp, Telegram oder Threema sollen verpflichtet werden, auf richterliche Anordnung hin die Kommunikation ihrer Kunden mitzuschneiden und an Behörden zu schicken - in lesbarer Form, also unverschlüsselt. Anbieter, welche dieser Pflicht nicht nachkommen, sollen auf Anordnung der Bundesnetzagentur für Deutschland gesperrt werden können. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt vor. </p><p>Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist derzeit eine der besten Sicherungen digitaler Kommunikation gegen Lauschangriffe. Ihr Einsatz macht es Kriminellen, aber auch Polizei und Geheimdiensten unmöglich, abgefangene Chats und Gespräche zweier Parteien zu entschlüsseln. Denn den Schlüssel, der codierte Nachrichten lesbar macht, kennen nur die entsprechenden Chat- oder Telefonie-Programme auf den Geräten von Sender und Empfänger. Das bedeutet, dass nur Sender und Empfänger den unverschlüsselten Text lesen können, aber kein Dritter, auch nicht der Anbieter selbst.</p><p>Es besteht gemäss den deutschen Behörden deshalb ein hohes Sicherheitsrisiko, denn dieser Frontabschnitt der Social Media werde vom organisierten Verbrechen, Drogengeschäft und Spionageaktivisten eifrigst benutzt, ohne dass man diese auch verfolgen könne.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Ist die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Messengerdiensten wie Whatsapp, Telegram oder Threema auch für die Sicherheit der Schweiz ein Thema?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat das Sicherheitsrisiko der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung von Messengerdiensten hinsichtlich staatlicher Interessenwahrung?</p><p>3. Gibt es seitens des Bundes Bestrebungen, Messengerdienste zu verpflichten, unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. auf richterliche Anordnung hin) einen Zugang zu Ende-zu-Ende-verschlüsselten Chats und Telefonaten zu ermöglichen?</p>
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