Schweizerische Nationalbank. Mehr Gewinn an den Bund und die Kantone ausschütten

ShortId
19.4108
Id
20194108
Updated
28.07.2023 02:11
Language
de
Title
Schweizerische Nationalbank. Mehr Gewinn an den Bund und die Kantone ausschütten
AdditionalIndexing
24;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die umfangreichen Devisenmarktinterventionen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in den letzten Jahren haben zu einer starken Ausweitung der Bilanzsumme der SNB geführt. Das Eigenkapital (inkl. Rückstellungen) hat mit dem Bilanzwachstum jedoch nicht Schritt gehalten. Während die Devisenanlagen im Zeitraum 2007-2018 auf das 15-Fache gewachsen sind und die Bilanzsumme um das 6,4-Fache zugenommen hat, hat sich das Eigenkapital (im Wesentlichen Rückstellungen für Währungsreserven plus Ausschüttungsreserve) lediglich um das 1,8-Fache erhöht.</p><p>Das Nationalbankgesetz (Art. 31 Abs. 2 NBG) sieht vor, dass der Betrag des Bilanzgewinns, der die Dividendenausschüttung übersteigt, zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone fällt und diese Ausschüttungen an Bund und Kantone mittelfristig verstetigt werden. Mit einer längeren Nationalbankbilanz sind die jährlichen SNB-Ergebnisse erhöhten Schwankungsrisiken nach oben und unten unterworfen, was sich in den letzten Jahren bestätigt hat. So standen gewinnträchtigen Jahren wie etwa 2017 (54,4 Milliarden Franken) oder 2014 (38,3 Milliarden) auch Jahre mit hohen Verlusten gegenüber (2010 20,8 Milliarden, 2015 23,3 Milliarden, 2018 14,9 Milliarden). Um den mit der Bilanzverlängerung gestiegenen Verlustrisiken Rechnung zu tragen, hat die Stärkung der Eigenkapitalbasis für die Nationalbank hohe Priorität. Die geltende Vereinbarung über die Gewinnausschüttung zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und der SNB für die Geschäftsjahre 2016 bis 2020 trägt sowohl der Notwendigkeit einer Stärkung der Eigenkapitalbasis als auch der gesetzlich vorgeschriebenen Verstetigung der Gewinnausschüttung Rechnung.</p><p>Im Rahmen der turnusmässigen Ausarbeitung der kommenden Vereinbarung für die Geschäftsjahre 2021 bis 2025 zwischen dem EFD und der SNB werden wie üblich verschiedene Ausgestaltungsvarianten für die Gewinnausschüttung an Bund und Kantone vertieft geprüft werden. Welche dies sein werden, wird im Zuge der Ausarbeitung entschieden und steht heute noch nicht fest.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schweizerische Nationalbank (SNB) schwimmt richtiggehend in Geld. Sie hat allein im ersten Halbjahr 2019 einen Gewinn von 38,5 Milliarden Franken erzielt. Dies ist eine starke Zunahme, verglichen mit den 5,1 Milliarden Gewinn aus der entsprechenden Vorjahresperiode.</p><p>Die Bilanz der SNB hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten nahezu verzehnfacht. Für die Gewinnausschüttung an den Bund und die Kantone gilt dies hingegen nicht: Sie macht heute nur noch einen kleinen Prozentsatz aus. Anfang 2000 umfasste die SNB-Bilanz rund 100 Milliarden Franken, und die Gewinnausschüttungsvereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und der SNB sah eine Ausschüttung von 1,5 Milliarden vor, was nahezu dem gesamten Gewinn entsprach. Die heute geltende Vereinbarung sieht eine Ausschüttung von 2 Milliarden vor. Doch heute umfasst die Bilanz der Bank rund 820 Milliarden, und die Ausschüttung macht weniger als 10 Prozent des Gewinns aus. </p><p>Es besteht also Spielraum für eine deutliche Erhöhung der Gewinnausschüttung an den Bund und die Kantone.</p><p>Daher frage ich den Bundesrat:</p><p>- Wie beurteilt er die anhaltende und exponentielle Zunahme der Bilanz und des Gewinns der SNB, während gleichzeitig die Gewinnausschüttung an Bund und Kantone im Wesentlichen unverändert geblieben ist, was bedeutet, dass der ausgeschüttete Gewinnanteil heute weniger als 10 Prozent beträgt, während Anfang 2000 fast der gesamte Gewinn ausgeschüttet wurde? </p><p>- Hat der Bundesrat die Absicht, in der nächsten Vereinbarung zwischen dem EFD und der SNB eine höhere - auch deutlich höhere - Gewinnausschüttung an den Bund und die Kantone vorzusehen?</p>
  • Schweizerische Nationalbank. Mehr Gewinn an den Bund und die Kantone ausschütten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die umfangreichen Devisenmarktinterventionen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in den letzten Jahren haben zu einer starken Ausweitung der Bilanzsumme der SNB geführt. Das Eigenkapital (inkl. Rückstellungen) hat mit dem Bilanzwachstum jedoch nicht Schritt gehalten. Während die Devisenanlagen im Zeitraum 2007-2018 auf das 15-Fache gewachsen sind und die Bilanzsumme um das 6,4-Fache zugenommen hat, hat sich das Eigenkapital (im Wesentlichen Rückstellungen für Währungsreserven plus Ausschüttungsreserve) lediglich um das 1,8-Fache erhöht.</p><p>Das Nationalbankgesetz (Art. 31 Abs. 2 NBG) sieht vor, dass der Betrag des Bilanzgewinns, der die Dividendenausschüttung übersteigt, zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone fällt und diese Ausschüttungen an Bund und Kantone mittelfristig verstetigt werden. Mit einer längeren Nationalbankbilanz sind die jährlichen SNB-Ergebnisse erhöhten Schwankungsrisiken nach oben und unten unterworfen, was sich in den letzten Jahren bestätigt hat. So standen gewinnträchtigen Jahren wie etwa 2017 (54,4 Milliarden Franken) oder 2014 (38,3 Milliarden) auch Jahre mit hohen Verlusten gegenüber (2010 20,8 Milliarden, 2015 23,3 Milliarden, 2018 14,9 Milliarden). Um den mit der Bilanzverlängerung gestiegenen Verlustrisiken Rechnung zu tragen, hat die Stärkung der Eigenkapitalbasis für die Nationalbank hohe Priorität. Die geltende Vereinbarung über die Gewinnausschüttung zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und der SNB für die Geschäftsjahre 2016 bis 2020 trägt sowohl der Notwendigkeit einer Stärkung der Eigenkapitalbasis als auch der gesetzlich vorgeschriebenen Verstetigung der Gewinnausschüttung Rechnung.</p><p>Im Rahmen der turnusmässigen Ausarbeitung der kommenden Vereinbarung für die Geschäftsjahre 2021 bis 2025 zwischen dem EFD und der SNB werden wie üblich verschiedene Ausgestaltungsvarianten für die Gewinnausschüttung an Bund und Kantone vertieft geprüft werden. Welche dies sein werden, wird im Zuge der Ausarbeitung entschieden und steht heute noch nicht fest.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schweizerische Nationalbank (SNB) schwimmt richtiggehend in Geld. Sie hat allein im ersten Halbjahr 2019 einen Gewinn von 38,5 Milliarden Franken erzielt. Dies ist eine starke Zunahme, verglichen mit den 5,1 Milliarden Gewinn aus der entsprechenden Vorjahresperiode.</p><p>Die Bilanz der SNB hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten nahezu verzehnfacht. Für die Gewinnausschüttung an den Bund und die Kantone gilt dies hingegen nicht: Sie macht heute nur noch einen kleinen Prozentsatz aus. Anfang 2000 umfasste die SNB-Bilanz rund 100 Milliarden Franken, und die Gewinnausschüttungsvereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) und der SNB sah eine Ausschüttung von 1,5 Milliarden vor, was nahezu dem gesamten Gewinn entsprach. Die heute geltende Vereinbarung sieht eine Ausschüttung von 2 Milliarden vor. Doch heute umfasst die Bilanz der Bank rund 820 Milliarden, und die Ausschüttung macht weniger als 10 Prozent des Gewinns aus. </p><p>Es besteht also Spielraum für eine deutliche Erhöhung der Gewinnausschüttung an den Bund und die Kantone.</p><p>Daher frage ich den Bundesrat:</p><p>- Wie beurteilt er die anhaltende und exponentielle Zunahme der Bilanz und des Gewinns der SNB, während gleichzeitig die Gewinnausschüttung an Bund und Kantone im Wesentlichen unverändert geblieben ist, was bedeutet, dass der ausgeschüttete Gewinnanteil heute weniger als 10 Prozent beträgt, während Anfang 2000 fast der gesamte Gewinn ausgeschüttet wurde? </p><p>- Hat der Bundesrat die Absicht, in der nächsten Vereinbarung zwischen dem EFD und der SNB eine höhere - auch deutlich höhere - Gewinnausschüttung an den Bund und die Kantone vorzusehen?</p>
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