Wie effizient sind Kehrichtverbrennungsanlagen?

ShortId
19.4129
Id
20194129
Updated
28.07.2023 02:06
Language
de
Title
Wie effizient sind Kehrichtverbrennungsanlagen?
AdditionalIndexing
52;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA; SR 814.600), die am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, ist mit Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe a erstmalig eine Minimalanforderung an die Energieeffizienz von Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) quantitativ festgelegt worden. Danach müssen Inhaberinnen und Inhaber von Anlagen diese so betreiben, dass mindestens 55 Prozent des Energiegehalts von Siedlungsabfällen und Abfällen vergleichbarer Zusammensetzung ausserhalb der Anlagen genutzt werden. Diese neue Regelung gilt ab dem 1. Januar 2026 (Art. 54 Abs. 2 VVEA).</p><p>Das Ziel dieser Regelung ist eine möglichst optimale Nutzung des Energieinhalts der brennbaren Abfälle. Für die KVA sind die Einnahmen aus dem Verkauf von Strom und Wärme neben den Gebühren für die Verbrennung die wichtigste Einnahmequelle, die insbesondere in den letzten beiden Jahrzehnten eine zunehmende Bedeutung für die Wirtschaftlichkeit einer Anlage erlangt hat. Deshalb haben viele Anlagen bereits freiwillig Investitionen zugunsten einer Optimierung der Energieeffizienz getätigt.</p><p>Die Möglichkeiten für die Steigerung der Energieeffizienz sind jedoch oft limitiert und standortabhängig. Anlagen in einer urbanen Umgebung mit Fernwärmenetzen oder in der Nachbarschaft eines Industriebetriebes mit grossem Wärmebedarf, wie z. B. eine Papierfabrik, können neben der Stromproduktion auch ihre Wärme gut verkaufen, oft sogar unabhängig von der Jahreszeit.</p><p>Anlagen, deren Standort hingegen aus rein abfallpolitischen Gründen oft abseits von grösseren Ortschaften und Industriebetrieben festgelegt wurde, sind energietechnisch benachteiligt, da sie zwar Strom produzieren, die Wärme jedoch nicht oder nur in geringem Mass verkaufen können.</p><p>Der Wert der minimalen energetischen Effizienz (Energie-Netto-Effizienz) wurde in der VVEA mit 55 Prozent derart festgelegt, dass auch die geografisch ungünstig gelegenen Anlagen diese Anforderung mit entsprechenden Modernisierungen erreichen können. Ein Wert von 75 Prozent, wie er in der Interpellation vorgeschlagen wird, wäre für diese Anlagen, wenn überhaupt, nur mit unverhältnismässig hohem Aufwand erreichbar. Mit der Festlegung des Wertes von 55 Prozent sollen primär diejenigen Anlagen zur energetischen Optimierung verpflichtet werden, die in dieser Hinsicht nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen.</p><p>Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die energetische Optimierung einer Anlage in der Regel aus wirtschaftlichen Gründen deutlich über den in der VVEA festgelegten Minimalwert hinausgeht. So wurde aus primär energiewirtschaftlichen Gründen der Standort der alten, stillgelegten KVA Emmenbrücke aufgegeben und die neue KVA Renergia neben der Papierfabrik Perlen gebaut.</p><p>Wenn der Bundesrat es als sinnvoll erachtet, kann er zu einem späteren Zeitpunkt die Ziele gemäss Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe a VVEA höher ansetzen. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach elektrischer Energie - z. B. für E-Mobilität oder für klimafreundliche Wärmepumpen - darf die Stromproduktion bei Kehrichtverbrennungsanlagen gegenüber der Wärmeabgabe aber nicht benachteiligt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Gemäss Artikel 32 der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) müssen in der Schweiz in Anlagen zur thermischen Behandlung von Abfällen mindestens 55 Prozent des Energiegehalts genutzt werden; dieses Ziel ist bis 2026 zu erreichen.</p><p>Bereits heute erzielen bessere Anlagen Werte über 90 Prozent. Auf dem anderen Ende der Skala kommen die schlechtesten Anlagen nur mit Mühe über einen Grad von 30 Prozent hinaus.</p><p>Heute übersteigen in der Schweiz die Kapazitäten zur Kehrichtverbrennung die Nachfrage; wäre es da nicht gerechtfertigt, für Anlagen zur thermischen Behandlung von Abfällen, die in der Schweiz über ein regionales Monopol verfügen, ambitioniertere Ziele - in der Grössenordnung von mindestens 75 Prozent - festzulegen?</p><p>Verfügt der Bund mit diesem Vorgehen nicht über ein Instrument, mit dem er auf effiziente Weise seine Klimaziele erreichen kann? </p>
  • Wie effizient sind Kehrichtverbrennungsanlagen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA; SR 814.600), die am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, ist mit Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe a erstmalig eine Minimalanforderung an die Energieeffizienz von Kehrichtverbrennungsanlagen (KVA) quantitativ festgelegt worden. Danach müssen Inhaberinnen und Inhaber von Anlagen diese so betreiben, dass mindestens 55 Prozent des Energiegehalts von Siedlungsabfällen und Abfällen vergleichbarer Zusammensetzung ausserhalb der Anlagen genutzt werden. Diese neue Regelung gilt ab dem 1. Januar 2026 (Art. 54 Abs. 2 VVEA).</p><p>Das Ziel dieser Regelung ist eine möglichst optimale Nutzung des Energieinhalts der brennbaren Abfälle. Für die KVA sind die Einnahmen aus dem Verkauf von Strom und Wärme neben den Gebühren für die Verbrennung die wichtigste Einnahmequelle, die insbesondere in den letzten beiden Jahrzehnten eine zunehmende Bedeutung für die Wirtschaftlichkeit einer Anlage erlangt hat. Deshalb haben viele Anlagen bereits freiwillig Investitionen zugunsten einer Optimierung der Energieeffizienz getätigt.</p><p>Die Möglichkeiten für die Steigerung der Energieeffizienz sind jedoch oft limitiert und standortabhängig. Anlagen in einer urbanen Umgebung mit Fernwärmenetzen oder in der Nachbarschaft eines Industriebetriebes mit grossem Wärmebedarf, wie z. B. eine Papierfabrik, können neben der Stromproduktion auch ihre Wärme gut verkaufen, oft sogar unabhängig von der Jahreszeit.</p><p>Anlagen, deren Standort hingegen aus rein abfallpolitischen Gründen oft abseits von grösseren Ortschaften und Industriebetrieben festgelegt wurde, sind energietechnisch benachteiligt, da sie zwar Strom produzieren, die Wärme jedoch nicht oder nur in geringem Mass verkaufen können.</p><p>Der Wert der minimalen energetischen Effizienz (Energie-Netto-Effizienz) wurde in der VVEA mit 55 Prozent derart festgelegt, dass auch die geografisch ungünstig gelegenen Anlagen diese Anforderung mit entsprechenden Modernisierungen erreichen können. Ein Wert von 75 Prozent, wie er in der Interpellation vorgeschlagen wird, wäre für diese Anlagen, wenn überhaupt, nur mit unverhältnismässig hohem Aufwand erreichbar. Mit der Festlegung des Wertes von 55 Prozent sollen primär diejenigen Anlagen zur energetischen Optimierung verpflichtet werden, die in dieser Hinsicht nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen.</p><p>Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die energetische Optimierung einer Anlage in der Regel aus wirtschaftlichen Gründen deutlich über den in der VVEA festgelegten Minimalwert hinausgeht. So wurde aus primär energiewirtschaftlichen Gründen der Standort der alten, stillgelegten KVA Emmenbrücke aufgegeben und die neue KVA Renergia neben der Papierfabrik Perlen gebaut.</p><p>Wenn der Bundesrat es als sinnvoll erachtet, kann er zu einem späteren Zeitpunkt die Ziele gemäss Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe a VVEA höher ansetzen. Aufgrund der steigenden Nachfrage nach elektrischer Energie - z. B. für E-Mobilität oder für klimafreundliche Wärmepumpen - darf die Stromproduktion bei Kehrichtverbrennungsanlagen gegenüber der Wärmeabgabe aber nicht benachteiligt werden.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Gemäss Artikel 32 der Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (VVEA) müssen in der Schweiz in Anlagen zur thermischen Behandlung von Abfällen mindestens 55 Prozent des Energiegehalts genutzt werden; dieses Ziel ist bis 2026 zu erreichen.</p><p>Bereits heute erzielen bessere Anlagen Werte über 90 Prozent. Auf dem anderen Ende der Skala kommen die schlechtesten Anlagen nur mit Mühe über einen Grad von 30 Prozent hinaus.</p><p>Heute übersteigen in der Schweiz die Kapazitäten zur Kehrichtverbrennung die Nachfrage; wäre es da nicht gerechtfertigt, für Anlagen zur thermischen Behandlung von Abfällen, die in der Schweiz über ein regionales Monopol verfügen, ambitioniertere Ziele - in der Grössenordnung von mindestens 75 Prozent - festzulegen?</p><p>Verfügt der Bund mit diesem Vorgehen nicht über ein Instrument, mit dem er auf effiziente Weise seine Klimaziele erreichen kann? </p>
    • Wie effizient sind Kehrichtverbrennungsanlagen?

Back to List