Verbindung Tessin-Malpensa. Die Konzessionen für die Busunternehmen sollen weiterhin erteilt werden

ShortId
19.4141
Id
20194141
Updated
28.07.2023 02:03
Language
de
Title
Verbindung Tessin-Malpensa. Die Konzessionen für die Busunternehmen sollen weiterhin erteilt werden
AdditionalIndexing
48;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Dem Bundesrat ist die Situation, die mit der Inbetriebnahme der grenzüberschreitenden Bahnlinie Mendrisio-Varese entstanden ist, bekannt, ebenso die nachfolgenden Auswirkungen auf den Busverkehr. Er hat sich bereits in den Antworten zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen dazu geäussert und darauf hingewiesen, dass es den betroffenen Busunternehmen grundsätzlich freisteht, Gesuche um Erneuerung ihrer Genehmigungen einzureichen.</p><p>1. Der Bundesrat erachtet den Busverkehr als eine sinnvolle Ergänzung zu anderen Verkehrsmitteln. Zusammen mit dem Bahnangebot bildet er eine ökologische Alternative zum motorisierten Individualverkehr. Im Einzelfall ist jedoch zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Genehmigung eines Gesuchs erfüllt sind. Eine ernsthafte Beeinträchtigung eines Bahnangebots durch ein Busangebot stellt im grenzüberschreitenden Verkehr einen Ablehnungsgrund nach Anhang 7 Artikel 4 Absatz 4 Buchstabe d des Landverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) dar. Der Kanton Tessin und der Bund haben beträchtliche finanzielle Mittel in die Bahninfrastruktur investiert. Zudem bestellen und subventionieren sie das Verkehrsangebot auf dieser Linie. Um den Bestand und die minimale Wirtschaftlichkeit des nach dem Willen des Kantons und des Bundes bereitgestellten neuen Verkehrsangebots zu gewährleisten, soll es in einer ersten Phase nicht der Konkurrenz durch parallel geführte Buslinien ausgesetzt sein. Sobald sich das Angebot jedoch etabliert hat, kann erneut geprüft werden, ob es durch eine Busverbindung ernstlich in seinem Bestand gefährdet würde oder nicht.</p><p>Derzeit verkehren die Züge auf der grenzüberschreitenden Bahnlinie Mendrisio-Varese noch nicht im Stundentakt, wie ursprünglich vorgesehen. Aus diesem Grund wurden die Genehmigungen jeweils verlängert, und Busunternehmen, welche ähnliche grenzüberschreitende Linienbustransporte auf der Strasse anbieten, durften diese Dienstleistungen auch im Jahre 2019 durchführen.</p><p>2. Sollten entsprechende Gesuche eingereicht werden, wird das Bundesamt für Verkehr zum entsprechenden Zeitpunkt prüfen, ob die geltenden Voraussetzungen erfüllt sind und ob die beantragten Genehmigungen erteilt respektive erneuert werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Für die Busverbindung zwischen dem Tessin und dem Flughafen Malpensa wird weiterhin nur eine zeitlich beschränkte Konzession erteilt. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Konzessionen für die Busverbindung Ende 2017 auslaufen würden, weil auf diesen Zeitpunkt hin die Inbetriebnahme der direkten Bahnverbindung nach Malpensa vorgesehen war. Die Konzessionen wurden jedoch bis Ende dieses Jahres Jahr für Jahr erneuert. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) begründet das Auslaufenlassen der Bundeskonzessionen für die Busverbindung nach Malpensa damit, dass die Busse die "neue" Eisenbahnstrecke konkurrenzieren würden. Die letzte Stellungnahme des Bundesrates zu diesem Thema (Antwort auf die Motion 18.3475) erfolgte Ende August 2018 und damit vor über einem Jahr. Es wäre angebracht, wenn auch die Bundesverwaltung endlich anerkennen würde, dass die - von der Schweiz zu einem beträchtlichen Teil mitfinanzierte - Bahnverbindung nach Malpensa weder leistungsfähig noch zuverlässig ist, was auch unzählige Medienberichte bestätigen, und diese Verbindung für die Reisenden im Vergleich zum öffentlichen Strassenverkehr einen klaren Rückschritt darstellt.</p><p>Es ist daher weder rechtens noch angezeigt, die Reisenden aus dem Tessin oder auf dem Weg dorthin gezielt einer Verkehrsverbindung zu berauben, sie durch eine unzuverlässige Verbindung zu ersetzen und damit private Firmen an ihrer Arbeit zu hindern. Dies umso mehr in Anbetracht der Schwierigkeiten, mit denen sich die Flughäfen in Agno und anderswo in der Schweiz konfrontiert sehen. Denn der Grund ist einzig und allein eine Grundsatzfrage.</p><p>Daher frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Ist der Bundesrat nun bereit zu anerkennen, dass die Busse eine Alternative zum Zug darstellen und dass den Reisenden die Wahlfreiheit nicht genommen werden darf?</p><p>2. Beabsichtigt der Bundesrat, den Busunternehmen auch künftig eine Konzession auszustellen?</p>
  • Verbindung Tessin-Malpensa. Die Konzessionen für die Busunternehmen sollen weiterhin erteilt werden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Dem Bundesrat ist die Situation, die mit der Inbetriebnahme der grenzüberschreitenden Bahnlinie Mendrisio-Varese entstanden ist, bekannt, ebenso die nachfolgenden Auswirkungen auf den Busverkehr. Er hat sich bereits in den Antworten zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen dazu geäussert und darauf hingewiesen, dass es den betroffenen Busunternehmen grundsätzlich freisteht, Gesuche um Erneuerung ihrer Genehmigungen einzureichen.</p><p>1. Der Bundesrat erachtet den Busverkehr als eine sinnvolle Ergänzung zu anderen Verkehrsmitteln. Zusammen mit dem Bahnangebot bildet er eine ökologische Alternative zum motorisierten Individualverkehr. Im Einzelfall ist jedoch zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Genehmigung eines Gesuchs erfüllt sind. Eine ernsthafte Beeinträchtigung eines Bahnangebots durch ein Busangebot stellt im grenzüberschreitenden Verkehr einen Ablehnungsgrund nach Anhang 7 Artikel 4 Absatz 4 Buchstabe d des Landverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) dar. Der Kanton Tessin und der Bund haben beträchtliche finanzielle Mittel in die Bahninfrastruktur investiert. Zudem bestellen und subventionieren sie das Verkehrsangebot auf dieser Linie. Um den Bestand und die minimale Wirtschaftlichkeit des nach dem Willen des Kantons und des Bundes bereitgestellten neuen Verkehrsangebots zu gewährleisten, soll es in einer ersten Phase nicht der Konkurrenz durch parallel geführte Buslinien ausgesetzt sein. Sobald sich das Angebot jedoch etabliert hat, kann erneut geprüft werden, ob es durch eine Busverbindung ernstlich in seinem Bestand gefährdet würde oder nicht.</p><p>Derzeit verkehren die Züge auf der grenzüberschreitenden Bahnlinie Mendrisio-Varese noch nicht im Stundentakt, wie ursprünglich vorgesehen. Aus diesem Grund wurden die Genehmigungen jeweils verlängert, und Busunternehmen, welche ähnliche grenzüberschreitende Linienbustransporte auf der Strasse anbieten, durften diese Dienstleistungen auch im Jahre 2019 durchführen.</p><p>2. Sollten entsprechende Gesuche eingereicht werden, wird das Bundesamt für Verkehr zum entsprechenden Zeitpunkt prüfen, ob die geltenden Voraussetzungen erfüllt sind und ob die beantragten Genehmigungen erteilt respektive erneuert werden können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Für die Busverbindung zwischen dem Tessin und dem Flughafen Malpensa wird weiterhin nur eine zeitlich beschränkte Konzession erteilt. Ursprünglich war vorgesehen, dass die Konzessionen für die Busverbindung Ende 2017 auslaufen würden, weil auf diesen Zeitpunkt hin die Inbetriebnahme der direkten Bahnverbindung nach Malpensa vorgesehen war. Die Konzessionen wurden jedoch bis Ende dieses Jahres Jahr für Jahr erneuert. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) begründet das Auslaufenlassen der Bundeskonzessionen für die Busverbindung nach Malpensa damit, dass die Busse die "neue" Eisenbahnstrecke konkurrenzieren würden. Die letzte Stellungnahme des Bundesrates zu diesem Thema (Antwort auf die Motion 18.3475) erfolgte Ende August 2018 und damit vor über einem Jahr. Es wäre angebracht, wenn auch die Bundesverwaltung endlich anerkennen würde, dass die - von der Schweiz zu einem beträchtlichen Teil mitfinanzierte - Bahnverbindung nach Malpensa weder leistungsfähig noch zuverlässig ist, was auch unzählige Medienberichte bestätigen, und diese Verbindung für die Reisenden im Vergleich zum öffentlichen Strassenverkehr einen klaren Rückschritt darstellt.</p><p>Es ist daher weder rechtens noch angezeigt, die Reisenden aus dem Tessin oder auf dem Weg dorthin gezielt einer Verkehrsverbindung zu berauben, sie durch eine unzuverlässige Verbindung zu ersetzen und damit private Firmen an ihrer Arbeit zu hindern. Dies umso mehr in Anbetracht der Schwierigkeiten, mit denen sich die Flughäfen in Agno und anderswo in der Schweiz konfrontiert sehen. Denn der Grund ist einzig und allein eine Grundsatzfrage.</p><p>Daher frage ich den Bundesrat:</p><p>1. Ist der Bundesrat nun bereit zu anerkennen, dass die Busse eine Alternative zum Zug darstellen und dass den Reisenden die Wahlfreiheit nicht genommen werden darf?</p><p>2. Beabsichtigt der Bundesrat, den Busunternehmen auch künftig eine Konzession auszustellen?</p>
    • Verbindung Tessin-Malpensa. Die Konzessionen für die Busunternehmen sollen weiterhin erteilt werden

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