Sicherer Zahlungsverkehr. Rolle der Schweiz als Gaststaat sichern

ShortId
19.4142
Id
20194142
Updated
28.07.2023 02:01
Language
de
Title
Sicherer Zahlungsverkehr. Rolle der Schweiz als Gaststaat sichern
AdditionalIndexing
08;15;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Wiener Übereinkommen über die diplomatischen Beziehungen, insbesondere Artikel 25, verpflichtet Empfangsstaaten unter Wahrung der Gegenseitigkeit, beglaubigten diplomatischen Vertretern "jede Erleichterung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben" zu gewähren. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Vertretungen aufgrund ausländischen Rechts ihren Zahlungsverkehr nicht über Schweizer Banken abwickeln können und dadurch an der Ausübung ihrer Tätigkeit gehindert werden.</p><p>Als neutrales Land und als bedeutender Gaststaat ist für die Schweiz die Einhaltung des Wiener Übereinkommens sowie die Wahrung internationaler Rechtsnormen insgesamt von besonderer Bedeutung. Die Schweiz setzt sich deshalb seit jeher für die souveräne Gleichheit der Staaten, die Wahrung des</p><p>Weltfriedens und der internationalen Sicherheit sowie für die Förderung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen ein. </p><p>Wenn diplomatische Vertreter in der Schweiz aufgrund ausländischer Sanktionen mit extraterritorialer Wirkung nicht mehr davon ausgehen können, dass sie ihre Aufgaben wahrnehmen können, schadet das dem Ansehen unseres Landes, schwächt die Rolle der Schweiz als Gaststaat sowie die internationale Ordnung.</p>
  • <p>Das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen von 1961 richtet sich an die Vertragsstaaten. Es sieht in Artikel 25 vor, dass "der Empfangsstaat der Mission jede Erleichterung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gewährt". Dieser Artikel kann nicht für sich alleine ausgelegt werden und ist keine direkt anwendbare Ausnahme zum Grundsatz der Vertragsfreiheit. Das genannte Wiener Übereinkommen regelt keine privatrechtlichen Vertragsverhältnisse und bildet keine Verpflichtung für die Schweiz, ein alternatives System zur Verfügung zu stellen, falls die Privatwirtschaft - im Einklang mit dem Schweizer Recht - eine Zusammenarbeit mit diplomatischen Vertretungen verweigert.</p><p>In der Regel haben diplomatische Vertretungen und deren Personal keine Probleme, für den Betrieb derselben und für den privaten Zahlungsverkehr bei einer Schweizer Bank ein Konto zu halten. Die vom Motionär beschriebene Situation im Zusammenhang mit der extraterritorialen Wirkung von US-Sanktionen ist dem Bundesrat bekannt und betrifft nur einige wenige Vertretungen. Die zuständigen Schweizer Behörden thematisieren die Problematik regelmässig bei ihren bilateralen Kontakten mit den US-Behörden.</p><p>Auch wenn eine diplomatische Vertretung in der Schweiz über eine inländische Bankverbindung verfügt, kann die Schweiz den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr über das ausländische Korrespondenzbankensystem nicht gewährleisten.</p><p>Banken in der Schweiz wie im Ausland sind für grenzüberschreitende Zahlungen im Allgemeinen auf ein Netzwerk von Korrespondenzbanken angewiesen, die wiederum dem regulatorischen Umfeld vor Ort unterstellt sind, auf welches die Schweiz keinen Einfluss hat. Die Schweiz setzt sich auf internationaler Ebene aktiv für eine Stärkung des Korrespondenzbankensystems ein.</p><p>Auf der inländischen Ebene unterstützt das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) betroffene Vertretungen von Fall zu Fall bei der Suche nach Lösungen. Konkret sucht das EDA jeweils das Gespräch mit der entsprechenden Bank und sondiert die Möglichkeiten für die Vertretung, bei einer anderen Bank ein Konto zu bekommen, was in gewissen Fällen bereits gelungen ist. Gleichzeitig stehen die zuständigen Stellen des EDA und des Eidgenössischen Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung in Kontakt mit Bankenvertretern, um nach Lösungen zu suchen, die den inländischen Zahlungsverkehr für den ordentlichen Betrieb einer diplomatischen Vertretung in der Schweiz im Sinne des Wiener Übereinkommens und im Einklang mit dem Schweizer Recht ermöglichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, geeignete Massnahmen zu treffen, um den in der Schweiz ansässigen diplomatischen Vertretern - unter Beachtung der völkerrechtlichen Verpflichtungen - einen reibungslosen Zahlungsverkehr zu gewährleisten.</p>
  • Sicherer Zahlungsverkehr. Rolle der Schweiz als Gaststaat sichern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Wiener Übereinkommen über die diplomatischen Beziehungen, insbesondere Artikel 25, verpflichtet Empfangsstaaten unter Wahrung der Gegenseitigkeit, beglaubigten diplomatischen Vertretern "jede Erleichterung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben" zu gewähren. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Vertretungen aufgrund ausländischen Rechts ihren Zahlungsverkehr nicht über Schweizer Banken abwickeln können und dadurch an der Ausübung ihrer Tätigkeit gehindert werden.</p><p>Als neutrales Land und als bedeutender Gaststaat ist für die Schweiz die Einhaltung des Wiener Übereinkommens sowie die Wahrung internationaler Rechtsnormen insgesamt von besonderer Bedeutung. Die Schweiz setzt sich deshalb seit jeher für die souveräne Gleichheit der Staaten, die Wahrung des</p><p>Weltfriedens und der internationalen Sicherheit sowie für die Förderung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen ein. </p><p>Wenn diplomatische Vertreter in der Schweiz aufgrund ausländischer Sanktionen mit extraterritorialer Wirkung nicht mehr davon ausgehen können, dass sie ihre Aufgaben wahrnehmen können, schadet das dem Ansehen unseres Landes, schwächt die Rolle der Schweiz als Gaststaat sowie die internationale Ordnung.</p>
    • <p>Das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen von 1961 richtet sich an die Vertragsstaaten. Es sieht in Artikel 25 vor, dass "der Empfangsstaat der Mission jede Erleichterung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben gewährt". Dieser Artikel kann nicht für sich alleine ausgelegt werden und ist keine direkt anwendbare Ausnahme zum Grundsatz der Vertragsfreiheit. Das genannte Wiener Übereinkommen regelt keine privatrechtlichen Vertragsverhältnisse und bildet keine Verpflichtung für die Schweiz, ein alternatives System zur Verfügung zu stellen, falls die Privatwirtschaft - im Einklang mit dem Schweizer Recht - eine Zusammenarbeit mit diplomatischen Vertretungen verweigert.</p><p>In der Regel haben diplomatische Vertretungen und deren Personal keine Probleme, für den Betrieb derselben und für den privaten Zahlungsverkehr bei einer Schweizer Bank ein Konto zu halten. Die vom Motionär beschriebene Situation im Zusammenhang mit der extraterritorialen Wirkung von US-Sanktionen ist dem Bundesrat bekannt und betrifft nur einige wenige Vertretungen. Die zuständigen Schweizer Behörden thematisieren die Problematik regelmässig bei ihren bilateralen Kontakten mit den US-Behörden.</p><p>Auch wenn eine diplomatische Vertretung in der Schweiz über eine inländische Bankverbindung verfügt, kann die Schweiz den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr über das ausländische Korrespondenzbankensystem nicht gewährleisten.</p><p>Banken in der Schweiz wie im Ausland sind für grenzüberschreitende Zahlungen im Allgemeinen auf ein Netzwerk von Korrespondenzbanken angewiesen, die wiederum dem regulatorischen Umfeld vor Ort unterstellt sind, auf welches die Schweiz keinen Einfluss hat. Die Schweiz setzt sich auf internationaler Ebene aktiv für eine Stärkung des Korrespondenzbankensystems ein.</p><p>Auf der inländischen Ebene unterstützt das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) betroffene Vertretungen von Fall zu Fall bei der Suche nach Lösungen. Konkret sucht das EDA jeweils das Gespräch mit der entsprechenden Bank und sondiert die Möglichkeiten für die Vertretung, bei einer anderen Bank ein Konto zu bekommen, was in gewissen Fällen bereits gelungen ist. Gleichzeitig stehen die zuständigen Stellen des EDA und des Eidgenössischen Departementes für Wirtschaft, Bildung und Forschung in Kontakt mit Bankenvertretern, um nach Lösungen zu suchen, die den inländischen Zahlungsverkehr für den ordentlichen Betrieb einer diplomatischen Vertretung in der Schweiz im Sinne des Wiener Übereinkommens und im Einklang mit dem Schweizer Recht ermöglichen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, geeignete Massnahmen zu treffen, um den in der Schweiz ansässigen diplomatischen Vertretern - unter Beachtung der völkerrechtlichen Verpflichtungen - einen reibungslosen Zahlungsverkehr zu gewährleisten.</p>
    • Sicherer Zahlungsverkehr. Rolle der Schweiz als Gaststaat sichern

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