Weshalb werden für das Tessin Krankenkassenprämien genehmigt, die über dem Schweizer Durchschnitt liegen?

ShortId
19.4143
Id
20194143
Updated
28.07.2023 02:01
Language
de
Title
Weshalb werden für das Tessin Krankenkassenprämien genehmigt, die über dem Schweizer Durchschnitt liegen?
AdditionalIndexing
2841;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./2. In den Jahren 2014 bis 2018 beliefen sich die Kosten (für die Leistungen, die Bildung von Rückstellungen, den Risikoausgleich und die Verwaltungskosten) pro versicherte Person im Kanton Tessin auf 3517, 3706, 3758, 3975 bzw. 4063 Franken. Im selben Zeitraum betrug die durchschnittliche Prämie für die Tessiner Versicherten 3421, 3532, 3680, 3894 bzw. 4073 Franken. Um die Kostendeckung zu kontrollieren, stützt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf das Verhältnis der vorgenannten Kosten zu den Prämieneinnahmen ab. Ein Resultat über 100 Prozent bedeutet, dass der Versicherer einen Verlust geschrieben hat. In Bezug auf die fraglichen fünf Jahre stellt der Bundesrat fest, dass die Prämien der Tessiner Versicherten insgesamt nicht kostendeckend waren. Es ist somit zu keiner Querfinanzierung zugunsten von Versicherten eines anderen Kantons gekommen.</p><p>3. Die Prämien müssen kostendeckend sein. 2014 bis 2018 beliefen sich die durchschnittlichen Kosten pro versicherte Person in der Schweiz auf 3056, 3216, 3274, 3352 bzw. 3388 Franken. Die Kosten des Kantons Tessin (siehe Antwort auf die Fragen 1 und 2) lagen über dem Schweizer Durchschnitt und so entsprechend auch die Prämien der Tessiner Versicherten.</p><p>4. Die Prämien müssen die kantonal unterschiedlichen Kosten decken (Art. 16 Abs. 3 des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes, KVAG; SR 832.12). Die Höhe der Prämien hängt demnach von der Höhe der kantonalen Kosten ab, die wiederum stark von der demografischen Struktur und vom Versorgungsangebot im Kanton abhängig sind. Auf Letzteres können die Kantone Einfluss nehmen, da sie für die Zulassung der Leistungserbringer zuständig sind.</p><p>5. 2018 haben die Versicherer einen Gewinn erzielt. Dieser ist in ihre Reserven geflossen, die folglich gewachsen sind. Nach Artikel 26 Absatz 1 der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV; SR 832.121) haben die Versicherer die Möglichkeit, ihre Reserven abzubauen, wenn diese übermässig zu werden drohen. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen dargelegt hat (Frage Gysi Barbara 19.5324, "Krankenkassen erzielen gesetzwidrig Gewinne"; Interpellation Chiesa 19.3839, "Krankenversicherung. Öffentlich geschürte Reservenpolemik?"; dringliche Anfrage 19.1047 der sozialdemokratischen Fraktion, "Prämienerhöhung. Warum diese Kakophonie im Zusammenhang mit der Mitteilung der Prämien?"), ist er der Ansicht, dass zu hohe Reserven zugunsten der Versicherten abgebaut werden sollten. Dazu kann der Versicherer seine Prämien für das Folgejahr knapp kalkulieren, statt Reserven zu kumulieren und später abzubauen. Gemäss Artikel 26 Absatz 3 KVAV muss der Abbau der Reserven jedoch im gesamten örtlichen Tätigkeitsbereich des Versicherers durchgeführt werden. Diesen nur dem Kanton Tessin zugutekommen zu lassen, ist demnach nicht möglich und wäre nicht gerechtfertigt, da die Prämien in diesem Kanton in den vergangenen Jahren tiefer waren als die Kosten (siehe Antwort auf die Fragen 1 und 2).</p><p>6. Das BAG bittet die Kantone gemäss Artikel 16 Absatz 6 KVAG um Stellungnahme zu den für ihren Kanton geschätzten Kosten. So müssen sie sich zu den erwarteten Leistungen und damit zu den Schätzungen der Versicherer äussern. Anhand dieser Stellungnahmen kann das BAG die kantonalen Hochrechnungen und Budgets der Versicherer prüfen. Das Eidgenössische Departement des Innern beabsichtigt, diesbezüglich mit der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren in Kontakt zu bleiben, um die Rolle der Kantone in diesem Verfahren genauer zu definieren.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Tessin verzeichnen die Krankenkassenprämien für das Jahr 2020 einen stärkeren Anstieg als der Schweizer Durchschnitt, nämlich um 2,5 Prozent, während sie in zehn Kantonen gar leicht sinken. Es verwundert daher nicht, dass die Tessiner Bevölkerung schockiert und erbost ist. Die Krankenkassenprämien drücken immer mehr auf den Geldbeutel der Tessinerinnen und Tessiner und werden demnächst nicht mehr tragbar sein. Die Tessiner Bevölkerung will genau wissen, ob die Genehmigung der Prämien durch das Bundesamt für Gesundheit objektiv, korrekt und sachlich erfolgt ist.</p><p>Aus diesem Grund bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie verlief die Entwicklung der Krankenkassenprämien im Tessin in den vergangenen fünf Jahren? Und wie entwickelten sich die Kosten?</p><p>2. Entwickeln sich in den Augen des Bundesrates die Krankenkassenprämien im Tessin im Gleichschritt mit den Kosten im Kanton, oder kommt es zu Kostenverschiebungen zwischen den Kantonen, die sich negativ auf die Krankenkassenprämien im Tessin auswirken könnten?</p><p>3. Weshalb liegen die Prämien im Tessin über dem Schweizer Durchschnitt?</p><p>4. Gibt es einen direkten Zusammenhang zwischen der Zahl der Leistungserbringer bzw. der Zahl der Spitalbetten oder der Alterszentren im Kanton und den hohen Krankenkassenprämien?</p><p>5. Besteht ein direkter Zusammenhang zwischen den hohen Reserven der Versicherer und den Krankenkassenkosten? Sollten und könnten die Überschüsse in den Reserven nicht für die Eindämmung der Prämien im Kanton Tessin oder gar für eine Prämiensenkung eingesetzt werden?</p><p>6. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, von den Kantonen zu verlangen, Stellung zu beziehen und eine aktivere Rolle zu spielen, damit in Bezug auf die Entwicklung der Krankenkassenprämien Klarheit und Transparenz geschaffen wird, bevor das Bundesamt für Gesundheit die Prämientarife genehmigt bzw. festsetzt?</p>
  • Weshalb werden für das Tessin Krankenkassenprämien genehmigt, die über dem Schweizer Durchschnitt liegen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./2. In den Jahren 2014 bis 2018 beliefen sich die Kosten (für die Leistungen, die Bildung von Rückstellungen, den Risikoausgleich und die Verwaltungskosten) pro versicherte Person im Kanton Tessin auf 3517, 3706, 3758, 3975 bzw. 4063 Franken. Im selben Zeitraum betrug die durchschnittliche Prämie für die Tessiner Versicherten 3421, 3532, 3680, 3894 bzw. 4073 Franken. Um die Kostendeckung zu kontrollieren, stützt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf das Verhältnis der vorgenannten Kosten zu den Prämieneinnahmen ab. Ein Resultat über 100 Prozent bedeutet, dass der Versicherer einen Verlust geschrieben hat. In Bezug auf die fraglichen fünf Jahre stellt der Bundesrat fest, dass die Prämien der Tessiner Versicherten insgesamt nicht kostendeckend waren. Es ist somit zu keiner Querfinanzierung zugunsten von Versicherten eines anderen Kantons gekommen.</p><p>3. Die Prämien müssen kostendeckend sein. 2014 bis 2018 beliefen sich die durchschnittlichen Kosten pro versicherte Person in der Schweiz auf 3056, 3216, 3274, 3352 bzw. 3388 Franken. Die Kosten des Kantons Tessin (siehe Antwort auf die Fragen 1 und 2) lagen über dem Schweizer Durchschnitt und so entsprechend auch die Prämien der Tessiner Versicherten.</p><p>4. Die Prämien müssen die kantonal unterschiedlichen Kosten decken (Art. 16 Abs. 3 des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes, KVAG; SR 832.12). Die Höhe der Prämien hängt demnach von der Höhe der kantonalen Kosten ab, die wiederum stark von der demografischen Struktur und vom Versorgungsangebot im Kanton abhängig sind. Auf Letzteres können die Kantone Einfluss nehmen, da sie für die Zulassung der Leistungserbringer zuständig sind.</p><p>5. 2018 haben die Versicherer einen Gewinn erzielt. Dieser ist in ihre Reserven geflossen, die folglich gewachsen sind. Nach Artikel 26 Absatz 1 der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV; SR 832.121) haben die Versicherer die Möglichkeit, ihre Reserven abzubauen, wenn diese übermässig zu werden drohen. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen dargelegt hat (Frage Gysi Barbara 19.5324, "Krankenkassen erzielen gesetzwidrig Gewinne"; Interpellation Chiesa 19.3839, "Krankenversicherung. Öffentlich geschürte Reservenpolemik?"; dringliche Anfrage 19.1047 der sozialdemokratischen Fraktion, "Prämienerhöhung. Warum diese Kakophonie im Zusammenhang mit der Mitteilung der Prämien?"), ist er der Ansicht, dass zu hohe Reserven zugunsten der Versicherten abgebaut werden sollten. Dazu kann der Versicherer seine Prämien für das Folgejahr knapp kalkulieren, statt Reserven zu kumulieren und später abzubauen. Gemäss Artikel 26 Absatz 3 KVAV muss der Abbau der Reserven jedoch im gesamten örtlichen Tätigkeitsbereich des Versicherers durchgeführt werden. Diesen nur dem Kanton Tessin zugutekommen zu lassen, ist demnach nicht möglich und wäre nicht gerechtfertigt, da die Prämien in diesem Kanton in den vergangenen Jahren tiefer waren als die Kosten (siehe Antwort auf die Fragen 1 und 2).</p><p>6. Das BAG bittet die Kantone gemäss Artikel 16 Absatz 6 KVAG um Stellungnahme zu den für ihren Kanton geschätzten Kosten. So müssen sie sich zu den erwarteten Leistungen und damit zu den Schätzungen der Versicherer äussern. Anhand dieser Stellungnahmen kann das BAG die kantonalen Hochrechnungen und Budgets der Versicherer prüfen. Das Eidgenössische Departement des Innern beabsichtigt, diesbezüglich mit der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren in Kontakt zu bleiben, um die Rolle der Kantone in diesem Verfahren genauer zu definieren.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Tessin verzeichnen die Krankenkassenprämien für das Jahr 2020 einen stärkeren Anstieg als der Schweizer Durchschnitt, nämlich um 2,5 Prozent, während sie in zehn Kantonen gar leicht sinken. Es verwundert daher nicht, dass die Tessiner Bevölkerung schockiert und erbost ist. Die Krankenkassenprämien drücken immer mehr auf den Geldbeutel der Tessinerinnen und Tessiner und werden demnächst nicht mehr tragbar sein. Die Tessiner Bevölkerung will genau wissen, ob die Genehmigung der Prämien durch das Bundesamt für Gesundheit objektiv, korrekt und sachlich erfolgt ist.</p><p>Aus diesem Grund bitten wir den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Wie verlief die Entwicklung der Krankenkassenprämien im Tessin in den vergangenen fünf Jahren? Und wie entwickelten sich die Kosten?</p><p>2. Entwickeln sich in den Augen des Bundesrates die Krankenkassenprämien im Tessin im Gleichschritt mit den Kosten im Kanton, oder kommt es zu Kostenverschiebungen zwischen den Kantonen, die sich negativ auf die Krankenkassenprämien im Tessin auswirken könnten?</p><p>3. Weshalb liegen die Prämien im Tessin über dem Schweizer Durchschnitt?</p><p>4. Gibt es einen direkten Zusammenhang zwischen der Zahl der Leistungserbringer bzw. der Zahl der Spitalbetten oder der Alterszentren im Kanton und den hohen Krankenkassenprämien?</p><p>5. Besteht ein direkter Zusammenhang zwischen den hohen Reserven der Versicherer und den Krankenkassenkosten? Sollten und könnten die Überschüsse in den Reserven nicht für die Eindämmung der Prämien im Kanton Tessin oder gar für eine Prämiensenkung eingesetzt werden?</p><p>6. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, von den Kantonen zu verlangen, Stellung zu beziehen und eine aktivere Rolle zu spielen, damit in Bezug auf die Entwicklung der Krankenkassenprämien Klarheit und Transparenz geschaffen wird, bevor das Bundesamt für Gesundheit die Prämientarife genehmigt bzw. festsetzt?</p>
    • Weshalb werden für das Tessin Krankenkassenprämien genehmigt, die über dem Schweizer Durchschnitt liegen?

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