Besserer Schutz für Sicherheits- und Rettungskräfte. Härtere Strafen für Gaffer, Pöbler und Gewalttäter

ShortId
19.4144
Id
20194144
Updated
28.07.2023 02:01
Language
de
Title
Besserer Schutz für Sicherheits- und Rettungskräfte. Härtere Strafen für Gaffer, Pöbler und Gewalttäter
AdditionalIndexing
1216;09;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>"Mann (39) verletzt Luzerner Polizist mit Messer", "Jugendliche attackieren Feuerwehr", "Böller-Werfer könnte ohne Knast davonkommen", "Angriff auf Polizisten und Sanitäter in Basel nach Cupfinal", die Sanität der Stadt Zürich rüstet ihre 370 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit kugelsicheren Westen aus. </p><p>Fünf Meldungen aus diesem Jahr, die beispielhaft aufzeigen, dass Personen, die zum Schutz der Bevölkerung im Einsatz sind, inakzeptablen Übergriffen ausgesetzt sind und nicht genügend geschützt werden durch das Gesetz und die Rechtsprechung. Dass sogar Sanitätskräfte angepöbelt, behindert und angegriffen werden, ist eine neue Form der Verrohung.</p><p>Dem Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 13.4011 ist zu entnehmen: "Gewalt gegen Staatsangestellte ist im Kontext eines allgemeinen gesellschaftlichen Wandels zu sehen. Dieser Wandel hat zu einem generellen Autoritätsverlust und gesunkenem Respekt gegenüber staatlichen Institutionen und ihren Repräsentanten geführt, zu denen neben Polizeiangehörigen beispielsweise auch Angestellte der Grenzwacht, der sozialen Dienste, der Spitäler oder auch Schulen gehören."</p><p>Diese Entwicklung darf nicht hingenommen werden. Zu den wichtigsten Aufgaben des Staates gehört der Schutz und die Sicherheit der Bevölkerung. Wenn allerdings die dazu benötigten Einsatzkräfte in ihrer Arbeit - gewaltsam - behindert werden, geht die staatliche Autorität verloren und damit das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat, was fatal ist. </p><p>Mit der Erhöhung des Strafrahmens auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe bekommen die Gerichte die Möglichkeit, das Strafmass bei Übergriffen gegenüber Behörden, Beamten und Rettungskräften deutlich zu verschärfen, ohne dass zwingend Mindeststrafen ausgesprochen werden müssen und wobei nach wie vor der Einzelfall berücksichtigt werden kann.</p>
  • <p>Die Verschärfung von Artikel 285 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) war bereits Gegenstand der von Bundesrat und Parlament abgelehnten Motionen Flückiger 16.3547, Freysinger 14.3995, Rusconi 13.3114 und Segmüller 08.3876. Der Bundesrat hat die Botschaft zur Harmonisierung der Strafrahmen und zur Anpassung des Nebenstrafrechts an das geänderte Sanktionenrecht am 25. April 2018 verabschiedet. In Artikel 285 Ziffer 2 zweiter Absatz StGB schlägt er eine Erhöhung der Mindeststrafe von 30 auf 120 Tagessätze Geldstrafe vor. Weiter soll bei schwerer Körperverletzung die Mindeststrafe von sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe erhöht werden. Die Vorlage ist im Parlament hängig (18.043).</p><p>Bei einem Angriff auf die körperliche Integrität von Beamten sind neben Artikel 285 StGB zusätzlich die Tatbestände zum Schutz von Leib und Leben (Art. 111 ff. StGB) anwendbar. Das führt in Anwendung von Artikel 49 (Konkurrenz) zu einer Erhöhung des Strafmasses. Wer einen Beamten während einer Amtshandlung angreift und dabei eine versuchte oder vollendete schwere Körperverletzung begeht, unterliegt einer Strafdrohung von bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe.</p><p>Die übrigen Anliegen der Motion sind nach Ansicht des Bundesrates bereits erfüllt. Der strafrechtliche Beamtenbegriff im Sinne von Artikel 110 Absatz 3 StGB erfasst in aller Regel auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Blaulichtorganisationen.</p><p>Schliesslich wird das Behindern der Einsatzkräfte bereits nach geltendem Recht von verschiedenen Strafbestimmungen erfasst (insb. durch Art. 128 zweiter Absatz StGB, Art. 286 StGB, Art. 27 in Verbindung mit Art. 90 Abs. 1 SVG).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Strafrahmen von Artikel 285 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte) auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe zu erhöhen. Neben Beamten und Behörden sind auch Personen, die im Sanitäts- und Rettungsdienst oder in der Feuerwehr im Einsatz sind, in diese Kategorie aufzunehmen. Zudem sollen auch Gaffertum, Pöbeleien und andere Behinderungen der Sicherheits- und Rettungskräfte in einer neuen Bestimmung bestraft werden können.</p>
  • Besserer Schutz für Sicherheits- und Rettungskräfte. Härtere Strafen für Gaffer, Pöbler und Gewalttäter
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>"Mann (39) verletzt Luzerner Polizist mit Messer", "Jugendliche attackieren Feuerwehr", "Böller-Werfer könnte ohne Knast davonkommen", "Angriff auf Polizisten und Sanitäter in Basel nach Cupfinal", die Sanität der Stadt Zürich rüstet ihre 370 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit kugelsicheren Westen aus. </p><p>Fünf Meldungen aus diesem Jahr, die beispielhaft aufzeigen, dass Personen, die zum Schutz der Bevölkerung im Einsatz sind, inakzeptablen Übergriffen ausgesetzt sind und nicht genügend geschützt werden durch das Gesetz und die Rechtsprechung. Dass sogar Sanitätskräfte angepöbelt, behindert und angegriffen werden, ist eine neue Form der Verrohung.</p><p>Dem Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 13.4011 ist zu entnehmen: "Gewalt gegen Staatsangestellte ist im Kontext eines allgemeinen gesellschaftlichen Wandels zu sehen. Dieser Wandel hat zu einem generellen Autoritätsverlust und gesunkenem Respekt gegenüber staatlichen Institutionen und ihren Repräsentanten geführt, zu denen neben Polizeiangehörigen beispielsweise auch Angestellte der Grenzwacht, der sozialen Dienste, der Spitäler oder auch Schulen gehören."</p><p>Diese Entwicklung darf nicht hingenommen werden. Zu den wichtigsten Aufgaben des Staates gehört der Schutz und die Sicherheit der Bevölkerung. Wenn allerdings die dazu benötigten Einsatzkräfte in ihrer Arbeit - gewaltsam - behindert werden, geht die staatliche Autorität verloren und damit das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat, was fatal ist. </p><p>Mit der Erhöhung des Strafrahmens auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe bekommen die Gerichte die Möglichkeit, das Strafmass bei Übergriffen gegenüber Behörden, Beamten und Rettungskräften deutlich zu verschärfen, ohne dass zwingend Mindeststrafen ausgesprochen werden müssen und wobei nach wie vor der Einzelfall berücksichtigt werden kann.</p>
    • <p>Die Verschärfung von Artikel 285 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) war bereits Gegenstand der von Bundesrat und Parlament abgelehnten Motionen Flückiger 16.3547, Freysinger 14.3995, Rusconi 13.3114 und Segmüller 08.3876. Der Bundesrat hat die Botschaft zur Harmonisierung der Strafrahmen und zur Anpassung des Nebenstrafrechts an das geänderte Sanktionenrecht am 25. April 2018 verabschiedet. In Artikel 285 Ziffer 2 zweiter Absatz StGB schlägt er eine Erhöhung der Mindeststrafe von 30 auf 120 Tagessätze Geldstrafe vor. Weiter soll bei schwerer Körperverletzung die Mindeststrafe von sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe erhöht werden. Die Vorlage ist im Parlament hängig (18.043).</p><p>Bei einem Angriff auf die körperliche Integrität von Beamten sind neben Artikel 285 StGB zusätzlich die Tatbestände zum Schutz von Leib und Leben (Art. 111 ff. StGB) anwendbar. Das führt in Anwendung von Artikel 49 (Konkurrenz) zu einer Erhöhung des Strafmasses. Wer einen Beamten während einer Amtshandlung angreift und dabei eine versuchte oder vollendete schwere Körperverletzung begeht, unterliegt einer Strafdrohung von bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe.</p><p>Die übrigen Anliegen der Motion sind nach Ansicht des Bundesrates bereits erfüllt. Der strafrechtliche Beamtenbegriff im Sinne von Artikel 110 Absatz 3 StGB erfasst in aller Regel auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Blaulichtorganisationen.</p><p>Schliesslich wird das Behindern der Einsatzkräfte bereits nach geltendem Recht von verschiedenen Strafbestimmungen erfasst (insb. durch Art. 128 zweiter Absatz StGB, Art. 286 StGB, Art. 27 in Verbindung mit Art. 90 Abs. 1 SVG).</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Strafrahmen von Artikel 285 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte) auf bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe zu erhöhen. Neben Beamten und Behörden sind auch Personen, die im Sanitäts- und Rettungsdienst oder in der Feuerwehr im Einsatz sind, in diese Kategorie aufzunehmen. Zudem sollen auch Gaffertum, Pöbeleien und andere Behinderungen der Sicherheits- und Rettungskräfte in einer neuen Bestimmung bestraft werden können.</p>
    • Besserer Schutz für Sicherheits- und Rettungskräfte. Härtere Strafen für Gaffer, Pöbler und Gewalttäter

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