Aktionsplan Klimaschutz. Der Bund muss mit gutem Beispiel vorangehen

ShortId
19.4145
Id
20194145
Updated
28.07.2023 02:01
Language
de
Title
Aktionsplan Klimaschutz. Der Bund muss mit gutem Beispiel vorangehen
AdditionalIndexing
04;2846;66;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz will und muss dem Klimaabkommen von Paris gerecht werden. Dafür braucht es rasch konkrete Massnahmen im Inland. Der öffentlichen Hand und damit auch dem Bund kommt dabei eine Vorbildrolle zu. Das Klimapaket Bundesverwaltung, das der Bundesrat im Juli 2019 lanciert hat, ist ein erster positiver Schritt, genügt aber nicht. Besonders problematisch ist, dass ein wesentlicher Teil des Treibhausgasausstosses der Bundesverwaltung bis 2030 nicht effektiv reduziert, sondern mit Emissionszertifikaten im Ausland kompensiert werden soll. Es braucht daher einen umfassenden Aktionsplan, der die Quellen der Treibhausgasemissionen des Bundes an den Wurzeln anpackt und diese effektiv reduziert.</p>
  • <p>Die in der Motion genannten Punkte werden bereits durch das Klimapaket Bundesverwaltung angegangen, welches der Bundesrat am 3. Juli 2019 beschlossen hat:</p><p>1. Mit dem Klimapaket hat der Bundesrat entschieden, dass alle geeigneten Dach- und Fassadenflächen der Bundesverwaltung für die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien genutzt werden sollen. Die zur Verfügung stehenden Flächen der Immobilien, die sich im Besitz des Bundes befinden, reichen bei Weitem nicht aus, um den Strombedarf der Bundesbehörden zu decken. Eine energetische Autarkie der Immobilien des Bundes, wie sie die vorliegende Motion fordert, ist kein erstrebenswertes Ziel.</p><p>Des Weiteren hat der Bundesrat mit dem Klimapaket den Verzicht auf den Einbau von fossil betriebenen Heizsystemen sowie energetische Sanierungen beschlossen.</p><p>2. Je nach Verwendungszweck von Fahrzeugen ist eine spezielle Ausrüstung erforderlich, welche die Einhaltung der Energieeffizienz-Kategorie A nicht ermöglicht. Das Klimapaket setzt die Vorgabe für elektrische Antriebe auf mindestens einen Fünftel aller Neuzulassungen der Bundesverwaltung. So wird die Fahrzeugflotte stärker auf energieeffiziente Fahrzeuge umgestellt, aber gleichzeitig werden die betrieblichen Bedürfnisse berücksichtigt.</p><p>3. Als Auftrag aus dem Klimapaket wird derzeit ein Absenkpfad für Flugreisen für die zentrale Bundesverwaltung erarbeitet, welcher mit verschiedenen Massnahmen erreicht werden soll. Dazu gehört insbesondere auch die Reduktion von Flugreisen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Aktionsplan auszuarbeiten und mit den erforderlichen personellen und finanziellen Mitteln auszustatten, damit der Bund und seine staatseigenen Betriebe beim Klimaschutz eine Vorbildrolle einnehmen. Der Plan soll die bereits umgesetzten Massnahmen auflisten und deren Wirkung prüfen. Falls nötig soll er weiterführende Massnahmen zu den verschiedenen Stossrichtungen vorschlagen.</p><p>Der Aktionsplan soll unter anderem folgende Punkte umfassen:</p><p>1. Die öffentlichen Gebäude des Bundes (inkl. Militär) sollen als Vorbildprojekte für die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energieformen dienen. Sie sind - wo sinnvoll nach Baujahr und Sanierungsstand - rasch auf erneuerbare Energie umzustellen. Dazu gehört die Installation von Fotovoltaikelementen auf sämtlichen geeigneten Dach- und Fassadenflächen mit dem Ziel, 100 Prozent der notwendigen Energie für Wärme- und Stromversorgung über das Jahr selber und erneuerbar zu produzieren.</p><p>2. Die Umstellung auf CO2-neutrale Antriebe wird zum Standard bei der Beschaffung von neuen und dem Ersatz von bestehenden Fahrzeugen des Bundes (inkl. Militär).</p><p>3. CO2-Emissionen bei Reisen, die im Auftrag des Bundes erfolgen, sind zu reduzieren. Digitale Lösungen sind wo immer möglich einer Reise vorzuziehen. Auch gilt wo immer möglich Zug statt Flug.</p>
  • Aktionsplan Klimaschutz. Der Bund muss mit gutem Beispiel vorangehen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz will und muss dem Klimaabkommen von Paris gerecht werden. Dafür braucht es rasch konkrete Massnahmen im Inland. Der öffentlichen Hand und damit auch dem Bund kommt dabei eine Vorbildrolle zu. Das Klimapaket Bundesverwaltung, das der Bundesrat im Juli 2019 lanciert hat, ist ein erster positiver Schritt, genügt aber nicht. Besonders problematisch ist, dass ein wesentlicher Teil des Treibhausgasausstosses der Bundesverwaltung bis 2030 nicht effektiv reduziert, sondern mit Emissionszertifikaten im Ausland kompensiert werden soll. Es braucht daher einen umfassenden Aktionsplan, der die Quellen der Treibhausgasemissionen des Bundes an den Wurzeln anpackt und diese effektiv reduziert.</p>
    • <p>Die in der Motion genannten Punkte werden bereits durch das Klimapaket Bundesverwaltung angegangen, welches der Bundesrat am 3. Juli 2019 beschlossen hat:</p><p>1. Mit dem Klimapaket hat der Bundesrat entschieden, dass alle geeigneten Dach- und Fassadenflächen der Bundesverwaltung für die Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien genutzt werden sollen. Die zur Verfügung stehenden Flächen der Immobilien, die sich im Besitz des Bundes befinden, reichen bei Weitem nicht aus, um den Strombedarf der Bundesbehörden zu decken. Eine energetische Autarkie der Immobilien des Bundes, wie sie die vorliegende Motion fordert, ist kein erstrebenswertes Ziel.</p><p>Des Weiteren hat der Bundesrat mit dem Klimapaket den Verzicht auf den Einbau von fossil betriebenen Heizsystemen sowie energetische Sanierungen beschlossen.</p><p>2. Je nach Verwendungszweck von Fahrzeugen ist eine spezielle Ausrüstung erforderlich, welche die Einhaltung der Energieeffizienz-Kategorie A nicht ermöglicht. Das Klimapaket setzt die Vorgabe für elektrische Antriebe auf mindestens einen Fünftel aller Neuzulassungen der Bundesverwaltung. So wird die Fahrzeugflotte stärker auf energieeffiziente Fahrzeuge umgestellt, aber gleichzeitig werden die betrieblichen Bedürfnisse berücksichtigt.</p><p>3. Als Auftrag aus dem Klimapaket wird derzeit ein Absenkpfad für Flugreisen für die zentrale Bundesverwaltung erarbeitet, welcher mit verschiedenen Massnahmen erreicht werden soll. Dazu gehört insbesondere auch die Reduktion von Flugreisen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Aktionsplan auszuarbeiten und mit den erforderlichen personellen und finanziellen Mitteln auszustatten, damit der Bund und seine staatseigenen Betriebe beim Klimaschutz eine Vorbildrolle einnehmen. Der Plan soll die bereits umgesetzten Massnahmen auflisten und deren Wirkung prüfen. Falls nötig soll er weiterführende Massnahmen zu den verschiedenen Stossrichtungen vorschlagen.</p><p>Der Aktionsplan soll unter anderem folgende Punkte umfassen:</p><p>1. Die öffentlichen Gebäude des Bundes (inkl. Militär) sollen als Vorbildprojekte für die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energieformen dienen. Sie sind - wo sinnvoll nach Baujahr und Sanierungsstand - rasch auf erneuerbare Energie umzustellen. Dazu gehört die Installation von Fotovoltaikelementen auf sämtlichen geeigneten Dach- und Fassadenflächen mit dem Ziel, 100 Prozent der notwendigen Energie für Wärme- und Stromversorgung über das Jahr selber und erneuerbar zu produzieren.</p><p>2. Die Umstellung auf CO2-neutrale Antriebe wird zum Standard bei der Beschaffung von neuen und dem Ersatz von bestehenden Fahrzeugen des Bundes (inkl. Militär).</p><p>3. CO2-Emissionen bei Reisen, die im Auftrag des Bundes erfolgen, sind zu reduzieren. Digitale Lösungen sind wo immer möglich einer Reise vorzuziehen. Auch gilt wo immer möglich Zug statt Flug.</p>
    • Aktionsplan Klimaschutz. Der Bund muss mit gutem Beispiel vorangehen

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