Vögel und Windkraftanlagen. Ein Nebeneinander ist möglich

ShortId
19.4146
Id
20194146
Updated
28.07.2023 02:19
Language
de
Title
Vögel und Windkraftanlagen. Ein Nebeneinander ist möglich
AdditionalIndexing
66;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1. Die Schweizerische Vogelwarte Sempach ist eine national und international anerkannte Privatstiftung, welche wissenschaftliche Grundlagen und Empfehlungen im ornithologischen Bereich erarbeitet und abgibt. Zum Thema Windenergie hat sie diverse Fachberichte publiziert.</p><p>Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) als zuständiges Fachamt für die Erhaltung der Biodiversität informiert sich laufend über alle wissenschaftlichen Grundlagen und bezieht sie bei ihrer Arbeit ein.</p><p>2. Der Bundesrat nimmt die Empfehlungen "Vögel und Windkraft: Untersuchung und Bewertung von UVP-pflichtigen Windkraftprojekten" zur Kenntnis. Er ist sich der grossen Herausforderungen bewusst, welche sich beim Abgleich des Ausbaus der Windenergie und des Artenschutzes an gewissen Standorten stellen können. Der Bundesrat setzt deshalb voraus, dass die zuständigen Behörden bei ihren Entscheiden eine sorgfältige Abwägung aller Interessen vornehmen und dabei die sich aus der Gesetzgebung ergebenden Spielräume berücksichtigen. Die zuständigen Bundesämter werden die Empfehlungen der Vogelwarte unter diesem Aspekt eingehend prüfen.</p><p>3. Eine Arbeitsgruppe der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz arbeitet zurzeit an der Harmonisierung der Empfehlungen der Kantone im Bereich Windenenergie und Vögel. Der Bundesrat begrüsst diese Anstrengungen. Bei diesen Arbeiten können die Empfehlungen der Schweizerischen Vogelwarte Sempach - neben weiteren Grundlagen - einen Beitrag leisten und mithelfen, eine konstruktive Lösung zu finden, die den rechtlichen Vorgaben wie auch der Energie- und der Biodiversitätsstrategie des Bundes Rechnung trägt.</p><p>4./5. Für die Bewilligung von Windkraftanlagen sind die Kantone zuständig. Die Aufgabe des Guichet unique Windenergie ist die Koordination allfälliger Stellungnahmen - auch derjenigen zu Umweltbelangen und damit auch zur Avifauna - und Bewilligungen des Bundes bei diesen Anlagen (Art. 14 Abs. 4 des Energiegesetzes EnG, SR 730.0, und Art. 7 Abs. 1 und 2 der Energieverordnung, EnV, SR 730.01). Damit ist die bundesverwaltungsweite Koordination sichergestellt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Schweizerische Vogelwarte hat kürzlich Empfehlungen bezüglich des Vogelschutzes in Zusammenhang mit der Errichtung von Windpärken abgegeben. Eine aktuelle Studie der Nateco AG zeigt, dass, wenn diese Empfehlungen umgesetzt würden, kein einziger geplanter Windpark mehr gebaut werden könnte. Die Kantone hatten bereits Regelungen zu diesem Thema eingeführt. Es gab also diesbezüglich schon Richtlinien.</p><p>Nun möchte ich den Bundesrat bitten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Empfehlungen der Vogelwarte in Bezug auf die Windkraftanlagen offizielle Empfehlungen sind, auf die er sich stützen wird, um Entscheidungen zu treffen oder selber Empfehlungen abzugeben?</p><p>2. Ist der Bundesrat mit allen Empfehlungen einverstanden, die von der Vogelwarte im genannten Dokument formuliert werden?</p><p>3. Ist der Bundesrat dazu bereit, die Empfehlungen der Kantone zu harmonisieren, ohne weitere Auflagen hinzuzufügen?</p><p>4. Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat in einer SRF-Sendung vom 7. September 2019 erklärt, es gebe dank dem "Guichet unique Windenergie" keine Hindernisse mehr für Windkraftanlagen in ihrem Departement. Wird der Guichet unique auch etwas zu sagen haben bezüglich der Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Vogelschutz?</p><p>5. Kann der Guichet unique alle Themen in Bezug auf Windenergie koordinieren, einschliesslich der der Vogelwelt?</p>
  • Vögel und Windkraftanlagen. Ein Nebeneinander ist möglich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Schweizerische Vogelwarte Sempach ist eine national und international anerkannte Privatstiftung, welche wissenschaftliche Grundlagen und Empfehlungen im ornithologischen Bereich erarbeitet und abgibt. Zum Thema Windenergie hat sie diverse Fachberichte publiziert.</p><p>Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) als zuständiges Fachamt für die Erhaltung der Biodiversität informiert sich laufend über alle wissenschaftlichen Grundlagen und bezieht sie bei ihrer Arbeit ein.</p><p>2. Der Bundesrat nimmt die Empfehlungen "Vögel und Windkraft: Untersuchung und Bewertung von UVP-pflichtigen Windkraftprojekten" zur Kenntnis. Er ist sich der grossen Herausforderungen bewusst, welche sich beim Abgleich des Ausbaus der Windenergie und des Artenschutzes an gewissen Standorten stellen können. Der Bundesrat setzt deshalb voraus, dass die zuständigen Behörden bei ihren Entscheiden eine sorgfältige Abwägung aller Interessen vornehmen und dabei die sich aus der Gesetzgebung ergebenden Spielräume berücksichtigen. Die zuständigen Bundesämter werden die Empfehlungen der Vogelwarte unter diesem Aspekt eingehend prüfen.</p><p>3. Eine Arbeitsgruppe der Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz arbeitet zurzeit an der Harmonisierung der Empfehlungen der Kantone im Bereich Windenenergie und Vögel. Der Bundesrat begrüsst diese Anstrengungen. Bei diesen Arbeiten können die Empfehlungen der Schweizerischen Vogelwarte Sempach - neben weiteren Grundlagen - einen Beitrag leisten und mithelfen, eine konstruktive Lösung zu finden, die den rechtlichen Vorgaben wie auch der Energie- und der Biodiversitätsstrategie des Bundes Rechnung trägt.</p><p>4./5. Für die Bewilligung von Windkraftanlagen sind die Kantone zuständig. Die Aufgabe des Guichet unique Windenergie ist die Koordination allfälliger Stellungnahmen - auch derjenigen zu Umweltbelangen und damit auch zur Avifauna - und Bewilligungen des Bundes bei diesen Anlagen (Art. 14 Abs. 4 des Energiegesetzes EnG, SR 730.0, und Art. 7 Abs. 1 und 2 der Energieverordnung, EnV, SR 730.01). Damit ist die bundesverwaltungsweite Koordination sichergestellt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Schweizerische Vogelwarte hat kürzlich Empfehlungen bezüglich des Vogelschutzes in Zusammenhang mit der Errichtung von Windpärken abgegeben. Eine aktuelle Studie der Nateco AG zeigt, dass, wenn diese Empfehlungen umgesetzt würden, kein einziger geplanter Windpark mehr gebaut werden könnte. Die Kantone hatten bereits Regelungen zu diesem Thema eingeführt. Es gab also diesbezüglich schon Richtlinien.</p><p>Nun möchte ich den Bundesrat bitten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Empfehlungen der Vogelwarte in Bezug auf die Windkraftanlagen offizielle Empfehlungen sind, auf die er sich stützen wird, um Entscheidungen zu treffen oder selber Empfehlungen abzugeben?</p><p>2. Ist der Bundesrat mit allen Empfehlungen einverstanden, die von der Vogelwarte im genannten Dokument formuliert werden?</p><p>3. Ist der Bundesrat dazu bereit, die Empfehlungen der Kantone zu harmonisieren, ohne weitere Auflagen hinzuzufügen?</p><p>4. Bundesrätin Simonetta Sommaruga hat in einer SRF-Sendung vom 7. September 2019 erklärt, es gebe dank dem "Guichet unique Windenergie" keine Hindernisse mehr für Windkraftanlagen in ihrem Departement. Wird der Guichet unique auch etwas zu sagen haben bezüglich der Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Vogelschutz?</p><p>5. Kann der Guichet unique alle Themen in Bezug auf Windenergie koordinieren, einschliesslich der der Vogelwelt?</p>
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