Pilotprojekt für ältere Langzeitarbeitslose

ShortId
19.4149
Id
20194149
Updated
28.07.2023 02:20
Language
de
Title
Pilotprojekt für ältere Langzeitarbeitslose
AdditionalIndexing
44;28;2836;32
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Arbeitsmarkt bildet für Arbeitslose von über 50 Jahren eine grosse Hürde. Zum Teil werden sie von der Digitalisierung überholt und haben es versäumt, sich weiterzubilden. Die Hälfte der über 58-jährigen Arbeitslosen findet nach einer Langzeitarbeitslosigkeit keine Stelle mehr. Die heutigen Massnahmen eignen sich nicht für diese Menschen.</p><p>Verschiedene Kantone haben Programme mit innovativen Massnahmen für sozialhilfeabhängige Junge eingeführt (Programm Forjad Waadt). Ein paralleles Programm ist für ältere Personen einzuführen. Bildung ist das Schlüsselwort. Diese Personen müssen von länger dauernden Massnahmen im Bildungs- und Berufsbildungsbereich profitieren können. Die Finanzierung dieser Massnahmen durch die verschiedenen oben erwähnten Versicherungen und Finanzierungsquellen ist neu auszugestalten.</p>
  • <p>Die öffentliche Arbeitsvermittlung verfügt bereits über eine breite Palette an Instrumenten, welche eine berufliche Umorientierung im Bedarfsfall ermöglichen. Mit den in Artikel 60 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG; SR 837.0) vorgesehenen Bildungsmassnahmen ist die Unterstützung von Weiterbildungen, berufsspezifischen Kursen und Modulen, möglich.</p><p>Im Auftrag des Bundesrates hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung 2018 im Bericht "Einsatz von arbeitsmarktlichen Massnahmen der Arbeitslosenversicherung bei strukturell bedingten beruflichen Umorientierungen; Möglichkeiten und Grenzen" untersucht, mit welchen Massnahmen die Arbeitslosenversicherung (ALV) die berufliche Qualifikation von Stellensuchenden im Rahmen der arbeitsmarktlichen Massnahmen unterstützen kann. Der Bericht zeigt, dass die Kantone die Instrumente, welche ihnen schon heute im gesetzlichen Rahmen zur Verfügung stehen, als zielführend beurteilen. Dies gilt nicht zuletzt für die Themenfelder Digitalisierung und berufliche Umorientierung von Älteren.</p><p>Die im Rahmen des Bundesratsbeschlusses zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials vom 15. Mai 2019 beschlossenen Massnahmen 5 und 6 fokussieren zusätzlich auf die Zielgruppe der älteren Stellensuchenden und Langzeitarbeitslosen. Die Wiedereingliederung von schwer vermittelbaren, älteren Arbeitslosen soll durch ein dreijähriges Impulsprogramm gefördert werden. Zudem sollen ausgesteuerte Personen über 50 Jahre im Rahmen eines Pilotprojekts einen erleichterten Zugang zu arbeitsmarktlichen Massnahmen erhalten. Die Kantone werden in diesem Zusammenhang die nötigen Mittel erhalten, um über das bestehende Angebot hinaus weitere wirksame Massnahmen umzusetzen, welche dieser Zielgruppe eine rasche und dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt erleichtert. Dabei sind ausdrücklich auch Bildungsmassnahmen für diese Zielgruppe möglich.</p><p>Im Übrigen können im Rahmen von Artikel 75a des Arbeitslosenversicherungsgesetzes mehrere Kantone zusammen jederzeit bei der Ausgleichsstelle der ALV die Bewilligung von zeitlich befristeten, vom geltenden Gesetz abweichenden Pilotversuchen beantragen.</p><p>Es besteht insgesamt bereits ein ausreichendes Dispositiv, um für ältere Langzeitarbeitslose zielgerichtet arbeitsmarktliche Massnahmen einzusetzen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit einem oder mehreren Kantonen ein Pilotprojekt zur Wiedereingliederung älterer Langzeitarbeitsloser auf die Beine zu stellen. Mithilfe der Arbeitslosenversicherung, der Sozialhilfe und anderer kantonaler Mittel oder Mittel des Bundes im Bereich der Berufsbildung soll diesen Personen eine wirkliche Umschulung oder Weiterbildung ermöglicht werden.</p>
  • Pilotprojekt für ältere Langzeitarbeitslose
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Arbeitsmarkt bildet für Arbeitslose von über 50 Jahren eine grosse Hürde. Zum Teil werden sie von der Digitalisierung überholt und haben es versäumt, sich weiterzubilden. Die Hälfte der über 58-jährigen Arbeitslosen findet nach einer Langzeitarbeitslosigkeit keine Stelle mehr. Die heutigen Massnahmen eignen sich nicht für diese Menschen.</p><p>Verschiedene Kantone haben Programme mit innovativen Massnahmen für sozialhilfeabhängige Junge eingeführt (Programm Forjad Waadt). Ein paralleles Programm ist für ältere Personen einzuführen. Bildung ist das Schlüsselwort. Diese Personen müssen von länger dauernden Massnahmen im Bildungs- und Berufsbildungsbereich profitieren können. Die Finanzierung dieser Massnahmen durch die verschiedenen oben erwähnten Versicherungen und Finanzierungsquellen ist neu auszugestalten.</p>
    • <p>Die öffentliche Arbeitsvermittlung verfügt bereits über eine breite Palette an Instrumenten, welche eine berufliche Umorientierung im Bedarfsfall ermöglichen. Mit den in Artikel 60 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG; SR 837.0) vorgesehenen Bildungsmassnahmen ist die Unterstützung von Weiterbildungen, berufsspezifischen Kursen und Modulen, möglich.</p><p>Im Auftrag des Bundesrates hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung 2018 im Bericht "Einsatz von arbeitsmarktlichen Massnahmen der Arbeitslosenversicherung bei strukturell bedingten beruflichen Umorientierungen; Möglichkeiten und Grenzen" untersucht, mit welchen Massnahmen die Arbeitslosenversicherung (ALV) die berufliche Qualifikation von Stellensuchenden im Rahmen der arbeitsmarktlichen Massnahmen unterstützen kann. Der Bericht zeigt, dass die Kantone die Instrumente, welche ihnen schon heute im gesetzlichen Rahmen zur Verfügung stehen, als zielführend beurteilen. Dies gilt nicht zuletzt für die Themenfelder Digitalisierung und berufliche Umorientierung von Älteren.</p><p>Die im Rahmen des Bundesratsbeschlusses zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials vom 15. Mai 2019 beschlossenen Massnahmen 5 und 6 fokussieren zusätzlich auf die Zielgruppe der älteren Stellensuchenden und Langzeitarbeitslosen. Die Wiedereingliederung von schwer vermittelbaren, älteren Arbeitslosen soll durch ein dreijähriges Impulsprogramm gefördert werden. Zudem sollen ausgesteuerte Personen über 50 Jahre im Rahmen eines Pilotprojekts einen erleichterten Zugang zu arbeitsmarktlichen Massnahmen erhalten. Die Kantone werden in diesem Zusammenhang die nötigen Mittel erhalten, um über das bestehende Angebot hinaus weitere wirksame Massnahmen umzusetzen, welche dieser Zielgruppe eine rasche und dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt erleichtert. Dabei sind ausdrücklich auch Bildungsmassnahmen für diese Zielgruppe möglich.</p><p>Im Übrigen können im Rahmen von Artikel 75a des Arbeitslosenversicherungsgesetzes mehrere Kantone zusammen jederzeit bei der Ausgleichsstelle der ALV die Bewilligung von zeitlich befristeten, vom geltenden Gesetz abweichenden Pilotversuchen beantragen.</p><p>Es besteht insgesamt bereits ein ausreichendes Dispositiv, um für ältere Langzeitarbeitslose zielgerichtet arbeitsmarktliche Massnahmen einzusetzen.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, mit einem oder mehreren Kantonen ein Pilotprojekt zur Wiedereingliederung älterer Langzeitarbeitsloser auf die Beine zu stellen. Mithilfe der Arbeitslosenversicherung, der Sozialhilfe und anderer kantonaler Mittel oder Mittel des Bundes im Bereich der Berufsbildung soll diesen Personen eine wirkliche Umschulung oder Weiterbildung ermöglicht werden.</p>
    • Pilotprojekt für ältere Langzeitarbeitslose

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