Mit Weiterbildung die digitale Transformation meistern

ShortId
19.4152
Id
20194152
Updated
28.07.2023 02:18
Language
de
Title
Mit Weiterbildung die digitale Transformation meistern
AdditionalIndexing
34;32;15;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Praktisch jede Studie zu den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt endet mit der Feststellung, dass die Schweizer Volkswirtschaft zur Meisterung der digitalen Transformation dringend mehr Investitionen in die Bildung und im Speziellen in die Weiterbildung braucht. In den nächsten Jahren fallen tendenziell Arbeitsstellen weg, welche klare Routinetätigkeiten beinhalten. Gleichzeitig werden neue Stellen mit neuen, höheren Anforderungsprofilen geschaffen. Wer sich beruflich nicht laufend weiterbildet, riskiert, schon bald zum "Digitalisierungsverlierer" zu werden, und ist stark gefährdet, aus dem Arbeitsmarkt auszuscheiden. Unternehmen, die nicht in die Weiterbildung investieren, verlieren rasch an Wettbewerbsfähigkeit.</p><p>Vor dem Hintergrund des sich akzentuierenden Fachkräftemangels sowie der demografischen Entwicklung stellt die Weiterbildung heute einen strategischen Wettbewerbsfaktor für die Schweizer Volkswirtschaft dar.</p>
  • <p>Mit dem Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG; SR 419.1) wird der zunehmenden Bedeutung des lebenslangen Lernens Rechnung getragen. Das WeBiG definiert Grundsätze über die Weiterbildung und hält fest, dass der einzelne Mensch die Verantwortung für seine Weiterbildung trägt und die öffentlichen sowie privaten Arbeitgeber die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden begünstigen.</p><p>Ergänzend tragen Bund und Kantone dazu bei, dass sich Personen ihren Fähigkeiten entsprechend weiterbilden können (Art. 5 Abs. 3 WeBiG). Der Bund fördert dabei Grundkompetenzen Erwachsener. Dazu gehören namentlich die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Sprachkompetenzen. In der BFI-Periode 2017-2020 stehen dafür rund 15 Millionen Franken zur Verfügung. Die Förderung ist so ausgestaltet, dass die Kantone einen mindestens ebenso hohen Betrag beisteuern. Diese Förderung soll auch in der BFI-Periode 2021-2024 weitergeführt werden; der Bund beabsichtigt, die Mittel dafür im Vergleich zur laufenden Periode massgeblich zu erhöhen. Zudem werden in der höheren Berufsbildung seit Anfang 2018 die Teilnehmenden vorbereitender Kurse für eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen finanziell entlastet. Auch in der formalen Bildung unterstützt der Bund die digitale Transformation. Die Sorge für ein ausreichendes Angebot an berufsorientierter Weiterbildung obliegt gemäss Berufsbildungsgesetz (BBG; SR 412.10) jedoch den Kantonen (Art. 31). Der Bund unterstützt sie bei dieser Aufgabe und übernimmt rund einen Viertel der Kosten (Art. 53 Abs. 2 und Art. 59 Abs. 2 BBG). Zudem würde er gemäss Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe a BBG die Kantone unterstützen, wenn wegen Strukturveränderungen zusätzliche Massnahmen notwendig würden.</p><p>Seit 2018 unterstützt der Bund mit dem Programm "Einfach besser! ... am Arbeitsplatz" direkt Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden Weiterbildungskurse zur Stärkung ihrer arbeitsplatzbezogenen Grundkompetenzen anbieten. Auch dieser Förderschwerpunkt soll in der BFI-Periode 2021-2024 fortgeführt werden. Mitte Mai 2019 hat der Bundesrat zudem Massnahmen beschlossen, um die Konkurrenzfähigkeit älterer Arbeitnehmender auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, die Wiedereingliederung zu erleichtern und das inländische Arbeits- und Fachkräftepotenzial besser auszuschöpfen. Im Zeitraum 2019 bis 2024 sind eine kostenlose Standortbestimmung, Potenzialanalyse und Laufbahnberatung für Arbeitnehmende über vierzig Jahre vorgesehen. Zudem sollen bereits absolvierte Aus- und Weiterbildungen konsequenter angerechnet werden, womit Berufsausbildungen für Erwachsene und insbesondere Umschulungen effizienter gestaltet werden können.</p><p>"Digitale Transformation" bedeutet in den meisten Fällen, dass Prozesse und Organisationsformen angepasst werden müssen. Daraus ergeben sich nicht zwingend umfangreiche neue Anforderungsprofile. Die Berufe der beruflichen Grundbildung werden auf Initiative der Wirtschaft entwickelt. Mindestens alle fünf Jahre werden die Bildungspläne auf wirtschaftliche, technologische, ökologische und didaktische Entwicklungen hin überprüft und bei Bedarf angepasst. Falls Berufe grundlegend von der digitalen Transformation betroffen sind, bietet das Berufsbildungssystem mit diesem bewährten Bottom-up-Ansatz Lösungen. Dabei kann der Bund die Trägerschaften der Ausbildungen finanziell unterstützen, damit Lösungen zeitnah erarbeitet werden können. Ergänzend können gemäss BBG bereits heute innovative Projekte zur Stärkung der berufsorientierten Weiterbildung vom Bund unterstützt werden.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Verbundpartner der Berufsbildung (Bund, Kantone, Organisationen der Arbeitswelt) zielführende Massnahmen im Sinne der Motion ergriffen haben. Die BFI-Botschaft 2021-2024 wird der Bundesrat im ersten Quartal 2020 verabschieden; auf deren Basis wird das Parlament über die Schwerpunkte und Mittelzuteilungen für die kommenden Jahre entscheiden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zur Meisterung der digitalen Transformation im Rahmen der nächsten Botschaft des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation (BFI) und basierend auf den Artikeln 32 sowie 54/55 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) die Förderung der berufsorientierten Weiterbildung in den nächsten vier Jahren zu stärken. Die Verwendung der Mittel ist so zu konzipieren, dass private Investitionen in die Weiterbildung gefördert und gleichzeitig gezielt ergänzt werden. Die Gelder sind im Gesamtkonzept der BFI-Botschaft nicht auf Kosten anderer BFI-Bereiche einzuplanen. Folgende Elemente sind vorzusehen: </p><p>1. Eine nationale Informations- und Beratungsoffensive, mit dem Ziel, dass die Unternehmen und ihre Mitarbeitenden schneller und gezielter ihre Weiterbildungen aufgleisen können. Die Angebote sind nachfrageorientiert auszugestalten.</p><p>2. Massnahmen zur Unterstützung von Unternehmen, insbesondere KMU, die besonders von der digitalen Transformation betroffen und mit entsprechend stark ausgeprägtem Weiterbildungsbedarf konfrontiert sind.</p><p>3. Die Förderung von ergänzenden innovativen Projekten zur Stärkung der berufsorientierten Weiterbildung.</p><p>Konzeption, Planung und Umsetzung der Tätigkeiten erfolgen in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, den Kantonen (insbesondere Berufs- und Laufbahnzentren) sowie den Weiterbildungsanbietern.</p>
  • Mit Weiterbildung die digitale Transformation meistern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Praktisch jede Studie zu den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt endet mit der Feststellung, dass die Schweizer Volkswirtschaft zur Meisterung der digitalen Transformation dringend mehr Investitionen in die Bildung und im Speziellen in die Weiterbildung braucht. In den nächsten Jahren fallen tendenziell Arbeitsstellen weg, welche klare Routinetätigkeiten beinhalten. Gleichzeitig werden neue Stellen mit neuen, höheren Anforderungsprofilen geschaffen. Wer sich beruflich nicht laufend weiterbildet, riskiert, schon bald zum "Digitalisierungsverlierer" zu werden, und ist stark gefährdet, aus dem Arbeitsmarkt auszuscheiden. Unternehmen, die nicht in die Weiterbildung investieren, verlieren rasch an Wettbewerbsfähigkeit.</p><p>Vor dem Hintergrund des sich akzentuierenden Fachkräftemangels sowie der demografischen Entwicklung stellt die Weiterbildung heute einen strategischen Wettbewerbsfaktor für die Schweizer Volkswirtschaft dar.</p>
    • <p>Mit dem Bundesgesetz über die Weiterbildung (WeBiG; SR 419.1) wird der zunehmenden Bedeutung des lebenslangen Lernens Rechnung getragen. Das WeBiG definiert Grundsätze über die Weiterbildung und hält fest, dass der einzelne Mensch die Verantwortung für seine Weiterbildung trägt und die öffentlichen sowie privaten Arbeitgeber die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden begünstigen.</p><p>Ergänzend tragen Bund und Kantone dazu bei, dass sich Personen ihren Fähigkeiten entsprechend weiterbilden können (Art. 5 Abs. 3 WeBiG). Der Bund fördert dabei Grundkompetenzen Erwachsener. Dazu gehören namentlich die Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien sowie Sprachkompetenzen. In der BFI-Periode 2017-2020 stehen dafür rund 15 Millionen Franken zur Verfügung. Die Förderung ist so ausgestaltet, dass die Kantone einen mindestens ebenso hohen Betrag beisteuern. Diese Förderung soll auch in der BFI-Periode 2021-2024 weitergeführt werden; der Bund beabsichtigt, die Mittel dafür im Vergleich zur laufenden Periode massgeblich zu erhöhen. Zudem werden in der höheren Berufsbildung seit Anfang 2018 die Teilnehmenden vorbereitender Kurse für eidgenössische Berufs- und höhere Fachprüfungen finanziell entlastet. Auch in der formalen Bildung unterstützt der Bund die digitale Transformation. Die Sorge für ein ausreichendes Angebot an berufsorientierter Weiterbildung obliegt gemäss Berufsbildungsgesetz (BBG; SR 412.10) jedoch den Kantonen (Art. 31). Der Bund unterstützt sie bei dieser Aufgabe und übernimmt rund einen Viertel der Kosten (Art. 53 Abs. 2 und Art. 59 Abs. 2 BBG). Zudem würde er gemäss Artikel 32 Absatz 2 Buchstabe a BBG die Kantone unterstützen, wenn wegen Strukturveränderungen zusätzliche Massnahmen notwendig würden.</p><p>Seit 2018 unterstützt der Bund mit dem Programm "Einfach besser! ... am Arbeitsplatz" direkt Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden Weiterbildungskurse zur Stärkung ihrer arbeitsplatzbezogenen Grundkompetenzen anbieten. Auch dieser Förderschwerpunkt soll in der BFI-Periode 2021-2024 fortgeführt werden. Mitte Mai 2019 hat der Bundesrat zudem Massnahmen beschlossen, um die Konkurrenzfähigkeit älterer Arbeitnehmender auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen, die Wiedereingliederung zu erleichtern und das inländische Arbeits- und Fachkräftepotenzial besser auszuschöpfen. Im Zeitraum 2019 bis 2024 sind eine kostenlose Standortbestimmung, Potenzialanalyse und Laufbahnberatung für Arbeitnehmende über vierzig Jahre vorgesehen. Zudem sollen bereits absolvierte Aus- und Weiterbildungen konsequenter angerechnet werden, womit Berufsausbildungen für Erwachsene und insbesondere Umschulungen effizienter gestaltet werden können.</p><p>"Digitale Transformation" bedeutet in den meisten Fällen, dass Prozesse und Organisationsformen angepasst werden müssen. Daraus ergeben sich nicht zwingend umfangreiche neue Anforderungsprofile. Die Berufe der beruflichen Grundbildung werden auf Initiative der Wirtschaft entwickelt. Mindestens alle fünf Jahre werden die Bildungspläne auf wirtschaftliche, technologische, ökologische und didaktische Entwicklungen hin überprüft und bei Bedarf angepasst. Falls Berufe grundlegend von der digitalen Transformation betroffen sind, bietet das Berufsbildungssystem mit diesem bewährten Bottom-up-Ansatz Lösungen. Dabei kann der Bund die Trägerschaften der Ausbildungen finanziell unterstützen, damit Lösungen zeitnah erarbeitet werden können. Ergänzend können gemäss BBG bereits heute innovative Projekte zur Stärkung der berufsorientierten Weiterbildung vom Bund unterstützt werden.</p><p>Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Verbundpartner der Berufsbildung (Bund, Kantone, Organisationen der Arbeitswelt) zielführende Massnahmen im Sinne der Motion ergriffen haben. Die BFI-Botschaft 2021-2024 wird der Bundesrat im ersten Quartal 2020 verabschieden; auf deren Basis wird das Parlament über die Schwerpunkte und Mittelzuteilungen für die kommenden Jahre entscheiden können.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zur Meisterung der digitalen Transformation im Rahmen der nächsten Botschaft des Staatssekretariates für Bildung, Forschung und Innovation (BFI) und basierend auf den Artikeln 32 sowie 54/55 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) die Förderung der berufsorientierten Weiterbildung in den nächsten vier Jahren zu stärken. Die Verwendung der Mittel ist so zu konzipieren, dass private Investitionen in die Weiterbildung gefördert und gleichzeitig gezielt ergänzt werden. Die Gelder sind im Gesamtkonzept der BFI-Botschaft nicht auf Kosten anderer BFI-Bereiche einzuplanen. Folgende Elemente sind vorzusehen: </p><p>1. Eine nationale Informations- und Beratungsoffensive, mit dem Ziel, dass die Unternehmen und ihre Mitarbeitenden schneller und gezielter ihre Weiterbildungen aufgleisen können. Die Angebote sind nachfrageorientiert auszugestalten.</p><p>2. Massnahmen zur Unterstützung von Unternehmen, insbesondere KMU, die besonders von der digitalen Transformation betroffen und mit entsprechend stark ausgeprägtem Weiterbildungsbedarf konfrontiert sind.</p><p>3. Die Förderung von ergänzenden innovativen Projekten zur Stärkung der berufsorientierten Weiterbildung.</p><p>Konzeption, Planung und Umsetzung der Tätigkeiten erfolgen in enger Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern, den Kantonen (insbesondere Berufs- und Laufbahnzentren) sowie den Weiterbildungsanbietern.</p>
    • Mit Weiterbildung die digitale Transformation meistern

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