Förderung der Weiterbildung in KMU

ShortId
19.4153
Id
20194153
Updated
28.07.2023 02:18
Language
de
Title
Förderung der Weiterbildung in KMU
AdditionalIndexing
15;32;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die digitale Transformation fordert die KMU in besonderem Masse. Neue Geschäftsmodelle und Technologien verändern und erhöhen die Anforderungen an die Kompetenzen der Mitarbeitenden in raschem Tempo. Dieser Strukturwandel erfordert von den KMU zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit Investitionen in die Weiterbildung und Umschulung von Angestellten, insbesondere von gering qualifizierten Personen. </p><p>Der Bildungsbericht 2018 zeigt, dass der digitale Wandel bisher nicht zu erhöhten Weiterbildungsinvestitionen von KMU geführt hat. In KMU wird nur rund ein Drittel der Mitarbeiter in ihrer Weiterbildung unterstützt. Die Investitionen in die Weiterbildung erfolgen zudem sehr selektiv. Geringqualifizierte werden deutlich seltener unterstützt als Hochqualifizierte. </p><p>Für den Wirtschaftsstandort sowie für die Sozialsysteme birgt diese Situation enorme Risiken.</p>
  • <p>Berufliche Weiterbildung spielt in der Schweiz eine wichtige Rolle. Die beschleunigten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen erfordern, dass Qualifikationen und Wissen ständig angepasst und erweitert werden.</p><p>Gemäss Weiterbildungsgesetz (SR 419.1) sind die Individuen primär selber für ihre Weiterbildung verantwortlich; die Arbeitgeber haben die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden zu begünstigen. Der Bundesrat sieht es nicht als seine Aufgabe, in die unternehmerische Freiheit der KMU einzugreifen - auch bezüglich der Art und Weise, wie Weiterbildung zu erfolgen hat. So zeigen beispielsweise Studien des Schweizerischen Verbands für Weiterbildung aus den Jahren 2017 und 2019, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durchaus weiterbildungsaktiv sind. Die Studien zeigen aber auch, dass Weiterbildung oftmals nicht im Rahmen von Kursen stattfindet, sondern direkt am Arbeitsplatz und in einem eher informellen Rahmen - dies, weil Standardkurse inhaltlich oder in Bezug auf die zeitliche Flexibilität häufig nicht auf die Bedürfnisse der KMU abgestimmt seien.</p><p>Der Bundesrat ist zudem der Auffassung, dass Weiterbildung im ureigenen Interesse der Unternehmen liegt. Ein Forschungsbericht der Fachhochschule Nordwestschweiz zum Thema KMU-Transformation aus dem Jahr 2017 bestätigt dies. So gaben rund zwei Drittel (63 Prozent) der KMU an, Massnahmen im Bereich der digitalen Transformation umgesetzt zu haben.</p><p>Bund und Kantone unterstützen die Weiterbildung subsidiär. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf den Grundkompetenzen von Geringqualifizierten, wie dies der Postulant fordert. Auf der Basis von Programmvereinbarungen unterstützt der Bund die Kantone bei der Weiterbildung von Erwachsenen in den Bereichen Sprachkompetenzen, Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowie Alltagsmathematik. Seit Anfang 2018 ist der Bund zudem mit dem Förderprogramm "Einfach besser ... am Arbeitsplatz" aktiv. Dank diesem Förderschwerpunkt, welcher in der kommenden BFI-Periode 2021-2024 weitergeführt werden soll, haben bisher über 2100 Personen einen subventionierten Kurs besucht, dies grossmehrheitlich im Bereich grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten in der Anwendung von IKT.</p><p>Mitte Mai 2019 hat der Bundesrat ferner Massnahmen beschlossen, um die Konkurrenzfähigkeit älterer Arbeitnehmender auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen und die Wiedereingliederung zu erleichtern. Im Zeitraum 2019-2024 sind eine kostenlose Standortbestimmung, Potenzialanalyse und Laufbahnberatung für Arbeitnehmende über 40 Jahre vorgesehen. Zudem sollen bereits absolvierte Aus- und Weiterbildungen konsequenter angerechnet werden, womit Berufsausbildungen für Erwachsene und insbesondere Umschulungen effizienter gestaltet werden können.</p><p>Bund und Kantone haben zielführende Massnahmen im Sinne des Postulates ergriffen. Die eidgenössischen Räte werden darüber in der BFI-Botschaft 2021-2024 informiert werden, die der Bundesrat im ersten Quartal 2020 verabschieden wird, und sie werden auf dieser Basis über die Schwerpunkte und Mittelzuteilung in den kommenden Jahren entscheiden. Die Erstellung eines separaten Berichtes brächte nach Ansicht des Bundesrates kaum einen Mehrwert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie die Weiterbildungsaktivität von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vor dem Hintergrund der Digitalisierung erhöht werden kann. Dabei soll er aufzeigen, wie private Investitionen in die Weiterbildung insbesondere von Geringqualifizierten durch gezielte Anreize sowie Informations- und Beratungsmassnahmen gefördert werden können.</p>
  • Förderung der Weiterbildung in KMU
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die digitale Transformation fordert die KMU in besonderem Masse. Neue Geschäftsmodelle und Technologien verändern und erhöhen die Anforderungen an die Kompetenzen der Mitarbeitenden in raschem Tempo. Dieser Strukturwandel erfordert von den KMU zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit Investitionen in die Weiterbildung und Umschulung von Angestellten, insbesondere von gering qualifizierten Personen. </p><p>Der Bildungsbericht 2018 zeigt, dass der digitale Wandel bisher nicht zu erhöhten Weiterbildungsinvestitionen von KMU geführt hat. In KMU wird nur rund ein Drittel der Mitarbeiter in ihrer Weiterbildung unterstützt. Die Investitionen in die Weiterbildung erfolgen zudem sehr selektiv. Geringqualifizierte werden deutlich seltener unterstützt als Hochqualifizierte. </p><p>Für den Wirtschaftsstandort sowie für die Sozialsysteme birgt diese Situation enorme Risiken.</p>
    • <p>Berufliche Weiterbildung spielt in der Schweiz eine wichtige Rolle. Die beschleunigten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen erfordern, dass Qualifikationen und Wissen ständig angepasst und erweitert werden.</p><p>Gemäss Weiterbildungsgesetz (SR 419.1) sind die Individuen primär selber für ihre Weiterbildung verantwortlich; die Arbeitgeber haben die Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden zu begünstigen. Der Bundesrat sieht es nicht als seine Aufgabe, in die unternehmerische Freiheit der KMU einzugreifen - auch bezüglich der Art und Weise, wie Weiterbildung zu erfolgen hat. So zeigen beispielsweise Studien des Schweizerischen Verbands für Weiterbildung aus den Jahren 2017 und 2019, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durchaus weiterbildungsaktiv sind. Die Studien zeigen aber auch, dass Weiterbildung oftmals nicht im Rahmen von Kursen stattfindet, sondern direkt am Arbeitsplatz und in einem eher informellen Rahmen - dies, weil Standardkurse inhaltlich oder in Bezug auf die zeitliche Flexibilität häufig nicht auf die Bedürfnisse der KMU abgestimmt seien.</p><p>Der Bundesrat ist zudem der Auffassung, dass Weiterbildung im ureigenen Interesse der Unternehmen liegt. Ein Forschungsbericht der Fachhochschule Nordwestschweiz zum Thema KMU-Transformation aus dem Jahr 2017 bestätigt dies. So gaben rund zwei Drittel (63 Prozent) der KMU an, Massnahmen im Bereich der digitalen Transformation umgesetzt zu haben.</p><p>Bund und Kantone unterstützen die Weiterbildung subsidiär. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf den Grundkompetenzen von Geringqualifizierten, wie dies der Postulant fordert. Auf der Basis von Programmvereinbarungen unterstützt der Bund die Kantone bei der Weiterbildung von Erwachsenen in den Bereichen Sprachkompetenzen, Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowie Alltagsmathematik. Seit Anfang 2018 ist der Bund zudem mit dem Förderprogramm "Einfach besser ... am Arbeitsplatz" aktiv. Dank diesem Förderschwerpunkt, welcher in der kommenden BFI-Periode 2021-2024 weitergeführt werden soll, haben bisher über 2100 Personen einen subventionierten Kurs besucht, dies grossmehrheitlich im Bereich grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten in der Anwendung von IKT.</p><p>Mitte Mai 2019 hat der Bundesrat ferner Massnahmen beschlossen, um die Konkurrenzfähigkeit älterer Arbeitnehmender auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen und die Wiedereingliederung zu erleichtern. Im Zeitraum 2019-2024 sind eine kostenlose Standortbestimmung, Potenzialanalyse und Laufbahnberatung für Arbeitnehmende über 40 Jahre vorgesehen. Zudem sollen bereits absolvierte Aus- und Weiterbildungen konsequenter angerechnet werden, womit Berufsausbildungen für Erwachsene und insbesondere Umschulungen effizienter gestaltet werden können.</p><p>Bund und Kantone haben zielführende Massnahmen im Sinne des Postulates ergriffen. Die eidgenössischen Räte werden darüber in der BFI-Botschaft 2021-2024 informiert werden, die der Bundesrat im ersten Quartal 2020 verabschieden wird, und sie werden auf dieser Basis über die Schwerpunkte und Mittelzuteilung in den kommenden Jahren entscheiden. Die Erstellung eines separaten Berichtes brächte nach Ansicht des Bundesrates kaum einen Mehrwert.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie die Weiterbildungsaktivität von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) vor dem Hintergrund der Digitalisierung erhöht werden kann. Dabei soll er aufzeigen, wie private Investitionen in die Weiterbildung insbesondere von Geringqualifizierten durch gezielte Anreize sowie Informations- und Beratungsmassnahmen gefördert werden können.</p>
    • Förderung der Weiterbildung in KMU

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