Zahl der stationären Aufenthalte in der Rehabilitation

ShortId
19.4154
Id
20194154
Updated
28.07.2023 02:16
Language
de
Title
Zahl der stationären Aufenthalte in der Rehabilitation
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1.-3. Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat aufgrund der Medizinischen Statistik und der Krankenhausstatistik eine Publikation zu den Rehabilitationsfällen im Jahre 2017 mit deskriptiven Auswertungen veröffentlicht. Die beschriebene Entwicklung wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil des Wachstums der Bruttoleistungen für stationäre Rehabilitation im Zeitraum 2012 bis 2017 auf Verlagerungseffekte zurückzuführen ist, die im Zusammenhang mit der Einführung von Swiss DRG im akutstationären Bereich stehen. Die Tarifpartner gehen im Rahmen der Gesuche um Genehmigung der revidierten Tarifstruktur Swiss DRG davon aus, dass die Wachstumsraten des Kostenvolumens 2018 und 2019 unter der Wachstumsrate 2017 liegen und sich nicht mehr signifikant von den Wachstumsraten vor Einführung der neuen Spitalfinanzierung unterscheiden (2009-2011 plus 3 Prozent, 2012-2013 plus 8 Prozent, 2013-2014 plus 8 Prozent, 2014-2015 plus 9 Prozent, 2015-2016 plus 5 Prozent, 2016-2017 plus 4 Prozent). Der Bundesrat wird im Rahmen seiner Genehmigungskompetenz auch künftig den Verlagerungseffekt auf die stationäre Rehabilitation im Blick behalten.</p><p>4. Die Kosten pro Rehabilitationsfall im Jahre 2017 belaufen sich in der Zentralschweiz auf 1069 Franken pro Tag, in Zürich Region auf 985 Franken, in der Nordwestschweiz auf 853 Franken, in der Genferseeregion auf 792 Franken, im Tessin auf 749 Franken und im Espace Mittelland sowie in der Ostschweiz auf je 723 Franken. Systematische Unterschiede nach Sprachregionen sind nicht erkennbar. Grundsätzlich gilt es dabei zu berücksichtigen, dass die Kosten sich auf den Tag beziehen und vor allem von der durchschnittlichen Fallschwere abhängig sind. Erst nach der Einführung des gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifsystems ST Reha wird ein Kostenvergleich unter Berücksichtigung des Schweregrads ermöglicht und werden die Rahmenbedingungen erweitert, dass Behandlungen dort durchgeführt werden, wo sie am wirtschaftlichsten erbracht werden. Entsprechend erarbeitet die für die Entwicklung der einheitlichen Tarifstrukturen für die Vergütung der stationären Behandlungen einschliesslich Aufenthalt und Pflegeleistungen in einem Spital oder einem Geburtshaus zuständige und von den Tarifpartnern gemeinsam mit den Kantonen eingesetzte Organisation Swiss DRG AG ST Reha und sieht eine Einführung für 2022 vor. Zudem erfolgt in der stationären Rehabilitation eine Kostenübernahme nur auf vorgängige besondere Gutsprache des Versicherers, der die Empfehlung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass keine weiteren Massnahmen zu ergreifen sind.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 3. September 2019 hat das Bundesamt für Statistik (BFS) die Zahlen der stationären Aufenthalte 2017 in der Rehabilitation veröffentlicht. 2017 wurden somit in Schweizer Spitälern und Kliniken über 89 000 Rehabilitationsfälle registriert (31 Prozent mehr als 2012). Ein Grossteil dieser Zunahme ist auf Personen ab 65 Jahren zurückzuführen, deren Anteil konstant wächst. 2017 verursachte die Rehabilitation Kosten in der Höhe von 1,84 Milliarden Franken, was 9,8 Prozent der Kosten für die gesamte stationäre Spitaltätigkeit entspricht.</p><p>Aufgrund dieser Fakten und Entwicklung erlaube ich mir, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Welches sind nach Ansicht des Bundesrates die Gründe für diese Entwicklung?</p><p>2. Ist die Entwicklung der Anzahl Rehabilitationsfälle auf die Einführung der Swiss DRG im Jahre 2012 zurückzuführen?</p><p>3. Ist eine Trendwende in dieser Entwicklung absehbar? Wenn nein, welche möglichen Massnahmen können ergriffen werden, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken bzw. die damit einhergehenden Kosten möglichst einzudämmen?</p><p>4. Das BFS stellt grosse Unterschiede pro Sprachregion fest. In der Deutschschweiz erfolgte die Rehabilitation zu 90 Prozent in Spezialkliniken und zu 10 Prozent in allgemeinen Spitälern. In der französischsprachigen Schweiz und im Tessin war es genau umgekehrt.</p><p>2017 kostete gemäss dem BFS ein Rehabilitationsfall in einer Spezialklinik durchschnittlich 781 Franken, in einem allgemeinen Spital 867 Franken pro Tag.</p><p>- Konnten ebenfalls Preisunterschiede in Bezug auf die Sprachregionen festgestellt werden?</p><p>- Werden die Behandlungen systematisch dort durchgeführt, wo sie am wirtschaftlichsten erbracht werden können?</p><p>- Wenn nicht, welches sind die Massnahmen, die ergriffen werden können, um sicherzustellen, dass die effizienteste Lösung gewählt wird?</p>
  • Zahl der stationären Aufenthalte in der Rehabilitation
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1.-3. Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat aufgrund der Medizinischen Statistik und der Krankenhausstatistik eine Publikation zu den Rehabilitationsfällen im Jahre 2017 mit deskriptiven Auswertungen veröffentlicht. Die beschriebene Entwicklung wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Es ist davon auszugehen, dass ein Teil des Wachstums der Bruttoleistungen für stationäre Rehabilitation im Zeitraum 2012 bis 2017 auf Verlagerungseffekte zurückzuführen ist, die im Zusammenhang mit der Einführung von Swiss DRG im akutstationären Bereich stehen. Die Tarifpartner gehen im Rahmen der Gesuche um Genehmigung der revidierten Tarifstruktur Swiss DRG davon aus, dass die Wachstumsraten des Kostenvolumens 2018 und 2019 unter der Wachstumsrate 2017 liegen und sich nicht mehr signifikant von den Wachstumsraten vor Einführung der neuen Spitalfinanzierung unterscheiden (2009-2011 plus 3 Prozent, 2012-2013 plus 8 Prozent, 2013-2014 plus 8 Prozent, 2014-2015 plus 9 Prozent, 2015-2016 plus 5 Prozent, 2016-2017 plus 4 Prozent). Der Bundesrat wird im Rahmen seiner Genehmigungskompetenz auch künftig den Verlagerungseffekt auf die stationäre Rehabilitation im Blick behalten.</p><p>4. Die Kosten pro Rehabilitationsfall im Jahre 2017 belaufen sich in der Zentralschweiz auf 1069 Franken pro Tag, in Zürich Region auf 985 Franken, in der Nordwestschweiz auf 853 Franken, in der Genferseeregion auf 792 Franken, im Tessin auf 749 Franken und im Espace Mittelland sowie in der Ostschweiz auf je 723 Franken. Systematische Unterschiede nach Sprachregionen sind nicht erkennbar. Grundsätzlich gilt es dabei zu berücksichtigen, dass die Kosten sich auf den Tag beziehen und vor allem von der durchschnittlichen Fallschwere abhängig sind. Erst nach der Einführung des gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifsystems ST Reha wird ein Kostenvergleich unter Berücksichtigung des Schweregrads ermöglicht und werden die Rahmenbedingungen erweitert, dass Behandlungen dort durchgeführt werden, wo sie am wirtschaftlichsten erbracht werden. Entsprechend erarbeitet die für die Entwicklung der einheitlichen Tarifstrukturen für die Vergütung der stationären Behandlungen einschliesslich Aufenthalt und Pflegeleistungen in einem Spital oder einem Geburtshaus zuständige und von den Tarifpartnern gemeinsam mit den Kantonen eingesetzte Organisation Swiss DRG AG ST Reha und sieht eine Einführung für 2022 vor. Zudem erfolgt in der stationären Rehabilitation eine Kostenübernahme nur auf vorgängige besondere Gutsprache des Versicherers, der die Empfehlung des Vertrauensarztes oder der Vertrauensärztin berücksichtigt. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass keine weiteren Massnahmen zu ergreifen sind.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 3. September 2019 hat das Bundesamt für Statistik (BFS) die Zahlen der stationären Aufenthalte 2017 in der Rehabilitation veröffentlicht. 2017 wurden somit in Schweizer Spitälern und Kliniken über 89 000 Rehabilitationsfälle registriert (31 Prozent mehr als 2012). Ein Grossteil dieser Zunahme ist auf Personen ab 65 Jahren zurückzuführen, deren Anteil konstant wächst. 2017 verursachte die Rehabilitation Kosten in der Höhe von 1,84 Milliarden Franken, was 9,8 Prozent der Kosten für die gesamte stationäre Spitaltätigkeit entspricht.</p><p>Aufgrund dieser Fakten und Entwicklung erlaube ich mir, dem Bundesrat folgende Fragen zu stellen:</p><p>1. Welches sind nach Ansicht des Bundesrates die Gründe für diese Entwicklung?</p><p>2. Ist die Entwicklung der Anzahl Rehabilitationsfälle auf die Einführung der Swiss DRG im Jahre 2012 zurückzuführen?</p><p>3. Ist eine Trendwende in dieser Entwicklung absehbar? Wenn nein, welche möglichen Massnahmen können ergriffen werden, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken bzw. die damit einhergehenden Kosten möglichst einzudämmen?</p><p>4. Das BFS stellt grosse Unterschiede pro Sprachregion fest. In der Deutschschweiz erfolgte die Rehabilitation zu 90 Prozent in Spezialkliniken und zu 10 Prozent in allgemeinen Spitälern. In der französischsprachigen Schweiz und im Tessin war es genau umgekehrt.</p><p>2017 kostete gemäss dem BFS ein Rehabilitationsfall in einer Spezialklinik durchschnittlich 781 Franken, in einem allgemeinen Spital 867 Franken pro Tag.</p><p>- Konnten ebenfalls Preisunterschiede in Bezug auf die Sprachregionen festgestellt werden?</p><p>- Werden die Behandlungen systematisch dort durchgeführt, wo sie am wirtschaftlichsten erbracht werden können?</p><p>- Wenn nicht, welches sind die Massnahmen, die ergriffen werden können, um sicherzustellen, dass die effizienteste Lösung gewählt wird?</p>
    • Zahl der stationären Aufenthalte in der Rehabilitation

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