Verkehrsregeln gelten für alle, auch für Velofahrer

ShortId
19.4163
Id
20194163
Updated
28.07.2023 02:13
Language
de
Title
Verkehrsregeln gelten für alle, auch für Velofahrer
AdditionalIndexing
09;48;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Namentlich in Städten nehmen die Probleme mit Velofahrern zu. Viele Verkehrsteilnehmer, v. a. Fussgänger, werden durch deren fehlbares und rücksichtsloses Verkehrsverhalten gefährdet. Velofahrer missachten bald regelmässig rote Ampeln, Einbahnstrassen, Fahrverbote oder fahren über Fussgängerstreifen bzw. sind nachts ohne Licht unterwegs. Auch auf Trottoirs oder in Fussgängerzonen entstehen immer wieder gefährliche Situationen.</p><p>Das Aufkommen von E-Bikes, die oft mit übersetzter Geschwindigkeit fahren, aber hierfür keinerlei Konsequenzen zu befürchten haben, hat die Situation weiter verschärft. Die tiefen Bussen, aber auch die oft fehlenden Kontrollen und Sanktionen animieren geradezu zur Missachtung der geltenden Verkehrsregeln. Sicherheit kann nur gewährleistet werden, wenn die Verkehrsregeln konsequent gegenüber allen Verkehrsteilnehmern durchgesetzt werden. Wer Regeln missachtet, muss sich mit Konsequenzen konfrontiert sehen. </p><p>Der Bund, welcher die Verkehrsregeln formuliert, muss dafür sorgen, dass diese durchgesetzt werden. Um den erkennbaren Missständen zu begegnen, muss der Bund das Gespräch suchen und - unter Achtung der kantonalen Polizeihoheit - mit Kantonen und Städten geeignete Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erarbeiten.</p><p>Eine Ausdehnung der in Via sicura vorgesehenen Massnahmen auf nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer ist zu prüfen. Insbesondere die Einführung einer obligatorischen Fahrzeugplakette (zur Identifizierung der fehlbaren Verkehrsteilnehmer), Fahreignungsabklärungen und Lenkverbote, die Erhöhung der Bussen (Angleichung an die Höhe, die für motorisierte Verkehrsteilnehmer gelten) und auch die allfällige Einziehung von Fahrrädern sind zu prüfen.</p>
  • <p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Lehmann 14.3851, "Velorowdys härter bestrafen. Keine Toten mehr wegen Unfällen Velo gegen Velo und Velo gegen Fussgänger", ausgeführt hat, bietet das geltende Recht genügend Handhabe, um gegen fehlbare Velofahrerinnen und Velofahrer vorzugehen. Es erlaubt bereits heute Fahreignungsabklärungen bei Velofahrerinnen und Velofahrern. Ist die Fahreignung nicht gegeben, kann die Behörde der betroffenen Person das Fahrradfahren verbieten (Art. 19 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958, SVG; SR 741.01). Die Behörde kann zudem gegenüber einer Person, welche auf dem Velo den Verkehr schwer oder mehrmals gefährdet hat oder in angetrunkenem Zustand gefahren ist, ein Lenkverbot aussprechen und ihr das Radfahren für mindestens einen Monat untersagen (Art. 19 Abs. 3 SVG).</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass keine härteren Strafen eingeführt werden müssen. Vielmehr sollen die bestehenden Regeln noch besser durchgesetzt werden. </p><p>Dafür sind die kantonalen Kontrollbehörden zuständig. Der Bund unterstützt sie dabei unter anderem mit der Bereitstellung von Unfalldaten, mit denen lokale Kontrollschwerpunkte identifiziert werden können.</p><p>Um dem Trend zu mehr Unfällen mit E-Bikes entgegenzuwirken, wird der Bundesrat im Rahmen einer nächsten Verordnungsrevision punktuelle Anpassungen, wie beispielsweise die Einführung eines Lichteinschalt-Obligatoriums und die Einführung einer Tachopflicht für schnelle E-Bikes, prüfen.</p><p>Die vom Motionär beschriebene Problemstellung ist auch eine Folge der zunehmenden Bedeutung des Veloverkehrs. Viele Velowege weisen Lücken auf, beziehungsweise ihre Ausgestaltung ist nicht einheitlich. Mit einer Entflechtung des Verkehrs - z. B. mit entsprechend markierten Radstreifen oder baulich abgetrennten Radwegen - können Nutzungskonflikte reduziert und die Sicherheit für alle Verkehrsbeteiligten erhöht werden. Diesem Potenzial wird der Bundesrat bei den Ausführungsbestimmungen zum Bundesbeschluss über die Velowege Rechnung tragen. Planung, Bau und Unterhalt der Velowege bleiben aber weiterhin Aufgaben der Kantone und Gemeinden. Der Bund beteiligt sich im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr an der Finanzierung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament als Ergänzung zu Via sicura Massnahmen zu unterbreiten, um die Durchsetzung der Verkehrsregeln namentlich gegenüber Velofahrern zu verbessern und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Diese können Gesetzesänderungen, Anpassungen von Verordnungen oder die Erarbeitung von Massnahmen im Austausch und in Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden umfassen. Analog zu den bereits bestehenden Regeln gegenüber Fahrzeuglenkern sind insbesondere auch repressive Massnahmen (Einziehung von Fahrrädern, Fahreignungsabklärung, Lenkverbote) gegenüber Velofahrern zu prüfen, die wiederholt oder in schwerwiegender Weise gegen Verkehrsregeln verstossen.</p>
  • Verkehrsregeln gelten für alle, auch für Velofahrer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Namentlich in Städten nehmen die Probleme mit Velofahrern zu. Viele Verkehrsteilnehmer, v. a. Fussgänger, werden durch deren fehlbares und rücksichtsloses Verkehrsverhalten gefährdet. Velofahrer missachten bald regelmässig rote Ampeln, Einbahnstrassen, Fahrverbote oder fahren über Fussgängerstreifen bzw. sind nachts ohne Licht unterwegs. Auch auf Trottoirs oder in Fussgängerzonen entstehen immer wieder gefährliche Situationen.</p><p>Das Aufkommen von E-Bikes, die oft mit übersetzter Geschwindigkeit fahren, aber hierfür keinerlei Konsequenzen zu befürchten haben, hat die Situation weiter verschärft. Die tiefen Bussen, aber auch die oft fehlenden Kontrollen und Sanktionen animieren geradezu zur Missachtung der geltenden Verkehrsregeln. Sicherheit kann nur gewährleistet werden, wenn die Verkehrsregeln konsequent gegenüber allen Verkehrsteilnehmern durchgesetzt werden. Wer Regeln missachtet, muss sich mit Konsequenzen konfrontiert sehen. </p><p>Der Bund, welcher die Verkehrsregeln formuliert, muss dafür sorgen, dass diese durchgesetzt werden. Um den erkennbaren Missständen zu begegnen, muss der Bund das Gespräch suchen und - unter Achtung der kantonalen Polizeihoheit - mit Kantonen und Städten geeignete Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit erarbeiten.</p><p>Eine Ausdehnung der in Via sicura vorgesehenen Massnahmen auf nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer ist zu prüfen. Insbesondere die Einführung einer obligatorischen Fahrzeugplakette (zur Identifizierung der fehlbaren Verkehrsteilnehmer), Fahreignungsabklärungen und Lenkverbote, die Erhöhung der Bussen (Angleichung an die Höhe, die für motorisierte Verkehrsteilnehmer gelten) und auch die allfällige Einziehung von Fahrrädern sind zu prüfen.</p>
    • <p>Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Lehmann 14.3851, "Velorowdys härter bestrafen. Keine Toten mehr wegen Unfällen Velo gegen Velo und Velo gegen Fussgänger", ausgeführt hat, bietet das geltende Recht genügend Handhabe, um gegen fehlbare Velofahrerinnen und Velofahrer vorzugehen. Es erlaubt bereits heute Fahreignungsabklärungen bei Velofahrerinnen und Velofahrern. Ist die Fahreignung nicht gegeben, kann die Behörde der betroffenen Person das Fahrradfahren verbieten (Art. 19 Abs. 2 des Strassenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1958, SVG; SR 741.01). Die Behörde kann zudem gegenüber einer Person, welche auf dem Velo den Verkehr schwer oder mehrmals gefährdet hat oder in angetrunkenem Zustand gefahren ist, ein Lenkverbot aussprechen und ihr das Radfahren für mindestens einen Monat untersagen (Art. 19 Abs. 3 SVG).</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass keine härteren Strafen eingeführt werden müssen. Vielmehr sollen die bestehenden Regeln noch besser durchgesetzt werden. </p><p>Dafür sind die kantonalen Kontrollbehörden zuständig. Der Bund unterstützt sie dabei unter anderem mit der Bereitstellung von Unfalldaten, mit denen lokale Kontrollschwerpunkte identifiziert werden können.</p><p>Um dem Trend zu mehr Unfällen mit E-Bikes entgegenzuwirken, wird der Bundesrat im Rahmen einer nächsten Verordnungsrevision punktuelle Anpassungen, wie beispielsweise die Einführung eines Lichteinschalt-Obligatoriums und die Einführung einer Tachopflicht für schnelle E-Bikes, prüfen.</p><p>Die vom Motionär beschriebene Problemstellung ist auch eine Folge der zunehmenden Bedeutung des Veloverkehrs. Viele Velowege weisen Lücken auf, beziehungsweise ihre Ausgestaltung ist nicht einheitlich. Mit einer Entflechtung des Verkehrs - z. B. mit entsprechend markierten Radstreifen oder baulich abgetrennten Radwegen - können Nutzungskonflikte reduziert und die Sicherheit für alle Verkehrsbeteiligten erhöht werden. Diesem Potenzial wird der Bundesrat bei den Ausführungsbestimmungen zum Bundesbeschluss über die Velowege Rechnung tragen. Planung, Bau und Unterhalt der Velowege bleiben aber weiterhin Aufgaben der Kantone und Gemeinden. Der Bund beteiligt sich im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr an der Finanzierung.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament als Ergänzung zu Via sicura Massnahmen zu unterbreiten, um die Durchsetzung der Verkehrsregeln namentlich gegenüber Velofahrern zu verbessern und so die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Diese können Gesetzesänderungen, Anpassungen von Verordnungen oder die Erarbeitung von Massnahmen im Austausch und in Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden umfassen. Analog zu den bereits bestehenden Regeln gegenüber Fahrzeuglenkern sind insbesondere auch repressive Massnahmen (Einziehung von Fahrrädern, Fahreignungsabklärung, Lenkverbote) gegenüber Velofahrern zu prüfen, die wiederholt oder in schwerwiegender Weise gegen Verkehrsregeln verstossen.</p>
    • Verkehrsregeln gelten für alle, auch für Velofahrer

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