Die medizinisch unterstützte Fortpflanzung darf nicht länger ein Luxus für die Reichen sein

ShortId
19.4164
Id
20194164
Updated
28.07.2023 02:13
Language
de
Title
Die medizinisch unterstützte Fortpflanzung darf nicht länger ein Luxus für die Reichen sein
AdditionalIndexing
2841;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im internationalen Vergleich ist der Zugang zu medizinisch unterstützter Fortpflanzung in der Schweiz extrem restriktiv. Dies zeigt sich unter anderem in Folgendem:</p><p>1. Untersuchungen zur Fruchtbarkeit der Frau werden von der Krankenversicherung ab einem Alter von 40 Jahren nicht mehr übernommen (und dies, obwohl Frauen immer später Mütter werden und heutzutage eine 40-jährige Frau durchaus in der Lage ist, sich fortzupflanzen, und daher bei Schwierigkeiten auch medizinische Unterstützung und Hilfe in Anspruch nehmen können sollte).</p><p>2. Bei der künstlichen Insemination werden höchstens 3 Behandlungszyklen pro Schwangerschaft vergütet (gegenüber z. B. 5 in Frankreich und 12 vor einigen Jahren und obwohl gewisse Fachleute davon ausgehen, dass es für eine Schwangerschaft im Schnitt 5 Zyklen braucht).</p><p>3. Die Kosten einer In-vitro-Fertilisation (IVF) können in der Schweiz rund 8000 Franken betragen, während in Frankreich die erste IVF vollständig vergütet wird (was viele Schweizerinnen dazu veranlasst auszuwandern, um die strengen Vorschriften hierzulande zu umgehen).</p><p>Aufgrund verschiedener gesellschaftlicher Entwicklungen (Zugang der Frauen zu Studien und anderen langen Ausbildungen, Berufstätigkeit der Frauen, Stress, Ernährung usw.) haben immer mehr Frauen Mühe, schwanger zu werden, was zu viel Leid und einer grossen Frustration bei den Frauen und generell bei den betroffenen Paaren führt. Diese Situation wirft zweifellos ethische Fragen auf; sie muss aber auch unter dem Gesichtspunkt des Geburtenrückgangs betrachtet werden, der die entwickelten Gesellschaften trifft und der zur Alterung der Bevölkerung und zum Rückgang der Zahl der aktiven Versicherten führt, die die obligatorische Krankenversicherung finanzieren.</p><p>Um Abhilfe zu schaffen, reicht es nicht aus, sich einfach darauf zu verlassen, dass die interessierten Kreise Anträge an die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen stellen, und es reicht auch nicht, den Entscheid dem Eidgenössischen Departement des Innern zu überlassen. Es ist das Gesetz, das angepasst werden muss.</p>
  • <p>Die von Ärztinnen und Ärzten erbrachten Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) müssen die Kriterien der Wirksamkeit, der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) erfüllen. Das Verfahren für die Beurteilung neuer Leistungen im Hinblick auf eine Kostenübernahme durch die OKP ist vorgegeben. Im Rahmen dieses Verfahrens müssen die Berufsverbände oder die interessierten Organisationen einen formellen Antrag einreichen. Die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) prüft die fragliche Leistung und gibt eine Empfehlung für oder gegen eine Kostenübernahme ab. Die definitiven Entscheide, die vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) getroffen werden, werden in Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) aufgeführt. Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) hat dieses Verfahren im Jahr 2008 geprüft und für angemessen befunden.</p><p>Eine Revision des geltenden rechtlichen Rahmens, wie sie der Motionär fordert, ist weder nötig noch gerechtfertigt. Ein von den interessierten Organisationen eingereichter Antrag, wie er für alle neuen oder umstrittenen Leistungen erforderlich ist, wird als die geeignetste Methode angesehen. Eine Anpassung des rechtlichen Rahmens würde konkret viel mehr Zeit in Anspruch nehmen als das Antragstellungsverfahren und wäre viel komplexer und aufwendiger.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung vorzulegen, mit der die Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten durch die obligatorische Krankenversicherung für fortpflanzungsmedizinische Behandlungen an die heutigen gesellschaftlichen Realitäten angepasst werden.</p>
  • Die medizinisch unterstützte Fortpflanzung darf nicht länger ein Luxus für die Reichen sein
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im internationalen Vergleich ist der Zugang zu medizinisch unterstützter Fortpflanzung in der Schweiz extrem restriktiv. Dies zeigt sich unter anderem in Folgendem:</p><p>1. Untersuchungen zur Fruchtbarkeit der Frau werden von der Krankenversicherung ab einem Alter von 40 Jahren nicht mehr übernommen (und dies, obwohl Frauen immer später Mütter werden und heutzutage eine 40-jährige Frau durchaus in der Lage ist, sich fortzupflanzen, und daher bei Schwierigkeiten auch medizinische Unterstützung und Hilfe in Anspruch nehmen können sollte).</p><p>2. Bei der künstlichen Insemination werden höchstens 3 Behandlungszyklen pro Schwangerschaft vergütet (gegenüber z. B. 5 in Frankreich und 12 vor einigen Jahren und obwohl gewisse Fachleute davon ausgehen, dass es für eine Schwangerschaft im Schnitt 5 Zyklen braucht).</p><p>3. Die Kosten einer In-vitro-Fertilisation (IVF) können in der Schweiz rund 8000 Franken betragen, während in Frankreich die erste IVF vollständig vergütet wird (was viele Schweizerinnen dazu veranlasst auszuwandern, um die strengen Vorschriften hierzulande zu umgehen).</p><p>Aufgrund verschiedener gesellschaftlicher Entwicklungen (Zugang der Frauen zu Studien und anderen langen Ausbildungen, Berufstätigkeit der Frauen, Stress, Ernährung usw.) haben immer mehr Frauen Mühe, schwanger zu werden, was zu viel Leid und einer grossen Frustration bei den Frauen und generell bei den betroffenen Paaren führt. Diese Situation wirft zweifellos ethische Fragen auf; sie muss aber auch unter dem Gesichtspunkt des Geburtenrückgangs betrachtet werden, der die entwickelten Gesellschaften trifft und der zur Alterung der Bevölkerung und zum Rückgang der Zahl der aktiven Versicherten führt, die die obligatorische Krankenversicherung finanzieren.</p><p>Um Abhilfe zu schaffen, reicht es nicht aus, sich einfach darauf zu verlassen, dass die interessierten Kreise Anträge an die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen stellen, und es reicht auch nicht, den Entscheid dem Eidgenössischen Departement des Innern zu überlassen. Es ist das Gesetz, das angepasst werden muss.</p>
    • <p>Die von Ärztinnen und Ärzten erbrachten Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) müssen die Kriterien der Wirksamkeit, der Zweckmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) erfüllen. Das Verfahren für die Beurteilung neuer Leistungen im Hinblick auf eine Kostenübernahme durch die OKP ist vorgegeben. Im Rahmen dieses Verfahrens müssen die Berufsverbände oder die interessierten Organisationen einen formellen Antrag einreichen. Die Eidgenössische Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) prüft die fragliche Leistung und gibt eine Empfehlung für oder gegen eine Kostenübernahme ab. Die definitiven Entscheide, die vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) getroffen werden, werden in Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) aufgeführt. Die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) hat dieses Verfahren im Jahr 2008 geprüft und für angemessen befunden.</p><p>Eine Revision des geltenden rechtlichen Rahmens, wie sie der Motionär fordert, ist weder nötig noch gerechtfertigt. Ein von den interessierten Organisationen eingereichter Antrag, wie er für alle neuen oder umstrittenen Leistungen erforderlich ist, wird als die geeignetste Methode angesehen. Eine Anpassung des rechtlichen Rahmens würde konkret viel mehr Zeit in Anspruch nehmen als das Antragstellungsverfahren und wäre viel komplexer und aufwendiger.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung vorzulegen, mit der die Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten durch die obligatorische Krankenversicherung für fortpflanzungsmedizinische Behandlungen an die heutigen gesellschaftlichen Realitäten angepasst werden.</p>
    • Die medizinisch unterstützte Fortpflanzung darf nicht länger ein Luxus für die Reichen sein

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