Wie können wir unsere Rekrutinnen und Rekruten besser schützen?

ShortId
19.4168
Id
20194168
Updated
28.07.2023 02:11
Language
de
Title
Wie können wir unsere Rekrutinnen und Rekruten besser schützen?
AdditionalIndexing
09;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bei den von der Interpellantin angesprochenen Fällen handelt es sich um tragische Einzelfälle, die wir ausserordentlich bedauern. Diesbezügliche Gerichtsurteile werfen den involvierten Stellen des VBS kein Fehlverhalten vor. Die Gruppe Verteidigung setzt im Rahmen der medizinischen Abklärungen der Angehörigen der Armee alles daran, dass diese professionell und auf dem neusten medizinischen Stand erfolgen.</p><p>Zu den konkreten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Stellungspflichtige werden anlässlich der Rekrutierung individuell und ganzheitlich medizinisch abgeklärt, beraten sowie betreut. Die militärmedizinische Beurteilung der Diensttauglichkeit erfolgt nach einheitlichen und objektiven Kriterien basierend auf den aktuellen zivilmedizinischen Standards.</p><p>Bei Feststellung eines relevanten medizinischen Befundes anlässlich der Rekrutierung werden betroffene Stellungspflichtige durch Rekrutierungsärztinnen und -ärzte eingehend darüber aufgeklärt. Im Rahmen dieser individuellen Gespräche beantworten die Rekrutierungsärztinnen und -ärzte Fragen und beraten das weitere Vorgehen. Den Stellungspflichtigen wird in einem solchen Fall empfohlen, ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt mit einem von der Rekrutierungsärztin oder -arzt ausgestellten Überweisungsschreiben für die Einleitung weiterer Schritte aufzusuchen. Bei Bedarf kann auch eine Direktzuweisung an einen ausgewiesenen Spezialisten erfolgen, und in dringenden Fällen erfolgt eine zeitnahe notfallmässige Überweisung in eine spezialisierte Einrichtung (Facharztpraxis oder Spital).</p><p>Wird anlässlich der Rekrutierung bei der freiwilligen Blutuntersuchung eine Abweichung von den Normalwerten entdeckt, werden betroffene Stellungspflichtige mittels eines Schreibens darüber informiert und aufgefordert, einen Termin mit der Hausärztin oder dem Hausarzt für die Festlegung des weiteren Vorgehens zu vereinbaren. Bei einem schwerwiegenderen Befund setzt sich die Chefärztin oder der Chefarzt des Rekrutierungszentrums zudem umgehend telefonisch mit den Stellungspflichtigen in Verbindung und bespricht das weitere Vorgehen persönlich.</p><p>2. Die fachtechnischen Richtlinien für die medizinische Rekrutierung werden mit den zivilen, schweizerischen medizinischen Fachgesellschaften und anerkannten Spezialisten in ihrem Fachgebiet regelmässig überprüft und den neuesten medizinischen Erkenntnissen angepasst.</p><p>Die Rekrutierungsärztinnen und -ärzte verfügen über anerkannte medizinische Qualifikationen und müssen die nationalen Kriterien für die kontinuierliche medizinische Fortbildung erfüllen. Sie werden regelmässig intern von Spezialärztinnen und -ärzten in besonderen Themen der medizinischen Rekrutierung geschult. Zudem verfügen sie über ein Netzwerk von ausgewiesenen externen Spezialistinnen und Spezialisten aller medizinischen Fachrichtungen, die jederzeit konsultiert werden können.</p><p>3. Der Bundesrat misst einer offenen und transparenten Kommunikation einen hohen Stellenwert zu. Sowohl das VBS als auch die Armee fördern eine entsprechende Kultur und kommunizieren auch bei besonderen Vorfällen jeweils zeitnah und transparent. Einer umfassenden Aufklärung der Ursachen wie auch den daraus zu ziehenden Konsequenzen wird hohe Priorität beigemessen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 7. Juli 2017 erlitt Nils Jordan während seiner ersten Woche in der Rekrutenschule Bière zwei Herzinfarkte. Man brachte ihn ins Universitätsspital Lausanne (CHUV), wo Nils Jordan traurigerweise nach einer Woche im Koma verstarb.</p><p>Während er im Spital lag, erfuhren seine Eltern von zwei Ärzten der Notfallstation, dass das Elektrokardiogramm, das im Zuge seiner Aushebung im Februar 2011 gemacht wurde, bereits schwere Herzrhythmusstörungen aufgezeigt hatte. Trotzdem wurde er für militärdiensttauglich erklärt, und ihm wurde nichts von diesen Arrhythmien mitgeteilt!</p><p>Bereits 2011 war eine Deutschschweizer Rekrutin ebenfalls infolge eines Herzinfarkts verstorben, und ein angesehener Zürcher Kardiologe hatte das passive Verhalten der Armee angeprangert, die darauf verzichtete, Herzfehler von zukünftigen Rekrutinnen und Rekruten zu erfassen.</p><p>Hat der Bundesrat Massnahmen ergriffen, um solche tragischen Vorfälle in Zukunft zu verhindern?</p><p>Ich danke dem Bundesrat bereits im Voraus für die Antworten auf folgende Fragen:</p><p>1. Wie wird der Informationsfluss sichergestellt, damit die Rekrutinnen und Rekruten und ihre Hausärztinnen und -ärzte ordnungsgemäss über allfällige Herzrhythmusstörungen und jegliche anderen Gesundheitsprobleme informiert werden, die mit dem Militärdienst unvereinbar sind? Und nach welchem Verfahren?</p><p>2. Wie geht die Armee vor, um auf die Dienste von anerkannten, unabhängigen Fachärztinnen und -ärzten zurückgreifen zu können, wenn die medizinischen Untersuchungen Anomalien aufzeigen (Fachkompetenzen, Auftragsverhältnis, Weiterbildungen usw.)?</p><p>3. Die Gewaltentrennung erlaubt es zwar nicht, ein Urteil zu hinterfragen, aber sollte die Armee nicht Transparenz schaffen und zu den Fehlern ihrer Vertreterinnen und Vertreter stehen, besonders in Fällen, in denen es um den Tod oder die Integrität einer Person geht?</p>
  • Wie können wir unsere Rekrutinnen und Rekruten besser schützen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bei den von der Interpellantin angesprochenen Fällen handelt es sich um tragische Einzelfälle, die wir ausserordentlich bedauern. Diesbezügliche Gerichtsurteile werfen den involvierten Stellen des VBS kein Fehlverhalten vor. Die Gruppe Verteidigung setzt im Rahmen der medizinischen Abklärungen der Angehörigen der Armee alles daran, dass diese professionell und auf dem neusten medizinischen Stand erfolgen.</p><p>Zu den konkreten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Stellungspflichtige werden anlässlich der Rekrutierung individuell und ganzheitlich medizinisch abgeklärt, beraten sowie betreut. Die militärmedizinische Beurteilung der Diensttauglichkeit erfolgt nach einheitlichen und objektiven Kriterien basierend auf den aktuellen zivilmedizinischen Standards.</p><p>Bei Feststellung eines relevanten medizinischen Befundes anlässlich der Rekrutierung werden betroffene Stellungspflichtige durch Rekrutierungsärztinnen und -ärzte eingehend darüber aufgeklärt. Im Rahmen dieser individuellen Gespräche beantworten die Rekrutierungsärztinnen und -ärzte Fragen und beraten das weitere Vorgehen. Den Stellungspflichtigen wird in einem solchen Fall empfohlen, ihre Hausärztin oder ihren Hausarzt mit einem von der Rekrutierungsärztin oder -arzt ausgestellten Überweisungsschreiben für die Einleitung weiterer Schritte aufzusuchen. Bei Bedarf kann auch eine Direktzuweisung an einen ausgewiesenen Spezialisten erfolgen, und in dringenden Fällen erfolgt eine zeitnahe notfallmässige Überweisung in eine spezialisierte Einrichtung (Facharztpraxis oder Spital).</p><p>Wird anlässlich der Rekrutierung bei der freiwilligen Blutuntersuchung eine Abweichung von den Normalwerten entdeckt, werden betroffene Stellungspflichtige mittels eines Schreibens darüber informiert und aufgefordert, einen Termin mit der Hausärztin oder dem Hausarzt für die Festlegung des weiteren Vorgehens zu vereinbaren. Bei einem schwerwiegenderen Befund setzt sich die Chefärztin oder der Chefarzt des Rekrutierungszentrums zudem umgehend telefonisch mit den Stellungspflichtigen in Verbindung und bespricht das weitere Vorgehen persönlich.</p><p>2. Die fachtechnischen Richtlinien für die medizinische Rekrutierung werden mit den zivilen, schweizerischen medizinischen Fachgesellschaften und anerkannten Spezialisten in ihrem Fachgebiet regelmässig überprüft und den neuesten medizinischen Erkenntnissen angepasst.</p><p>Die Rekrutierungsärztinnen und -ärzte verfügen über anerkannte medizinische Qualifikationen und müssen die nationalen Kriterien für die kontinuierliche medizinische Fortbildung erfüllen. Sie werden regelmässig intern von Spezialärztinnen und -ärzten in besonderen Themen der medizinischen Rekrutierung geschult. Zudem verfügen sie über ein Netzwerk von ausgewiesenen externen Spezialistinnen und Spezialisten aller medizinischen Fachrichtungen, die jederzeit konsultiert werden können.</p><p>3. Der Bundesrat misst einer offenen und transparenten Kommunikation einen hohen Stellenwert zu. Sowohl das VBS als auch die Armee fördern eine entsprechende Kultur und kommunizieren auch bei besonderen Vorfällen jeweils zeitnah und transparent. Einer umfassenden Aufklärung der Ursachen wie auch den daraus zu ziehenden Konsequenzen wird hohe Priorität beigemessen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 7. Juli 2017 erlitt Nils Jordan während seiner ersten Woche in der Rekrutenschule Bière zwei Herzinfarkte. Man brachte ihn ins Universitätsspital Lausanne (CHUV), wo Nils Jordan traurigerweise nach einer Woche im Koma verstarb.</p><p>Während er im Spital lag, erfuhren seine Eltern von zwei Ärzten der Notfallstation, dass das Elektrokardiogramm, das im Zuge seiner Aushebung im Februar 2011 gemacht wurde, bereits schwere Herzrhythmusstörungen aufgezeigt hatte. Trotzdem wurde er für militärdiensttauglich erklärt, und ihm wurde nichts von diesen Arrhythmien mitgeteilt!</p><p>Bereits 2011 war eine Deutschschweizer Rekrutin ebenfalls infolge eines Herzinfarkts verstorben, und ein angesehener Zürcher Kardiologe hatte das passive Verhalten der Armee angeprangert, die darauf verzichtete, Herzfehler von zukünftigen Rekrutinnen und Rekruten zu erfassen.</p><p>Hat der Bundesrat Massnahmen ergriffen, um solche tragischen Vorfälle in Zukunft zu verhindern?</p><p>Ich danke dem Bundesrat bereits im Voraus für die Antworten auf folgende Fragen:</p><p>1. Wie wird der Informationsfluss sichergestellt, damit die Rekrutinnen und Rekruten und ihre Hausärztinnen und -ärzte ordnungsgemäss über allfällige Herzrhythmusstörungen und jegliche anderen Gesundheitsprobleme informiert werden, die mit dem Militärdienst unvereinbar sind? Und nach welchem Verfahren?</p><p>2. Wie geht die Armee vor, um auf die Dienste von anerkannten, unabhängigen Fachärztinnen und -ärzten zurückgreifen zu können, wenn die medizinischen Untersuchungen Anomalien aufzeigen (Fachkompetenzen, Auftragsverhältnis, Weiterbildungen usw.)?</p><p>3. Die Gewaltentrennung erlaubt es zwar nicht, ein Urteil zu hinterfragen, aber sollte die Armee nicht Transparenz schaffen und zu den Fehlern ihrer Vertreterinnen und Vertreter stehen, besonders in Fällen, in denen es um den Tod oder die Integrität einer Person geht?</p>
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