Projekt für ein drittes Gleis in Bellinzona. Die SBB sollen sich ans Gesetz halten

ShortId
19.4172
Id
20194172
Updated
28.07.2023 02:10
Language
de
Title
Projekt für ein drittes Gleis in Bellinzona. Die SBB sollen sich ans Gesetz halten
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In ihrem Bauprojekt für ein drittes Gleis in Bellinzona planen die SBB, dass der Wert für die magnetische Flussdichte (Mikrotesla) den in der NISV festgelegten Grenzwert um das 4,2-Fache (!) übersteigen wird. Verursacht wird die magnetische Flussdichte durch die Oberleitung mit einer Spannung von 15 000 Volt. Gemäss den Aussagen des Stadtpräsidenten von Bellinzona gegenüber den Medien wurden weder die Stadtregierung noch die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner über diese beträchtliche Überschreitung informiert. Die SBB ihrerseits haben in ihrem UVB angekündigt, um eine Ausnahme von den Bestimmungen der NISV zu ersuchen; gleichzeitig haben sie darauf hingewiesen, dass es innerhalb der Grenzen der technischen und finanziellen Machbarkeit keinen Spielraum für weitere Optimierungen gebe. Das Thema führt sowohl bei den Gemeindebehörden als auch bei der möglicherweise betroffenen Bevölkerung zu grosser Besorgnis, insbesondere bei den Eltern der Primarschülerinnen und -schüler von Bellinzona Süd, die für ihre Turnstunden eine Anlage nutzen, die von den Immissionen betroffen ist. Neben der Gemeinde Bellinzona und verschiedenen Anwohnerinnen und Anwohnern hat daher auch der Verein, der sie vertritt, gegen das Projekt Einsprache erhoben. Angesichts dieser Situation sollte der Bundesrat einschreiten und die SBB auffordern, alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die öffentliche Gesundheit einzuhalten; von einem Unternehmen des Bundes kann zu Recht erwartet werden, als gutes Beispiel voranzugehen.</p>
  • <p>Der Bau eines dritten Gleises zwischen Bellinzona und Giubiasco ist notwendig, damit im Tessin bis 2025 eine effiziente Bahninfrastruktur zur Bewältigung des erhöhten Güter- und Personenverkehrsaufkommens bereitsteht. Zudem wird mit dem dritten Gleis das steigende Bedürfnis nach mehr regionaler Mobilität (mehr Verbindungen ab und nach Locarno, Bau der neuen Haltestelle Piazza Indipendenza) erfüllt. Das Projekt ist im Ausbauschritt 2025 des Strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur enthalten, der von der Bundesversammlung verabschiedet wurde.</p><p>Die Gemeinde Bellinzona legte die Planunterlagen zwischen dem 27. Mai und dem 25. Juni 2019 öffentlich auf. Während der Planauflage gingen 32 Einsprachen ein, die sich auf das Thema nichtionisierende Strahlung bezogen. Auch der Kanton Tessin verlangte vor Abgabe seiner Stellungnahme zusätzliche Informationen zur Einhaltung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV).</p><p>Der Bundesrat hat in der NISV international angewendete Immissionsgrenzwerte (IGW) übernommen, die vor den wissenschaftlich nachgewiesenen Gesundheitsauswirkungen schützen und überall eingehalten werden müssen, wo sich Menschen aufhalten können. Bei Eisenbahnen sind die IGW in der Regel mit grosser Reserve eingehalten. Darüber hinaus hat der Bundesrat, basierend auf dem gesetzlichen Vorsorgeprinzip, zusätzliche Anlagegrenzwerte (AGW) festgelegt. Die AGW sind deutlich tiefer als die IGW und müssen an denjenigen Orten eingehalten werden, wo sich Menschen regelmässig während längerer Zeit aufhalten können, zum Beispiel in Wohnungen, Schulen, Kindergärten, Spitälern, an ständigen Arbeitsplätzen und auf Kinderspielplätzen. Die AGW sollen an diesen Orten die Langzeitbelastung der Bevölkerung tief halten und so auch das Risiko für allfällige, heute noch nicht erkennbare Gesundheitsfolgen reduzieren. Mit diesen AGW werden die Magnetfelder von Eisenbahnen deutlich strenger begrenzt als in den umliegenden europäischen Ländern. Die NISV sieht jedoch die Möglichkeit vor, in Ausnahmefällen Überschreitungen dieser strengen AGW zu bewilligen. Voraussetzung dafür ist, dass alle Massnahmen zur Reduktion der Belastung, die technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar sind, getroffen wurden.</p><p>1./4. Es trifft zu, dass die SBB in ihrem Projekt Ausnahmebewilligungen von den AGW der NISV beantragen. Die Prüfung dieser Anträge erfolgt im Plangenehmigungsverfahren, welches im Gang ist. Die SBB sind daran, das Projekt in Bezug auf die nichtionisierende Strahlung zu optimieren, damit auf eine Ausnahmebewilligung möglichst verzichtet werden kann.</p><p>2. Vor der Einreichung ihres Projekts beim Bundesamt für Verkehr (BAV) haben die SBB die Bevölkerung, die Behörden des Kantons Tessin und die Grundeigentümer bei verschiedenen Gelegenheiten über das Vorhaben informiert. Erst die im Plangenehmigungsverfahren öffentlich aufgelegten Planunterlagen sind verbindlich, und alle Betroffenen haben die Möglichkeit, diese einzusehen und Einsprache gegen das Projekt zu erheben.</p><p>3. Die Prüfung, ob die angeführten Begründungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung ausreichend sind, erfolgt im Plangenehmigungsverfahren unter Leitung des BAV und unter Einbezug der Umweltfachstellen des Kantons Tessin (Spaas) sowie des Bundesamtes für Umwelt (BAFU). Es gilt allgemein der Grundsatz, dass Ausnahmebewilligungen nur mit Zurückhaltung erteilt werden. Dafür müssen überzeugende und überwiegende Gründe vorliegen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Ist dem Bundesrat bekannt, dass die SBB in ihrem Projekt für den Bau eines dritten Gleises in Bellinzona planen, dass der Wert für die magnetische Flussdichte (Mikrotesla) den in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) festgelegten Grenzwert um das 4,2-Fache (!) übersteigen wird?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat diese Situation und auch die Tatsache, dass die SBB es nicht für nötig befunden haben, die Gemeindebehörden von Bellinzona und die möglicherweise betroffene Bevölkerung, darunter Primarschülerinnen und -schüler, welche die dortigen Sportmöglichkeiten nutzen, darüber zu informieren? </p><p>3. Die SBB - ein Unternehmen im Besitz des Bundes - haben in ihrem Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) darauf hingewiesen, dass sie in Bezug auf die Überschreitung des Grenzwertes um mehr als 400 Prozent um eine Ausnahme von den Bestimmungen der NISV ersuchen werden. Hält der Bundesrat dies für akzeptabel?</p><p>4. Beabsichtigt der Bundesrat, einzuschreiten und von den SBB zu verlangen, diese Bestimmungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit einzuhalten? Falls nicht, besteht seiner Ansicht nach dann nicht eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu den Privatunternehmen, und würde damit nicht ein Präzedenzfall geschaffen?</p>
  • Projekt für ein drittes Gleis in Bellinzona. Die SBB sollen sich ans Gesetz halten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In ihrem Bauprojekt für ein drittes Gleis in Bellinzona planen die SBB, dass der Wert für die magnetische Flussdichte (Mikrotesla) den in der NISV festgelegten Grenzwert um das 4,2-Fache (!) übersteigen wird. Verursacht wird die magnetische Flussdichte durch die Oberleitung mit einer Spannung von 15 000 Volt. Gemäss den Aussagen des Stadtpräsidenten von Bellinzona gegenüber den Medien wurden weder die Stadtregierung noch die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner über diese beträchtliche Überschreitung informiert. Die SBB ihrerseits haben in ihrem UVB angekündigt, um eine Ausnahme von den Bestimmungen der NISV zu ersuchen; gleichzeitig haben sie darauf hingewiesen, dass es innerhalb der Grenzen der technischen und finanziellen Machbarkeit keinen Spielraum für weitere Optimierungen gebe. Das Thema führt sowohl bei den Gemeindebehörden als auch bei der möglicherweise betroffenen Bevölkerung zu grosser Besorgnis, insbesondere bei den Eltern der Primarschülerinnen und -schüler von Bellinzona Süd, die für ihre Turnstunden eine Anlage nutzen, die von den Immissionen betroffen ist. Neben der Gemeinde Bellinzona und verschiedenen Anwohnerinnen und Anwohnern hat daher auch der Verein, der sie vertritt, gegen das Projekt Einsprache erhoben. Angesichts dieser Situation sollte der Bundesrat einschreiten und die SBB auffordern, alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die öffentliche Gesundheit einzuhalten; von einem Unternehmen des Bundes kann zu Recht erwartet werden, als gutes Beispiel voranzugehen.</p>
    • <p>Der Bau eines dritten Gleises zwischen Bellinzona und Giubiasco ist notwendig, damit im Tessin bis 2025 eine effiziente Bahninfrastruktur zur Bewältigung des erhöhten Güter- und Personenverkehrsaufkommens bereitsteht. Zudem wird mit dem dritten Gleis das steigende Bedürfnis nach mehr regionaler Mobilität (mehr Verbindungen ab und nach Locarno, Bau der neuen Haltestelle Piazza Indipendenza) erfüllt. Das Projekt ist im Ausbauschritt 2025 des Strategischen Entwicklungsprogramms Bahninfrastruktur enthalten, der von der Bundesversammlung verabschiedet wurde.</p><p>Die Gemeinde Bellinzona legte die Planunterlagen zwischen dem 27. Mai und dem 25. Juni 2019 öffentlich auf. Während der Planauflage gingen 32 Einsprachen ein, die sich auf das Thema nichtionisierende Strahlung bezogen. Auch der Kanton Tessin verlangte vor Abgabe seiner Stellungnahme zusätzliche Informationen zur Einhaltung der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV).</p><p>Der Bundesrat hat in der NISV international angewendete Immissionsgrenzwerte (IGW) übernommen, die vor den wissenschaftlich nachgewiesenen Gesundheitsauswirkungen schützen und überall eingehalten werden müssen, wo sich Menschen aufhalten können. Bei Eisenbahnen sind die IGW in der Regel mit grosser Reserve eingehalten. Darüber hinaus hat der Bundesrat, basierend auf dem gesetzlichen Vorsorgeprinzip, zusätzliche Anlagegrenzwerte (AGW) festgelegt. Die AGW sind deutlich tiefer als die IGW und müssen an denjenigen Orten eingehalten werden, wo sich Menschen regelmässig während längerer Zeit aufhalten können, zum Beispiel in Wohnungen, Schulen, Kindergärten, Spitälern, an ständigen Arbeitsplätzen und auf Kinderspielplätzen. Die AGW sollen an diesen Orten die Langzeitbelastung der Bevölkerung tief halten und so auch das Risiko für allfällige, heute noch nicht erkennbare Gesundheitsfolgen reduzieren. Mit diesen AGW werden die Magnetfelder von Eisenbahnen deutlich strenger begrenzt als in den umliegenden europäischen Ländern. Die NISV sieht jedoch die Möglichkeit vor, in Ausnahmefällen Überschreitungen dieser strengen AGW zu bewilligen. Voraussetzung dafür ist, dass alle Massnahmen zur Reduktion der Belastung, die technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar sind, getroffen wurden.</p><p>1./4. Es trifft zu, dass die SBB in ihrem Projekt Ausnahmebewilligungen von den AGW der NISV beantragen. Die Prüfung dieser Anträge erfolgt im Plangenehmigungsverfahren, welches im Gang ist. Die SBB sind daran, das Projekt in Bezug auf die nichtionisierende Strahlung zu optimieren, damit auf eine Ausnahmebewilligung möglichst verzichtet werden kann.</p><p>2. Vor der Einreichung ihres Projekts beim Bundesamt für Verkehr (BAV) haben die SBB die Bevölkerung, die Behörden des Kantons Tessin und die Grundeigentümer bei verschiedenen Gelegenheiten über das Vorhaben informiert. Erst die im Plangenehmigungsverfahren öffentlich aufgelegten Planunterlagen sind verbindlich, und alle Betroffenen haben die Möglichkeit, diese einzusehen und Einsprache gegen das Projekt zu erheben.</p><p>3. Die Prüfung, ob die angeführten Begründungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung ausreichend sind, erfolgt im Plangenehmigungsverfahren unter Leitung des BAV und unter Einbezug der Umweltfachstellen des Kantons Tessin (Spaas) sowie des Bundesamtes für Umwelt (BAFU). Es gilt allgemein der Grundsatz, dass Ausnahmebewilligungen nur mit Zurückhaltung erteilt werden. Dafür müssen überzeugende und überwiegende Gründe vorliegen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Ich frage den Bundesrat:</p><p>1. Ist dem Bundesrat bekannt, dass die SBB in ihrem Projekt für den Bau eines dritten Gleises in Bellinzona planen, dass der Wert für die magnetische Flussdichte (Mikrotesla) den in der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) festgelegten Grenzwert um das 4,2-Fache (!) übersteigen wird?</p><p>2. Wie beurteilt der Bundesrat diese Situation und auch die Tatsache, dass die SBB es nicht für nötig befunden haben, die Gemeindebehörden von Bellinzona und die möglicherweise betroffene Bevölkerung, darunter Primarschülerinnen und -schüler, welche die dortigen Sportmöglichkeiten nutzen, darüber zu informieren? </p><p>3. Die SBB - ein Unternehmen im Besitz des Bundes - haben in ihrem Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) darauf hingewiesen, dass sie in Bezug auf die Überschreitung des Grenzwertes um mehr als 400 Prozent um eine Ausnahme von den Bestimmungen der NISV ersuchen werden. Hält der Bundesrat dies für akzeptabel?</p><p>4. Beabsichtigt der Bundesrat, einzuschreiten und von den SBB zu verlangen, diese Bestimmungen zum Schutz der öffentlichen Gesundheit einzuhalten? Falls nicht, besteht seiner Ansicht nach dann nicht eine Ungleichbehandlung im Vergleich zu den Privatunternehmen, und würde damit nicht ein Präzedenzfall geschaffen?</p>
    • Projekt für ein drittes Gleis in Bellinzona. Die SBB sollen sich ans Gesetz halten

Back to List