Zukunft der einheimischen Holzversorgung, -verarbeitung und -verwendung

ShortId
19.4176
Id
20194176
Updated
28.07.2023 02:09
Language
de
Title
Zukunft der einheimischen Holzversorgung, -verarbeitung und -verwendung
AdditionalIndexing
15;52;55
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Die Erfahrungen mit der Umsetzung der Waldpolitik 2020 haben gezeigt, dass punktueller Anpassungsbedarf besteht. Beispielsweise wird sich gemäss neuesten Forschungsergebnissen die Zusammensetzung der Baumarten verändern; neue Baumarten werden an Bedeutung gewinnen. Hierbei wird auch der künftigen Nutzfunktion (wirtschaftlicher Aspekt der Nachhaltigkeit) Rechnung zu tragen sein. Dies bedeutet, dass bei der Baumartenförderung oder Neubegründung in Verjüngungsbeständen auch Bedürfnisse der verarbeitenden Holzwirtschaft und der Holzverwendung mitberücksichtigt werden müssen. Die Anpassungen des Massnahmenplans für die Zeit ab 2021 werden eng mit den Kantonen als zentrale Partner des Bundes - sowie mit weiteren betroffenen Akteuren, die bei der Massnahmenumsetzung mitwirken - abgestimmt. Die Umsetzung der Massnahmen wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen und Mittel erfolgen.</p><p>2. Die Artikel 31, 34a und 34b des Bundesgesetzes über den Wald (Waldgesetz, WaG; SR 921.0) bilden die rechtlichen Grundlagen für die Holzforschung und -förderung. Die Artikel 20 und 21 WaG legen die Grundsätze der Waldbewirtschaftung und der Holznutzung fest. Im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen werden derzeit Instrumente - wo möglich - punktuell gemäss neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. Basierend auf dem geltenden CO2-Gesetz wird bereits ein Kompensationsprojekt zur Erhöhung der CO2-Speicherung in verbautem Holz (Holzprodukte) umgesetzt. Damit besteht bereits ein Anreiz für neue Investitionen in die Weiterverarbeitung von Holzprodukten. Diese Entwicklung trägt auch zur Erreichung der Ziele der Ressourcenpolitik Holz des Bundes bei.</p><p>3. In seinem Bericht in Erfüllung des Postulates Jans 13.3924, "Optimierung der Waldnutzung", hat der Bundesrat die eingesetzten Instrumente für eine Optimierung der Holznutzung aufgeführt. Diese Instrumente sind im Lichte veränderter Rahmenbedingungen und aktueller Entwicklungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Der Ausbau der Holzverarbeitung entspricht hierbei einer Zielsetzung der Wald- und Ressourcenpolitik Holz des Bundes.</p><p>4. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) prüft zusammen mit dem Schweizerischen Nationalfonds (SNF) (Empfehlungen aus dem Nationalen Forschungsprogramm 66) in einer Vorstudie die Möglichkeit des Beitrages von Holzbiomasse für eine biobasierte Entwicklung (erweiterte biobasierte Wirtschaft) und lässt die Erkenntnisse aus dieser Vorstudie in die Aktualisierung der Ressourcenpolitik Holz des Bundes einfliessen. Eine Erhöhung der Ressourcen für Forschung und Entwicklung ist vorerst jedoch nicht vorgesehen.</p><p>5./6. Die Waldbewirtschaftung wird über Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen gesteuert. Bei der nächsten Anpassung des Handbuchs zu den Programmvereinbarungen werden die Massnahmen erneut evaluiert und auf ihre Anreize hin überprüft. Synergiepotenziale sind in der neuen Programmperiode vermehrt zu nutzen, um bei der Waldbewirtschaftung alle Waldfunktionen zu stärken. Darüber hinaus strebt das BAFU die Erarbeitung eines Konzeptes an, in dem Vorschläge für Massnahmen, Anpassungsvorschläge für Instrumente sowie die Überprüfung bestehender Vorschriften enthalten sein werden. Diese sollen dann mit den Kantonen und den betroffenen Branchen diskutiert werden.</p><p>7. Das BAFU prüft zurzeit eine nächste Etappe des Aktionsplans Holz. Die Holzabsatzförderung von Schweizer Holz und die Verbesserung der Verwendungsmöglichkeiten des in den nächsten Jahren und Jahrzehnten aus dem Wald anfallenden Rohholzes werden in den Artikeln 34a und 34b WaG geregelt. Gestützt auf diese Rechtsgrundlage können wichtige Beiträge zur Erfüllung waldpolitischer Ziele geleistet werden. Auch andere Bundesziele wie etwa die Klima- und Energiepolitik profitieren davon.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die 2002 lancierte Ressourcenpolitik Holz (RPH) hat wichtige Impulse ausgelöst. Nun drängt sich eine Aktualisierung auf, um den wichtiger werdenden Beitrag der Holznutzung an den Erhalt weiterer Waldfunktionen (Schutz, Biodiversität usw.) zu berücksichtigen und um die RPH an die aktuelle Volkswirtschafts-, Wald-, Klima-, Energie- und übergreifende Ressourcenpolitik anzupassen. Dabei gilt es auch, die durch die klimatischen Veränderungen ausgelösten Herausforderungen zu berücksichtigen, die in unseren Wäldern vor allem in den letzten beiden Jahren noch sichtbarer wurden. Diese treffen den Wald, die Waldeigentümer und die Forstbetriebe genauso wie die nachgelagerte Holzwirtschaft.</p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie wird der Bundesrat die langfristige Verfügbarkeit von Holz aus dem Schweizer Wald sicherstellen? </p><p>2. Wie wird der Bundesrat die Nutzung der Wälder sowie die Verarbeitung und Verwendung von Schweizer Holz stärken?</p><p>3. Welche Instrumente will der Bundesrat etablieren, um das Ziel einer stärkeren Ausschöpfung des nachhaltigen Holznutzungspotenzials (gemäss Waldpolitik des Bundesrates) zu erreichen? </p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, die Ressourcenpolitik Holz in Richtung Bioökonomie zu ergänzen und dabei auch die Forschung und Entwicklung zu stärken? </p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, Synergien der Waldbewirtschaftung für alle Waldfunktionen zu nutzen und Fehlanreize zu beseitigen? </p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, relevante Rahmenbedingungen zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der Wertschöpfungskette Wald und Holz (insbesondere Waldwirtschaft, Holzindustrie, Holzbau) zu treffen? </p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, mehr Ressourcen für die Förderung des Absatzes und der Verwendung von Schweizer Holz zu investieren?</p>
  • Zukunft der einheimischen Holzversorgung, -verarbeitung und -verwendung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Erfahrungen mit der Umsetzung der Waldpolitik 2020 haben gezeigt, dass punktueller Anpassungsbedarf besteht. Beispielsweise wird sich gemäss neuesten Forschungsergebnissen die Zusammensetzung der Baumarten verändern; neue Baumarten werden an Bedeutung gewinnen. Hierbei wird auch der künftigen Nutzfunktion (wirtschaftlicher Aspekt der Nachhaltigkeit) Rechnung zu tragen sein. Dies bedeutet, dass bei der Baumartenförderung oder Neubegründung in Verjüngungsbeständen auch Bedürfnisse der verarbeitenden Holzwirtschaft und der Holzverwendung mitberücksichtigt werden müssen. Die Anpassungen des Massnahmenplans für die Zeit ab 2021 werden eng mit den Kantonen als zentrale Partner des Bundes - sowie mit weiteren betroffenen Akteuren, die bei der Massnahmenumsetzung mitwirken - abgestimmt. Die Umsetzung der Massnahmen wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen und Mittel erfolgen.</p><p>2. Die Artikel 31, 34a und 34b des Bundesgesetzes über den Wald (Waldgesetz, WaG; SR 921.0) bilden die rechtlichen Grundlagen für die Holzforschung und -förderung. Die Artikel 20 und 21 WaG legen die Grundsätze der Waldbewirtschaftung und der Holznutzung fest. Im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen werden derzeit Instrumente - wo möglich - punktuell gemäss neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen angepasst. Basierend auf dem geltenden CO2-Gesetz wird bereits ein Kompensationsprojekt zur Erhöhung der CO2-Speicherung in verbautem Holz (Holzprodukte) umgesetzt. Damit besteht bereits ein Anreiz für neue Investitionen in die Weiterverarbeitung von Holzprodukten. Diese Entwicklung trägt auch zur Erreichung der Ziele der Ressourcenpolitik Holz des Bundes bei.</p><p>3. In seinem Bericht in Erfüllung des Postulates Jans 13.3924, "Optimierung der Waldnutzung", hat der Bundesrat die eingesetzten Instrumente für eine Optimierung der Holznutzung aufgeführt. Diese Instrumente sind im Lichte veränderter Rahmenbedingungen und aktueller Entwicklungen zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Der Ausbau der Holzverarbeitung entspricht hierbei einer Zielsetzung der Wald- und Ressourcenpolitik Holz des Bundes.</p><p>4. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) prüft zusammen mit dem Schweizerischen Nationalfonds (SNF) (Empfehlungen aus dem Nationalen Forschungsprogramm 66) in einer Vorstudie die Möglichkeit des Beitrages von Holzbiomasse für eine biobasierte Entwicklung (erweiterte biobasierte Wirtschaft) und lässt die Erkenntnisse aus dieser Vorstudie in die Aktualisierung der Ressourcenpolitik Holz des Bundes einfliessen. Eine Erhöhung der Ressourcen für Forschung und Entwicklung ist vorerst jedoch nicht vorgesehen.</p><p>5./6. Die Waldbewirtschaftung wird über Programmvereinbarungen zwischen Bund und Kantonen gesteuert. Bei der nächsten Anpassung des Handbuchs zu den Programmvereinbarungen werden die Massnahmen erneut evaluiert und auf ihre Anreize hin überprüft. Synergiepotenziale sind in der neuen Programmperiode vermehrt zu nutzen, um bei der Waldbewirtschaftung alle Waldfunktionen zu stärken. Darüber hinaus strebt das BAFU die Erarbeitung eines Konzeptes an, in dem Vorschläge für Massnahmen, Anpassungsvorschläge für Instrumente sowie die Überprüfung bestehender Vorschriften enthalten sein werden. Diese sollen dann mit den Kantonen und den betroffenen Branchen diskutiert werden.</p><p>7. Das BAFU prüft zurzeit eine nächste Etappe des Aktionsplans Holz. Die Holzabsatzförderung von Schweizer Holz und die Verbesserung der Verwendungsmöglichkeiten des in den nächsten Jahren und Jahrzehnten aus dem Wald anfallenden Rohholzes werden in den Artikeln 34a und 34b WaG geregelt. Gestützt auf diese Rechtsgrundlage können wichtige Beiträge zur Erfüllung waldpolitischer Ziele geleistet werden. Auch andere Bundesziele wie etwa die Klima- und Energiepolitik profitieren davon.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die 2002 lancierte Ressourcenpolitik Holz (RPH) hat wichtige Impulse ausgelöst. Nun drängt sich eine Aktualisierung auf, um den wichtiger werdenden Beitrag der Holznutzung an den Erhalt weiterer Waldfunktionen (Schutz, Biodiversität usw.) zu berücksichtigen und um die RPH an die aktuelle Volkswirtschafts-, Wald-, Klima-, Energie- und übergreifende Ressourcenpolitik anzupassen. Dabei gilt es auch, die durch die klimatischen Veränderungen ausgelösten Herausforderungen zu berücksichtigen, die in unseren Wäldern vor allem in den letzten beiden Jahren noch sichtbarer wurden. Diese treffen den Wald, die Waldeigentümer und die Forstbetriebe genauso wie die nachgelagerte Holzwirtschaft.</p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie wird der Bundesrat die langfristige Verfügbarkeit von Holz aus dem Schweizer Wald sicherstellen? </p><p>2. Wie wird der Bundesrat die Nutzung der Wälder sowie die Verarbeitung und Verwendung von Schweizer Holz stärken?</p><p>3. Welche Instrumente will der Bundesrat etablieren, um das Ziel einer stärkeren Ausschöpfung des nachhaltigen Holznutzungspotenzials (gemäss Waldpolitik des Bundesrates) zu erreichen? </p><p>4. Ist der Bundesrat bereit, die Ressourcenpolitik Holz in Richtung Bioökonomie zu ergänzen und dabei auch die Forschung und Entwicklung zu stärken? </p><p>5. Ist der Bundesrat bereit, Synergien der Waldbewirtschaftung für alle Waldfunktionen zu nutzen und Fehlanreize zu beseitigen? </p><p>6. Ist der Bundesrat bereit, relevante Rahmenbedingungen zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der Wertschöpfungskette Wald und Holz (insbesondere Waldwirtschaft, Holzindustrie, Holzbau) zu treffen? </p><p>7. Ist der Bundesrat bereit, mehr Ressourcen für die Förderung des Absatzes und der Verwendung von Schweizer Holz zu investieren?</p>
    • Zukunft der einheimischen Holzversorgung, -verarbeitung und -verwendung

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