Stopp der Zahlungen der Postfinance nach Kuba

ShortId
19.4181
Id
20194181
Updated
28.07.2023 02:08
Language
de
Title
Stopp der Zahlungen der Postfinance nach Kuba
AdditionalIndexing
34;24;08;2836
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Postfinance, Tochtergesellschaft der Schweizerischen Post, hat den Auftrag, die Grundversorgung im Zahlungsverkehr für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes sicherzustellen. Die Entscheidung der Postfinance, ohne Vorankündigung die Zahlungen nach Kuba zum 1. September 2019 einzustellen, hat schwerwiegende Folgen für die Schweizerinnen und Schweizer in Kuba. Besonders davon betroffen sind die Rentnerinnen und Rentner, deren Rente auf ein Postfinance-Konto überwiesen wird, auf das sie nun keinen Zugriff mehr haben.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es immer umständlicher wird, Auslandsüberweisungen von und nach Kuba zu tätigen. Er erachtet es jedoch als starken Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der Banken, wenn diese regulatorisch gezwungen würden, allenfalls höhere als von ihnen selbst gewählte Risiken einzugehen (vgl. auch Motion APK-N 17.3626, die am 13. Juni 2018 vom Ständerat abgelehnt wurde). Aus Sicht der Wettbewerbsgleichheit liesse sich eine entsprechende Verpflichtung einzig zulasten von Postfinance nicht begründen.</p><p>Die Grundversorgung im Zahlungsverkehr gilt für Dienstleistungen innerhalb der Schweiz, welche in Schweizerfranken getätigt werden (Art. 32 des Postgesetzes, SR 783.0; Art. 43 der Postverordnung, SR 783.01). Zahlungsverkehrsdienste ins Ausland sind nicht Teil des von Postfinance zu erfüllenden Grundversorgungsauftrags. Postfinance kann somit selbst entscheiden, in welche Länder und in welchem Umfang sie ihren Kundinnen und Kunden Zahlungsdienste anbietet. Für ihren Entscheid sind wirtschaftliche, ökonomische und rechtliche Faktoren massgebend. Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen muss Postfinance - wie alle anderen Finanzinstitute - sowohl das schweizerische Recht befolgen als auch das relevante ausländische Recht berücksichtigen. Nach eigenen Angaben erlaubt Postfinance grundsätzlich weiterhin Rentenzahlungen nach Kuba.</p><p>Postfinance muss ihre Risiken aus dem internationalen Zahlungsverkehr erfassen, begrenzen und überwachen. Sie ist als Schweizer Finanzinstitut nicht direkt dem US-Recht unterstellt. Sobald jedoch Zahlungen in Dollar ausgeführt und über eine Korrespondenzbank in ihrem Hoheitsgebiet abgewickelt werden, erachten die Vereinigten Staaten ihr Recht und damit auch ihr Sanktionssystem als anwendbar. Postfinance macht geltend, dass sie u. a. zur Aufrechterhaltung ihres Netzes im Ausland sicherstellen muss, dass Zahlungen in Länder unter US-Sanktionen (wie z. B. Kuba) und/oder via Korrespondenzbanken, welche unter US-Recht stehen, mit dem US-Recht vereinbar sind. Obwohl die Banken in der Schweiz nicht zur Einhaltung von ausländischem Recht verpflichtet sind, müssen sie dennoch die Rechts- und Reputationsrisiken auch im Rahmen ihrer grenzüberschreitenden Finanzaktivitäten angemessen begrenzen und überwachen.</p><p>Für Postfinance würde ein allfälliger Ausschluss vom US-Dollar-Zahlungsverkehr durch die US-Behörden als Folge einer Verletzung von US-Recht bedeuten, dass ein wesentlicher Teil des Zahlungsverkehrs nicht mehr sichergestellt wäre. Daraus ergäben sich unter Umständen schwerwiegende Folgen für einen grossen Schweizer Kundenkreis, welche es zu vermeiden gilt. Im Übrigen verweist der Bundesrat auf seinen Bericht vom 20. April 2016 in Erfüllung des Postulates Graber Konrad 14.3752.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Beabsichtigt der Bundesrat, Massnahmen zu ergreifen, um den Zahlungsverkehr der Postfinance für Schweizerinnen und Schweizer nach Kuba sicherzustellen, insbesondere für die Rentnerinnen und Rentner, die in Kuba leben? Wenn ja: durch welche Massnahmen? Wenn nein: Welche Alternativen wird der Bundesrat anbieten, um die Rentenzahlungen an die Schweizerinnen und Schweizer in Kuba zu ermöglichen?</p>
  • Stopp der Zahlungen der Postfinance nach Kuba
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Postfinance, Tochtergesellschaft der Schweizerischen Post, hat den Auftrag, die Grundversorgung im Zahlungsverkehr für die Bürgerinnen und Bürger dieses Landes sicherzustellen. Die Entscheidung der Postfinance, ohne Vorankündigung die Zahlungen nach Kuba zum 1. September 2019 einzustellen, hat schwerwiegende Folgen für die Schweizerinnen und Schweizer in Kuba. Besonders davon betroffen sind die Rentnerinnen und Rentner, deren Rente auf ein Postfinance-Konto überwiesen wird, auf das sie nun keinen Zugriff mehr haben.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass es immer umständlicher wird, Auslandsüberweisungen von und nach Kuba zu tätigen. Er erachtet es jedoch als starken Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der Banken, wenn diese regulatorisch gezwungen würden, allenfalls höhere als von ihnen selbst gewählte Risiken einzugehen (vgl. auch Motion APK-N 17.3626, die am 13. Juni 2018 vom Ständerat abgelehnt wurde). Aus Sicht der Wettbewerbsgleichheit liesse sich eine entsprechende Verpflichtung einzig zulasten von Postfinance nicht begründen.</p><p>Die Grundversorgung im Zahlungsverkehr gilt für Dienstleistungen innerhalb der Schweiz, welche in Schweizerfranken getätigt werden (Art. 32 des Postgesetzes, SR 783.0; Art. 43 der Postverordnung, SR 783.01). Zahlungsverkehrsdienste ins Ausland sind nicht Teil des von Postfinance zu erfüllenden Grundversorgungsauftrags. Postfinance kann somit selbst entscheiden, in welche Länder und in welchem Umfang sie ihren Kundinnen und Kunden Zahlungsdienste anbietet. Für ihren Entscheid sind wirtschaftliche, ökonomische und rechtliche Faktoren massgebend. Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen muss Postfinance - wie alle anderen Finanzinstitute - sowohl das schweizerische Recht befolgen als auch das relevante ausländische Recht berücksichtigen. Nach eigenen Angaben erlaubt Postfinance grundsätzlich weiterhin Rentenzahlungen nach Kuba.</p><p>Postfinance muss ihre Risiken aus dem internationalen Zahlungsverkehr erfassen, begrenzen und überwachen. Sie ist als Schweizer Finanzinstitut nicht direkt dem US-Recht unterstellt. Sobald jedoch Zahlungen in Dollar ausgeführt und über eine Korrespondenzbank in ihrem Hoheitsgebiet abgewickelt werden, erachten die Vereinigten Staaten ihr Recht und damit auch ihr Sanktionssystem als anwendbar. Postfinance macht geltend, dass sie u. a. zur Aufrechterhaltung ihres Netzes im Ausland sicherstellen muss, dass Zahlungen in Länder unter US-Sanktionen (wie z. B. Kuba) und/oder via Korrespondenzbanken, welche unter US-Recht stehen, mit dem US-Recht vereinbar sind. Obwohl die Banken in der Schweiz nicht zur Einhaltung von ausländischem Recht verpflichtet sind, müssen sie dennoch die Rechts- und Reputationsrisiken auch im Rahmen ihrer grenzüberschreitenden Finanzaktivitäten angemessen begrenzen und überwachen.</p><p>Für Postfinance würde ein allfälliger Ausschluss vom US-Dollar-Zahlungsverkehr durch die US-Behörden als Folge einer Verletzung von US-Recht bedeuten, dass ein wesentlicher Teil des Zahlungsverkehrs nicht mehr sichergestellt wäre. Daraus ergäben sich unter Umständen schwerwiegende Folgen für einen grossen Schweizer Kundenkreis, welche es zu vermeiden gilt. Im Übrigen verweist der Bundesrat auf seinen Bericht vom 20. April 2016 in Erfüllung des Postulates Graber Konrad 14.3752.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Beabsichtigt der Bundesrat, Massnahmen zu ergreifen, um den Zahlungsverkehr der Postfinance für Schweizerinnen und Schweizer nach Kuba sicherzustellen, insbesondere für die Rentnerinnen und Rentner, die in Kuba leben? Wenn ja: durch welche Massnahmen? Wenn nein: Welche Alternativen wird der Bundesrat anbieten, um die Rentenzahlungen an die Schweizerinnen und Schweizer in Kuba zu ermöglichen?</p>
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